KATPOL-CHEMIE GmbH
Bitterfeld-Wolfen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Handelsbilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.710,00 |
2.326,00 |
| I.
Sachanlagen |
1.710,00 |
2.326,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.157.894,57 |
1.637.711,46 |
| I.
Vorräte |
501.000,00 |
1.001.000,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
254.028,09 |
326.777,47 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
402.866,48 |
309.933,99 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
28.161,00 |
|
| Aktiva |
1.187.765,57 |
1.640.037,46 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
809.000,00 |
509.000,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
359.000,00 |
179.000,00 |
| III.
Jahresüberschuss |
400.000,00 |
280.000,00 |
| B.
Rückstellungen |
279.767,26 |
143.013,05 |
| C.
Verbindlichkeiten |
98.998,31 |
988.024,41 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
98.998,31 |
988.024,41 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
0,00 |
900.000,00 |
| Summe
Passiva |
1.187.765,57 |
1.640.037,46 |
Anhang
Die Katpol-Chemie GmbH, Bitterfeld, ist eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne von HGB 267 II. Die
Gesellschaft ist im Handelsregister Stendal HRB 11786
eingetragen.
I Allgemeine Angaben zum Jahresabschluß (HGB
264 bis 265)
Der Jahresabschluß der Gesellschaft wurde wie
im Vorjahr unter Anwendung der Vorschriften des
Handelsgesetzbuches (HGB), des GmbH-Gesetzes und des
Bilanz-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) aufgestellt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gemäß HGB 275 II
beibehalten. Die Umsatzerlöse (HGB 277 I) sind
entsprechend BilRUG definiert.
Die Gesellschaft macht von den
größenabhängigen Erleichterungen nach HGB
288 I, 326 I Gebrauch.
Die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten
der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung
anzubringenden Vermerke sowie wahlweise anzubringende
Vermerke werden insgesamt im Anhang aufgeführt.
Zusätzliche Angaben nach HGB 264 II 2 (besondere
Umstände usw.) oder Angaben nach HGB 265 (Abweichungen
o. ä. von den allgemeinen Gliederungsgrundsätzen)
sind nicht zu machen.
II Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze (HGB
284)
Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
blieben gegenüber dem Vorjahr im wesentlichen
unverändert.
1) Die Wirtschaftsgüter des
Sachanlagevermögens werden zu den Anschaffungskosten,
vermindert um planmäßige Abschreibungen,
bilanziert. Zinsen für Fremdkapital wurden nicht
aktiviert. Soweit nicht im Einzelfall von der
Möglichkeit steuerrechtlicher Sonderabschreibungen
nach EStG 6 II Gebrauch gemacht wird, werden
ausschließlich lineare Abschreibungen auf Sachanlagen
verrechnet. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer wird
in diesem Zusammenhang anhand der steuerlichen
Abschreibungstabellen geschätzt.
2) Das Vorratsvermögen wird entsprechend HGB 256
nach dem Lifo-Verfahren zu Anschaffungskosten bewertet. Wie
in den Vorjahren wird schwimmende oder rollende Ware (0,00
€, Vj. rd. 136.700 €) entsprechend den
Grundsätzen des BFH-Urteils I R 157/84 vom 13.08,88
(BStBl 1989 II 21) weder als Leistungsanspruch aktiviert
noch als Rückstellung für ausstehende
Lieferantenrechnungen passiviert. Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen werden zum Nominalwert
abzüglich angemessener Einzel- und
Pauschalwertberichtigungen bewertet. Als uneinbringlich
eingeschätzte Forderungen werden abgeschrieben.
Flüssige Mittel und Sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
bewertet.
3) Die Steuerrückstellungen und Sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Ihre Bewertung
erfolgte entsprechend vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung. Verbindlichkeiten sind mit ihren
Erfüllungsbeträgen bewertet. Latente Steuern
wurden nicht abgegrenzt.
Angaben nach HGB 268 I 2, 2. Hs., 268 VII i. V. m.
HGB 251 (Haftungsverhältnisse), HGB 274 (latente
Steuern), 277 III 1 (außerplanmäßige
Abschreibungen) oder 284 II Nr. 2 bis 4 sind mangels
entsprechender Sachverhalte nicht zu machen.
III. Sonstige Pflichtangaben
a) nach HGB 285
HGB 285 Nr. 3 a: Es bestehen Verpflichtungen aus
Leasingverträgen. Gegenstand dieser Verträge sind
hauptsächlich Fahrzeuge.
HGB 285 Nr. 10: Der Geschäftsführung
gehörte im Geschäftsjahr Herr Dipl.-Ing. (FH)
Rainer Staeck, Sandersdorf, an.
Angaben nach HGB 285 Nr. 1 a (Verbindlichkeiten mit
einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren), 1 b (durch
Pfand- oder ähnliche Rechte gesicherte
Verbindlichkeiten), 9 c (gewährte Vorschüsse oder
Kredite), 11 (Beteiligungen im Sinne von HGB 271 I), 11 a
(unbeschränkt haftende Gesellschafterstellung), 13 bis
15, 18, 23 bis 28 oder 31 sind mangels entsprechender
Sachverhalte nicht zu machen.
b) nach GmbHG
GmbHG 42 III: Die Sonstigen Verbindlichkeiten
enthalten 0 € (Vj. 900.000 €)
Gesellschafterdarlehen. Spitzenbeträge aus dem
laufenden Verrechnungsverkehr mit Gesellschaftern (2
€, Vj. rd. 2596 €) wurden zeitnah ausgeglichen.
Andere Ansprüche aus Ausleihungen oder Forderungen an
Gesellschafter bestanden am Bilanzstichtag nicht.
Sachverhalte nach GmbHG 29 IV 2 (Einstellungen in
andere Gewinnrücklagen) sind nicht gegeben.
c) nach EGHGB
Sachverhalte nach EGHGB 28 II, 67 II
(Pensionsansprüche) sind nicht gegeben.
Bitterfeld,
am
2024 gez.: Rainer Staeck
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.05.2024
festgestellt.
|