Stammdaten

Register
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 210574
Vorher
Reaktor Berlin GmbH
Eingetragen
25.9.2019
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieErbringung von sonstigen Dienstleistungen der InformationstechnologieErbringung von sonstigen Informationsdienstleistungen
Gegenstand
Die Entwicklung und der Vertrieb von Softwareprodukten, sowie die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Consulting, Entwicklung und Marketing.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Jan Weigel
seit 16.6.2020
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
JW Verwaltungs- und Beteiligungs-Holding GmbH
Germany
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Reaktor Berlin GmbH

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

Bilanz

Aktiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Umlaufvermögen 62.659,68 22.470,90
B. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 16.595,24 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 79.254,92 22.470,90

Passiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Eigenkapital 0,00 21.349,90
B. Rückstellungen 1.850,00 1.121,00
C. Verbindlichkeiten 77.404,92 0,00
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 77.404,92 0,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 79.254,92 22.470,90

Anhang

1. Allgemeine Angaben

Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin Charlottenburg unter der Nummer HRB 210574B eingetragen. Der Sitz der Gesellschaft befindet sich inBerlin.

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020  ist nach den Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches aufgestellt worden. Die ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes wurden beachtet.

Die Gliederung der Bilanz entspricht den Vorschriften der §§ 264 ff. HGB. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Vorschriften der §§ 275 ff. HGB und ist in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß § 265 Abs.8 HGB nicht angegeben.

Die für kleine Kapitalgesellschaften gemäß § 266 (1) HGB und § 276 HGB eingeräumten Erleichterungen bei der Gliederung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung wurden nicht in Anspruch genommen. Für Anhangsangaben und die Offenlegung nimmt die Gesellschaft die größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften gem. § 288 HGB und § 326 HGB in Anspruch.

Die Gesellschaft ist nach den Größenkriterien des § 267 Abs. 1 HGB eine kleine Kapital- gesellschaft.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Das Sachanlagevermögen wurde zu den handelsrechtlichen aktivierungspflichtigen Anschaffungskosten oder Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um die planmäßige Nutzungsdauer vermindert. In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen.
Die Abschreibung auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig und wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögengegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen. Soweit die beizulegenden Werte einzelner Vermögensgegenstände die Buchwerte unterschreiten, werden zusätzliche außerplanmäßige Abschreibungen bei vorraussichtlicher dauernder Wertminderung vorgenommen.

Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Sachanlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, werden im Wirtschaftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage in voller Höhe als Betriebsausgaben erfasst, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut Euro 800,00 nicht übersteigt. 
Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Sofern Finanzanlagen bestehen wurden wie folgt angesetzt und bewertet:
- Beteiligungen zu Anschaffungskosten
- Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten
- Ausleihungen zum Nennwert
- unverzinsliche und niedrig verzinsliche Ausleihungen zum Barwert
- sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt.

Die Vorräte wurden zu individuellen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bzw. gleitenden Durchschnittspreisen angesetzt. Für einen Teil der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, die die Voraussetzungen des § 240 Abs. 3 S.1 HGB erfüllen, werden Festwerte gebildet. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Beim Ansatz der Herstellungskosten sind anteilige Verwaltungs- und Sozialkosten nicht einbezogen worden. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwendbarkeit usw. ergeben, werden durch angemessene Abwertung berücksichtigt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bzw. dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert bilanziert. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen, uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben.

Die flüssigen Mittel sind zu Nennwerten am Bilanzstichtag bilanziert.

Als aktive Rechnungsabgrenzungspostens sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen.

Bei der Bildung der Rückstellungen wurde den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen. Sie wurden in der Höhe bemessen, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Die Bewertung erfolgt unter Einbeziehung künftiger Preis- und Kostensteigerungen. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.

Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. § 253 Abs. 1 S. 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Die Pensionsrückstellungen betragen Euro 0,00.

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden nach anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Anwendung der "Projected-Unit-Credit-Methode" ermittelt. Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die "Richttafeln 2005G" von Klaus Heubeck zugrunde gelegt. Gehalts- und Rentenanpassungen sowie sonstige Parameter sind mit jeweils 0,00%p. a. eingerechnet. Für die Abzinsung wurde pauschal eine durchschnittliche Restlaufzeit von 15 Jahren unterstellt. Als Abzinsungsfaktor wurde (ggf.: erstmals) der dazu von der Deutschen Bundesbank auf den Bilanzstichtag ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre angesetzt. Die aufgrund der durch das BilMoG geänderten Bewertung bei den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen erforderliche Zuführung wird bis zum 31. 12. 2024 mit jährlich 1/15 berücksichtigt

Die übrigen in den sonstigen Rückstellungen enthaltenen Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden entsprechend ihrer Laufzeiten mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungs- verordnung monatlich ermittelt und bekannt gegeben werden.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag am Bilanzstichtag angesetzt.

3. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Grundlagen für die Umrechnung von Fremdwährungsposten in Euro
Der Jahresabschluss enthält auf fremde Währung lautende Sachverhalte, die in Euro umgerechnet wurden.
Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung sind mit dem Kurs am Bilanzstichtag bewertet. Soweit der Kurs am Tage des Geschäftsvorfalles bei Forderungen darunter bzw. bei Verbindlichkeiten darüber lag, ist dieser angesetzt.

4. Erläuterungen zur Bilanz

Sachanlagevermögen
Die Entwicklung und die Aufstellung der einzelnen Posten des Sachanlagevermögens sind in der Entwicklung des Anlagevermögens, das Bestandteil des Anhangs ist, dargestellt.

Der entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwert wurde aktiviert. Die planmäßige Verteilung des aktivierten Wertes wurde auf 15 Jahre festgelegt.
Die planmäßige Verteilung auf 15 Jahre entspricht der steuerlich anzunehmenden betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.

Umlaufvermögen
Bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen bestehen keine Restlaufzeiten von über fünf Jahren.

Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital (Stammkapital) ist vollständig eingezahlt.

Fremdkapital

Die sonstigen Rückstellungen betreffen vorrangig die Kosten für die Erstellung und Veröffentlichung des Jahresabschlusses sowie Rückstellungen für Personal.

 
 
 
 
Art der Verbindlichkeit zum
Gesamtbetrag
davon mit einer Restlaufzeit
31.12.2020
 
kleiner 1 J.
größer 1 Jahr
 
TEuro
TEuro
TEuro
aus Lieferungen und Leistungen
0,9
0,9
0,0
sonstige Verbindlichkeiten
76,5
76,5
0,0
Summe
77,4
77,4
0,0



Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestehen in Höhe von 0 T€ und resultieren aus einem Darlehen.

Der unter dem Posten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesene Betrag ist teilweise durch übliche Eigentumsvorbehalte von Lieferanten besichert.
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt Euro 0,00 (Vorjahr Euro 0,00).
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, beträgt Euro 0.

5. Sonstige Angaben

Die Anzahl der Mitarbeiter im Geschäftsjahr beträgt 0.

Zum Bilanzstichtag bestehen keine sonstige finanzielle Verpflichtungen, nach § 285 Nr. 3a HGB anzugebende, nicht in der Bilanz ausgewiesene oder vermerkte finanzielle Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage von wesentlicher Bedeutung sind. 

Die Geschäftsführung erfolgt durch den Geschäftsführer Martin Brehme. Er ist einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 wird von der Geschäftsführung wie folgt unterzeichnet:

Berlin, 8. Juni 2021

Martin Brehme
Geschäftsführer

sonstige Berichtsbestandteile


GEM. MICROBILG.

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.06.2021 festgestellt.

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