REMBE Kersting GmbH
Zur Heide 35, 59929 Brilon, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Bernd Sudhoff seit 3.5.2018 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
REMBE Kersting GmbHBrilonJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Bilanz
Anhang für das Geschäftsjahr 2022
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs in der aktuellen Fassung in Euro aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk im Anhang gewählt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Der vorliegende Jahresabschluss ist unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätze nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 Abs. 1 Satz 2, 266 ff. HGB) erstellt worden. Die maßgebenden größenabhängigen Erleichterungen werden in Anspruch genommen. Für Zwecke der Offenlegung werden die größenabhängigen Erleichterungen des § 326 Abs. 1 HGB in Anspruch genommen. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden, gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen unveränderten, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Bewegliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden in Anlehnung an die steuerlichen Vorschriften ab 01.01.2021 bis zu einem Wert von EUR 1.000,00 bei Anschaffung aktiviert und in vollem Umfang abgeschrieben, bei einem Wert bis EUR 250,00 voll als Betriebsausgabe erfasst. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten einschließlich Nebenkosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Allen am Abschlussstichtag bestehenden sonstigen Risiken, soweit sie bei der Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbar waren, ist durch Bildung ausreichender Rückstellungen Rechnung getragen. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Bilanzierungswahlrechte für Rückstellungen wurden nicht wahrgenommen. § 253 Abs. 2 HGB war nicht anzuwenden Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden unverändert übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Angaben zur Bilanz Anlagenspiegel Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagenwerte ist dem gesondert beigefügten Anlagenspiegel zu entnehmen. Abschreibung auf Geschäfts- oder Firmenwert Im Jahr 2007 wurde eine Kundendatei als Firmenwert erworben und seither über die betriebgewöhnliche Nutzungsdauer von 15 Jahren - letztmalig im Jahr 2022 - abgeschrieben. Anhaltsgründe für eine kürzere Nutzungsdauer haben sich nicht ergeben. Angabe zu Restlaufzeitvermerken Sämtliche Forderungen haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Die Verbindlichkeiten haben in Höhe von TEUR 150 eine Restlaufzeiten von zwei bis unter fünf Jahren und im Übrigen eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Hinsichtlich der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen branchenübliche Eigentumsvorbehalte. Angaben zu Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beläuft sich auf 157.779,13 EUR (Vorjahr: 156.099,13 EUR). Sonstige Angaben Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer Im Jahresdurchschnitt des Geschäftsjahres 2022 wurden 15 Mitarbeiter im Unternehmen beschäftigt. Namen der Geschäftsführer Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte durch folgende Personen geführt: Dipl.-Ing. Bernd Sudhoff, Beruf: Ingenieur einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit Vorschlag zur Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende Ergebnisverwendung vor: Das Jahresergebnis wird nach Verrechnung mit dem Gewinnvortrag auf neue Rechnung vorgetragen. Unterschrift der Geschäftsführung
Brilon, den 28. März 2025 gez. Dipl.-Ing. Bernd Sudhoff sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
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