Tadano Europe Holdings GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Arnold Kuntz seit 18.3.2026 | Prokura |
Dean Barley seit 12.11.2025 | Geschäftsführer |
Hiroyuki Goda seit 12.11.2025 | Geschäftsführer |
Stefan Matthaei seit 12.11.2025 | Geschäftsführer |
Noriaki Yashiro seit 12.11.2025 | Geschäftsführer |
Benjamin Jochen Schaal seit 4.2.2025 | Prokura |
Eva Carolin Neumayer seit 29.4.2024 | Prokura |
Frank Dr. Schröder seit 14.3.2024 | Geschäftsführer |
Thomas Urbanczyk seit 9.10.2023 | Geschäftsführer |
Ulrich Zschenderlein seit 12.4.2021 | Liquidator |
Jan Kristof Dr. Wieser seit 12.4.2021 | Liquidator |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Tadano Ltd. | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Tadano Demag GmbHZweibrückenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2021 bis zum 31.12.2021Lagebericht für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. April bis 31. Dezember 20211. Grundlagen des Unternehmens a) Geschäftsmodell der Tadano Demag GmbH Die Tadano Demag GmbH („TDG“) ist eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 3 und Abs. 4 HGB mit Sitz in Zweibrücken. Die TDG gehört zum Konzern der Tadano Ltd., Takamatsu (Japan). Die TDG ist ein weltweit agierender Mobilkranhersteller. Die Gesellschaft unterhielt zwei Produktionsstätten in Zweibrücken (Europaallee 2 und Dinglerstraße 24). Die Produktionsstätte in der Europaallee 2 wurde mit Übergang Nutzen, Lasten und Gefahren zum 1. Juli 2025 verkauft. Darüber hinaus betreibt die Gesellschaft zwei unselbstständige Betriebsstätten mit Vertriebs- und Servicemitarbeitern in San Cesario sul Panaro, Italien, und Salzburg, Österreich. Die Mitarbeiter der Gesellschaft entwickeln, produzieren und vertreiben weltweit Teleskop- und Gittermastkrane. Teleskopkrane sind Mobilkrane, die auf Fahrgestellen mit Rädern montiert sind und auf öffentlichen Straßen von Einsatzort zu Einsatzort gefahren werden. Diese besitzen ein teleskopierbares Auslegersystem. Gittermastkrane sind Mobilkrane mit einem starren Auslegersystem, die gewöhnlich auf Raupenfahrgestellen betrieben werden. Die Produkte werden in Deutschland, Italien und Österreich direkt vertrieben, in Europa überwiegend über Händler und Tadano-Vertriebsgesellschaften. In Asien, in Nordamerika, in Australien und in Afrika ist die TDG insbesondere über Schwestergesellschaften aus dem Tadano-Konzern und selbstständige Händler vertreten. Das Krangeschäft ist abhängig von der Konjunkturentwicklung und der Bauwirtschaft. Da die Intensität der Nutzung und des daraus folgenden Verschleißes Auswirkungen auf die bereits verkauften Krane hat, ist auch die Entwicklung des Ersatzteil- und Servicegeschäfts im Wesentlichen von der Konjunkturentwicklung und der Bauwirtschaft beeinflusst. Darüber hinaus sind wir aufgrund der integrierten Fertigungsabläufe stark von der Fähigkeit der Lieferanten zur termingerechten Lieferung abhängig, um die Kranfertigung gemäß Zeitplan abschließen zu können und eine termingerechte Auslieferung an den Kunden durchführen zu können. b) Forschung und Entwicklung Auf dem Gebiet der Forschung und Entwicklung arbeiten wir am kontinuierlichen Ausbau unserer Produktpalette mit Kranen in allen Tragfähigkeitsbereichen. Der zuletzt eingeführte AC 7.450-1 erfreut sich weiterhin einer großen Nachfrage in allen Märkten. Der