Gnaier Vermögensverwaltungs GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Petra Martha Gnaier seit 20.5.2008 | Geschäftsführer |
Paul Ulrich Gnaier seit 23.11.2006 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Gnaier GmbHHeidenheim an der BrenzJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023Gnaier GmbH, HeidenheimDie Gnaier GmbH ist eine Spezialitätenbäckerei, die als Familienbetrieb in der 3. Generation geführt wird. Über Qualität und Vielfalt hat sich das Unternehmen zu einem leistungsfähigen Betrieb entwickelt. Die Gesellschaft betreibt in den Landkreisen Heidenheim und Aalen insgesamt 28 (Vj.: 27) Verkaufsfilialen. Der Konzentrationsprozess bei den Bäckereibetrieben hält seit Jahren unverändert an. Handwerksbäckereien müssen sich zunehmend dem Preiskampf stellen. Discount-Bäckereien in den Innenstädten und Aufbackstationen im Lebensmitteleinzelhandel verstärken diesen Trend. Im Gegensatz dazu betrachten wir unsere Bäckerei ganzheitlich. Es werden ökonomische als auch ökologische und soziale Aspekte berücksichtigt. Die Regionalität der Waren und eine nachhaltige Entwicklung unseres Unternehmens spielen dabei eine besondere Rolle. Als einen weiteren kleinen Beitrag dazu, haben wir deshalb im Jahr 2023 unseren zweiten "Vortagsladen" eröffnet. Zudem arbeitet die Bäckerei Gnaier weiterhin mit Organisationen wie der Tafel und der Arbeiterwohlfahrt zusammen, um die am Abend zurückgegangenen Produkte an Hilfsbedürftige weiterzugeben. 1. Geschäftsverlauf und Lage des Unternehmens Der Rohertrag der Gnaier GmbH hat sich im Geschäftsjahr 2023 von 17.193 T€ auf 19.150 T€ erhöht. Hauptursache sind allgemeine Preissteigerungen bei fast allen Produkten und Lohnerhöhungen in allen Bereichen. Die Kostensteigerungen mussten an die Kunden weitergegeben werden. Die Rohertragsquote (80,4%) ist gegenüber dem Vorjahr (80,6%) nahezu konstant. Die Personalaufwendungen sind von 10.400 T€ auf 11.809 T€ bzw. um rund 13,5 % aufgrund deutlicher Lohn- und Gehaltssteigerungen gestiegen. Die Gnaier GmbH ist motiviert, ihren Kunden täglich frische Qualität zu bieten. Regionale Rohstoffe und traditionelle Rezepturen versprechen unseren Kunden täglichen Genuss. Nur engagierte Mitarbeiter können diese Philosophie leben, transportieren und für unsere Kunden erlebbar machen. Qualifiziertes und motiviertes Personal zu finden und zu binden stellt unverändert eine große Herausforderung dar. Durch kontinuierliche und ständige Aus- und Weiterbildung unserer Mitarbeiter begegnen wir dieser Entwicklung. Die sonstigen Aufwendungen und die Abschreibungen sind weiter gestiegen. Das ist die Folge von nach wie vor hohen Aufwendungen für die Renovierung und Neueinrichtung diverser Filialen und größeren Instandhaltungsarbeiten in der Produktion. Die sonstigen Erträge sind nahezu