3S Europe GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Bestrahlungs- und Elektrotherapiegeräten und elektromedizinischen Geräten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ingo Dr. König seit 25.10.2019 | Geschäftsführer |
Olaf Gerd Schreyer seit 13.6.2018 | Liquidator |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Dorit Kleineräuschkamp | 35.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Quast Praezisionstechnik GmbHHamburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017Bilanz
AnhangA. Allgemeine AngabenDie Gesellschaft hat ihren Sitz in Hamburg und wird beim Amtsgericht Hamburg unter der Registernummer HR B 43332 geführt. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetz (BilRUG). Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH Gesetzes beachtet. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§266 Abs.1,276,288HGB) und bei der Offenlegung (§326HGB bzw. §327HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen. I. Gliederungsgrundsätze / DarstellungsstetigkeitDie Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr. II. BilanzierungsmethodenIm Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsab-grenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §249HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des §250HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von §251HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben. III. BewertungsmethodenDie Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Mit Beschluss vom 1.6.2018 hat das Amtsgericht Hamburg (Az 67b IN83/18) das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung angeordnet. Derzeit befindet sich die Gesellschafterin des Unternehmens unter Mitwirkung einer auf Restrukturierung spezialisirten Anwaltskanzlei in einem laufenden Restrukturierungsprozess, an dessen Ende die Veräußerung des Unternehmens an neue Gesellschafter stehen soll. Laut Auskunft des Unternehmens, vertereten durch den bestellten Liquidator, und vorgenannter Anwaltskanzlei stehen der Veräußerungsprozess und die Restrukturierungsmaßnahmen kurz vor dem Abschluss. Die Erfolgsaussichten werden durch vorgenannte Beteiligte als überwiegend wahrscheinlich und gut beurteilt. Die Geschäftsführung ist der Auffassung, dass die Voraussetzungen zur Bewertung unter der Annahme der Unternehmensfortführung gegeben sind. Wir wurden von der Geschäftsleitung angewiesen, bei der Bewertung der im Jahresabschluss ausgewiesenen Vermögensgegenstände von Fortführungswerten auszugehen, was wir weisungsgemäß getan haben. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: 1. Immaterielle VermögensgegenständeErworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. 2. SachanlagenDie Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. 3. FinanzanlagenEs sind keine Finanzanlagen vorhanden. 4. VorräteDie Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. 5. Ford. aus Lieferungen u. Leistungen u. sonst. VermögensgegenständeDie Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. 6. VerbindlichkeitenDie Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. 7. RückstellungenDie Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. 8. PensionsrückstellungenPensionszusagen wurden nicht erteilt. IV. WährungsumrechnungIm Jahresabschluss sind keine Positionen enthalten, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung gelautet haben. V. BetriebsaufspaltungDamit die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zutreffend eingeschätzt werden kann, sind folgende Angaben zu beachten: Das von der Gesellschaft pachtweise genutzte Anlagevermögen ist seit März 2011 Eigentum von Herrn Olaf Schreyer. Steuerrechtlich besteht deshalb eine so genannte Betriebsaufspaltung zwischen der Gesellschaft als so genanntes Betriebsunternehmen und der Olaf Schreyer Vermietung als sogenannte Besitzgesellschaft. Umsatzsteuerlich besteht außerdem ein Organschaftsverhältnis mit der Gesellschaft als Organtochter und der Schreyer Quast Holding GmbH als Organträger sowie dem Einzelunternehmen Olaf Schreyer (=Umsatzsteuerschuldner). Mit Anordnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung zum 1.6.2018 fällt die finanzielle Eingliederung der Gesellschaft weg und das Organschaftsverhältnis ist ab diesem Zeitpunkt beendet. B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der BilanzDie Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens sind aus dem Anlagenspiegel ersichtlich, ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres. Die Gliederung, die Restlaufzeit und die Besicherung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen ist aus dem Forderungsspiegel ersichtlich. Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie in dem unter dem Gliederungspunkt G des Anhangs dargestellten Rückstellungsspiegel zusammen: Die sonstigen Verbindlichkeiten betragen EUR 515.277,19 davon entfallen auf: a) Steuern EUR 33.487,46 b) im Rahmen der sozialen Sicherheit EUR 0,00 Die Aufgliederung, die Restlaufzeit und die Besicherung der Verbindlichkeiten ist aus dem Verbindlichkeitenspiegel ersichtlich. Der Sonderposten Zuschüsse und Rücklagen 2017 über TEUR 250 beinhaltet eine Zahlung der BTG Beteiligungsgesellschaft Hamburg GmbH, welche in ihrer Ausgestaltung hinsichtlich Laufzeit, Nachrangigkeit und gewinnabhängiger Verzinsung Eigenkapitalcharakter aufweist, jedoch nicht an Verlusten teilnimmt. Ein Ausweis als handelsrechtliches Eigenkapital ist dementsprechend nicht möglich. Auf Grund der sonstigen Ausgestaltung ist dieser Betrag als eigenkapitalähnlich betrachtet und dementsprechend als Sonderposten ausgewiesen worden, da sich aus dem Vertrag als Zweck die Stärkung des Eigenkapitals ergibt. C. Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Gewinn- und VerlustrechnungAußerordentliche Erträge sind nicht angefallen. Außerordentliche Aufwendungen bestehen durch die Abwertung der Forderungen gegen die Gesellschafterin und Organträgerin Schreyer Quast Holding GmbH in Höhe von TEUR 1.205. Zwischen der Quast Praezisionstechnik GmbH und der Schreyer Quast Holding GmbH (Amtsgericht Hamburg, HR B 117324) besteht ein Ergebnisabführungs- und Verlustübernahmevertrag. Dieser wurde am 20.05.2011 abgeschlossen und hat eine Laufzeit von zunächst fünf Jahren. Durch Beschluß des Amtsgerichts Hamburg vom 29.11.2018 wurde das Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Schreyer Quast Holding GmbH angeordnet. Aufgrund des derzeitigen Kenntnisstands wird die Schreyer Quast Holding GmbH nicht in der Lage sein, ihre Verbindlichkeiten gegenüber der Quast Praezisionstechnik GmbH insbesondere aus der Verpflichtung zur Verlustübernahme zu erfüllen. Aus Gründen der Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens- , Finanz- und Ertragslage wurde daher bereits zum 31.12.2017 keine Aktivierung des Anspruchs auf Verlustübernahme mehr vorgenommen. Die Gesellschaft weist dementsprechend einen laufenden Jahresfehlbetrag trotz zum Bilanzstichtag noch existentem Ausgleichsanspruchs aus. Weiterhin wurden die vormals aktivierten Forderungen gegenüber der Schreyer Quast Holding GmbH auf Grund deren Insolvenzlage vollumfänglich in Höhe von TEUR 1.205 wertberichtigt. . D. Ergänzende Angaben(1) Geschäftsführer / Liquidator
Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wird gemäß §286Abs.4HGB verzichtet. E. ErgebnisverwendungDer Verlust soll nach dem Willen der Gesellschafterversammlung auf neue Rechnung vorgetragen werden. F. Forderungsspiegel
G. RückstellungsspiegelH.
I. Verbindlichkeitenspiegel
Unterzeichnung des Jahresabschlusses zum 31.12. 2017 Hamburg, den 8.4.2019 gez. Olaf Schreyer Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 8.4.2019. |
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