w2ha
AG
Hamburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
43.455,00 |
43.455,00 |
| I.
Finanzanlagen |
43.455,00 |
43.455,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.435.746,45 |
964.167,21 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
312.243,31 |
237.387,76 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.123.503,14 |
726.779,45 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.479.201,45 |
1.007.622,21 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.475.442,45 |
1.000.500,21 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
12.007,82 |
12.007,82 |
| III.
Bilanzgewinn |
1.413.434,63 |
938.492,39 |
| davon
Gewinnvortrag |
218.492,95 |
29.035,84 |
| B.
Rückstellungen |
3.759,00 |
7.122,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.479.201,45 |
1.007.622,21 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter
Beachtung der gesetzlichen Vorschriften des Handels- und
des Steuerrechts, den Vorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes, der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung und der
Bestimmungen der Satzung.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von
den größenabhängigen Erleichterungen der
§§ 267, 274a, 276, 288 HGB Gebrauch gemacht.
Der Jahresabschluss wurde hinsichtlich der Gliederung
und Darstellung dennoch in Anlehnung an die für
große Kapitalgesellschaften vorgegebene Gliederung
erstellt.
Darüber hinausgehende Ausweis-, Bewertungs- und
Erläuterungsvorschriften wurden jedoch nur insoweit
befolgt, wie dies für erforderlich gehalten wurde und
sich aus der Darstellung ergibt.
Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Die
angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden,
soweit möglich, an den ertragsteuerlichen Vorschriften
ausgerichtet und blieben gegenüber dem
Vorjahresabschluss im Wesentlichen unverändert.
Gliederung und Bewertung der Bilanz- und G.u.V.-
Posten entsprechen den gesetzlichen Vorschriften.
Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im
Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß
§ 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.
Das Anlagevermögen ist in einem Bestandsnachweis
ordnungsgemäß entwickelt.
Allen am Bilanzstichtag bestehenden Risiken -soweit
sie bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbar
waren- ist durch die Bildung ausreichender
Rückstellungen und Wertberichtigungen Rechnung
getragen.
Abschreibungen nach allein steuerlichen Vorschriften
wurden nicht vorgenommen.
Die Finanzanlagen wurden als Anteile an verbundenen
Unternehmen im Anlagevermögen ausgewiesen.
Diese Anteile sind unverändert zu
Anschaffungskosten angesetzt. Es handelt sich dabei um
Anteile an einem abhängigen und beherrschten
Unternehmen i.S.d. §§ 15 ff AktG.
III. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und
Verlustrechnung
Die vorliegende Bilanz wurde unter Beachtung der
Vorschriften des Handels- und des Steuerrechts, des
Aktiengesetzes, den Vorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes, der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung sowie auf der
Grundlage der Gewinnermittlungsvorschrift des § 5 Abs.
1 EStG erstellt.
Der Anlagenspiegel wurde mit allen erforderlichen
Angaben erstellt.
Außer den vorstehend näher beschriebenen
Anteilen besitzt das Unternehmen keine Beteiligungen mit
einer Beteiligungsquote von mindestens 20%.
Unter den sonstigen Vermögensgegenständen
waren Steuererstattungsansprüche auszuweisen. Dabei
handelt es sich um insbesondere um das
Körperschaftsteuerguthaben des Vorjahres sowie des
laufenden Geschäftsjahres.
Gegenüber Vorstandsmitgliedern bestehen keine
Forderungen.
In den sonstigen Rückstellungen sind solche
Kosten erfasst, die nach vernünftiger
kaufmännischer Einschätzung antizipierbar,
wirtschaftlich bereits verursacht und nach § 249 HGB
passivierungspflichtig sind. Es handelt sich dabei um die
Abschluss- und Prüfungskosten für das
Berichtsjahr.
Steuerrückstellungen für das
Geschäftsjahr waren nicht zu bilden.
Rückstellungen des Vorjahres wurden
bestimmungsgemäß verbraucht oder, soweit
erforderlich, gewinnerhöhend aufgelöst.
Rückstellungen für das Berichtsjahr wurden in der
zu erwartenden Höhe neu eingestellt.
Alle erkennbaren Risiken wurden berücksichtigt.
Hinweise auf zusätzlichen Rückstellungsbedarf,
etwa aufgrund von aktiven oder passiven
Rechtsstreitigkeiten, sind bis zum Tage der Aufstellung der
Bilanz nicht bekannt geworden.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind mit dem Nennbetrag,
liquide Mittel zum Nominalwert und Verbindlichkeiten mit
dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Ausfallrisiken bei Forderungen oder sonstigen
Vermögensgegenständen bestehen nicht.
Aktive oder passive Rechnungsabgrenzungsposten zur
periodengerechten Erfolgsabgrenzung waren nicht zu bilden.
Die Bilanz wurde unter Berücksichtigung der
vollständigen Verwendung des Jahresergebnisses
aufgestellt. Die in § 158 Abs. 1 Nr. 5 AktG
vorgesehene Überleitung vom Jahresergebnis zum
Bilanzgewinn/Bilanzverlust wird in der Gewinn- und
Verlustrechnung gezeigt.
Der Jahresüberschuss wird unter Einbeziehung des
Gewinnvortrages 2019 auf neue Rechnung vorgetragen.
IV. Sonstige Angaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäftsführung wahrgenommen durch
die Vorstände Dr. Stefan Anschütz und
André Paul Henkel, beide Hamburg.
Der Jahresabschluss zum 31.12.2018 wurde
festgestellt. Der vorm Aufsichtsrat gebilligte
Gewinnverwendungsvorschlag wurde im Berichtsjahr vollzogen.
Das Grundkapital beträgt EUR 50.000,00 und ist
in 50.000 auf Namen lautende Stückaktien aufgeteilt.
Davon haben übernommen:
Dr. Stefan Anschütz 25.000 Aktien
André Paul Henkel 25.000 Aktien
Dem Aufsichtsrat gehören folgende Personen an:
Dr. Lars Karsten, Unternehmensberater, Hamburg
André Saß, Unternehmensberater,
Königstein, Deutschland
Dr. Michael Leue, Rechtsanwalt, Hamburg
Am Bilanzstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB.
Sonstige für die Beurteilung der Finanzlage der
Gesellschaft bedeutsame, nicht in der Bilanz ausgewiesene
Verpflichtungen waren bis zum Abschlusszeitpunkt und bis
heute nicht bekannt.
V. Ergebnisverwendung und Rücklagenbildung
Der
Jahresüberschuss von
|
EUR
|
1.194.941,68
|
wird unter Einbeziehung
des Gewinnvortrages von
|
EUR
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938.492,39
|
in Höhe von
|
EUR
|
2.133.434,07
|
auf neue Rechnung
vorgetragen.
|
|
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Abzüglich der
offenen Gewinnausschüttung 2019 von
|
EUR
|
720.000,00
|
wird das
buchmäßige Eigenkapital mit
|
EUR
|
1.413.434,63
|
ausgewiesen.
|
|
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Einschließlich der
Kapitalrücklage von
|
EUR
|
12.007,82
|
und des gezeichneten
Kapitals von
|
EUR
|
50.000,00
|
ergibt sich zum
31.12.2019 ein Eigenkapital von insgesamt:
|
EUR
|
1.475.441,89
|
Hamburg, 7.2.2020
gez.
Dr. Stefan Anschütz
gez.
André Paul Henkel
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 07.02.2020
festgestellt.
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