Stammdaten

Register
Amtsgericht Kempten HRB 6180
Eingetragen
3.7.1997
Branche
Einzelhandel mit Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t oder wenigerEinzelhandel mit Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 tEinzelhandel mit Kraftwagenteilen und -zubehör
Gegenstand
Der Handel mit Kraftfahrzeugen aller Art, sowie die Durchführung von Reparaturen an Kraftfahrzeugen, Verkauf von Kfz.-Zubehör und Durchführung von Kfz.-Vermietungen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Christian Richt
seit 21.10.2022
Geschäftsführer
Wilfried Richt
seit 30.1.2003
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

Identifizierte Personen (3)

NameAnteil
50.00%
30.00%

Gesellschafter

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

87538 Fischen
25000
50.00%
71297 Mönshheim
15000
30.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Autohaus Richt GmbH

Blaichach - Ortsteil Bihlerdorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 654.087,00 335.824,00
I. Sachanlagen 654.087,00 335.824,00
B. Umlaufvermögen 274.257,48 607.288,67
I. Vorräte 152.500,00 508.100,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 109.410,21 98.009,24
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 12.347,27 1.179,43
C. Rechnungsabgrenzungsposten 5.800,00 1.500,00
Aktiva 934.144,48 944.612,67

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 308.555,54 254.507,43
I. Gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnvortrag 228.942,84 213.187,31
III. Jahresüberschuss 54.048,11 15.755,53
B. Rückstellungen 63.872,64 37.177,00
C. Verbindlichkeiten 561.716,30 652.928,24
Summe Passiva 934.144,48 944.612,67

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

Fassung für Offenlegungszwecke

A. Allgemeine Angaben zur Bilanzierung und Bewertung

1. Vorbemerkung

Die Autohaus Richt GmbH hat ihren Sitz in Blaichach - Ortsteil Bihlerdorf und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Kempten (Reg. Nr. 6180). Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches über die Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften, nach den ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie den Regelungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB. Sie stellt nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB nur eine verkürzte Bilanz auf. Von den Erleichterungen gem. §§ 266 Abs. 1, 276 und 288 Abs. 1 HGB wird Gebrauch gemacht, soweit es der Übersichtlichkeit dient. Der Grundsatz der Gliederungsstetigkeit wird beachtet.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften gemäß §§ 265, 268-274a, 276-277 HGB unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252- 256a HGB aufgestellt. Auf die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung finden die Vorschriften der §§ 266 und 275 HGB sowie § 42 GmbHG Anwendung.

Im Einzelnen sind dies folgende Grundsätze und Methoden:

Die Immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen werden mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet und soweit abnutzbar, um planmäßige, nutzungsbedingte Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen unter Zugrundelegen der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Neuzugänge werden grundsätzlich linear, pro rata temporis abgeschrieben. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens, deren Einzelanschaffungskosten 800,00 € nicht übersteigen, werden im Wirtschaftsjahr in voller Höhe aufwandswirksam berücksichtigt. In den Vorjahren wurde für bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens, deren Einzelanschaffungskosten 250,00 € aber nicht 1.000,00 € übersteigen ein Sammelposten analog § 6 Abs. 2a EStG gebildet, der gleichmäßig auf 5 Jahre verteilt aufgelöst wird.

Die Finanzanlagen werden grundsätzlich mit ihren Anschaffungskosten angesetzt. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden sie gemäß § 253 Absatz 3 HGB auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Sofern in Folgejahren die Gründe für die Wertminderung entfallen sind, erfolgen Zuschreibungen gemäß dem Wertaufholungsgebot gemäß § 253 Absatz 5 HGB.

