Stammdaten

Register
Amtsgericht Saarbrücken HRB 11009
Vorher
Betriebsgesellschaft Abfallverwertungsanlage Velsen mbH
Eingetragen
28.4.1997
Branche
Energetische Verwertung von AbfällenSonstige Verwertung von AbfällenBeteiligungsgesellschaften
Gegenstand
Der Betrieb der von der KABV Gesellschaft für Abfallverwertungsanlagen mbH in Velsen (Saarbrücken) errichteten Abfallverwertungsanlage sowie die damit zusammenhängenden Tätigkeiten wie die Verwertung oder Entsorgung der beim Betrieb dieser Anlage anfallenden Rückstände und Verwertung der in der Anlage gewonnenen Energie.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Christopher Freichel
seit 11.6.2018
Geschäftsführer
Geschäftsführer
Frank Dr. Groß
seit 20.10.2003
Prokura

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (3)

NameAnteil
51.00%
Beijing Enterprises Holdings European Investment Management S.à r.l.LUX
46.06%
2.94%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

AVA Velsen GmbH

Saarbrücken

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz zum 31.12.2023

AKTIVA

31.12.2023
31.12.2022
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 24.974,67 16.944,31
II. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 418.956,21 424.347,24
443.930,88 441.291,55
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Vorräte
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 3.717.608,81 3.624.337,65
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 3.648.300,43 858.115,92
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 0,00 2.288.091,56
3. Forderungen gegen den Gesellschafter 25.715,43 747.411,40
4. sonstige Vermögensgegenstände 1.421.739,91 1.434.048,98
5.095.755,77 5.327.667,86
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 3.972.515,65 3.851.096,20
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 59.321,74 2.691,17
13.289.132,85 13.247.084,43

PASSIVA

31.12.2023
31.12.2022
A. EIGENKAPITAL
I. Gezeichnetes Kapital 5.115.000,00 5.115.000,00
II. Jahresergebnis 0,00 0,00
5.115.000,00 5.115.000,00
B. RÜCKSTELLUNGEN
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 449.399,00 453.049,00
2. Steuerrückstellungen 0,00 350.756,76
3. sonstige Rückstellungen 1.008.554,37 1.840.993,95
1.457.953,37 2.644.799,71
C. VERBINDLICHKEITEN
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.767.296,85 3.809.002,98
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 4.432.148,70 1.534,64
3. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 501.066,00 501.066,00
4. sonstige Verbindlichkeiten 15.667,93 1.175.681,10
davon aus Steuern 0,00 T€ (VJ 1.162 T€)
6.716.179,48 5.487.284,72
13.289.132,85 13.247.084,43

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023

2023
2022
1. Umsatzerlöse 30.389.727,27 36.675.431,73
zu verrechnende Verbrauchssteuer -542.400,00 29.847.327,27 -413.463,29 36.261.968,44
2. sonstige betriebliche Erträge 462.987,84 1.277.615,16
3. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- u. Betriebsstoffe -7.116.108,87 -16.165.971,78
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen -10.079.240,82 -17.195.349,69 -6.341.533,37 -22.507.505,15
4. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -4.036.349,38 -4.267.901,28
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -1.169.433,91 -5.205.783,29 -1.175.846,03 -5.443.747,31
(davon für Altersversorgung 292.725,66 € (VJ 312 T€)
5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -152.313,93 -166.733,66
6. sonstige betriebliche Aufwendungen -7.152.043,94 -8.815.077,17
7. sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen -9.943,00 -9.820,00
8. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -93.286,26 -93.286,26
9. Ergebnis nach Steuern 501.595,00 503.414,05
10. sonstige Steuern -529,00 -2.348,05
11. Ausgleichszahlung an außenstehende
Gesellschafter -501.066,00 -501.066,00
12. Jahresüberschuss 0,00 0,00

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

ALLGEMEINE ANGABEN

Die Gesellschaft wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 04. Juni 1996 gegründet und ist in Abteilung B unter HR Nr. 11009 beim Amtsgericht Saarbrücken (zentrales Handelsregister) eingetragen. Sitz der Gesellschaft ist Saarbrücken.

Mehrheitsgesellschafter ist die EVS Gesellschaft für Abfallverwertungsanlagen mbH, Saarbrücken (Amtsgericht Saarbrücken HRB 10508). Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 5.115.000 EUR.

