Stammdaten

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Amtsgericht Traunstein HRB 21269
Vorher
McWehner GmbH
Eingetragen
1.9.2011
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieErbringung von sonstigen Dienstleistungen der InformationstechnologieTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und Software
Gegenstand
Die Vermittlung und der Vertrieb von IT-Dienstleistungen und IT-Service, die Entwicklung von Software, der Betrieb von Rechenzentren, Outsourcing, sowie der Anund Verkauf von Hardware und Software

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer
Geschäftsführer
Thomas Wehner
seit 1.9.2011
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

AZURIT GmbH

(vormals: McWehner GmbH)

Prien a. Chiemsee

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 05.08.2011 bis zum 31.12.2011

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Sachanlagen

523,00

B. Umlaufvermögen

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

191.310,11

II. sonstige Vermögensgegenstände

7.359,92

III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

19.721,42

C. Rechnungsabgrenzungsposten

1.823,20

Summe Aktiva

220.737,65



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

II. Bilanzgewinn

18.721,50

B. Rückstellungen

35.585,32

C. Verbindlichkeiten

141.430,83

Summe Passiva

220.737,65

ANHANG

Allgemeine Angaben

Vorliegender Jahresabschluss der AZURIT GmbH zum 31.12.2011 wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) i.d.F. des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt.

Ergänzend zu den handelsrechtlichen Bestimmungen wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Sofern hierfür ein Wahlrecht besteht, werden Angaben im Anhang und nicht in der Bilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung gemacht.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren (Umsatzkostenverfahren) erstellt.

Bei der Gesellschaft handelt es sich gem. § 267 Abs. 1 HGB um eine kleine Kapitalgesellschaft.

1) Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterliegen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear oder degressiv vorgenommen.

Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 410 EURO wurden im Jahr des Zugangs sofort abgeschrieben.

Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet:

- Beteiligungen zu Anschaffungskosten

- Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten

- Ausleihungen zum Nennwert

- unverzinsliche und niedrig verzinsliche Ausleihungen zum Barwert

- sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten

Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden Steuern.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

a) Grundlagen für die Umrechnung von Fremdwährungsposten in Euro

Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung sind mit dem Kurs am Bilanzstichtag bewertet. Soweit eine dauerhafte Kursänderung vorlag, wurde bei Forderungen der niedrigere und bei Verbindlichkeiten der höhere Wert angesetzt.

Bei Deckung durch Termingeschäfte war darüber hinaus der Terminkurs maßgebend.

b) Einbeziehung von Zinsen für Fremdkapital in die Herstellungskosten

Die Herstellungskosten beinhalten auch Zinsen für Fremdkapital, soweit dieses der Finanzierung des Herstellungsvorgangs dient. Der einbezogene Zinsaufwand betrifft nur die Dauer der Herstellung.

2) Angaben zu den einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlust-Rechnung

a) Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 5 Jahre

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt 0,00 Euro.

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, beträgt 0,00 Euro.

b) Bewertungseinheiten

Es wurden keine Bewertungseinheiten gebildet.

c) Inanspruchnahme aus Haftungsverhältnissen

Mit einer Inanspruchnahme aus Haftungsverhältnissen ist nicht zu rechnen.

3) Ergebnisverwendung

Der Jahresabschluss wurde nach teilweiser Gewinnverwendung aufgestellt. Der enthaltene Bilanzgewinn beträgt 18.721,50 Euro.

a) Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses

In der Gesellschafterversammlung wurde der Vorschlag der Geschäftsführung zur Ergebnisverwendung angenommen.

4) Verbesserung des Einblicks in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Die nachfolgenden, zusätzlichen Angaben sind bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Lage zu beachten:

a) Angaben zur Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:

Herrn Thomas Wehner,

Herrn Moritz Wehner

b) Angaben betreffend Gesellschafter

Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG, § 264c Abs. 1 HGB):

Verbindlichkeiten 9.028,10 Euro

 

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 30.07.2012

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