Auftrag über mehrere hundert 2-Achs-Krane für das US-Militär konnte gewonnen werden und die ersten Maschinen befinden sich bereits in der Erprobung beim US-Militär in den USA. Der neue 5-Achs-Kran in der 250 Tonnen-Klasse hat alle Tests erfolgreich bestanden und sieht sich nun unmittelbar vor der Serienplanungsphase, sodass eine Markteinführung im nächsten Jahr erfolgen kann. Weiterhin verfolgen wir innerhalb der Entwicklung alle Trends im Bereich alternative Antriebe und Abgasvorschriften aktueller Motorbaureihen. Wir haben uns deshalb auch entschieden, einen Kran des mittleren 4-Achssegments als Elektro-Hybrid aufzubauen, um hier rechtzeitig das nötige Know-How zu erlangen. Dieser Kran konnte als Prototyp auf der BAUMA im Oktober 2022 ausgestellt und vorgeführt werden. Wir werden mit Nachdruck an der Entwicklung von hybrid angetriebenen Kranen weiterarbeiten. In der Produktlinie der Raupenkrane befindet sich der Boom Booster als laststeigernde Option für bereits im Markt befindliche und auch neue Raupenkrane im Test und steht kurz vor Markteinführung. Ein neuer Kran mit 1.250 Tonnen Tragfähigkeit (Modell CC 78.11250-1) wurde Anfang 2025 im Markt eingeführt. 2. Wirtschaftsbericht a) Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Im Jahr 2021 erholte sich die Weltwirtschaft spürbar von den Einbrüchen der COVID-19- Pandemie. Die Folgen der Corona-Pandemie machten sich jedoch weiterhin bemerkbar - unter anderem durch Reise- und Transportbeschränkungen, Störungen in globalen Lieferketten und Einschränkungen der Produktion weltweit. Zudem kam es in vielen Bereichen zu deutlichen Preissteigerungen und in einigen Ländern zu rasant zunehmenden Inflationsraten. Insgesamt zeigte sich dennoch ein klarer Erholungstrend. Gleichzeitig führte die weltweite Erholung zu einem deutlichen Anstieg der Nachfrage nach Rohstoffen und Vorprodukten, was sowohl deren Preise als auch Transportkosten erhöhte. Die daraus entstehenden Lieferschwierigkeiten und Transportengpässe belasteten Investitionen und Exporte und dämpften die gesamtwirtschaftliche Erholung. Zum Geschäftsjahresende 31. Dezember 2021 liegt der kumulierte Marktanteil der TDG und der TADANO FAUN GmbH („TFG“) in Europa nach unseren Schätzungen bei All-Terrain- Kranen und bei Gittermastkranen >400 t bei 13%. Der Marktanteil in Nordamerika beträgt 20%, in APAC (ohne China) 22%. b) Geschäftsverlauf der Tadano Demag GmbH Der Fokus der internen Steuerung liegt bei der TDG insbesondere auf den operativen finanziellen Leistungsindikatoren Umsatzerlöse und Jahresergebnis, die gleichzeitig die Basis für operative Entscheidungen bilden und insofern als Grundlage für die getätigten Prognosen dienen. Als Reaktion auf die Ausbreitung des Corona-Virus (SARS-CoV-2) wurden bei der TDG frühzeitig Maßnahmen ergriffen, die in Abstimmung zwischen Geschäftsführung und Arbeitnehmervertretung erfolgt sind. Im März 2020 wurde ein Krisenstab einschließlich Notfallplanung einberufen, der konzernweite Maßnahmen unter Berücksichtigung von Länderspezifika festgelegt hat. Diese konzentrierten sich insbesondere auf die Themen Reisetätigkeit, Lieferketten und mobiles Arbeiten. Die bereits bestehenden wirtschaftlichen Herausforderungen haben sich durch die Pandemie deutlich verschärft und konnten durch Kurzarbeit und andere getroffene Maßnahmen nicht ausreichend