Reitel
Feinwerktechnik GmbH
Bad
Essen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
838.642,10 |
857.508,46 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
36.611,00 |
71.178,14 |
| II.
Sachanlagen |
146.241,00 |
131.089,00 |
| III.
Finanzanlagen |
655.790,10 |
655.241,32 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.294.358,12 |
1.394.221,15 |
| I.
Vorräte |
701.858,19 |
750.141,84 |
| 1.
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen |
5.079,16 |
26.837,56 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
140.628,21 |
177.941,08 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
451.871,72 |
466.138,23 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.268,95 |
24.153,79 |
| Aktiva |
2.135.269,17 |
2.275.883,40 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.065.113,18 |
1.683.377,77 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnrücklagen |
80.000,00 |
80.000,00 |
| III.
Bilanzgewinn |
959.548,59 |
1.577.813,18 |
| davon
Gewinnvortrag |
837.813,18 |
1.389.694,50 |
| B.
Rückstellungen |
457.768,00 |
483.472,08 |
| C.
Verbindlichkeiten |
612.387,99 |
109.033,55 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
612.387,99 |
109.033,55 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
490.244,24 |
5.233,21 |
| Passiva |
2.135.269,17 |
2.275.883,40 |
Anhang
Vorbemerkung
Der Jahresabschluss ist nach den
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
aufgestellt.
Die Reitel Feinwerktechnik GmbH ist eine kleine
Gesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Soweit Pflichtangaben in der Bilanz und in der
Gewinn- und Verlustrechnung nicht enthalten sind, wurden
die betreffenden Posten in Ausübung des bestehenden
Wahlrechtes im Anhang gesondert ausgewiesen und
erläutert. Größenabhängige
Erleichterungen wurden in Anspruch genommen.
§ 264 Abs. 1a HGB (Angaben zur Identifikation der
Gesellschaft laut Registergericht)
Firmenname laut
Registergericht:
|
Reitel Feinwerktechnik
GmbH
|
Firmensitz laut
Registergericht:
|
Bad Essen
|
Registereintrag:
|
Handelsregister
|
Registergericht:
|
Osnabrück
|
Register-Nr.:
|
HRB 15878
|
§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB (Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden)
Die Bewertung erfolgte nach going-concern
Grundsätzen, da von einer Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen wird.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Die Form der Darstellung, insbesondere die Gliederung
des Jahresabschlusses entspricht den gesetzlichen
Regelungen. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung
erfolgte nach dem Gesamtkostenverfahren.
Die Bilanz wurde ohne Berücksichtigung der
Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt (§ 268
Abs. 1 HGB).
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden mit den historischen
Anschaffungs-/Herstellungskosten angesetzt und soweit
abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen
vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen
wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter, deren
Anschaffungskosten (ohne Umsatzsteuer) den Betrag von 800
€ nicht überschreiten wurden im Zugangsjahr 2023
voll abgeschrieben.
Die Vermögensgegenstände des
Finanzanlagevermögens wurden mit den
Anschaffungskosten angesetzt. Sofern erforderlich wurden
Abschreibungen gem. § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB
vorgenommen.
Das Umlaufvermögen wurde grundsätzlich zu
Anschaffungs-/Herstellungskosten bewertet (vermindert um
Wertberichtigungen und unter Beachtung des
Niederstwertprinzips).
Unfertige Erzeugnisse wurden zu Herstellungskosten
aktiviert. In die Herstellungskosten werden die
Einzelkosten, angemessene Teile der Materialgemeinkosten,
der Fertigungsgemeinkosten und des Werteverzehrs des
Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung
veranlasst ist, einbezogen. Bei Ermittlung der
Herstellungskosten in Arbeit befindlicher Aufträge
wurden die Kosten der allgemeinen Verwaltung, die Kosten
für soziale Einrichtungen des Betriebes und für
freiwillige soziale Leistungen nicht einbezogen.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie
sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert
(vermindert um Wertberichtigungen und unter Beachtung des
Niederstwertprinzips) angesetzt.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt.
