REMONDIS AS-CONTROL GmbH
Heerstraße 29, 44653 Herne, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Erik Silge seit 8.1.2025 | Prokura |
Thomas Korba seit 21.1.2016 | Geschäftsführer |
Michael Jung seit 21.1.2016 | Geschäftsführer |
Simone Bussmann seit 21.1.2016 | Prokura |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
REMONDIS AS-CONTROL GmbHHerneJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Amtsgericht Bochum, HRB 15872Bilanz zum 31.12.2023AKTIVA
PASSIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Heine, den 31.03.2024 Die Geschäftsführung Anhang für das Geschäftsjahr 1. Januar - 31. Dezember 2023REMONDIS AS-CONTROL GmbH, HerneRegistergericht BochumHandelsregister-Nummer HRB 15872I. GRUNDLAGEN Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte gemäß §§ 264 und 267 Abs. 1 und 4 HGB nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften, der weiteren rechtsformspezifischen Vorgaben, etwaigen gesellschaftsindividuellen Vorgaben sowie der Rethmann- Bilanzierungsrichtlinien. Größenabhängige Erleichterungen der §§ 264 Abs. 1 Satz 4, 274a und 288 Abs. 1 HGB wurden in weiten Teilen in Anspruch genommen. II. BILANZIERUNGS-, BEWERTUNGS- UND AUSWEIS-METHODEN Die Gliederungsschemata gemäß §§ 266 und 275 HGB wurden zur verbesserten Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage um folgende Positionen geändert: In der Bilanz:
In der Gewinn- und Verlustrechnung:
Die sonstigen Steuern werden zwecks Anpassung an international übliche Darstellungsmethoden nicht als eigenständige Position nach dem Ergebnis nach Steuern in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen, sondern sind in der Position sonstige betriebliche Aufwendungen enthalten. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. In der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind ansonsten jeweils die entsprechenden Vorjahresbeträge angegeben. Aktiva: Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten aktiviert und ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend linear, im Zugangsjahr zeitanteilig, abgeschrieben. Dabei werden Vertragsrechte über fünf Jahre bzw. in Abhängigkeit der jeweiligen Vertragslaufzeit abgeschrieben. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände werden nicht aktiviert. Sachanlagen sind mit den Anschaffungskosten, im Fall abnutzbarer Sachanlagen vermindert um planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen, bewertet. Bei vor dem 1. Januar 2010 angeschafften Sachanlagen werden die planmäßigen Abschreibungen - soweit steuerlich zulässig - degressiv vorgenommen. Sofern die lineare Abschreibung zu höheren Beträgen als die degressive Abschreibung führt, wird ein Wechsel von der degressiven zu der linearen Abschreibung vorgenommen. Bei Anlagegütern, die nach dem 1. Januar 2010 angeschafft wurden, erfolgt die Abschreibung näherungsweise gemäß dem tatsächlichen Nutzungsverlauf. Dabei kommt grundsätzlich die lineare Abschreibungsmethode zur Anwendung. Lediglich im Bereich der Fahrzeuge wird weiterhin degressiv abgeschrieben, da dies dem tatsächlichen Entwertungsverlauf entspricht. Soweit die beizulegenden Werte einzelner Vermögensgegenstände dauerhaft ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Folgende Nutzungsdauern sind den Abschreibungen der einzelnen Sachanlagegruppen zugrunde gelegt worden:
Zugänge zu Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten aktiviert. Die Anschaffungskosten umfassen auch Nebenkosten und nachträgliche Anschaffungskosten. Dem Vermögensgegenstand direkt zurechenbare Anschaffungspreisminderungen werden abgesetzt. Der Umfang der Anschaffungskosten entspricht § 255 Abs. 1 HGB. Abgänge von immateriellen Vermögensgegenständen und Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten und den aufgelaufenen Abschreibungen zum Zeitpunkt ihres Ausscheidens verbucht. Zugänge an Geringwertigen Wirtschaftsgütern bis 250 € (bis 2017: 150 €) werden direkt als sonstige betriebliche Aufwendungen erfasst. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen 250 € (bis 2017: 150 €) und 800 € (bis 2017: 410 €) werden aktiviert und sofort im Monat des Zugangs voll abgeschrieben. Hierbei wird im Anlagengitter der Totalabgang nach 6 Jahren unterstellt. Die Vorräte sind zu Anschaffungskosten und unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bewertet. Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer und geminderter Verwertbarkeit ergeben, wird durch Wertabschlägen Rechnung getragen. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren und geleistete Anzahlungen sind mit den Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungspreisminderungen aktiviert. Als Bewertungsvereinfachungsverfahren wird die Durchschnittsmethode angewandt. Der Ansatz von Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen erfolgt grundsätzlich zu Nennwerten; alle erkennbaren Einzelrisiken und das allgemeine Kreditrisiko werden durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Einzelrisiken wird durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Zur Deckung des allgemeinen Kreditrisikos wird bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zusätzlich eine Pauschalwertberichtigung des Forderungsbestandes (ohne Umsatzsteuer) vorgenommen. Die Bewertung der liquiden Mittel erfolgt zu Nennwerten. Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten ermittelt. Zusätzlich werden latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge berücksichtigt, sofern sie sich in einem Zeitraum von 5 Jahren voraussichtlich realisieren. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis eines aus Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag kombinierten Steuersatzes. Eine sich insgesamt ergebende passive Steuerbelastung wird in der Bilanz als passive latente Steuer ausgewiesen. Für eine sich insgesamt ergebende Steuerentlastung wird das Aktivierungswahlrecht ausgeübt. Der Ausweis erfolgt dann unter den aktiven latenten Steuern. Passiva: Das Eigenkapital wird zum Nennwert bilanziert. Bei der Bildung der Steuer- und sonstigen Rückstellungen wurde den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen. Sie sind unter Berücksichtigung zukünftiger Preis- und Kostensteigerungen in der Höhe bemessen, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zur Erfüllung notwendig ist. Sonstige langfristige Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, der gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung von der Deutschen Bundesbank ermittelt und veröffentlicht wird, abgezinst. Alle Verbindlichkeiten sind zu ihren Erfüllungsbeträgen bilanziert. III. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ Anlagevermögen: Das Anlagengitter gemäß § 284 Abs. 3 HGB ist dem Anhang beigefügt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände: Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr, nur sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von 46.386,93 €. (Vorjahr 47.782,57 €) haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 50.057,58 € (Vorjahr: 102.931,22 €). Die Forderungen gegen Gesellschafter schließen Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von 110.404,78 € (Vorjahr: 45.784,04 €) sowie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 110.404,78 € (Vorjahr: 45.784,04 €) ein. Eigenkapital: Das im Handelsregister eingetragene gezeichnete Kapital beträgt 25.000,00 €. Verbindlichkeiten: Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr betragen insgesamt 1.157.762,68 € (Vorjahr 964.516,89 €) Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betragen 305.391,22 € (Vorjahr: 13.850,09 €) und beinhalten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 14.463,63 € (Vorjahr: 13.602,02 €). Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern schließen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 9.617,79 € (Vorjahr: 5.530,98 €) sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 2.341,56 € (Vorjahr: 5.530,98 €) ein. IV. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG Sonstige betriebliche Aufwendungen: Unter dieser Position sind sonstige Steuern von 16.957,00 € (Vorjahr: 14.723,00 €) erfasst. V. ERGÄNZENDE ANGABEN Arbeitnehmerzahlen: Im Jahr 2023 waren durchschnittlich 102 (Vorjahr 99) Arbeitnehmer in der Gesellschaft beschäftigt. Sonstige finanzielle Verpflichtungen: Als sonstige finanzielle Verpflichtungen nach § 285 Nr. 3a HGB sind nach Art und Betrag zu nennen:
VI. BEZIEHUNGEN ZU VERBUNDENEN UNTERNEHMEN UND BETEILIGUNGSUNTERNEHMEN Mitgliedschaft im Konzern: Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird gemäß §§ 290 ff. HGB in den Konzernabschluss der REMONDIS SE & Co. KG mit Sitz in Lünen, die den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt einbezogen.
Herne, den 31.03.2024 REMONDIS AS-CONTROL GmbH Michael Jung Thomas Korba Entwicklung des Anlagevermögens 2023
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