Der Jahresabschluss der AVA Velsen GmbH wird gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. Der Jahresabschluss der AVA Velsen GmbH ist gemäß § 18 des Gesellschaftsvertrages nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften aufgestellt.

BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Die immateriellen Vermögensgegenstände und die Gegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet, vermindert um die Abschreibungen. Diese werden grundsätzlich linear über die Nutzungsdauer vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis zu 250 EUR netto werden direkt als Aufwand erfasst. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Nettoanschaffungskosten zwischen 250 EUR und 1.000 EUR werden zu jährlichen Sammelposten zusammengefasst und gleichmäßig unter Zugrundelegung einer Nutzungsdauer von 5 Jahren abgeschrieben.

Die Vorräte werden zu durchschnittlichen Einstandspreisen (Durchschnittspreis) inkl. Anschaffungsnebenkosten bewertet. Es handelt sich überwiegend um Ersatzteile für die Abfallverbrennungsanlage, die nicht für eine Veräußerung vorgesehen sind. Dem ggf. niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag wird durch einen pauschalen Abschlag auf den Anschaffungswert der Ersatzteilvorräte Rechnung getragen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit ihren Nennwerten angesetzt. Erkennbaren Ausfallrisiken wird durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen.

Die liquiden Mittel sind zum Nominalwert bilanziert.

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) unter Berücksichtigung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Heubeck bewertet. Für die Abzinsung der Pensionsverpflichtungen wird nicht mehr der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre (1,74 %) zugrunde gelegt, sondern nach § 253 Abs. 2 HGB der Rechnungszins auf Basis der letzten 10 Jahre (1,82 %). Der sich ergebende Differenzbetrag der Rückstellung aus den beiden unterschiedlichen Zinssätzen in Höhe von 4 TEUR ist zwar nach § 253 Abs. 6 S. 1 HGB ausschüttungs- aber nicht ergebnisabführungsgesperrt. Ferner wurde eine Anwartschafts- bzw. Rentendynamik (Rententrend) von je 2,0 % p. a. zugrunde gelegt. Eine Fluktuation wird nicht erwartet.

Rückstellungen für Verpflichtungen aus Altersteilzeit werden nach Maßgabe des Blockmodells gebildet. Die Bewertung der Rückstellungen für Altersteilzeit erfolgte unter Zugrundelegung eines Rechnungszinssatzes von 1,18 % p. a. und eines Gehaltstrends von 2,0 % p. a. auf der Grundlage der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck nach versicherungsmathematischen Grundsätzen.

Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen bilanziert.

Die AVA Velsen GmbH ist ertragsteuerliche Organgesellschaft des Organträgers EVS GAV GmbH. Latente Steuern sind daher auf Ebene der EVS GAV GmbH zu bilanzieren.

ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus dem beigefügten Anlagenspiegel.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände hatten zum Bilanzstichtag Restlaufzeiten bis zu einem Jahr.

Rückstellungen

Zur Bewertung der Pensionsrückstellungen verweisen wir auf die Ausführungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.

Die sonstigen Rückstellungen betreffen insbesondere Rückstellungen für ausstehende Rechnungen, für den Personalbereich und für unterlassene Instandhaltungen.

Verbindlichkeiten

Sämtliche Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag und zum Vorjahresstichtag haben Restlaufzeiten von weniger als einem Jahr. Sicherheiten sind nicht bestellt.

Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Haftungsverhältnisse bestehen zum Bilanzstichtag nicht; sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen aus dem Pachtvertrag mit der EVS GAV mbH über die Pacht der Abfallverwertungsanlage in Velsen. Der Vertrag wurde in 1998 für die Dauer von 20 Jahren bis zum 31.12.2018 abgeschlossen und hat sich vertragsgemäß verlängert. Er verlängert sich um jeweils weitere 5 Jahre, wenn er nicht mit einer Frist von 12 Monaten vor Ablauf des jeweiligen Zeitraums gekündigt wird. Der Pachtzins ist seit 2014 auf 4.200 TEUR p. a. festgeschrieben.

Weiterhin besteht ein Vertrag zur Schlackenentsorgung mit der SVI mit einer Laufzeit von 5 Jahren (bis 31.12.2026) und einem Volumen von insgesamt rd. 3,3 Mio. EUR.

ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse vor Abzug der Stromsteuer 2023 (30.390 TEUR) setzen sich überwiegend aus der Vergütung für die Stromeinspeisung in das Stromnetz (27.521 TEUR vor Abzug der Stromsteuer) sowie der Vergütung für erzeugte Fernwärme (2.688 TEUR) zusammen. Nach Abzug der Stromsteuer für das Jahr 2023 von 542 TEUR ergeben sich Umsatzerlöse von 29.847 TEUR.

Zinsergebnis

Die Zinsaufwendungen beinhalten Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen in Höhe von 9,9 TEUR (VJ 10 TEUR). Diese betreffen keine Zinsaufwendungen an verbundene Unternehmen.

SONSTIGE ANGABEN

Mitarbeiter

In 2023 hat die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten 72 (Vorjahr 72; jeweils ohne Auszubildende) betragen.

Organe der Gesellschaft

Organe der Gesellschaft sind die Gesellschafterversammlung, der Aufsichtsrat und die Geschäftsführung.

Geschäftsführung

Christopher Freichel, kaufmännischer Geschäftsführer

Ekkehard Orloff, Dipl.-Ing., technischer Geschäftsführer

Die Gesamtvergütung der Geschäftsführer im Geschäftsjahr 2023 hat 284 TEUR betragen. Die Gesamtbezüge ehemaliger Organmitglieder haben sich im Geschäftsjahr 2023 auf 45 TEUR belaufen. Für diese Personengruppe bestehen zum 31.12.2023 Pensionsrückstellungen in Höhe von 449 TEUR.

Aufsichtsratsvorsitzender

Holger Schmitt, Geschäftsführer EVS Saarbrücken

Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates

Dr. Joachim Manns, COO EEW Energy from Waste GmbH

Mitglieder des Aufsichtsrates

Markus Hauck, CFO EEW Energy from Waste GmbH (bis 30.04.2023)

Jörg Dreistadt, Bürgermeister Gemeinde Großrosseln a.D.

Karl-Josef Scheer, Bürgermeister Gemeinde Freisen

Herr Thomas Redelberger, Bügermeister Gemeinde Heusweiler

Holger Schäfer, Bürgermeister Stadt Ottweiler

Ryan Patrick Ptak, Mitarbeiter Vertrieb EEW Energy from Waste GmbH (bis 15.05.2023)

Dr. Jürgen Bremer, CCO EEW Energy from Waste GmbH (seit 01.05.2023)

Andreas Dous, Leiter Vertrieb EEW Energy from Waste GmbH (seit 16.05.2023)

Axel Köhler (Gesellschaftervertreter), Geschäftsführer EEW Energy from Waste Saarbrücken GmbH

In 2023 fanden zwei Aufsichtsratssitzungen und zwei Gesellschafterversammlungen statt. Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten für ihre Tätigkeit ein Sitzungsgeld sowie eine Jahresvergütung. Für die Jahresvergütungen hat die Gesellschaft im Geschäftsjahr 15 TEUR aufgewandt, 1 TEUR sind als Sitzungsgelder an die Mitglieder des Aufsichtsrates vergütet worden.

Beziehungen zum Mutterunternehmen

Die AVA Velsen GmbH ist ein (unmittelbares) Tochterunternehmen der EVS Gesellschaft für Abfallverwertungsanlagen mbH, die wiederum ein Tochterunternehmen des EVS, Entsorgungsverband Saar Körperschaft des öffentlichen Rechts, ist.

Ergebnisverwendung

Aufgrund des bestehenden Ergebnisabführungsvertrages wird ein nach der Ausgleichszahlung an die außenstehenden Gesellschafter ggfs. verbleibendes Jahresergebnis entweder an die Muttergesellschaft ausgeschüttet oder von dieser ausgeglichen.

Nachtragsbericht

Vorgänge von besonderer Bedeutung sind nach Ende des Geschäftsjahres bisher nicht eingetreten.