Die Vorräte werden grundsätzlich zu Anschaffungskosten bzw. zu Herstellungskosten bewertet. Die Anschaffungskosten beinhalten gemäß § 255 Abs. 1 HGB auch die Anschaffungsnebenkosten sowie nachträgliche Anschaffungskosten abzüglich Anschaffungspreisminderungen. Die Herstellungskosten enthalten alle aktivierungspflichtigen Kostenbestandteile gemäß § 255 Abs. 2 Satz 2 HGB. Kosten der allgemeinen Verwaltung werden nicht angesetzt. Zinsen für Fremdkapital sind nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Soweit notwendig wird auf den niedrigeren am Bilanzstichtag beizulegenden Wert abgewertet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit ihrem Nennwert bewertet. Erkennbare Ausfallrisiken werden soweit notwendig durch individuelle Wertabschläge berücksichtigt. Für das allgemeine Kreditrisiko wurde eine Pauschalwertberichtigung gebildet. Kurzfristige Forderungen, die auf fremde Währung lauten, werden mit dem Währungskurs im Entstehungszeitpunkt umgerechnet. Soweit erforderlich, erfolgt eine Abschreibung auf den niedrigeren am Bilanzstichtag beizulegenden Wert.

Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.

Rechnungsabgrenzungsposten sind gebildet, für Ausgaben und Einnahmen soweit diese Aufwand oder Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.

Die Rückstellungen sind mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag ausgewiesen, der unter Beachtung des Vorsichtprinzips bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung anzusetzen ist. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken, ungewisse Verpflichtungen sowie künftig zu erwartende Preis- und Kostensteigerungen.

Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die Aufwendungen und Erträge sind auf das Geschäftsjahr abgegrenzt. Periodenfremde und außerordentliche Aufwendungen und Erträge mit Bedeutung für die Ertragslage liegen nicht vor.

B. Angaben zur Bilanz

1. Anlagevermögen

Auf die Darstellung des Anlagespiegels nach § 284 Abs. 3 HGB wird nach § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB verzichtet.

2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Sämtliche Forderungen haben eine Laufzeit bis zu einem Jahr.

Im Berichtsjahr bestehen Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von 12 T€ (Vj. 4 T€).

3. Gezeichnetes Kapital

Das als gezeichnetes Kapital ausgewiesene Stammkapital von 25.564,59 € ist voll einbezahlt.

4. Rückstellungen

Auf die Angaben zu den sonstigen Rückstellungen nach § 285 Nr. 12 HGB wird unter Hinweis auf § 288 Abs. 1 HGB verzichtet.

5. Verbindlichkeiten

Die Darstellung zeigt die in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten nach Art, Höhe und - soweit feststellbar und vereinbart - die Restlaufzeit:

Verbindlichkeiten Gesamt- davon mit einer Restlaufzeit besicherte Art der
betrag in Jahren Beträge Sicherheit
T€ (Vorjahr) bis 1 T€ (Vorjahr) 1-5 T€ (Vorjahr) über 5 T€ (Vorjahr) T€ (Vorjahr) Vermerk
gegenüber Kreditinstituten 485 60 340 85 485 1)
(587) (202) (240) (145) (445)
aus Lieferungen und Leistungen 56 56 0 0 0 keine
(59) (59) (0) (0) (0)
Sonstige 21 21 0 0 0 keine
(7) (7) (0) (0) (0)
Gesamt 562 137 340 85 485
(653) (268) (240) (145) (445)

1) Als Sicherheit dienen eine selbstschuldnerische Bürgschaft und eine Buchgrundschuld. Daneben dient als Sicherheit die Sicherungsübereignung des gesamten Fahrzeuglagers.

Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen teilweise die üblichen Eigentumsvorbehalte auf Vorräte und Anlagegegenstände.

C. Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB

Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen am Bilanzstichtag zum 31.12.2023 keine besonderen Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB.

D. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Auf die Offenlegung der Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung wird unter Hinweis auf § 326 HGB verzichtet.

E. Sonstige Angaben

1. Geschäftsführungsorgan

Zum Geschäftsführer sind bestellt:

Herr Wilfried Richt, Kraftfahrzeugmeister, Fischen

Herr Christian Richt, Betriebswirt im Kfz-Gewerbe, Blaichach

2. Mitarbeiter

Die Gesellschaft beschäftigt im Geschäftsjahr im Durchschnitt 10,25 Mitarbeiter.

3. Lagebericht

Ein Lagebericht wird gemäß § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB nicht erstellt.

4. Ergebnisverwendungsvorschlag

Auf die Offenlegung des Vorschlags und des Beschlusses zur Verwendung des Jahresergebnisses wird verzichtet.

 

Blaichach - Ortsteil Bihlerdorf, 01. März 2024

gez. Wilfried Richt

gez. Christian Richt

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 01.03.2024 festgestellt.

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