Stammdaten

Register
Amtsgericht Aschaffenburg HRB 7641
Eingetragen
27.3.2000
Branche
Einzelhandel mit BüchernGroßhandel mit pharmazeutischen ErzeugnissenGroßhandel mit Fisch und Fischerzeugnissen
Gegenstand
der Versand und der Handel von bzw. mit natürlichen Nahrungsergänzungsmitteln als Groß- und Einzelhändler, das Betreiben eines Buchvertriebs, auch als Co-Verleger, sowie die Organisation und Abwicklung von Veranstaltungen und Vorträgen im Bereich der Persönlichkeitsentfaltung und entwicklung.

Historie

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Management

NameRolle
Daniela Spatz
seit 20.6.2002
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Daniela Spatz
Röntgenstrasse 2, 63768 Hösbach
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Bio Balance GmbH

Hösbach

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

BILANZ



AKTIVA

Gesamtjahr/Stand
Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Sachanlagen

1,00

1,00

B. Umlaufvermögen

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

7.935,52

7.935,52

II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

5,31

43,91

Summe Aktiva

7.941,83

7.980,43



PASSIVA

Gesamtjahr/Stand
Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

25.000,00

II. Verlustvortrag

17.199,57

17.096,21

III. Jahresfehlbetrag

98,60

103,36

B. Rückstellungen

240,00

180,00

Summe Passiva

7.941,83

7.980,43

ANHANG

I. Bilanzierungsmethoden

1. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

2. Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.

3. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellung erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.

4. Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.

5. Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HBG im Anhang angegeben.

II. Bewertungsmethoden

1. Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den steuerrechtlichen Bestimmungen; handelsrechtliche Bestimmungen stehen dem nicht entgegen.

2. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

3. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.

4. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

5. Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

6. Die Vermögensgegenstände des Anlagenvermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es wurde von der linearen Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht. Vermögensgegenstände im Einzelwert bis EUR 150,00 werden im Zugangsjahr nach § 6 Abs. 2 EStG sofort in voller Höhe abgeschrieben. Geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten zwischen € 150,00 und € 1.000,00 wurden entsprechend der steuerlichen Regelung in einem Sammelposten ausgewiesen und über eine Nutzungsdauer von 5 Jahren abgeschrieben.

7. Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erforderliche Einzelwertberichtigungen werden durchgeführt. Das allgemeine Kreditrisiko wurde durch eine ausreichende Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

8. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

9. Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.

10. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

11. Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

C. Angaben zu Bilanzposten

I. Verbindlichkeiten

In der Bilanz sind nur kurzfristige Verbindlichkeiten ausgewiesen. Es bestanden keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren.

II. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42, III GmbHG

1. Die Gesellschaft hat gegen den Gesellschafter Forderungen in Höhe von EUR 660,50 aus einem Verrechnungskonto.

2. Ein gesonderter Bilanzausweis dieser Posten erfolgte.

D. Angaben zu Gewinn- und Verlust-Posten

I. Steuerliche Sonderabschreibungen

Im Geschäftsjahr wurden keine Sonderabschreibungen nach § 7 g Abs. 1 EStG i. V. m. § 254 HGB vorgenommen.

II. Außerplanmäßige Abschreibungen auf das Anlagevermögen

Im Geschäftsjahr wurden keine außerplanmäßigen Abschreibungen auf das Anlagenvermögen gem. § 253 Abs. 2 HGB vorgenommen.

E. Sonstige Angaben

I. Geschäftsführungsorgane

Außer dem Geschäftsführer waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von folgender Person geführt:

Frau Daniela Spatz

 

Daniela Spatz

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 03.03.2012

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