 

Saarbrücken, 28. März 2024

Ekkehard Orloff, Geschäftsführer

Christopher Freichel, Geschäftsführer

Anlagennachweis zum 31.12.2023

Bezeichnung Anschaffungs- / Herstellungskosten
Anfangsstand
Zugang
Abgang
Umbuchung
Endstand
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 894.705,05 22.065,07 -2.680,00 0,00 914.090,12
II. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.469.777,59 132.921,91 -28.646,21 0,00 2.574.053,29
Gesamt I und II 3.364.482,64 154.986,98 -31.326,21 0,00 3.488.143,41
Abschreibungen
Anfangsstand
Zugang
Abgang
Umbuchung
Endstand
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 877.760,74 14.033,71 -2.679,00 0,00 889.115,45
II. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.045.430,35 138.280,22 -28.613,49 0,00 2.155.097,08
Gesamt I und II 2.923.191,09 152.313,93 -31.292,49 0,00 3.044.212,53
Buchwerte
Stand 31.12.22 Stand 31.12.23
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 16.944,31 24.974,67
II. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 424.347,24 418.956,21
Gesamt I und II 441.291,55 443.930,88

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023

I. Grundlagen der Gesellschaft

Geschäftsmodell und Unternehmensgegenstand

Gegenstand der AVA Velsen GmbH (AVA) ist der Betrieb der von der EVS Gesellschaft für Abfallverwertungsanlagen mbH (EVS GAV) in Saarbrücken gepachteten Abfallverwertungsanlage sowie die damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, wie die Verwertung oder Entsorgung der beim Betrieb dieser Anlage anfallenden Rückstände und die Verwertung der in der Anlage gewonnenen Energie.

Anteilseigner sind die EVS GAV mbH mit 51 % sowie die EEW Energy from Waste Saarbrücken GmbH, die 49 % der Anteile hält. Die AVA Velsen GmbH ist Pächterin der Abfallverwertungsanlage in Velsen. Der Pachtvertrag nebst Anlagen war mit der Besitzgesellschaft EVS GAV mbH für die Dauer von 20 Jahren bis zum 31.12.2018 abgeschlossen und hat sich, da keine Kündigung erfolgt ist, bis zum 31.12.2023 verlängert. Er verlängert sich um jew. weitere fünf Jahre, wenn er nicht mit einer Frist von 12 Monaten vor Ablauf des jeweiligen Zeitraums gekündigt wird.

Die AVA Velsen GmbH hat mit der EVS Gesellschaft für Abfallwirtschaft mbH (EVS ABW) und dem EVS einen Entsorgungsvertrag mit einer festen Laufzeit bis 31.12.2018 abgeschlossen der sich, da keine Kündigung erfolgt ist, ebenfalls bis zum 31.12.2024 verlängert hat.

Die AVA Velsen GmbH erhält von der EVS ABW GmbH für ihre Leistungen ein Entsorgungsentgelt, das auf Basis einer aktualisierten Kalkulation für jedes Geschäftsjahr neu festgelegt und durch eine Spitzabrechnung am Jahresende so bemessen wird, dass die AVA ein ausgeglichenes Jahresergebnis erzielt ("Nullstellung" des Ergebnisses). Die von der AVA Velsen GmbH an die EVS GAV mbH zu entrichtende jährliche Pacht wurde ab dem Geschäftsjahr 2014 im Pachtvertrag mit 4,2 Mio. EUR festgeschrieben.

Seit 2008 besteht zwischen der AVA Velsen GmbH als Organgesellschaft und der EVS GAV mbH als Organträger ein Ergebnisabführungsvertrag. Gemäß § 3 des Vertrags steht der EEW als außenstehendem Gesellschafter der AVA Velsen GmbH als Ausgleich für jedes volle Geschäftsjahr für die Dauer des Vertrags ein Gewinnanteil in Höhe von TEUR 501 zu, der mit Feststellung des Jahresabschlusses der AVA fällig wird.

Die AVA Velsen GmbH hat im Geschäftsjahr 2023 einen Abfalldurchsatz von 251.937 t (Vorjahr 228.727 t) erreicht.

II. Wirtschaftsbericht

Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Aufgrund des zwischen der Gesellschaft und der EVS ABW GmbH bestehenden Entsorgungsvertrages, nach dem das an die AVA Velsen GmbH zu entrichtende Entsorgungsentgelt jährlich so zu bemessen ist, dass die AVA ein ausgeglichenes Jahresergebnis erzielt, haben die gesamtwirtschaftlichen und branchenbezogenen Rahmenbedingungen keine nennenswerten Auswirkungen auf die wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaft.

