Verwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Rolf Wenzel GmbHLiquidiert
50126 Bergheim, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Frank Wenzel seit 19.1.2022 | Liquidator |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (3)
| Name | Anteil |
|---|---|
Dagmar Heß-Graf | 33.33% |
| 33.33% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Rolf Wenzel GmbHBergheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAKTIVA
ANHANG der Rolf Wenzel GmbH zum 31.12.20101. Rechtliche Verhältnisse
2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Bei Erstellung des Jahresabschlusses wurden die Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handels- und Gesellschaftsrechts sowie des Steuerrechts beachtet. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Das abnutzbare Anlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen, das nicht abnutzbare Anlagevermögen zu Anschaffungskosten bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen. Die Forderungen sind mit ihrem Nennbetrag und die Wertpapiere unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren Verbindlichkeiten gebildet. 3. Steuerrechtliche Verhältnisse Das Unternehmen unterliegt der Regelbesteuerung des Umsatzsteuergesetzes, jedoch werden bis auf weiteres, nur steuerfreie Umsätze getätigt. Der Gewerbebetrieb unterliegt der Gewerbesteuerpflicht gemäß § 2 Abs. 1 GewStG. Im Rahmen der Abschlußerstellung wurde die Berechnung der Gewerbesteuer vorgenommen. Die Gesellschaft unterliegt der Körperschaftsteuerpflicht gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG. 4. Buchführung Für das Unternehmen besteht nach § 238 HGB Buchführungspflicht. Das Unternehmen hat eine den gesetzlichen Vorschriften entsprechende Buchführung erstellt. Die Aufzeichnung der Geschäftsvorfälle erfolgte nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung grundsätzlich nach dem DATEV-Kontenrahmen SKR 04. Vorliegender Jahresabschluß wurde mit dem Programm "Lexware buchhalter", welches hinsichtlich der GoB-Bestimmungen überprüft worden ist, erarbeitet.
Rolf Wenzel |
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