abgefedert werden. Um das Unternehmen besser aufzustellen, haben wir in 2020 eine dringend erforderliche Neuausrichtung in die Wege geleitet. Im Oktober 2020 wurde durch die Gesellschaft in enger Abstimmung mit dem Gesellschafter Tadano Ltd. die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung (sog. Schutzschirmverfahren) beantragt. Das deutsche Schutzschirmverfahren ist ein gerichtliches Sanierungsverfahren und bietet Unternehmen die Chance, sich zu stabilisieren und gleichzeitig die Kontrolle über die Geschäftstätigkeit zu behalten. Während einer dreimonatigen Frist zur Ausarbeitung eines Sanierungsplans gelten diverse Sonderregelungen, die es dem Unternehmen erleichterten, sich neu aufzustellen. Das Verfahren wurde zum 1. Januar 2021 eröffnet und im März 2021 beendet. Für diesen Zeitraum wurde deshalb ein Rumpfgeschäftsjahr eingelegt. Wesentliche Ergebnisse des Verfahrens waren der Abbau von 392 Mitarbeitern, eine signifikante Reduzierung der Verschuldung, die Gewährung neuer Finanzierungsmöglichkeiten durch die Gesellschafterin und die Anpassung des Produktprogramms, der Fertigungsstrategie und der Produktionsstandorte. Eckpunkte der Restrukturierung waren Portfoliooptimierungen, die organisatorische Neuausrichtung sowie Kostensenkungen, insbesondere in den Bereichen Personal und Material. Aufgrund von darüber hinaus auftretenden Lieferverzögerungen auf der Beschaffungsseite und damit verbundenen Produktionsverzögerungen wurden die ursprünglichen Prognosen für das Berichtsjahr hinsichtlich des Jahresergebnisses und der Umsatzerlöse deutlich verfehlt. Die Schwierigkeiten in der Sicherstellung stabiler Lieferketten, die Einflüsse durch den Lockdown in China sowie der noch in Europa aktive Infektionsverlauf von Corona haben die Beschaffungsseite der TDG im Rumpfgeschäftsjahr April bis Dezember 2021 geprägt. Die damit verbundene schwierige Materialversorgung von Elektronikbauteilen und Rohmaterialien (insbesondere Stahl) haben häufiger zu Produktionsstörungen und -ausfällen geführt. Als Gegenmaßnahme, um die negativen finanziellen Auswirkungen der Produktionsstörungen zu verringern, haben wir das Instrument der Kurzarbeit genutzt sowie eine Task-Force gebildet, um in enger Abstimmung der Bereiche der Supply-Chain gemeinsam mit unseren Lieferanten die Lieferkapazitäten abzusichern und langsam wieder auf ein normales Niveau hochzufahren. Die nachhaltige Verbesserung unserer Produktqualität - im Mittelpunkt stehen unsere Kernwerte Sicherheit, Qualität und Effizienz - stand auch im Rumpfgeschäftsjahr 1. April bis 31. Dezember 2021 wieder im zentralen Fokus. Wir haben das Qualitätsmanagement bei Lieferanten ausgeweitet und unterziehen jedes Produkt vor Auslieferung einer detaillierten Qualitätskontrolle. Dazu kommen zahlreiche Aktionen zur Modifikation von Kranen im Feld, die sich auch auf in früheren Jahren ausgelieferte Krane in aller Welt erstrecken; diese proaktiven Verbesserungen sollen die Kundenzufriedenheit erhöhen, sind jedoch sehr kostenintensiv. Insgesamt hat sich die Marktpräsenz der TDG nicht wie geplant entwickelt. Mit der konjunkturellen Erholung der Weltmärkte wurde die Versorgung mit zahlreichen Rohstoffen, Komponenten und elektronischen Bauteilen zunehmend schwierig. Die begrenzte Verfügbarkeit führte zu deutlichen Preissteigerungen sowie zu Engpässen