koellner.werbung Produktionsgesellschaft mbHLiquidiert
15344 Strausberg, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jörn Peter Köllner seit 31.5.2019 | Liquidator |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
koellner.werbung Produktionsgesellschaft mbHStrausbergJahresabschluss zum 31.12.2007BILANZ
ANHANG zum Jahresabschluss 2007 derkoellner.werbung Produktionsgesellschaft mbH
Der Jahresabschluss der Firma koellner.werbung Produktionsgesellschaft mbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Der Jahresabschluss ist nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung erstellt und vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Bei der Erstellung der Bilanz wurde die Vereinfachung nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB in Anspruch genommen.
Die Gliederung ist nach den Vorschriften der §§ 266, 275 HGB vorgenommen worden. Bei der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren angewendet.
1. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2007 entspricht in seiner Gliederung und Bewertung den Vorschriften des HGB sowie den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung. Die Bewertung des Anlagevermögens erfolgte gemäß § 255 Abs. 1 und 2 HGB grundsätzlich zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Bei den Gegenständen des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, sind die Anschaffungs- oder Herstellkosten um planmäßige Abschreibungen vermindert worden.
2. Die Gesellschaft hatte zum 31. Dezember 2007 keine auf fremde oder ursprünglich fremde Währungen umzurechnenden Beträge zu bewerten.
3. Die Gesellschaft besitzt zum 31. Dezember 2007 keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz aufgeführt sind.
4. Die Angabe entfällt auf Grundlage § 288 HGB in Verbindung mit § 267 Abs. 1 HGB.
5. Die Gesellschaft hat zum 31. Dezember 2007 keine Zinsen für Fremdkapital in die Herstellungskosten mit einbezogen.
1. a) Die Gesellschaft hat zum 31. Dezember 2007 keine Verbindlichkeiten von mehr als fünf Jahren Restlaufzeit.
b) Die Gesellschaft hat zum 31. Dezember 2007 keine Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte gesichert sind.
2. Die Angabe entfällt auf Grundlage § 288 HGB in Verbindung mit § 267 Abs. 1 HGB.
3. Die Angabe entfällt auf Grundlage § 288 HGB in Verbindung mit § 267 Abs. 1 HGB.
4. Die Angabe entfällt auf Grundlage § 288 HGB in Verbindung mit § 267 Abs. 1 HGB.
5. Die Angabe entfällt auf Grundlage § 288 HGB in Verbindung mit § 267 Abs. 1 HGB.
6. Die Angabe entfällt auf Grundlage § 288 HGB in Verbindung mit § 267 Abs. 1 HGB.
7. Die Angabe entfällt auf Grundlage § 288 HGB in Verbindung mit § 267 Abs. 1 HGB.
8. Die Angabe entfällt auf Grundlage § 288 HGB in Verbindung mit § 267 Abs. 1 HGB.
9. a-b) Die Angabe entfällt auf Grundlage § 288 HGB in Verbindung mit § 267 Abs. 1 HGB. c) Die Gesellschaft hat zum 31. Dezember 2007 keine Vorschüsse oder Kredite an die geschäftsführenden Organe gewährt.
10. Die Mitglieder des Geschäftsführungsorgans der Gesellschaft zum 31. Dezember 2007 lauten: Jörn-Peter Köllner, Kaufmann. Im Geschäftsjahr 2007 sind keine Geschäftsführungsorgane ausgeschieden.
11. und 11. a) Die Angabe entfällt auf Grundlage des § 286 Abs. 3 Satz 1.
12. Die Angabe entfällt auf Grundlage § 288 HGB in Verbindung mit § 267 Abs. 1 HGB.
13. Die Gesellschaft hat zum 31. Dezember 2007 weder planmäßige noch außerplanmäßige Abschreibungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte vorgenommen.
14. Die Gesellschaft hat zum 31. Dezember 2007 keine bestehenden Organverhältnisse.
15. Die Angabe entfällt, da es sich bei der Gesellschaft nicht um eine Personenhandelsgesellschaft im Sinne des § 264 a Abs. 1 handelt.
16. Die Angabe entfällt, da die Gesellschaft nicht der Publikationspflicht des § 161 AktG unterliegt.
17. Die Angabe entfällt auf Grundlage § 288 HGB in Verbindung mit § 267 Abs. 1 HGB.
18. Die Angabe entfällt auf Grundlage § 288 HGB in Verbindung mit § 267 Abs. 1 HGB.
19. a) Die Vermögensgegenstände der Gesellschaft zum 31. Dezember 2007 entsprechen im Buchwert dem beizulegenden Zeitwert der einzelnen Vermögensgegenstände.
b) Die Gesellschaft hat zum 31. Dezember 2007 keine Abschreibung gemäß § 253 Abs. 2 Satz 3 HGB auf Vermögensgegenstände vorgenommen.
Jörn-Peter Köllner |
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