unverändert. Der Jahresüberschuss ist gegenüber dem Vorjahr von 860 T€ auf 992 T€ gestiegen. Der Cashflow I (2.119 T€) der Gesellschaft verbesserte sich ebenso leicht gegenüber dem Vorjahr (1.939 T€). Die vorhandene Liquidität wurde vor allem genutzt, um die umfangreichen Investitionen ins Anlagevermögen und die Renovierungen bestehender Filialen vorzunehmen. Die Gesellschaft finanziert sich vor allem aus Eigenmitteln. Der Abbau der sonstigen Vermögensgegenstände hat zu einer entsprechenden Erhöhung der Bankguthaben geführt. Die Gesellschaft hat keine Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Das Jahresergebnis wurde in voller Höhe thesauriert. Das Eigenkapital stieg von 8.609 T€ auf 9.601 T€. Die Eigenkapitalquote stieg leicht von 82,0% auf 84,3%. 2. Risiko- und Prognosebericht Die Gnaier GmbH als Spezialitätenbäckerei bietet ihren Kunden täglich frische Qualität. Die Gnaier GmbH verfolgt daher mit ihrer Qualitätsstrategie dem Preis- und Verdrängungswettbewerb in der Branche zu begegnen. Die ständige Überwachung der Vorratsbestände und der offenen Forderungen dient zur Vermeidung von Liquiditätsrisiken. Ein je Filiale eingerichtetes Kostencontrolling ermöglicht die Überwachung der Profitabilität der einzelnen Filialen und der Personaleinsatzquoten. Die Geschäftspolitik der Gesellschaft ist insgesamt auf nachhaltiges Wirtschaften und auf die weitere Verbesserung der Eigenkapitalausstattung ausgerichtet, um so auch die finanzielle Stabilität der Gesellschaft in Zukunft sicherzustellen. Die Gesellschaft rechnet im folgenden Geschäftsjahr aufgrund der Eröffnung von drei neuen Filialen in Nattheim, Niederstotzingen und Aalen-Hofherrnweiler mit einem weiteren Umsatzanstieg. Daneben werden die an die allgemeinen Kostensteigerungen angepassten Absatzpreise zu einem Umsatzanstieg führen. Die Erhöhung des Mindestlohns, weiter steigende Rohstoffpreise und unverändert hohe Instandhaltungskosten werden das Ergebnis belasten. Der Cash-Flow I und das Jahresergebnis werden voraussichtlich konstant bleiben. Die Eigenkapitalquote wird aufgrund der restriktiven Ausschüttungspolitik konstant hoch bleiben. Die mittelfristigen Auswirkungen der sich weiter verschärfenden Wirtschaftslage in Deutschland sind für unsere Gesellschaft, wie auch die ganze Branche, nicht vorhersehbar. Die stetige Modernisierung der Filialen wird weiter vorangetrieben. Die Rohstoffpreise steigen mit dem geänderten Produktmix und mit den höheren Wareneinkaufspreisen. Weiter steigende Personalkosten wie auch die Personalsuche selbst werden eine große Herausforderung bleiben. Die immer weiter zunehmende Bürokratie belastet die Arbeitsabläufe und die Ergebnissituation ebenso. Wir erwarten für 2024 trotz aller Belastungen und Besonderheiten ein positives Ergebnis in etwa auf dem Niveau des Vorjahres.
