METALLBAU SCHAAF GMBHLiquidiert

76437 Rastatt, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Mannheim HRB 520608
Eingetragen
10.3.1981
Branche
Herstellung von Ausbauelementen aus MetallHerstellung von Schlössern und Beschlägen aus unedlen MetallenHerstellung von Metallkonstruktionen
Gegenstand
Stahl- und Leichtmetallbauarbeiten, Schlosser-, Schmiede- und Kunstschmiedearbeite aller Art. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar diesen Zwecken zu dienen geeignet sind. Eine Erweiterung des Gesellschaftszweckes, die Errichtung von Zweigniederlassungen sowie die Beteiligung an anderen unternehmen ist jederzeit zulässig.

Historie

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Management

NameRolle
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

50.000 DM
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

METALLBAU SCHAAF GMBH

Rastatt

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012

Bilanz

Aktiva

31.12.2012
EUR
31.12.2011
EUR
A. Anlagevermögen 5.928,26 6.065,26
I. Sachanlagen 5.398,26 5.535,26
II. Finanzanlagen 530,00 530,00
B. Umlaufvermögen 410.263,83 544.602,75
I. Vorräte 109.714,00 162.586,99
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 300.278,73 381.092,54
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 271,10 923,22
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.708,32 2.146,38
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 47.806,94 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 465.707,35 552.814,39

Passiva

31.12.2012
EUR
31.12.2011
EUR
A. Eigenkapital 0,00 20.826,75
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Verlustvortrag 4.737,84 -86.212,80
III. Jahresfehlbetrag 68.633,69 90.950,64
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 47.806,94 0,00
B. Rückstellungen 15.625,20 17.762,33
C. Verbindlichkeiten 450.082,15 514.225,31
Bilanzsumme, Summe Passiva 465.707,35 552.814,39

Anhang


Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss ist auf der Grundlage der gesetzlichen Vorschriften nach § 238 ff. HGB erstellt. Die ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften der §§ 264 ff. HGB werden beachtet. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Von den größenabhängigen Erleichterungsvorschriften des § 288 HGB wird Gebrauch gemacht.
Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich nach den handelsrechtlichen Bestimmungen. Im Einzelnen betrifft dies folgende Grundsätze und Methoden:

Aktivposten
Die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, gegebenenfalls vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die Nutzungsdauerschätzung bei den einzelnen Anlagegegenständen erfolgt auf der Basis der steuerlichen Abschreibungstabellen, wobei die jeweiligen Mindestwerte zum Ansatz kommen.
Zur Darstellung der Entwicklung des Anlagevermögens wurden für bis zum 01. Januar 2000 angeschaffte Vermögensgegenstände des Anlagevermögens die jeweiligen Restbuchwerte angesetzt.
Die Abschreibung wird bei Zugängen ab dem Monat des Zugangs monatsgenau berechnet. Bei Abgängen wird die Abschreibung ebenfalls monatsgenau bis zum Zeitpunkt des Verkaufs angesetzt.
Geringwertige Anlagegüter der Geschäftsjahre 2008 und 2009 im Einzelwert bis EUR 150,00 Anschaffungs- oder Herstellungskosten wurden im jeweiligen Geschäftsjahr in voller Höhe nach § 6 Abs. 2 EStG (ab 2010: § 6 Abs. 2a EStG) abgeschrieben. Dabei wird von der Fiktion ausgegangen, dass im Jahr des Zugangs gleichzeitig ein Abgang erfolgt. Für Anlagegüter der Geschäftsjahre 2008 und 2009 im Einzelwert über EUR 150,00 bis EUR 1.000,00 Anschaffungs- oder Herstellungskosten wurde der jährlich steuerlich zu bildende Sammelposten nach § 6 Abs. 2 a EStG aus Vereinfachungsgründen in die Handelsbilanz übernommen und pauschalierend jeweils 20 % im Zugangsjahr und in den darauf folgenden vier Jahren aufgelöst.
Ab dem Geschäftsjahr 2010 angeschaffte geringwertige Anlagegüter im Einzelwert bis EUR 410,00 Anschaffungs- oder Herstellungskosten werden im Geschäftsjahr in voller Höhe gemäß § 6 Abs. 2 EStG abgeschrieben. Dabei wurde von der Fiktion ausgegangen, dass im Jahr des Zugangs gleichzeitig ein Abgang erfolgt.
Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens werden im Übrigen zeitanteilig vorgenommen.
Die Finanzanlagen sind ebenfalls mit den Anschaffungskosten, gegebenenfalls vermindert um außerplanmäßige Abschreibungen bei dauerhafter Wertminderung, angesetzt.
Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte grundsätzlich zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips.
Bei den unfertigen Leistungen fand der Fertigstellungsgrad Berücksichtigung. Die Bewertung erfolgt zu Herstellungskosten. Diese umfassen die nach § 255 Abs. 2 Satz 2 HGB aktivierungspflichtigen Einzelkosten sowie die aktivierungspflichtigen Gemeinkosten. Ist der beizulegende Wert nach § 253 Abs. 4 HGB niedriger, wird dieser angesetzt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zum Nennwert ausgewiesen. Bereits erkennbare Risiken sind durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Für das allgemeine Ausfallrisiko bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen besteht eine angemessene Pauschalwertberichtigung.
Die liquiden Mittel sind zum Nennwert angesetzt.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten enthalten Vorauszahlungen für künftige Zeiträume, die zeitanteilig abgegrenzt werden.