in den globalen Liefer- und Logistikketten und bremste die Produktion. c) Ertragslage der Tadano Demag GmbH Die Umsatzerlöse im Rumpfgeschäftsjahr vom 1. April bis 31 Dezember 2021 betragen Mio. € 242 (Vj.: Mio. € 64). Da es sich um ein Rumpfgeschäftsjahr handelt, ist die Vergleichbarkeit zum vorherigen Rumpfgeschäftsjahr nur eingeschränkt möglich. Die Umsatzentwicklung in den verschiedenen Geschäftsbereichen für das Rumpfgeschäftsjahr 1. April bis 31. Dezember 2021 verglichen mit dem vorangegangenen Rumpfgeschäftsjahr stellt sich wie folgt dar: scroll
Trotz global schwieriger Rahmenbedingungen konnte eine - auf ein volles Kalenderjahr bezogene - deutliche Umsatzsteigerung gegenüber dem Geschäftsjahr 2020 erzielt werden. Die Materialaufwandsquote (berechnet als Verhältnis des Materialaufwands zur Gesamtleistung) hat sich infolge eines geänderten Produktmixes gegenüber dem vorherigen Rumpfgeschäftsjahr von 80% auf 72% vermindert. Die Personalaufwandsquote (berechnet als Verhältnis des Personalaufwands zur Gesamtleistung) hat sich gegenüber dem vorherigen Geschäftsjahr von 32% auf 28% insbesondere infolge einer erhöhten Gesamtleistung aufgrund eines geänderten Produktmixes gegenüber dem vorherigen Rumpfgeschäftsjahr vermindert. Der Minderung der sonstigen betrieblichen Erträge um Mio. € 55,9 auf Mio. € 4,5 ist insbesondere auf das außerordentliche Ergebnis aus dem Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung im vorhergehenden Rumpfgeschäftsjahr zurückzuführen. Dies beinhaltete insbesondere die Ausbuchung von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und Pensionsverpflichtungen entsprechend den im Insolvenzplan festgelegten Quoten. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr um Mio. € 24. Die Erhöhung ist im Wesentlichen auf die unterschiedlich langen Rumpfgeschäftsjahre und damit ihre Nichtvergleichbarkeit zurückzuführen. Bezogen auf die Gesamtleistung bleiben die sonstigen betrieblichen Aufwendungen stabil bei einer Quote von 14% gegenüber 12% im vorherigen Rumpfgeschäftsjahr. Insgesamt weist die Gesellschaft einen Jahresfehlbetrag in Höhe von Mio. € 33,0 (Vj.: Jahresüberschuss Mio. € 43,7) aus. Der Jahresüberschuss des Vorjahres ist dabei auf die Auswirkung des Schutzschirmverfahrens im Vorjahreszeitraum zurückzuführen. Insgesamt gesehen hat die TDG ein operativ und finanziell schwaches Rumpfgeschäftsjahr mit Materialpreiserhöhungen, Qualitätsproblemen und Lieferschwierigkeiten in der Supply Chain bei einem generell hohen Kostenniveau zu verzeichnen. Die Unterauslastung der Produktionskapazitäten konnte ein wenig mit den Maßnahmen der Bundesregierung abgefedert werden, dennoch wurde eine starke Unterauslastung der Produktionskapazität verzeichnet. Der Auftragseingang hat sich nach Beendigung des Schutzschirmverfahrens gegenüber dem Vorjahr deutlich verbessert. d) Vermögenslage scroll