Heidenheim, 22. Oktober 2024 gezeichnet Petra Gnaier Paul Ulrich Gnaier BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang für das Geschäftsjahr 2023Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
A. Allgemeine Angaben Die Bilanz wurde nach § 266 HGB gegliedert. Von einer Verkürzung gemäß § 265 Abs. 7 HGB wurde kein Gebrauch gemacht. Die Gewinn- und Verlustrechnung entspricht § 275 Abs. 2 HGB (Gesamtkostenverfahren). Der Jahresabschluss wird nach den deutschen handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften aufgestellt. Abweichungen in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Vergleich zum Vorjahr liegen nicht vor. B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Anlagevermögen Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die Zugänge an beweglichen und unbeweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens im Jahr 2023 wurden linear abgeschrieben. Die Annahme der Nutzungsdauer erfolgte in Anlehnung an die steuerlichen Abschreibungstabellen und betriebsindividuellen Erfahrungen. Geringwertige Anlagegüter werden im Jahr des Zugangs vollständig abgeschrieben und im Anlagenspiegel als Abgang dargestellt. Im Geschäftsjahr wurde von der Möglichkeit der sofortigen Abschreibung der digitalen Wirtschaftsgüter für die Neuzugänge Gebrauch gemacht. Die Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten bewertet. Umlaufvermögen Der Ansatz der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und der Handelswaren erfolgt mit den Einstandspreisen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum Nennwert ausgewiesen. Dem allgemeinen Kreditrisiko wird durch eine Pauschalwertberichtigung von 1 % auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Rechnung getragen. Spezielle Risiken werden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Eigenkapital Das Eigenkapital ist zum Nennwert angesetzt. Rückstellungen Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden nach anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Anwendung des Anwartschaftsbarwertverfahren/PUC-Verfahren ermittelt. Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die "Richttafeln 2018 G" von Klaus Heubeck bei jährlichen Rentensteigerungen von 2 % zugrunde gelegt. Für die Abzinsung wurde pauschal eine durchschnittliche Restlaufzeit von 15 Jahren unterstellt und dafür erstmals der von der Deutschen Bundesbank auf den Bilanzstichtag ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre von 1,82 % angesetzt. Der nach bisherigen Regeln ermittelte Abzinsungssatz betrug zum Bilanzstichtag 1,74 %. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind mit ihren Rückzahlungsbeträgen bilanziert. C. Erläuterungen zur Bilanz Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist im Anlagenspiegel dargestellt.
Die unter den Finanzanlagen ausgewiesenen sonstigen Ausleihungen in Höhe von 1.500 T€ (Vj. 1.500,0 T€) bestehen gegenüber der Gesellschafterin. Sämtliche Forderungen, mit Ausnahme der Kautionen (11,6 T€), haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Von den ausgewiesenen Forderungen bestehen 61,5 T€ T€ (Vj. 85,6 T€) gegenüber der Gesellschafterin. Aus der Abzinsung der Rückstellungen für Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag von 0,5 T€. Dieser Unterschiedsbetrag ist gem. § 253 Abs. 6 HGB für die Ausschüttung gesperrt. Der Zinsertrag aus der Abzinsung der Rückstellungen für Pensionen ist in Höhe von 12,4 T€ in dem Gesamtbetrag der sonstigen Zinsen und ähnliche Erträge enthalten. Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Rückstellungen für Umsatzmietabrechnungen, Urlaub, Rückbauverpflichtung, Tantieme, unterlassene Instandhaltungskosten sowie Kosten der Abschlusserstellung und Wirtschaftsprüfung. Die Rückstellungen für Rückbauverpflichtung haben im Wesentlichen eine Laufzeit von einem bis fünf Jahren. Die Effekte aus den erwarteten Kostensteigerungen und der Abzinsung heben sich nahezu auf. Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten sind in nachfolgendem Verbindlichkeitenspiegel ersichtlich:
Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen erfolgt die Absicherung über den branchenüblichen Eigentumsvorbehalt. Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3a HGB) betreffen Mietzahlungen mit 4.351,1 T€, hiervon gegenüber dem Gesellschafter in Höhe von 584,0 T€. D. Sonstige Angaben Vorgänge von besonderer Bedeutung haben sich nach dem Bilanzstichtag nicht ereignet. Im Geschäftsjahr 2023 waren durchschnittlich beschäftigt:
Alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer waren Frau Petra Gnaier (Verkaufsleiterin) und Herr Paul Ulrich Gnaier (Bäcker- und Konditormeister); sie sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Jahresüberschuss des Jahres 2023 auf neue Rechnung vorzutragen.
Heidenheim, den 22. Oktober 2024 gezeichnet Petra Gnaier, Geschäftsführerin Paul Ulrich Gnaier, Geschäftsführer sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 30.04.2025 festgestellt. BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Gnaier GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Gnaier GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 sowie den Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Gnaier GmbH für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.12.2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Ehingen, 29.04.2025 Stumpp
& Bohn
Gerhard Stumpp, Wirtschaftsprüfer |
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