Viguna
Personalmanagement GmbH
Heiligenroth
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
239.769,00 |
6.093,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
222.822,00 |
|
| II.
Sachanlagen |
16.947,00 |
6.093,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
402.574,79 |
481.812,37 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
274.924,96 |
157.353,22 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
127.649,83 |
324.459,15 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
5.628,00 |
3.494,35 |
| Aktiva |
647.971,79 |
491.399,72 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
87.122,56 |
157.852,03 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
132.852,03 |
60.144,17 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
70.729,47 |
-72.707,86 |
| B.
Rückstellungen |
174.222,48 |
159.350,20 |
| C.
Verbindlichkeiten |
383.826,75 |
174.197,49 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
445.053,82 |
174.197,49 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
85.466,25 |
|
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.800,00 |
|
| Summe
Passiva |
647.971,79 |
491.399,72 |
Anhang
gemäß §§ 284 ff. HGB
für das Geschäftsjahr
2023
I.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Viguna Personalmanagement GmbH hat ihren Sitz in
Heiligenroth. Sie ist im Handelsregister des
Amtsgerichts Montabaur unter der
Register-Nr. HR B 27064 eingetragen.
II.
Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
i. S. d. § 267 HGB auf.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
deutschen Handelsgesetzbuches in entsprechender
Anwendung der Vorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften
(§§ 242 ff., 264 ff. HGB)
aufgestellt.
Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach dem
differenzierten Schema des § 266 Abs. 2 HGB.
Bei der Gewinn- und Verlustrechnung wurden die Vorgaben des
§ 275 Abs. 2 HGB beachtet. Von den
größenabhängigen Erleichterungen nach
§§ 266 Abs. 1 Satz 3, 276 HGB wurde kein
Gebrauch gemacht. Die
größenabhängigen Erleichterungen des §
288 HGB wurden teilweise in Anspruch genommen.
III.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die geltenden handelsrechtlichen
Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
beachtet. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewandten Bewertungsmethoden wurden
beibehalten. Die Bewertung der Vermögens- und
Schuldposten trägt allen erkennbaren Risiken nach
den Grundsätzen vorsichtiger kaufmännischer
Beurteilung Rechnung.
Die Bewertung der immateriellen
Vermögensgegenstände und Sachanlagen erfolgt zu
den handelsrechtlich
aktivierungspflichtigen
Anschaffungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibungen. Die
Abschreibung im Jahr des Zugangs
erfolgt zeitanteilig. Geringwertige
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis
800,00 € werden nach den Vorschriften des
§ 6 Abs. 2 EStG im Jahr des Zugangs
voll abgeschrieben.
Die Abschreibungen werden entsprechend der
festgelegten betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
vorgenommen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken zum
Nennwert bilanziert.
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind
zum Nennwert angesetzt.
Als Rechnungsabgrenzungsposten werden Zahlungen bis
zum Bilanzstichtag ausgewiesen, die Aufwand oder
Ertrag nach dem Bilanzstichtag darstellen.
Die Rückstellungen werden in Höhe des
Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendig ist, um alle zum Bilanzstichtag drohenden
Verluste und ungewisse Verbindlichkeiten abzudecken.
Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem
Gliederungsschema des Gesamtkostenverfahrens
aufgestellt.
IV.
Angaben zur Bilanz
Angaben zu den bilanzierten Verbindlichkeiten (§
285 Nr. 1a, 1b HGB)
Zum 31.12.2023 bestehen keine Verbindlichkeiten mit
einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren.
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch
Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind,
beträgt 0,00 €.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§
42 Abs. 3 GmbHG)
Es bestehen zum Bilanzstichtag keine
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern.
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten
Haftungsverhältnisse i. S. d. §§ 251,
268 Abs. 7 HGB bestehen zum Bilanzstichtag nicht.
Nicht bilanzierte sonstige finanzielle Verpflichtungen
(§ 285 Nr. 3a HGB)
Es bestehen zum 31.12.2023 finanzielle
Verpflichtungen aus den folgenden Vereinbarungen:
Mietverträge für Geschäftsräume
sowie Parkplätze: 273.000 €
Leasingverträge für Fahrzeuge: 38.325
€
Leasingverträge für Büroausstattung:
5.070 €
V.
Sonstige Angaben
Angabe der Zahl der Arbeitnehmer (§ 285 Nr. 7
HGB)
Die durchschnittliche Zahl der im abgelaufenen
Geschäftsjahr beschäftigten Arbeitnehmer
betrug 72,75 (Vorjahr: 65,25).
Mitglieder des Geschäftsführungsorgans (§
285 Nr. 10 HGB)
Die Geschäfte der Gesellschaft wurden im
abgelaufenen Geschäftsjahr durch Herrn Jens Steven
Reuter geführt.
Die Angabe der Gesamtbezüge wird entsprechend
§ 288 Abs. 1 HGB bzw. unter Hinweis auf
§ 286 Abs. 4 HGB unterlassen. Vorschüsse
oder Kredite wurden dem Geschäftsführer nicht
gewährt. Haftungsverhältnisse zu Gunsten des
Geschäftsführers wurden nicht eingegangen.
sonstige Berichtsbestandteile
Heiligenroth, 20. Juni
2024
gez.
Jens Steven Reuter
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.02.2025
festgestellt.
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