Der Bestand des Anlagevermögens ist im Vergleich zum Vorjahr stabil. Den planmäßigen Abschreibungen in Höhe von Mio. € 3,9 stehen Anlagenzugänge von Mio. € 3,6 gegenüber. Innerhalb des Umlaufvermögens verminderten sich die Vorräte um Mio. € 5,7 auf Mio. € 184,7. Während die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie die unfertigen und fertigen Erzeugnisse in Summe konstant blieben, stiegen die erhaltenen Anzahlungen, die in der Bilanz offen von den Vorräten abgesetzt werden, um Mio. € 4,5, was im Wesentlichen auf erhaltene Anzahlungen auf Krane zurückzuführen ist. Bedingt durch Probleme und Verspätungen in der Supply Chain konnten Krane zum Teil nicht wie geplant gestartet bzw. fertiggestellt werden. Dies führte zu einem deutlichen Anstieg der Rohmaterialien. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände blieben ebenfalls mit Mio. € 127 konstant. Dabei verminderten sich die sonstigen Vermögensgegenstände um Mio. € 18,1 insbesondere aus der Reduzierung der Vorsteuerüberhänge um Mio. € 4,0 und der Reduzierung der Treuhandkonten im Zusammenhang mit dem Schutzschirmverfahren um Mio. € 11,0, was im Wesentlichen auf die erste geleistete Quotenzahlung zurückzuführen ist. Gleichzeitig erhöhten sich die Forderungen gegen verbundene Unternehmen im Rahmen des normalen Geschäftsbetriebs um Mio. € 15,4. e) Finanzlage Die Gesellschaft ist in die zentrale Konzernfinanzierung des Tadano-Konzerns eingebunden, worüber der Liquiditätsbedarf der Gesellschaft gedeckt wird. Es sind freie liquide Mittel in Höhe von Mio. € 47,2 (Vj.: Mio. € 30,7) vorhanden. Im Zusammenhang mit dem Schutzschirmverfahren sind die den Insolvenzgläubigern zustehenden Gelder auf Treuhandkonten transferiert worden und werden unter den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesen. Im Berichtszeitraum wurde ein vereinfacht ermittelter operativer Cashflow (Jahresergebnis zzgl. Abschreibungen, +/- Zunahme/Abnahme langfristiger Rückstellungen) in Höhe von T€ -28.257 erzielt. Für weitere Ausführungen zur Liquiditätslage verweisen wir auf Abschnitt 4 des Lageberichts. Die finanzielle Lage hat sich im Berichtsjahr durch die Maßnahmen aus dem Schutzschirmverfahren verbessert. Die Gesellschaft verfügt zum Bilanzstichtag über ein Eigenkapital in Höhe von Mio. € 187,7 (Vj.: Mio. € 220,7), die Eigenkapitalquote beträgt somit 46,1% (Vj.: 55,3%). Die Rückstellungen verminderten sich um Mio. € 16,7 auf Mio. € 51,7. Dies begründet sich im Wesentlichen mit dem Verbrauch der Rückstellung für Restrukturierungsmaßnahmen aus dem Schutzschirmverfahren. Die Verbindlichkeiten haben sich von Mio. € 109,6 auf Mio. € 167,8 erhöht. Dies ist im Wesentlichen auf eine Erhöhung des Darlehens der Muttergesellschaft in Höhe von Mio. € 45,0 zur Sicherung der Liquidität zurückzuführen. Zudem sind die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen durch deutlich gestiegene Rohmaterialbestände gegenüber dem niedrigen Rohmaterialbestand zum Ende des vorherigen Rumpfgeschäftsjahres um Mio. € 12,6 gestiegen. Investitionen und Abschreibungen Die Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen betrugen im Berichtszeitraum Mio. € 3,6, welche im Wesentlichen in technische und andere Anlagen stattfanden. Die planmäßigen Abschreibungen betrugen Mio. € 3,9. Für das Geschäftsjahr 2022 sind keine wesentlichen Investitionen geplant. e) Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf und der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Die Geschäftsführung beurteilt den Geschäftsverlauf und die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage als sehr unbefriedigend. f) Personal scroll
