SEDOS
Development GmbH & Co KG
Köln
Jahresabschluss zum 31.12.2006
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2006
EUR |
31.12.2005
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
24.794,00 |
728,00 |
| I.
Sachanlagen |
24.794,00 |
728,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.866.454,72 |
2.710.576,93 |
| I.
Vorräte |
926.274,75 |
1.174.502,08 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
17.433,39 |
95.875,17 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
922.746,58 |
1.440.199,68 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.892,21 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.893.140,93 |
2.711.304,93 |
Passiva
|
|
31.12.2006
EUR |
31.12.2005
EUR |
| A.
Eigenkapital |
20.000,00 |
1.500,00 |
| I.
Kapitalanteile |
20.000,00 |
1.500,00 |
| 1.
Kapitalanteile der Kommanditisten |
20.000,00 |
1.500,00 |
| B.
Sonderposten mit Rücklageanteil |
60.000,00 |
0,00 |
| C.
Rückstellungen |
60.065,00 |
5.490,00 |
| D.
Verbindlichkeiten |
1.753.075,93 |
2.704.314,93 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.893.140,93 |
2.711.304,93 |
Anhang
I. Vorbemerkung
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen
Personengesellschaft gem. § 264a HGB i.V.m.
§ 267 (1) HGB auf.
Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach § 266
Abs. 1 und 2 HGB, die Gliederung der Gewinn- und
Verlustrechnung nach § 275 Abs. 1 und 2 HGB; wie im
Vorjahr wurde die Gewinn- und Verlustrechnung nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Soweit für Pflichtangaben ein Wahlrecht besteht,
diese in der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung oder
im Anhang darzustellen sind sie i. d. R. im Anhang
dargestellt.
II. Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewendet:
Die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, vermindert um nutzungsbedingte lineare
und degressive Abschreibungen, bewertet.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
mit Anschaffungskosten bis zu 410 €
(geringwertige Wirtschaftsgüter) wurden unter
Ausnutzung der Bewertungsfreiheit des
§ 6 Abs. 2 EStG in voller Höhe
abgeschrieben.
Noch nicht fertig gestellte Bauaufträge wurden
zu Herstellungskosten bewertet.
Die Forderungen wurden mit dem Nennwert angesetzt.
Aktive Rechnungsabgrenzungen wurden gebildet für
Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die Aufwand für eine
bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.
Rückstellungen wurden für ungewisse
Verbindlichkeiten gebildet. Dabei sind alle erkennbaren
Risiken berücksichtigt worden.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
blieben gegenüber dem Vorjahr unverändert.
III.
Angaben zur Bilanz
Die Entwicklung der in der Bilanz erfassten
Anlagegegenstände ist auf Seite 16 dargestellt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr
sämtlich eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
Die Ergebnisverteilung sowie die steuerliche
Ergebnismitteilung ist auf den Seiten 17 - 21
dargestellt.
Im Geschäftsjahr wurden folgende
Ansparrücklagen gem. § 7g Abs. 3 EStG
für im IV. Quartal 2008 geplante Anschaffungen
gebildet. Die Ansparrücklagen betragen insgesamt
60.000,00 €.
| Wirtschaftsgut |
|
Anschaffungs- |
|
Rücklage |
|
|
kosten |
|
40% |
| Kfz, Mercedes Benz ML
500 |
|
75.000 |
|
30.000 |
| Kfz, Mercedes Benz ML
500 |
|
75.000 |
|
30.000 |
|
|
150.000 |
|
60.000 |
|
|
|
|
|
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten ergeben sich
aus dem folgenden Verbindlichkeitsspiegel:
| |
Restlaufzeit
|
|
|
| |
bis zu 1 Jahr |
1 - 5 Jahre |
über 5 Jahre |
Gesamt |
|
TEUR |
TEUR |
TEUR |
TEUR |
|
|
|
|
|
| Verbindlichkeiten
gegenüber |
903 |
18 |
0 |
921 |
| Kreditinstituten |
|
|
|
0 |
|
Lieferantenverbindlichkeiten |
17 |
0 |
0 |
17 |
| Sonstige
Verbindlichkeiten |
81 |
0 |
0 |
81 |
|
1001 |
18 |
0 |
1019 |
|
|
|
|
|
Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten
Gesellschafterdarlehen, die am 31.12.2006 mit 70.466,51
€ valutierten.
IV.
Sonstige Angaben
Allein vertretungsberechtigte
Geschäftsführer der Komplementärin waren im
Geschäftsjahr:
Herr Mark Kellringer
Herr Peter Kurze
Auf die Angabe der Bezüge der
Geschäftsführer wird gemäß § 286
Abs. 4 HGB verzichtet.
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