Heinz
Hagenauer GmbH
Mainbernheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
10.925,00 |
14.884,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
4,00 |
4,00 |
| II.
Sachanlagen |
10.921,00 |
14.880,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
126.762,35 |
113.372,61 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
86.608,11 |
65.857,23 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
40.154,24 |
47.515,38 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
578,00 |
290,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
138.265,35 |
128.546,61 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
107.481,56 |
92.771,16 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.782,30 |
-12.782,30 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.782,29 |
12.782,29 |
| II.
Gewinnvortrag |
69.989,85 |
62.548,18 |
| III.
Jahresüberschuss |
24.709,42 |
17.440,69 |
| B.
Rückstellungen |
23.295,00 |
25.218,38 |
| C.
Verbindlichkeiten |
7.488,79 |
10.557,07 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
7.488,79 |
10.557,07 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
138.265,35 |
128.546,61 |
Anhang
1. Allgemeines
Gemäß §267 Abs. 1 HGB ist die
Gesellschaft als "kleine Kapitalgesellschaft" einzuordnen.
Es besteht zwar grundsätzlich die Verpflichtung,
einen Anhang zur Bilanz zu erstellen
(§ 264 Abs. 1 HGB), dabei brauchen aber gem.
§ 288 HGB die in §285 Nr. 2-5,7,8a und 9a u. b
und Nr. 12 HGB
aufgeführten Angaben nicht gemacht zu werden.
Dies vorausgeschickt, ergibt sich folgender Anhang:
2. Angaben zur Bilanz
Die Gegentände des Anlagevermögens wurden
mit den Anschaffungs- /Herstellungskosten abzüglich
AfA bewertet. Die Nutzungsdauer der einzelnen
Wirtschaftsgüter wurde anhand der amtlichen
Afa-Tabellen ermittelt. Für Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten unter € 250,00 sind diese gem.
§6 (2) EStG in voller Höhe als Betriebsausgaben
angesetzt worden.
Für Wirtschaftsgüter zwischen € 250,00
und € 800,00 ist Sofortabschreibung oder
Pool-Abschreibung möglich. Für
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen
€ 800,00 und € 1.000,00 wurde gem.
§ 6 (2a) EStG ein Abschreibungspool gebildet, die
Anschaffungskosten werden auf 5 Jahre verteilt.
Soweit Anschaffungs- / Herstellungskosten aufgrund es
Invetitionsabzugsbetrages gem. § 7g EStG zu
berichtigen waren, wurde die Korrektur vorgenommen. Die Afa
wurde linear vorgenommen. Ausserplanmässige bzw. rein
auf handelssrechtlichen Vorschriften beruhende Afa wurde
nicht angesetzt. Soweit die Sonderabschreibung gem. §
7g EStG möglich war, wurde diese beansprucht.
Forderungen wurden mit dem Nominalbetrag,
zweifelhalfte Forderungen mit ihrem wahrscheinlichen
Rückzahlungsbetrag aktiviert.
Das gezeichnete Stammkapital i.H.von € 25.564,59
ist i.H. von € 12.782,30 eingezahlt.
Rückstellungen sind in Höhe der
voraussichtlichen Inanspruchnahme passiviert.
3. Sonstige Angaben
a)Gesellschafter-Verechnungskostno (Darlehen an
Gesellschafter)
Stand per 31.12.2018 € 41.024,43
Mainbernheim, 11.07.2019
gez..Heinz Hagenauer
Sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 11.07.2019 festgestellt.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 11.07.2019 festgestellt.
|