Die Aus- und Weiterbildung der gesamten Belegschaft wurde weiter fortgesetzt. Der Aufwand für Qualifizierungsmaßnahmen lag im Rumpfgeschäftsjahr April - Dezember 2021 bei Mio. € 0,1. Im Vorjahr lag der Aufwand bei Mio. € 0,1. Auch im Rumpfgeschäftsjahr 1. April - 31. Dezember 2021 wurden flexible Arbeitszeitmodelle genutzt und vor allem auch auf Zeitarbeit zurückgegriffen. Diese Modelle sind zur Anpassung der Fertigungskapazität unverzichtbar. 3. Erklärung zur Unternehmensführung (§ 289f HGB) Die gemäß dem „Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst“ festgelegte Zielgröße sieht für die Tadano Demag GmbH bis zum 30. September 2027 keine Veränderung des bestehenden Anteils von Frauen in der Geschäftsführung von 0% vor. Im gleichen Zeitraum beträgt die Zielgröße der Gesellschaft im Sinne dieses Gesetzes 0% für die erste und 0% für die zweite Führungsebene unterhalb der Geschäftsführung. Auf die Festlegung der Zielgrößen wirken sich die Beschränkungen bei der Kandidatenlage aus. Für das Anforderungsprofil einer Führungskraft der Gesellschaft stehen bis heute überwiegend männliche Kandidaten zur Verfügung. Der Tätigkeitsbereich der Gesellschaft liegt im technisch geprägten Bereich. Bereits in den technischen Studiengängen sind Frauen noch deutlich unterrepräsentiert. Deshalb ist ein Großteil der die Anforderungen der Gesellschaft erfüllenden Kandidaten männlich. Diese Tendenz setzt sich bei den Beschäftigten im Unternehmen fort. Die Gesellschaft wird - wie auch in der Vergangenheit - bei einer etwaigen Neubesetzung von Führungspositionen den oder die geeignetste Person neu einstellen bzw. bestellen, unabhängig von deren Geschlecht. 4. Prognose-, Chancen- und Risikobericht Risikobericht Risikomanagementsystem Die Gesellschaft ist seit 1. August 2019 in das konzerneinheitliche Risikomanagementsystem der Tadano Ltd. eingebunden. Das Risikomanagementsystem hat die Aufgabe, Risiken rechtzeitig zu erkennen und angemessen zu kommunizieren. Als integriertes laufendes Führungs- und Steuerungswerkzeug schafft es die Entscheidungsgrundlagen dafür, auftretende Risiken bewusst zu akzeptieren oder durch das Ergreifen von Gegenmaßnahmen abzuwenden bzw. ihre möglichen Auswirkungen zu minimieren. Im Zuge der Risikofrüherkennung wurde eine drohende Zahlungsunfähigkeit erkannt und als Resultat hat die Gesellschaft am 8. Oktober 2020 einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung (sog. Schutzschirmverfahren) gestellt. Das Verfahren wurde zum 1. Januar 2021 eröffnet und konnte bereits zum 31. März 2021 beendet werden. Insgesamt hat sich die Risikosituation im Verlauf des Rumpfgeschäftsjahres verschlechtert. Wesentliche Risiken Bei der Beurteilung der Einzelrisiken wird ein Einschätzungszeitraum von mindestens einem Jahr zugrunde gelegt. Die Risiken werden gemäß ihren geschätzten Eintrittswahrscheinlichkeiten und Auswirkungen als „hoch“, „mittel“ oder „gering“ eingestuft. Die TDG ist in ihren Betätigungsfeldern unternehmerischen Chancen und Risiken ausgesetzt. Als identifizierte Risiken sieht die Gesellschaft:
