GHG Golfkontor Development GmbH

Heselstücken 4, 22453 Hamburg, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Hamburg HRB 92773
Eingetragen
25.1.2005
Branche
Bauträger für WohngebäudeIngenieurbüros für bautechnische Gesamtplanung von Ingenieurbauwerken und VerkehrsanlagenBauträger für andere Gebäude und Bauwerke
Gegenstand
Projekt-Management, Planung sowie Bauausführung von Golfplatz- und Driving Range Projekten und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte, mit Ausnahme erlaubnispflichtiger.

Historie

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Management

NameRolle
Kai Olaf Gagelmann
seit 13.1.2020
Geschäftsführer
Tim Peter Gagelmann
seit 13.1.2020
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Hamburg
12.500 €
50.00%
Hamburg
12.500 €
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

GHG Golfkontor Development GmbH

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012

Bilanz

Aktiva

  31.12.2012
EUR
31.12.2011
EUR
A. Anlagevermögen 8.641,00 762,00
I. Sachanlagen 8.641,00 762,00
B. Umlaufvermögen 68.251,26 59.523,39
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 29.957,68 35.497,12
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 38.293,58 24.026,27
Bilanzsumme, Summe Aktiva 76.892,26 60.285,39

Passiva

   
  31.12.2012
EUR
31.12.2011
EUR
A. Eigenkapital 24.369,22 17.564,52
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 7.435,48 7.093,78
III. Jahresüberschuss 6.804,70 -341,70
B. Rückstellungen 11.008,24 2.000,00
C. Verbindlichkeiten 41.514,80 40.720,87
Bilanzsumme, Summe Passiva 76.892,26 60.285,39

Anhang

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH Gesetzes beachtet

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 327 HGB) des Jahresabschlusses wurden soweit dies gesetzlich zulässig ist und soweit dies Aussagekraft nicht beeinträchtigt wird, in Anspruch genommen.

Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit

Im Berichtsjahr waren keine Änderungen in der Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung erforderlich. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung ist mit den Vorjahreswerten vergleichbar.

Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, etwaige Grundstücksrechte nicht mit etwaigen Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Etwaige Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

Allgemeine Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Immaterielle Vermögensgegenstände

Immaterielle Vermögensgegenstände sind nicht vorhanden.

Sachanlagen

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Finanzanlagen

Das Unternehmen hatte im Berichtsjahr keine Finanzanlagen.

Vorräte

Das Unternehmen hatte im Berichtsjahr kein Vorratsvermögen.

Forderungen aus Lieferungen u. Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

Pensionsrückstellungen

Das Unternehmen hat weder im Berichtsjahr noch in Vorjahren Pensionszusagen erteilt.

Währungsumrechnung

Im Jahresabschluss sind keine Positionen enthalten, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung gelautet haben.

Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Soweit die ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens nur mit unverhältnismäßigen Kosten oder Verzögerungen hätten festgestellt werden können, wurden gemäß Art. 24 Abs. 6 EGHGB die Buchwerte aus dem vorhergehenden Jahresabschluss als ursprüngliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten übernommen.

Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens sind aus dem Anlagenspiegel ebenso wie die Abschreibungen des Geschäftsjahres ersichtlich.

Die Gesellschaft bilanziert keine selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens i. S. d. § 268 Abs. 8 HGB.

Anteile oder Anlageaktien an inländischen Investmentvermögen i. S. d. § 1 des Investmentgesetzes oder vergleichbaren Investmentanteilen i. S. d. § 285 Nr. 26 HGB bestanden im Berichtsjahr nicht.

Im Berichtsjahr wurden keine Finanzinstrumente zu Finanzanlagen gem. § 266 Abs. 2a HGB genutzt, so dass Angaben hierzu gem. § 285 Nr. 18 und 20 HGB nicht zu machen sind.

Im Berichtsjahr wurden keine Bewertungseinheiten gem. § 254 HGB gebildet.

Im Berichtsjahr wurden Vermögensgegenstände und Schulden nicht nach § 246 Abs. 2 S. 2 HGB verrechnet.

Die Forderungen setzen sich im Berichtsjahr wie folgt zusammen:

Forderungen in €
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 9.609,81
Sonstige Vermögensgegenstände 20.347,87
davon gegen Gesellschafter 3.084,05

Die sonstigen Rückstellungen setzen sich im Berichtsjahr wie folgt zusammen.

Rückstellungen Anfangsbestand
in €
Auflösung
in €
Zuführung
in €
Endbestand
in €
Steuerrückstellungen        
Körperschaftsteuerrückstellung 0,00 0,00 695,24 695,24
Gewerbesteuerrückstellung 0,00 0,00 313,00 313,00
Sonstige Rückstellungen        
Sonstige Rückstellungen 2.000,00 2.000,00 10.000,00 10.000,00
Die sonstigen Verbindlichkeiten betragen EUR 1.076,86
davon entfallen auf:  
Steuern EUR 1.076,86
im Rahmen der sozialen Sicherheit EUR 0,00

Die weiteren Verbindlichkeiten setzen sich im Berichtsjahr wie folgt zusammen:

Verbindlichkeiten in €
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 40.437,94
Sonstige Verbindlichkeiten 1.076,86
davon gegenüber Gesellschafter 0,00

Ergänzende Angaben

Angaben zu den Geschäftsführern

Geschäftsführer der Gesellschaft waren im Berichtsjahr:

Familienname Vorname Berufsbezeichnung Vertretungsbefugnis
Quast Uwe Herbert Kaufmann Einzelvertretung Befreiung von § 181 BGB

Auf die Angabe der Geschäftsführergehälter wurde -unter Anwendung des § 286 HGB- verzichtet.

Die Gesellschaft hat dem Geschäftsführer im Berichtjahr kein Mitarbeiterdarlehen gewährt.

Die Gesellschaft hat dem Geschäftsführer im Berichtjahr keine Vorschüsse gewährt.

Die Gesellschaft ist zugunsten der Geschäftsführer keine Haftungsverhältnisse eingegangen.

Ergebnisverwendung

Die Geschäftsleitung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern vor, das Ergebnis

Verlustvortrag -7.435,48
Jahresüberschuss 6.804,70

wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung an die Gesellschafter 0,00
Vortrag auf neue Rechnungen -630,78

Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB

Am Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse.

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 20.9.2013.

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