SeFra
Innovative Energiesysteme GmbH
Münchberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
106,00 |
492,00 |
| I.
Sachanlagen |
106,00 |
492,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
21.764,80 |
112.926,71 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
19.432,47 |
23.080,13 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.332,33 |
89.846,58 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
1.486,78 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
132.407,83 |
74.917,84 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
154.278,63 |
189.823,33 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| II.
Verlustvortrag |
87.417,84 |
27.574,21 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
57.489,99 |
59.843,63 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
132.407,83 |
74.917,84 |
| B.
Rückstellungen |
4.600,00 |
4.328,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
149.678,63 |
185.495,33 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
154.278,63 |
189.823,33 |
Anhang
Angaben zu den Verbindlichkeiten - § 285 Nr. 1a
HGB
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren sind in Höhe von insgesamt 132.000,00
€ vorhanden.
Eventualverbindlichkeiten - §§ 251 und 268
Abs. 7 HGB
Am Bilanzstichtag haben keine
Eventualverbindlichkeiten bestanden.
Ergebnisverwendung - §§ 268 Abs. 1 / 325 Abs.
1 / 326 HGB
Der Jahresfehlbetrag beläuft sich auf
57.489,99 €.
Er wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Geschäftsführer - § 285 Nr. 10 HGB
Geschäftsführer sind:
Herr Manfred Frank
Herr Werner Seuß
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern und
Geschäftsführern
- §§ 285 Nr. 9c HGB / 42 Abs. 3 GmbHG
Gegenüber den Gesellschaftern und den
Geschäftsführern bestehende Verbindlichkeiten
sind unter der
Position "sonstige Verbindlichkeiten" ausgewiesen.
Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im
Vorjahr einen
Betrag ausweisen, werden gemäß § 265
Abs. 8 HGB nicht angegeben.
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände (u. a. Software)
werden entsprechend der
steuerlichen Handhabung aktiviert und nach
ihrer voraussichtlichen wirtschaftlichen
Nutzungsdauer abgeschrieben.
Sachanlagen werden zu den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt.
Die planmäßigen Abschreibungen werden
innerhalb der steuerrechtlich zugelassenen Zeiträume
linear oder
degressiv vorgenommen.
Bei beweglichen Anlagegegenständen erfolgt der
Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung,
sobald dies zu höheren
Jahresabschreibungen führt.
Für bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens, deren Wert 150,00 € nicht aber
1.000,00 € übersteigt,
wird ein Sammelposten gebildet, welcher im Jahr der
Bildung und in den folgenden vier Wirtschaftsjahren mit
jeweils einem Fünftel gewinnmindernd
aufgelöst wird. Geringwertige Wirtschaftsgüter
mit einem Wert bis
150,00 € werden im Zugangsjahr voll als
Betriebsausgaben abgesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw.
dem niedrigeren
beizulegenden Wert angesetzt.
Steuerrückstellungen und Sonstige
Rückstellungen sind in Höhe des Betrages
angesetzt, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
Verbindlichkeiten werden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Das Disagio für aufgenommene Darlehen innerhalb
des Bilanzpostens Sonstige Verbindlichkeiten wird
gemäß § 250 Abs. 3 HGB aktiv abgegrenzt.
Aktive Rechnungsabgrenzungen werden nur gebildet,
soweit der abzugrenzende Einzelposten 400,- Euro
übersteigt.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.05.2013 festgestellt.
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