Absatzrisiken Die Gesellschaft begegnet eventuellen Absatzrisiken mit einem diversifizierten Produktportfolio, verschiedenen Abnehmerbranchen und regional unterschiedlichen Absatzmärkten. Durch kontinuierliche Marktbeobachtung wird sichergestellt, dass die Absatzstrategie, z.B. unter Berücksichtigung von veränderten Kundenanforderungen oder Wettbewerbsverhalten, aktualisiert wird. Die Erweiterung der Produktpalette wird einerseits durch die Einbindung in den Tadano-Verbund (Ergänzung der Produktpalette) und andererseits durch gezielte Forschungs- und Marktbeobachtungsmaßnahmen sowie durch eine enge Zusammenarbeit mit Universitäten und Instituten sichergestellt. Durch ein umfangreiches Reportingsystem wird das Management fortlaufend über den Entwicklungsfortschritt informiert. In Bezug auf die in Kraft getretenen US-Zölle auf Importgüter kann es kurzfristig zu einer Verminderung an Verkäufen in die USA kommen. Mittel- und langfristig gehen wir davon aus, dass sich das Geschäft stabilisiert. (Mittleres Risiko) Bonitätsrisiken Die Gesellschaft ist der Gefahr eines Ausfallrisikos seiner Schuldner ausgesetzt. Das Bonitätsrisiko wird durch Kreditversicherungen, durch die Beschränkung auf Kunden guter Bonität und durch die Nutzung nationaler und internationaler Warenkreditauskunfteien bzw. durch die Einhaltung der von der Warenkreditversicherung vorgegebenen Risikolimits eingeschränkt. (Geringes Risiko) Gewährleistungsrisiken Die Gesellschaft ist der Gefahr von der Haftung für Mängel an verkauften Produkten und Dienstleistungen ausgesetzt. Dem Gewährleistungsrisiko wird durch umfangreiche Tests an Prototypen und weiteren Qualitätssicherungsmaßnahmen im Rahmen des Produktionsprozesses Rechnung getragen. Kostenintensive Nachrüstungen und Produktfehlentwicklungen sollen dadurch vermieden werden. (Geringes Risiko) Liquiditätsrisiken Die Liquiditätssicherung ist fester Bestandteil der laufenden Liquiditätssteuerung. Hierbei wird über eine mehrjährige Planung der Finanzbedarf überwacht und gesteuert, damit die Gesellschaft über ausreichend liquide Mittel verfügt, um den Bedarf zu decken. Durch Beantragung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung (sog. Schutzschirmverfahren) konnte eine drohende Zahlungsunfähigkeit abgewendet werden. (Hohes Risiko) Das im März 2021 abgeschlossene Verfahren hat auf der Beschaffungsseite zu einigen Umstellungen auf Vorkasse geführt, was unsere Liquidität zusätzlich belastet. Wir arbeiten mit unseren Lieferanten an einer Rückkehr zu üblichen Zahlungsbedingungen. Darüber hinaus führen die geplanten zukünftigen Jahresfehlbeträge zu Liquiditätsabflüssen, welche im Wesentlichen über die Unterstützung durch die Gesellschafterin kompensiert werden müssen. Für die eigenständige Fortführung des Geschäftsbetriebs ist es erforderlich, dass die bestehende Finanzierung unverändert vorhanden bleibt, der sich nach der aktuellen Finanzplanung ergebende Mittelbedarf aus der laufenden Geschäftstätigkeit sowie aus der geplanten Investitionstätigkeit für 2025 bis 2027 durch entsprechende Mittelzuführung von außen sichergestellt wird sowie die aktuellen Umsatz- und Ertragsplanungen nicht wesentlich verfehlt werden. Hierzu hat die Gesellschafterin Tadano Ltd., Takamatsu, Japan, am 15. Mai 2023 eine bis zum 31. Dezember 2024 geltende („harte“) Patronatserklärung („Letter of Comfort“) zugunsten der Gesellschaft abgegeben, die am 21. Dezember 2023 neu gefasst und am 26. Juni 2025 aktualisiert wurde und nunmehr eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2026 hat. Aufgrund dieser Patronatserklärung sowie angesichts der Tatsache, dass die Gesellschafterin 2021 an die TDG Darlehen in Höhe von Mio. € 95 ausgereicht hat, diese 2022 um Mio. € 102 und 2024 um Mio. € 70 auf insgesamt Mio. € 267 erhöht