Geschäftsverlauf und Lage der Gesellschaft

Vermögenslage

Die Vermögensstruktur zum 31. Dezember 2023 stellt sich wie folgt dar:

Aktivseite

31.12.2023 31.12.2022
TEUR % TEUR %
Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände 25 0,2 17 0,3
Sachanlagen 419 3,1 424 3,4
444 3,3 441 3,7
Umlaufvermögen / Rechnungsabgrenzung
Vorräte 3.718 27,9 3.624 24,1
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 3.648 27,4 858 3,4
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 0 0,0 2.288 28,3
Forderungen gegen Gesellschafter 26 0,2 748 1,5
Sonstige Vermögensgegenstände einschließlich Rechnungsabgrenzungsposten 1.481 11,4 1.437 8,1
Flüssige Mittel 3.973 29,8 3.851 30,9
12.846 96,7 12.806 96,3
13.289 100,0 13.247 100,0

Passivseite

Eigenkapital 5.115 38,5 5.115 35,7
Langfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen
Pensionsrückstellungen 449 3,4 453 3,3
Kurzfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen / Rechnungsabgrenzung
Rückstellungen 1.009 7,6 2.192 25,7
Lieferanten 1.767 13,3 3.809 26,6
Verbundene Unternehmen 4.432 33,3 1 0,0
Gesellschafter 501 3,8 501 3,5
Sonstige kurzfristige Passiva 16 0,3 1.176 5,2
7.725 58,1 7.679 61,0
13.289 100,0 13.247 100,0

Insgesamt hat sich die Vermögens- und Kapitalstruktur der AVA Velsen GmbH im Geschäftsjahr 2023 im Wesentlichen wie folgt verändert: neben Verschiebungen innerhalb der Forderungen bzw. Verbindlichkeiten hat insbesondere die Endabrechnung des Entsorgungsentgeltes 2023 zu einem Anstieg der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen geführt. Aus der Endabrechnung des Entsorgungsentgeltes ergibt sich im Unterschied zum Vorjahr keine Forderung sondern eine Verbindlichkeit gegenüber verbundenen Unternehmen.

Die Eigenkapitalquote hat sich auf 38,5 % erhöht.

Die Rückstellungen sind gegenüber dem Vorjahr um TEUR 1.187 reduziert, weil im Jahr 2022 gebildete Rückstellungen für Stromsteuernachzahlungen im Jahr 2023 verbraucht worden sind.

Finanzlage

Die Gesellschaft hat in 2023 einen Mittelzufluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit von 778 TEUR zu verzeichnen (Vorjahr: 9 TEUR), der insbesonderedarauf zurückzuführen ist, dass die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen aufgrund der Verpflichtung zur Auszahlung des Entsorgungsentgelts an die EVS ABW GmbH aufgebaut wurden. Gegenläufig hat sich der Abbau der Lieferantenverbindlichkeiten ausgewirkt. Aus der Investitionstätigkeit ergaben sich Mittelabflüsse von 155 TEUR (Vorjahr: 88 TEUR) und aus der Finanzierungstätigkeit waren wiederum Mittelabflüsse von 501 TEUR (Vorjahr: 501 TEUR) zu verzeichnen, die ausschließlich die Ausgleichszahlung an den außenstehenden Gesellschafter betreffen. Zum Jahresende bestehen flüssige Mittel in Höhe von 3.973 TEUR (Vorjahr 3.851 TEUR).

Die AVA Velsen GmbH ist im Geschäftsjahr 2023 jederzeit in der Lage gewesen, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen.

Ertragslage

Neben dem von der EVS ABW GmbH zu leistenden Entsorgungsentgelt stellen die Stromerlöse sowie Erlöse aus dem Verkauf von Fernwärme die wesentlichen Einnahmequellen der AVA Velsen GmbH dar.

Das Entsorgungsentgelt wird so kalkuliert, dass die AVA Velsen GmbH - abgesehen von der der EEW zustehenden Ausgleichszahlung in Höhe von 501 TEUR - ein ausgeglichenes Jahresergebnis erzielt. Vor dem Hintergrund extrem hoher Erlöse aus Stromverkäufen ist das Entsorgungsentgelt 2023 negativ, das heißt, zum 31. Dezember 2023 resultiert hieraus - im Unterschied zu den Vorjahren - eine Zahlung an die EVS ABW GmbH .

