Stammdaten

Register
Amtsgericht Hamburg HRB 84881
Vorher
w2ha Holding AG
Eingetragen
19.9.2002
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und Software
Gegenstand
der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Vermögensgegenständen sowie die Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb von Software, die Vergabe von Lizenzen und die Erbringung von Beratungsdienstleistungen im Bereich der Softwareentwicklung.

Historie

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Management

NameRolle
Stefan Dr. Anschütz
seit 19.9.2002
Vorstandsmitglied
André Paul Henkel
seit 19.9.2002
Vorstandsmitglied

Konzern- und Jahresabschlüsse

w2ha AG

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Bilanz

Aktiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Anlagevermögen 43.455,00 43.455,00
I. Finanzanlagen 43.455,00 43.455,00
B. Umlaufvermögen 1.435.746,45 964.167,21
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 312.243,31 237.387,76
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.123.503,14 726.779,45
Bilanzsumme, Summe Aktiva 1.479.201,45 1.007.622,21

Passiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Eigenkapital 1.475.442,45 1.000.500,21
I. gezeichnetes Kapital 50.000,00 50.000,00
II. Kapitalrücklage 12.007,82 12.007,82
III. Bilanzgewinn 1.413.434,63 938.492,39
davon Gewinnvortrag 218.492,95 29.035,84
B. Rückstellungen 3.759,00 7.122,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 1.479.201,45 1.007.622,21

Anhang


I. Allgemeine Angaben

Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften des Handels- und des Steuerrechts, den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes, der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und der Bestimmungen der Satzung.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von den größenabhängigen Erleichterungen der §§ 267, 274a, 276, 288 HGB Gebrauch gemacht.

Der Jahresabschluss wurde hinsichtlich der Gliederung und Darstellung dennoch in Anlehnung an die für große Kapitalgesellschaften vorgegebene Gliederung erstellt.

Darüber hinausgehende Ausweis-, Bewertungs- und Erläuterungsvorschriften wurden jedoch nur insoweit befolgt, wie dies für erforderlich gehalten wurde und sich aus der Darstellung ergibt.

Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden, soweit möglich, an den ertragsteuerlichen Vorschriften ausgerichtet und blieben gegenüber dem Vorjahresabschluss im Wesentlichen unverändert.

Gliederung und Bewertung der Bilanz- und G.u.V.- Posten entsprechen den gesetzlichen Vorschriften.
Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.

Das Anlagevermögen ist in einem Bestandsnachweis ordnungsgemäß entwickelt.

Allen am Bilanzstichtag bestehenden Risiken -soweit sie bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbar waren- ist durch die Bildung ausreichender Rückstellungen und Wertberichtigungen Rechnung getragen.

Abschreibungen nach allein steuerlichen Vorschriften wurden nicht vorgenommen.

Die Finanzanlagen wurden als Anteile an verbundenen Unternehmen im Anlagevermögen ausgewiesen.
Diese Anteile sind unverändert zu Anschaffungskosten angesetzt. Es handelt sich dabei um Anteile an einem abhängigen und beherrschten Unternehmen i.S.d. §§ 15 ff AktG.

III. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die vorliegende Bilanz wurde unter Beachtung der Vorschriften des Handels- und des Steuerrechts, des
Aktiengesetzes, den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes, der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie auf der Grundlage der Gewinnermittlungsvorschrift des § 5 Abs. 1 EStG erstellt.

Der Anlagenspiegel wurde mit allen erforderlichen Angaben erstellt.

Außer den vorstehend näher beschriebenen Anteilen besitzt das Unternehmen keine Beteiligungen mit einer Beteiligungsquote von mindestens 20%.

Unter den sonstigen Vermögensgegenständen waren Steuererstattungsansprüche auszuweisen. Dabei handelt es sich um insbesondere um das Körperschaftsteuerguthaben des Vorjahres sowie des laufenden Geschäftsjahres.

