Fink &
Partner GmbH
Norderstedt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
279.506,25 |
330.413,25 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
273.024,00 |
320.984,00 |
| II.
Sachanlagen |
6.297,00 |
9.244,00 |
| III.
Finanzanlagen |
185,25 |
185,25 |
| B.
Umlaufvermögen |
607.775,36 |
625.853,84 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
382.702,98 |
333.279,82 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
225.072,38 |
292.574,02 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
34.109,68 |
9.792,39 |
| Summe
Aktiva |
921.391,29 |
966.059,48 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
610.083,33 |
545.119,57 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
242.074,00 |
242.074,00 |
| 1.
Eigene Anteile - offen vom Gezeichneten Kapital
abgesetzt |
-60.510,00 |
-60.510,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
181.564,00 |
181.564,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
913.145,50 |
913.145,50 |
| III.
Gewinnrücklagen |
-189.490,00 |
-189.490,00 |
| IV.
Bilanzverlust |
295.136,17 |
360.099,93 |
| B.
Rückstellungen |
111.778,00 |
101.230,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
68.141,67 |
208.764,13 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
68.141,67 |
188.764,13 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
20.000,00 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
131.388,29 |
110.945,78 |
| Summe
Passiva |
921.391,29 |
966.059,48 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss auf den 31.12.2023 wurde nach den
Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung
der ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) in der
Fassung des Bilanzrichtlinienumsetzungsgesetzes erstellt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Gesellschaft im Sinne des
§ 267 Abs. 1 HGB.
Die Bewertung des Vermögens und der Schulden
entspricht den allgemeinen Vorschriften der §§
252 bis 256 HGB.
Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (§ 264
Abs. 2 HGB).
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren erstellt.
B. Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Das Anlagevermögen wurde zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten einschließlich Nebenkosten
bilanziert.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern Sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibung
vermindert.
Die selbstgeschaffenen immateriellen
Vermögensgegenstände wurden mit den
Entwicklungskosten angesetzt und unterliegen einer
Ausschüttungssperre i.H.v. 268.986,00 €.
Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten,
vermindert um lineare Abschreibungen (Nutzungsdauern
zwischen drei und dreißig Jahren), angesetzt.
Die Finanzanlagen wurden zu den Anschaffungskosten
ausgewiesen. Auf eine Aufstellung des Beteiligungsbesitzes
wurde gemäß § 286 Abs. 3 HGB verzichtet.
Für geringwertige Wirtschaftsgüter wird die
Bewertung nach § 6 Abs. 2 EStG in Anspruch genommen.
Bei den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen wurden erkennbare
Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt.
Die Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände enthalten keine Beträge
mit einer Laufzeit über einem Jahr und keine
Forderungen gegenüber Gesellschaftern.
Das gezeichnete Kapital beträgt 242.074,00 EURO.
Hiervon wurden 60.510 € Geschäftsanteilen von der
Gesellschaft am 03.12.2021 erworben.
Bei Aufstellung der Bilanz unter
Berücksichtigung der teilweisen Ergebnisverwendung
wurde im Bilanzverlust i.H.v. 295.136,17 EURO ein
Verlustvortrag aus dem Vorjahr von 360.099,93 EURO
einbezogen.
Für die Rückstellungen für Pensionen
und ähnliche Verpflichtungen wurde als
versicherungsmathematische Bewertungsmethode die "projected
unit credit method" angewandt. Die Berechnung erfolgte
unter Annahme eines positiven Rententrends unter
Berücksichtigung eines Rechnungszinssatzes von 1,82 %.
Die biometrischen Wahrscheinlichkeiten stammen aus den
"Richttafeln von 2018 G" von Dr. Klaus Heubeck. Das
Wahlrecht gemäß Art. 67 Abs. 1 EGHGB wurde nicht
beansprucht.
Gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB wurde
die Pensionsrückstellung abgezinst mit dem
durchschnittlichen Marktzins der vergangenen 10 Jahre (bis
2015: 7 Jahre). Der Differenzbetrag zwischen dem Ansatz der
Rückstellung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz
der vergangenen 10 Jahre und dem durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen 7 Jahre in Höhe von
441.259,00 EURO unterliegt einer Ausschüttungssperre
i.H.v. 485,00 EURO.
Gemäß § 246 Abs. 2 HGB wurden die
Erfüllungsbeträge der Pensionsverpflichtungen in
Höhe von 440.774,00 EURO mit dem Zeitwert der
verpfändeten Vermögensgegenstände in
Höhe von
364.551,00 EURO verrechnet.
Die sonstigen Rückstellungen enthalten alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und
sind in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages angesetzt. Ein Abzinsungsbedarf
ergab sich nicht.
Die Verbindlichkeiten wurden mit den
Erfüllungsbeträgen angesetzt und haben keine
Fälligkeiten über fünf Jahren. Es bestanden
keine Verbindlichkeiten an Gesellschafter.
Es bestanden keine Verbindlichkeit gegenüber
verbundenen Unternehmen.
C. Sonstige Angaben
Die größenabhängigen Erleichterungen,
insbesondere bei der Offenlegung, nach § 266 Abs. 1
HGB und
§ 288 HGB in Verbindung mit § 326 HGB
wurden beansprucht.
Die durchschnittliche Beschäftigungszahl betrug
26 Mitarbeiter.
Der Sitz der Gesellschaft befindet sich unter der
Anschrift Am Sandthof 12, 47574 Goch.
Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Kleve unter der
HRB 1341 eingetragen.
sonstige Berichtsbestandteile
Goch, den 16.08.2024
gez.
Herr Peter Niemann, Herr Ralph Vetter und Herr Carl
Philip Peter Mörke
Geschäftsführung
Angaben zur Feststellung
Der Jahresabschluss wurde am 16.08.2024
festgestellt.
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