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Die Rückstellungen wurden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Sie
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken, Verluste und
ungewisse Verbindlichkeiten. Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr wurden gem. § 253
Abs. 2 HGB abgezinst.
Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen sind nach anerkannten
versicherungsmathematischen Grundsätzen mittels der
"projected unit credit method" (PUC) errechnet. Als
biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die "Richttafeln
von 2018 G" von Klaus Heubeck verwendet. Der Rechnungszins
beruht auf dem von der Deutschen Bundesbank
veröffentlichten Abzinsungssatz von 1,76 % zum
31.12.2023. Die Rentendynamik wurde mit 0,00 % p.a.
berücksichtigt.
Zum 31.12.2023 beträgt der Erfüllungsbetrag
der Pensionsverpflichtung 209.122 €.
Bei den Rückstellungen für
Altersversorgungsverpflichtungen ergibt sich zwischen dem
Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den
vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz nach
dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen
sieben Geschäftsjahren ein Unterschiedsbetrag im
laufenden Geschäftsjahr in Höhe von 634 €.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten in
Fremdwährung, deren Laufzeit nicht mehr als ein Jahr
beträgt, werden mit dem Devisenkassamittelkurs am
Bilanzstichtag bewertet.
Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten
teilen sich hinsichtlich der Restlaufzeiten gem. § 268
Abs. 5 HGB, § 285 Nr. 1a HGB sowie bzgl. der Angabe
von Sicherheiten gem. § 285 Nr. 1b HGB wie folgt
auf:
Verbindlichkeiten
|
Gesamt
|
davon Restlaufzeit
|
Davon
|
Art der
|
|
|
bis zu
|
über
|
über
|
gesicherte
|
Sicherheit
|
|
|
1 Jahr
|
1 Jahr
|
5 Jahre
|
Beträge
|
|
|
Euro
|
Euro
|
Euro
|
Euro
|
Euro
|
|
gegenüber
Kreditinstituten
|
0,00
|
0,00
|
|
|
|
|
|
(0,00)
|
(0,00)
|
|
|
|
|
erhaltene Anzahlungen
|
0,00
|
0,00
|
|
|
|
|
|
(0,00)
|
(0,00)
|
|
|
|
|
aus Lieferungen u.
Leistungen
|
42.837,95
|
42.837,95
|
|
|
|
|
|
(4.770,25)
|
(4.770,25)
|
|
|
|
|
gegen verb. Unternehmen
|
0,00
|
0,00
|
|
|
|
|
|
(0,00)
|
(0,00)
|
|
|
|
|
sonstige
Verbindlichkeiten
|
569.550,04
|
569.550,04
|
|
|
|
|
|
(61.263,30)
|
(61.263,30)
|
|
|
|
|
- davon aus Steuern
|
48.175,60
|
48.175,60
|
|
|
|
|
|
(31.028,52)
|
(31.028,52)
|
|
|
|
|
- davon im Rahmen
sozialer Sicherheit
|
2.211,63
|
2.211,63
|
|
|
|
|
|
(1.202,88)
|
(1.202,88)
|
|
|
|
|
Summe
|
612.387,99
|
612.387,99
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
|
|
(66.033,55)
|
(66.033,55)
|
(0,00)
|
(0,00)
|
(0,00)
|
(Vorjahr in Klammern)
|
§ 285 Nr. 9c HGB i. V. mit § 42 Abs. 3 GmbHG
(Ausleihungen gg. Gesellschaftern)
Gegenüber Gesellschaftern bestanden am
31.12.2023 Forderungen in Höhe von
0,00 € (Vorjahr: 0,00 €).
Weiterhin bestanden gegenüber Gesellschaftern am
Bilanzstichtag Verbindlichkeiten in Höhe von
490.244,24 € (Vorjahr: 5.233,21 €).
§ 285 Nr. 7 i.V.m. § 288 Abs. 1 Nr. 2 HGB
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 29,75.
sonstige Berichtsbestandteile
Bad Essen, den 08. Juli
2024
gez.
Daniel Reitel
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 08.08.2024
festgestellt.
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