Gegenüber Vorstandsmitgliedern bestehen keine Forderungen.

In den sonstigen Rückstellungen sind solche Kosten erfasst, die nach vernünftiger kaufmännischer Einschätzung antizipierbar, wirtschaftlich bereits verursacht und nach § 249 HGB passivierungspflichtig sind. Es handelt sich dabei um die Abschluss- und Prüfungskosten für das Berichtsjahr.

Steuerrückstellungen für das Geschäftsjahr waren nicht zu bilden.

Rückstellungen des Vorjahres wurden bestimmungsgemäß verbraucht oder, soweit erforderlich, gewinnerhöhend aufgelöst. Rückstellungen für das Berichtsjahr wurden in der zu erwartenden Höhe neu eingestellt.

Alle erkennbaren Risiken wurden berücksichtigt. Hinweise auf zusätzlichen Rückstellungsbedarf, etwa aufgrund von aktiven oder passiven Rechtsstreitigkeiten, sind bis zum Tage der Aufstellung der Bilanz nicht bekannt geworden.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nennbetrag, liquide Mittel zum Nominalwert und Verbindlichkeiten mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Ausfallrisiken bei Forderungen oder sonstigen Vermögensgegenständen bestehen nicht.

Aktive oder passive Rechnungsabgrenzungsposten zur periodengerechten Erfolgsabgrenzung waren nicht zu bilden.

Die Bilanz wurde unter Berücksichtigung der vollständigen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. Die in § 158 Abs. 1 Nr. 5 AktG vorgesehene Überleitung vom Jahresergebnis zum Bilanzgewinn/Bilanzverlust wird in der Gewinn- und Verlustrechnung gezeigt.

Der Jahresüberschuss wird unter Einbeziehung des Gewinnvortrages 2019 auf neue Rechnung vorgetragen.

IV. Sonstige Angaben

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäftsführung wahrgenommen durch die Vorstände Dr. Stefan Anschütz und André Paul Henkel, beide Hamburg.

Der Jahresabschluss zum 31.12.2018 wurde festgestellt. Der vorm Aufsichtsrat gebilligte Gewinnverwendungsvorschlag wurde im Berichtsjahr vollzogen.

Das Grundkapital beträgt EUR 50.000,00 und ist in 50.000 auf Namen lautende Stückaktien aufgeteilt. Davon haben übernommen:
Dr. Stefan Anschütz  25.000 Aktien
André Paul Henkel  25.000 Aktien

Dem Aufsichtsrat gehören folgende Personen an:
Dr. Lars Karsten, Unternehmensberater, Hamburg
André Saß, Unternehmensberater, Königstein, Deutschland
Dr. Michael Leue, Rechtsanwalt, Hamburg

Am Bilanzstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB.

Sonstige für die Beurteilung der Finanzlage der Gesellschaft bedeutsame, nicht in der Bilanz ausgewiesene Verpflichtungen waren bis zum Abschlusszeitpunkt und bis heute nicht bekannt.

V. Ergebnisverwendung und Rücklagenbildung

Der Jahresüberschuss von
EUR
1.194.941,68
wird unter Einbeziehung des Gewinnvortrages von
EUR
938.492,39
in Höhe von
EUR
2.133.434,07
auf neue Rechnung vorgetragen.
 
 
Abzüglich der offenen Gewinnausschüttung 2019 von
EUR
720.000,00
wird das buchmäßige Eigenkapital mit
EUR
1.413.434,63
ausgewiesen.
 
 
Einschließlich der Kapitalrücklage von
EUR
12.007,82
und des gezeichneten Kapitals von
EUR
50.000,00
ergibt sich zum 31.12.2019 ein Eigenkapital von insgesamt:
EUR
1.475.441,89

 

Hamburg, 7.2.2020

gez. Dr. Stefan Anschütz

gez. André Paul Henkel

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 07.02.2020 festgestellt.

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