Byte Fire
GmbH
Willich
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
9.456,00 |
8.590,00 |
| I.
Sachanlagen |
4.456,00 |
3.590,00 |
| II.
Finanzanlagen |
5.000,00 |
5.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
16.415,23 |
14.212,30 |
| I.
Vorräte |
5.235,25 |
5.260,17 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
11.174,48 |
7.196,98 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
5,50 |
1.755,15 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.175,76 |
941,81 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
0,00 |
529,84 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
27.046,99 |
24.273,95 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.589,82 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
25.529,84 |
14.781,60 |
| III.
Jahresüberschuss |
2.119,66 |
-10.748,24 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
0,00 |
529,84 |
| B.
Rückstellungen |
5.200,00 |
4.660,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
20.257,17 |
19.613,95 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
20.257,17 |
19.613,95 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
27.046,99 |
24.273,95 |
Anhang
Allgemeine Angaben:
Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das
Geschäftsjahr 2010 wurde nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches, §§ 242 ff., unter Beachtung
der ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften in §§ 264 ff. erstellt.
Von der Möglichkeit der
größenabhängigen Erleichterungen für
diese Kapitalgesellschaft sowie der Möglichkeit,
Berichtspflichten im Anhang statt in der Bilanz bzw.
Gewinn- und Verlustrechnung zu erfüllen, wurde
Gebrauch gemacht.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Allgemeine Angaben zu Bilanzierung und Bewertung
einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher
Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der Jahresabschluß der Byte Fire GmbH wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Bei der Bewertung der
Vermögensgegenstände wurde von der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen
("Going-Concern-Prinzip").
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände berechnet und entsprechend
den steuerlichen Vorschriften vorgenommen.
Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagewerte ist
aus dem Anlagespiegel zu entnehmen.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren,
wurden diese angesetzt.
In Höhe der zu erwartenden Kosten für die
Erstellung des Jahresabschlusses und die Ausfertigung der
Steuererklärungen des Berichtzeitraums war eine
Rückstellung in Höhe von € 1.200,00 zu
bilden.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Bewertung aufgrund steuerrechtlicher Vorschriften
Das ausgewiesene Jahresergebnis wurde nicht durch die
Vornahme steuerlicher Abschreibungsmethoden (§§
254 und 280 HGB) beeinflußt. Ein Sonderposten gem.
§ 273 HGB wurde nicht gebildet.
Vorschlag zur Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt in
Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende
Ergebnisverwendung vor: Der Jahresüberschuss i.H.v.
€ 2.119,66 wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Sonstige Pflichtangaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch Herrn
Holger Behrens geführt.
Willich, 21.04.2011
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