Im Wirtschaftsplan für 2023 wurde mit einem Entsorgungsentgelt von 9.427 TEUR und einem Abfalldurchsatz von 240.000 t gerechnet. Tatsächlich wurden im Geschäftsjahr ein Abfalldurchsatz von 251.937 t und ein Entsorgungsentgelt von -3.724 TEUR erzielt (Vorjahr 25.883 TEUR), da die Stromerlöse des Jahres 2023 die Kosten der AVA überstiegen haben.

Die wesentlichen Abweichungen der Geschäftsjahre 2022 und 2023 sind in der folgenden Tabelle dargestellt:

Kostenart Abweichung zum Vorjahr
TEUR
Analyse
Umsatzerlöse -6.285 Wegfall Entsorgungsentgelt bei den Umsatzerlösen wegen Gutschrift, höhere Erlöse Strom
Materialaufwand -5.312 Geringere Stromzukäufe, Entsorgungsentgelt als Gutschrift (Zahlung an ABW)
Sonstige betriebliche Aufwendungen -1.664 Geringere Kosten für Revisionen

Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

Umweltzertifikate

Am 01.02.2023 fand das jährliche Überwachungsaudit nach den Anforderungen der Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe (Entsorgungsfachbetriebe Verordnung - EfbV) durch den TÜV Saarland e.V. statt. Der Schwerpunkt der Auditierung lag auf der Prüfung des Betriebstagebuches und der ordnungsgemäßen Nachweisführung im Zusammenhang mit dem Vollzug der Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung - NachwV). Nach Abschluss der Prüfung wurde das Zertifikat um ein weiteres Jahr bis 17.07.2024 verlängert.

Das Überwachungsaudit nach DIN EN ISO 14001:2015 durch den TÜV Saarland e.V. wurde am 17.01.2022 und 18.01.2022 erfolgreich durchgeführt. Nach Abschluss der Prüfung wurde die Gültigkeit dieses Zertifikats bis Ende März 2024 bestätigt.

Personal

Neben den zwei Geschäftsführern hat die Gesellschaft zum Ende des Geschäftsjahres 76 Mitarbeiter mit unbefristeten Arbeitsverträgen sowie einen Auszubildenden (Vorjahr 70).

Die Personalzu- und -abgänge unterliegen der normalen Fluktuation.

III. Risiko- und Chancenbericht

Risikomanagementsystem

Die Gesellschaft hat ein Risikomanagementsystem eingerichtet. Das System ist in das Risikofrüherkennungssystem des EVS integriert.

Im Rahmen der durchgeführten Risikoidentifikation und Risikoanalyse wurden mögliche Risikobereiche und Einzelrisiken festgestellt und einer Bewertung unterzogen. Als wesentliche Risiken wurden Umweltschäden, Anlagenausfall durch Defekt, Brand oder Sabotage, Verstöße gegen Arbeitssicherheitsvorschriften und EDV-Risiken bewertet.

Zur Vermeidung von Ereignissen bzw. zur Einschränkung von Kostenfolgen aus den identifizierten Risiken wurden Vorsorgemaßnahmen getroffen.

In 2023 fanden unterjährig zwei Überprüfungen der Risikosituation statt.

Wie in der Vergangenheit, lagen auch im Berichtsjahr die Risiko-Schwerpunkte der AVA Velsen GmbH in Bezug auf die betragsmäßige Höhe und die Eintrittswahrscheinlichkeit im Bereich des Anlagenbetriebes.

Als Ergebnis unserer Analyse von Risiken, Gegenmaßnahmen, Absicherungen und Vorsorgen sind auf Basis der gegenwärtigen Risikobewertung keine bestandsgefährdenden Risiken vorhanden.

Über die Ergebnisse der Überprüfungen wurde schriftlich berichtet.

Risiken und Chancen der künftigen Entwicklung

Um die Eintrittswahrscheinlichkeit von Betriebsstörungen der Abfallverwertungsanlage zu reduzieren, werden regelmäßig Anlagenrevisionen durchgeführt.

