Roket Technologies GmbH
Selbe AdresseErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Pawel Ziemski seit 23.1.2025 | Liquidator |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Marina Varouta | 50.00% |
| 50.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Wallis Consulting GmbHMünchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010Bilanz
AnhangAnhang zum Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2010 der Firma Wallis Consulting GmbH, München Allgemeine Angaben Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. des § 267 Abs.1 HGB. Größenabhängige Erleichterungen bei der Aufstellung (§§ 266 Abs.1, 276, 288 HGB) des Jahresabschlusses wurden zum Teil in Anspruch genommen. Der Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2010 ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften sind die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Für die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das bisher angewandte Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs.2 HGB) beibehalten. Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 Abs.8 S.1 EGHGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 Abs.8 S.2 EGHGB nicht angepasst. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgt zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung nutzungsbedingter
planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der
planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 150 wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 Abs.2a EStG im Erwerbsjahr voll, solche mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von EUR 150 bis EUR 1.000 mit 20% abgeschrieben. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum Nominalwert bewertet. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen. Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs.1 S.2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Abs.2 S.1 HGB). Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs.1 S.2 HGB). Liquide Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 Abs.1 HGB). Angaben zur Bilanz Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestehen in Höhe von EUR 29.564,06. Diese betreffen ausschließlich sonstige Verbindlichkeiten. Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr betragen EUR 36.505,50. Am Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB. Sonstige Angaben Organe Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Pawel Ziemski, Informatiker Dipl.-Ing. Stefan Ziemski, Informatiker An die Geschäftsführer wurden keine Vorschüsse oder Kredite gewährt. Es wurden keine Haftungsverhältnisse für diesen Personenkreis eingegangen. Die größenabhängigen Erleichterungen gem. § 288 HGB für kleine Kapitalgesellschaften werden in Anspruch genommen. München, den 5. Dezember 2011 Dipl.-Ing. Pawel Ziemski, Geschäftsführer Dipl.-Ing. Stefan Ziemski, Geschäftsführer |
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