Rilling Verwaltungs- GmbH
Handwerkerpark 5, 72070 Tübingen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Markus Höhn seit 18.12.2006 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Rilling Verwaltungs-GmbHTübingenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010Bilanz
AnhangAllgemeine AngabenDer Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbHG beachtet. Die Darstellungs- und Methodenstetigkeit wird aufgrund der erstmaligen Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 nach Art. 67 Abs. 8 S. 1 EGHGB durchbrochen. Die Vorschriften §§ 252 Abs. 1 Nr. 6, 265 Abs. 1 und 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB wurden daher in diesem Jahresabschluss nicht angewandt. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 276, 288 HGB) wurden nur für den Anhang und bei der Offenlegung (§ 326 bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses in Anspruch genommen. Soweit ein Wahlrecht hinsichtlich einer Angabe in der Bilanz einerseits oder dem Anhang andererseits besteht, wurde dieses Wahlrecht aus Gründen der Übersichtlichkeit grundsätzlich zu Gunsten der Angabe in der Bilanz - mit Ausnahme der Angaben nach § 251 HGB - ausgeübt. Gliederungsgrundsätze / DarstellungsstetigkeitDie Gliederung der Bilanz änderte sich gegenüber dem Vorjahr nur insoweit, als sich dies aus der erstmaligen Anwendung des BilMoG ergab. Die Posten der Bilanz sind mit denen des Vorjahres nur vergleichbar, wenn die erstmalige Anwendung des BilMoG keine Auswirkung auf den Posten im Einzelfall hatte. Eine Anpassung der Vorjahresbeträge erfolgte aufgrund der erstmaligen Anwendung des BilMoG entsprechend Art. 67 Abs. 8 S. 2 EGHGB nicht. BilanzierungsmethodenIm Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet. BewertungsmethodenDie Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: ForderungenDie Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken am Bilanzstichtag bestanden nicht. Eine Einzelwertberichtigung war daher nicht zu bilden. RückstellungenDie Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. VerbindlichkeitenDie Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag nach dem Höchstwertprinzip ausgewiesen. WährungsumrechnungIm Jahresabschluss sind keine Positionen enthalten, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung gelautet haben. Erläuterungen zu einzelnen Posten der BilanzDie Forderungen gegen Gesellschafter betragen insgesamt € 22.821,37. Auf Grund der größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften nach §§ 274a, 276 und 288 HGB sind für das Geschäftsjahr 2010 keine weiteren Angaben zu den einzelnen Posten der Bilanz erforderlich. Sonstige AngabenHaftungsverhältnisseAm Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB. Die Gesellschaft ist unbeschränkt haftende Gesellschafterin der Rilling Besitz-GmbH & Co. KG mit Sitz in Tübingen. Angaben über Mitglieder der UnternehmensorganeDie Geschäftsführung erfolgte im Berichtsjahr durch die einzelvertretungsberechtigten und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreiten Geschäftsführer Herr Karl-Armin Kehrer, Bestatter und Herr Markus Höhn, Bestatter. Unterzeichnungder Veröffentlichung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2010 Tübingen, den 28.07.2011 Gez. Karl- Armin Kehrer (Geschäftsführer)
Gez. Markus Höhn (Geschäftsführer)
Hinweis:
Der vorstehende Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2010 wurde am 30.05.2011 durch die Gesellschafterversammlung festgestellt.
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