Zudem wird möglichen Entsorgungsrisiken, die sich aus Betriebsstörungen ergeben können, durch die EVS-seitige Vorhaltung eines Zwischenlagers (AWZ Hermine Neunkirchen) mit teilweiser Ballierung von Abfällen Rechnung getragen. Außerdem erfolgt eine planmäßigeZwischenlagerung während der Linienrevisionen.

Strengere Umweltschutzauflagen können grundsätzlich Investitionszwänge auslösen, die zusätzliche Finanzierungskosten nach sich ziehen. Da solche Investitionen aber von der Verpächterin der Anlage zu tragen sind, ergibt sich hieraus für die AVA Velsen GmbH kein unmittelbares Risiko. Möglichen Risiken aus Verstößen gegen bestehende Umweltauflagen wird durch regelmäßige Zertifizierungen nach EfbV und DIN EN ISO 14001:2015 entgegengewirkt.

Risiken aus einem möglichen Überangebot an Verbrennungskapazitäten und dem damit verbundenen finanziellen Risiko des Preisverfalls der Entsorgungsentgelte bestehen für die Gesellschaft vor dem Hintergrund des mit der EVS ABW geschlossenen Entsorgungsvertrags, der eine "Nullstellung" des Ergebnisses der AVA über das von der EVS ABW jährlich zu zahlende Entsorgungsentgelt beinhaltet, ebenfalls nicht.

Besondere Chancen bestehen aufgrund dieser "Nullstellung" des jährlichen Ergebnisses für die AVA Velsen GmbH ebenfalls nicht.

2020 wurde zwischen der Steag New Energies (heute: Iqony New Energies) und dem Fernwärmeverbund Saar auf der einen Seite und EVS GAV und der AVA Velsen GmbH auf der anderen Seite ein Vertragswerk zur Fernwärmelieferung aus Velsen in das Fernwärmenetz des Saarlandes geschlossen. Die Turbine wurde im Frühjahr 2022 zur Fernwärmeproduktion ertüchtigt. Des Weiteren wurde eine Fernwärmeübergabestation in einem neu errichteten Technikgebäude in Betrieb genommen. Die erste Wärmelieferung erfolgte am 10. November 2022. Die Einnahmen 2023 beliefen sich auf 2.688 TEUR.

Die Vermarktung des beim Betrieb der Abfallverwertungsanlage erzeugten Stroms stellt für die AVA Velsen GmbH eine wichtige Erlösquelle dar. Steigende Strompreise führen dabei grundsätzlich zu höheren Erlösen und stellen somit eine Chance für die Gesellschaft dar, während sinkende Marktpreise für Strom entsprechende Erlösrisiken nach sich ziehen. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die AVA Velsen GmbH während der Revisionszeiten für die Abfallverwertungsanlage in der Regel Strom zukaufen muss, um die Abgabeverpflichtungen erfüllen zu können. Insofern stellen in diesen Revisionszeiten steigende Strompreise ein Erlösrisiko dar. Niedrige Strompreise während der Revisionen wirken sich dagegen positiv auf die Ertragslage der Gesellschaft aus.

Weitere Risiken, die Auswirkung auf die Ergebnislage der Gesellschaft haben werden, bzw. zu Mehrkosten führen können, sind insbesondere:

- Aufnahme der thermischen Abfallverwertung in das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) ab dem 01.01.2024

- Novelle der 17. BImSch-Verordnung

- Betrachtung der AVA Velsen GmbH als kritische Infrastruktur.

V. Prognosebericht

Die Gesellschaft geht nach Maßgabe des Entsorgungsvertrages, ergänzt um die Vereinbarung vom 17./20.12.2004 und den Ergebnisabführungsvertrag zwischen der AVA Velsen GmbH und der EVS-GAV vom 09.12.2008, für das Geschäftsjahr 2024 und die Folgejahre unter Berücksichtigung der Ausgleichszahlung von 501 TEUR an die EEW von einem Jahresüberschuss in Höhe von 0 TEUR aus.

Gemäß Wirtschaftsplan 2024 werden ein Abfalldurchsatz von 240.000 t und ein Entsorgungsentgelt von 8.422 TEUR erwartet.

Entsprechend der bereits vertraglich fixierten Stromvermarktung wird für das Jahr 2024 gegenüber 2023 mit geringeren Stromerlösen infolge gesunkener Marktpreise gerechnet.

