U M H
GmbH
Hamburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
ANHANG
1. Angaben
zur
Bilanzierung
Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften der
§ 242ff. und der § 264ff. HGB aufgestellt. Die
Gliederung der Bilanz erfolgte im Rahmen der Vorschriften
in § 266 Abs.2 und 3 HGB. Die Gliederung der Gewinn-
und Verlustrechnung erfolgte nach §
275 Abs.2 HGB (Gesamtkostenverfahren).
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
i. S. v. § 267 HGB. Von den
größenabhängigen Erleichterungen für
die Aufstellung der Bilanz wurde keinen Gebrauch gemacht.
Auf die Anpassung der Vorjahreszahlen aufgrund des
Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts wurde
gemäß Art. 67 Abs. 8 Satz 2 Halbs. 1 EGHGB
verzichtet.
2. Angaben zur Bewertung
Die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen bewertet.
Die Abschreibungen werden planmäßig, im
handelsrechtlich zulässigen Rahmen vorgenommen. Die
Anschaffungskosten neuer Wirtschaftsgüter werden
degressiv bzw. linear, die gebrauchten
Wirtschaftsgüter linear abgeschrieben.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden zum Nennwert
bewertet. Die ausgewiesenen sonstigen
Vermögensgegenstände haben alle eine Restlaufzeit
von weniger als 1 Jahr.
Die Rückstellungen sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet. Sie wurden
für alle ungewissen Verbindlichkeiten gebildet, wobei
alle erkennbaren Risiken berücksichtigt worden sind.
Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten zeigt
nachstehende Tabelle:
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Restlaufzeit
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davon
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nicht mehr
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1 bis 5
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größer als
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als 1 Jahr
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Jahre
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5 Jahre
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€
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€
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€
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€
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Verbindlichkeiten:
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Lieferungen u. Leistungen
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7.276,29
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7.276,29
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0,00
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0,00
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Sonstige
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1.119.578,93
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1.119.578,93
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0,00
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0,00
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1.126.855,22
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1.126.855,22
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0,00
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0,00
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3. Sonstige Angaben
In dem Bilanzposten 'Bilanzverlust" ist ein
Verlustvortrag von € 6.917,88enthalten.
4. Geschäftsführung
Geschäftsführer im Wirtschaftsjahr 2010
war:
Ulrich Marseille
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
5. Gewinnverwendung
Für das Wirtschaftsjahr 2010 wird eine
Gewinnausschüttung nicht vorgenommen. Der
Bilanzverlust in Höhe von €28.904,92 wird auf
neue Rechnung vorgetragen.
6. Überschuldung
Die Gesellschaft ist bilanziell überschuldet.
Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag
beträgt € 3.904,92. Die Bestimmung gem. § 64
GmbHG wurde innerhalb der Geschäftsführung
erörtert. Die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft
ist aber sichergestellt.
Das negative Eigenkapital ist durch
Gesellschafterdarlehen abgedeckt.
Hamburg, den 14. Dezember 2011
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am: 01.02.2012
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