Passivposten
Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden nach dem Teilwertverfahren unter Verwendung der "Richttafeln 2005 G" ermittelt. Für die Abzinsung wird pauschal der durchschnittliche Marktzinssatz bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren von 5,04 % gemäß § 253 Abs. 2 HGB verwendet. Erwartete Gehaltssteigerungen werden mit 0 % und erwartete Rentensteigerungen mit 0 % berücksichtigt. Die Fluktuation wird mit einer Rate von 0 % angenommen (feste Einzelzusage).
Die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogene Vermögensgegenstände (Deckungsvermögen i. S. d. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB), die ausschließlich der Erfüllung der Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen, werden mit ihrem beizulegenden Zeitwert mit den Pensionsrückstellungen verrechnet.
Bei den sonstigen Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d. h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden gemäß § 253 Abs. 2 HGB abgezinst.
Sämtliche Verbindlichkeiten werden mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt.

Angaben zur Bilanz
Die Gliederung der Bilanz erfolgt in Kontoform gemäß § 266 Abs. 2 und 3 HGB.
Die Forderungen gegen Gesellschafter betragen TEUR 218 (Vorjahr: TEUR 278).
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis ein Jahr betragen TEUR 354 (Vorjahr: TEUR 406).
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit größer fünf Jahre betragen TEUR 48 (Vorjahr: TEUR 58).
Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wie folgt verrechnet:

 
TEUR
Erfüllungsbetrag Pensionsrückstellung
97
Anteil der verrechneten Vermögensgegenstände
./. 94
Auszuweisende Pensionsverpflichtung
3

Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wird gemäß § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren gefertigt. Im Übrigen sind Saldierungen von Aufwendungen und Erträgen nicht vorgenommen.

Sonstige Pflichtangaben
Gewährte Vorschüsse und Kredite an die Geschäftsführung
Die gewährten Vorschüsse und Kredite an die Geschäftsführung betragen zum 31. Dezember 2012 TEUR 218 (Vorjahr: TEUR 278).
Die Kredite sind mit 4,5 % zu verzinsen, Tilgungen können jederzeit erfolgen. Im Geschäftsjahr wurden TEUR 16 (Vorjahr: TEUR 27) ausbezahlt.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurde die Geschäftsführung durch die nachfolgend aufgeführten Personen wahrgenommen:
Herr Hermann Schaaf, Schlossermeister
Frau Cornelia Schaaf kfm. Angestellte

Rastatt, den 18. März 2014
Die Geschäftsführung
gez. Cornelia Schaaf
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.03.2014 festgestellt.

Die Offelegung erfolgt im Auftrag und in der Eigenverantwortung der Geschäftsleitung.
  


Rastatt, den 18. März 2014

Die Geschäftsführung

gez. Cornelia Schaaf
 

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