Rauhut
Elektro GmbH
Senftenberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
9.533,00 |
12.588,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
961,00 |
1.601,00 |
| II.
Sachanlagen |
8.572,00 |
10.987,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
105.770,63 |
65.826,87 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
39.427,88 |
28.797,71 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
66.342,75 |
37.029,16 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
115.303,63 |
78.414,87 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
32.456,39 |
34.291,56 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
9.291,56 |
0,00 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
1.835,17 |
-9.291,56 |
| B.
Rückstellungen |
7.233,78 |
5.577,19 |
| C.
Verbindlichkeiten |
75.613,46 |
38.546,12 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
115.303,63 |
78.414,87 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Rauhut Elektro GmbH,
eingetragen beim Amtsgericht Cottbus unter der
Registernummer HRB 12973, wurde auf der Grundlage der neuen
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches in der
Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz aufgestellt.
Es wurden sowohl die allgemeinen Vorschriften der
§§ 242 bis 256 HGB als auch die ergänzenden
Vorschriften für Kapitalgesellschaften
gemäß §§ 264 bis 288 HGB beachtet.
Es handelt sich um eine Gesellschaft i. S. d. §
264a HGB.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Bei der Bilanzierung und Bewertung sind wir von der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
ausgegangen. Es wurde somit das Going-Concern-Prinzip nach
§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB angewendet.
Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich 5
Arbeitnehmer beschäftigt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten und, soweit
abnutzbar, unter Berücksichtigung
planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die
Abschreibungen wurden entsprechend der voraussichtlichen
Nutzungsdauer vorgenommen. Es wurde linear abgeschrieben.
Für bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens bis zu einem Wert von 800,00 Euro
wurde die Bewertungsfreiheit anlalog nach § 6 Abs. 2
EStG in Anspruch genommen.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden
entsprechend dem Grundsatz der Einzelbewertung nach §
252 Abs. 1 Nr. 3 HGB unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Die sonstigen Vermögensgegenstände sowie
der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten
wurden mit dem Nennwert angesetzt.
Bei der Bildung der sonstigen Rückstellungen
wurde allen erkennbaren Risiken und ungewissen
Verbindlichkeiten angemessen und ausreichend Rechnung
getragen.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
wurden mit den Erfüllungsbeträgen bilanziert und
sind innerhalb eines Jahres fällig.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
bestehen i. H. v. 29.228,37 EUR.
C. Geschäftsführung
Geschäftsführer der Gesellschaft ist
Herr
Thomas Rauhut
Heinrichstraße 7
01968 Senftenberg
Senftenberg OT Brieske, 29. Oktober 2019
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Thomas Rauhut
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.10.2019 festgestellt.
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