NIC Network Integration Consulting GmbH
Pappelallee 27, 53879 Euskirchen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Horst Joachim Meurer seit 14.8.2017 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 25.00% | |
| 25.00% |
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
NIC Network Integration Consulting GmbHEigenbeteiligung | 50.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
NIC Network Integration Consulting GmbHEuskirchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
ANHANGAnhang zum 31. Dezember 2010 der Firma nic Network Integration Consulting GmbH Pappelallee 27 53879 Euskirchen __________________________________________________________________________ 1. Allgemeine Hinweise Der vorliegende Abschluss wurde gemäß §§ 242 ff., §§ 264 ff. Handelsgesetzbuch (HGB) sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG und des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften. Gem. Art. 66 Abs. 3 Satz 1 EGHGB wurden erstmals die
geänderten Vorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG), BGBl. 2009 I,
S. 1102, angewandt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die folgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend:
2.1 Entwicklung des Anlagevermögens Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Bewegliche Anlagegüter werden nach ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer fast ausschließlich degressiv abgeschrieben, sofern die Nutzungsdauer nicht weniger als vier Jahre beträgt. Steuerliche Sonderabschreibungen nach § 7g Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) aF aus dem Geschäftsjahr 2006, die auch handelsrechtlich nach §§ 254, 279 Abs. 2 HGB aF vorgenommen wurden, werden anlässlich der Umstellung auf das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) fortgeführt (vgl. das Wahlrecht in Art. 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB). Die Bewertungsfreiheit des § 6 Abs. 2 EStG für die geringwertigen Wirtschaftsgüter wird aus Vereinfachungsgründen auch für die Handelsbilanz in Anspruch genommen. Außerplanmäßige Abschreibungen gem. § 277 Abs. 3 Satz 1 HGB auf Gegenstände des Anlagevermögens brauchten nicht verrechnet zu werden. Die Wertpapiere des Anlagevermögens wurden mit dem Börsenkurswert des Bilanzstichtages bewertet. 2.2 Vorräte: Das Vorratsvermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. 2.3 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert abzgl. erforderlicher Wertberichtigungen unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken angesetzt. Die gesamten Forderungen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. 2.4 Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten Die flüssigen Mittel werden mit dem Nennwert angesetzt. 2.5 Rückstellungen Die Rückstellungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken und nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet. 2.6 Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Bankverbindlichkeiten weisen in Höhe von € 11.968,15 eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bis zu fünf Jahren auf. Abgesehen von üblichen Eigentumsvorbehaltsrechten wurden keine Pfandrechte oder ähnliche Rechte zur Sicherung der Verbindlichkeiten eingeräumt. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern werden in der Bilanz aufgrund des § 42 Abs. 3 GmbH-Gesetz als davon-Vermerk ausgewiesen.
Vorschüsse und Kredite an Mitglieder der Geschäftsführung gem § 285 Nr. 9c) HGB wurden nicht gewährt. Geschäftsführer des Unternehmens waren im Berichtsjahr: Frau Birgit Zeleken, Kauffrau, Zülpich, sowie Herr Gerd Schmelczyrsch, Kaufmann, Bergheim.
Frau Birgit Zeleken und Herr Gerd Schmelczyrsch |
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