Im Investitionsprogramm Zukunftsfähigkeit gilt es, die Entsorgungssicherheit im demografischen Wandel zu erhalten, die Anlage zu vereinfachen und sicherheitstechnisch, ökologisch und wirtschaftlich zukunftsfähig zu gestalten. Aktuelle Projekte aus dem Maßnahmenkatalog Zukunftsfähigkeit sind die Erneuerung der Klima-Kälte-Anlagen, das Upgrade des Prozessleitsystems und der Software für Betriebsdaten der Müllverbrennungsanlage (PGIM Power Generation Information Management), deren Fertigstellung ab 2024 vorgesehen ist.

 

Saarbrücken, 28. März 2024

Ekkehard Orloff, Geschäftsführer

Christopher Freichel, Geschäftsführer

BESTÄTIGUNG DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die AVA Velsen GmbH

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der AVA Velsen GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der AVA Velsen GmbH für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

- entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.12.2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 und

- vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichen de geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

- identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

- gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter der gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

- beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

- ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

- beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

- beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

- führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten An gaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Saarbrücken, den 07.05.2024

W+ST PUBLICA REVISIONSGESELLSCHAFT MBH
WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT

 

Richard Boßlet, Wirtschaftsprüfer

Roman Woll, Wirtschaftsprüfer

Der Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers bezieht sich auf den Jahresabschluss in der aufgestellten Form. Die Offenlegung erfolgt in verkürzter Form gemäß §§ 325 ff. HGB.

Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2023

Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind von der W+ST Publica Revisionsgesellschaft mbH geprüft worden. Die Prüfung hat keine Beanstandung ergeben. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde erteilt.

Auch der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Lagebericht eingehend überprüft. An der Beratung haben die Abschlussprüfer teilgenommen.

Der Aufsichtsrat hat von dem Prüfungsergebnis der Abschlussprüfer zustimmend Kenntnis genommen und festgestellt, dass seinerseits keine Einwendungen zu erheben sind. Der Aufsichtsrat billigt den von der Geschäftsführung aufgestellten Jahresabschluss.

Im Berichtsjahr 2023 hat sich der Aufsichtsrat anhand regelmäßiger Berichte der Geschäftsführung und der ihm zur Verfügung gestellten Berichte des Controllings laufend über die Geschäfte der Gesellschaft und den Betrieb der AVA Velsen unterrichten lassen. Wichtige Vorfälle wurden von der Geschäftsführung ausführlich dargestellt.

Fragen des Aufsichtsrates wurden umfassend beantwortet.

Im Berichtsjahr 2023 fanden zwei Aufsichtsratssitzungen und zwei Gesellschafterversammlungen statt. Gegenstand der Beschlussfassungen und Beratungen waren u.a.:

- Berichte der Geschäftsführung

- Controllingberichte

- Jahresabschluss zum 31.12.2022 und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022

- Entlastung der Geschäftsführung

- Festlegung der Tantieme der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2022

- Festlegung des Entsorgungsentgeltes für das Jahr 2024

- Aufstellung des Wirtschaftsplanes für das Jahr 2024

- Ergebnis Umlaufbeschluss 1/2023 Vertragsverlängerung des kaufmännischen Geschäftsführers

- Ergebnis Umlaufbeschluss 2/2023 Verminderung des Entsorgungsentgeltes 2023 von TEUR 9.427 auf TEUR 0

- Ergebnis Umlaufbeschluss 3/2023 Auftragsvergabe Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Geschäftsführer der AVA Velsen GmbH waren Herr Ekkehard Orloff sowie Herr Christopher Freichel.

Der Aufsichtsrat dankt allen Beschäftigten der AVA Velsen, der Geschäftsführung und dem Betriebsrat für die erfolgreiche Zusammenarbeit im zurückliegenden Geschäftsjahr und für das Engagement im Interesse der Gesellschaft.

 

Saarbrücken, 24. Mai 2024

gez. Holger Schmitt, Aufsichtsratsvorsitzender

Ergebnisverwendungsbeschluss

Die Gesellschafterversammlung der AVA Velsen GmbH hat den Jahresabschluss zum 31.12.2023 in der Sitzung am 14.06.2024 festgestellt.

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