KaWe Transport GmbHLiquidiert
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Olaf Michael Möller seit 28.7.2004 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
KaWe Transport GmbH i. I.WeißenhornJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 26.09.2008 bis zum 25.09.2009BilanzAKTIVA
ANHANGzum 25.09.2009 für das Geschäftsjahr 2009der KaWe Transport GmbH i. I., WeißenhornAllgemeine Angaben Der Jahresabschluss der KaWe Transport GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Es wurden alle Wahlrechte zur Vereinfachung der Darstellung bei kleinen Kapitalgesellschaften des Handelsgesetzbuchs angewendet. Mit Beschluss des Amtsgerichts neu-Ulm - Insolvenzgericht - vom 26.09.2008 wurde über das Vermögen der Berichtsfirma das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde RA Dr. Dieter Schmid bestellt. Der Geschäftsbetrieb ist eingestellt. Die Gesellschaft befindet sich in Liquidation. Besonderheiten des Jahresabschlusses Das Geschäftsjahr geht vom 26.09.2008 bis zum 25.09.2009. Die Form des Jahresabschlusses ist gegenüber dem Vorjahr unverändert. Als Vorjahresergebnis wird das Rumpfwirtschaftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 25.09.2008 ausgewiesen. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich der Vornahme steuerlicher Maßnahmen Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend dazu waren die Vorschriften des GmbH-Gesetzes anzuwenden. Aufgrund der im Jahr 2008 eintretenden Insolvenz und der Einstellung des Geschäftsbetriebes erfolgte die Bewertung zu Buchwerten respektive zu niedrigeren Zeitwerten. Von den allgemeinen Bewertungsgrundsätzen gemäß § 252 Abs. 1 HGB wird insofern abgewichen, dass nicht mehr von einer Fortführung der Unternehmertätigkeit auszugehen ist. Das handelsrechtliche Vorsichtsprinzip wurde beachtet, insbesondere das Anschaffungskosten-, Realisations- und Imparitätsprinzip. Ebenso wurden der Einzelbewertungsgrundsatz und das Stichtagsprinzip beachtet. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen. Die Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen werden mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Die Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder zu niedrigeren Tageswerten angesetzt. Dem Lagerbestands- und Verwertungsrisiko wurde durch Wertabschläge angemessen Rechnung getragen. In die Herstellungskosten werden neben den direkt zurechenbaren Kosten in steuerlich erforderlichem Umfang auch Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie Abschreibungen einbezogen. Zinsen für Fremdkapital werden hierbei nicht angesetzt. Forderungen sind zu Nominalbeträgen angesetzt. Bei den Forderungen werden erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten werden mit dem Nominalwert bewertet. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Soweit im Jahresabschluss Posten enthalten sind, denen Beträge zu Grunde liegen, die auf fremde Währung lauten, erfolgte die Umrechnung in Euro zu dem historischen bzw. ungünstigeren Kurs am Bilanzstichtag. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Positionen der Bilanz Die ausgewiesenen Forderungen haben sämtlich eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Aufgrund der Insolvenz haben sämtliche Verbindlichkeiten eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Sonstige Pflichtangaben Sicherheiten oder Bürgschaften für fremde Verbindlichkeiten wurden nicht gestellt. Name der Geschäftsführer Im Geschäftsjahr war zum Geschäftsführer bestellt: Herr Olaf Möller, Neu-Ulm Es bestehen keine Vertrags- oder Haftungsverhältnisse mit, gegen oder für Mitglieder der Geschäftsführung. Zum Insolvenzverwalter war Herr Dr. Dieter Schmid, Rechtsanwalt, Ulm, bestellt.
Ulm, 30.09.2009 gez. Dr. Dieter Schmid, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Insolvenzverwalter |
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