hat, wovon die TDG in 2025 Mio. € 50 zurückzahlen konnte, und darüber hinaus 2022 eine Einlage in die Kapitalrücklage von Mio. € 12 durchgeführt hat, sehen wir die TDG gegen Liquiditätsrisiken als bis zumindest bis Ende 2026 abgesichert an. Es besteht jedoch das potenziell bestandsgefährdende Risiko, dass die TDG von Seiten der Tadano Ltd. nach dem Auslaufen der aktuellen Patronatserklärung am 31. Dezember 2026 nicht weiter mit ausreichend Liquidität versorgt wird. In diesem Fall würde die TDG ihren Geschäftsbetrieb aller Voraussicht nach nicht aus eigener Kraft fortführen können. Wir gehen jedoch unverändert davon aus, dass wir von Seiten der Tadano Ltd. auch über den 31. Dezember 2026 hinaus alle notwendige Unterstützung erhalten werden. Produktionsprozessrisiken Durch umfassende Richtlinien und Verfahrensanweisungen zu Projekt- und Qualitätsmanagement, zu Produkt- und Arbeitssicherheit sowie zum Umweltschutz werden Produktionsprozessrisiken minimiert. Der Produktionsprozess ist jedoch abhängig von der rechtzeitigen Lieferung des benötigten Materials durch die Lieferanten. Sollten diese nicht rechtzeitig liefern, muss der Produktionsprozess für einen Kran in Einzelfällen unterbrochen werden. Zur Vermeidung von Unterauslastungen in der Produktion wird daher parallel mit der Produktion weiterer Krane begonnen. Zudem müssen die derzeitigen gesetzlichen Anforderungen an emissionsärmere Maschinen durch den Gesetzgeber beachtet werden. Diese betreffen insbesondere die EU-Emissionsstandards und das daraus resultierende Verbot älterer Emissionsstandards in der EU und weiteren Zielländern. Diese Anforderungen bedingen, dass in den meisten TADANO-Kranen nur die emissionsärmeren Modelle der neuesten EU Stufe 5 verbaut werden dürfen. Es besteht das Risiko einer weiteren gesetzlichen Verschärfung, was zu erhöhten Entwicklungskosten und schlimmstenfalls einer Nichteinhaltung der gesetzlichen Anforderungen führen kann. (Mittleres Risiko) Preisrisiken Die Gesellschaft ist durch die zeitliche Differenz zwischen der Angebotskalkulation und dem Einkauf von Vorprodukten und Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen Einkaufspreisrisiken ausgesetzt. Dieses Risiko besteht insbesondere hinsichtlich der Entwicklung der Metallpreise. Zudem können steigende Beschaffungspreise durch Inflation und Lieferengpässe hervorgerufen werden. Es besteht das Risiko, dass die gestiegenen Beschaffungspreise nicht vollumfänglich an den Kunden weitergegeben werden können. Dem Preisrisiko begegnet die Gesellschaft durch ein kontinuierliches Projektcontrolling, eine Überwachung der Angebotskalkulation, eine Überwachung der Preisentwicklung und Vertragsgestaltung bei Einkauf- und Absatzgeschäften. (Mittleres Risiko) Beschaffungsrisiken Durch den Bezug von fremdgefertigten Vorprodukten ist die Gesellschaft Beschaffungsrisiken ausgesetzt. Betriebsunterbrechungen bei Lieferanten bzw. der Ausfall von Lieferanten können sich in Einzelfällen negativ auf den Fertigungsprozess der Gesellschaft auswirken. Aufgrund des durchgeführten Schutzschirmverfahrens besteht das Risiko, dass einzelne Lieferanten nicht mehr bereit sind, ihre Produkte an die TDG zu liefern. Dem Beschaffungsrisiko begegnet die Gesellschaft durch eine fortlaufende Analyse des Beschaffungsvolumen und der Beschaffungsmärkte. (Mittleres Risiko) IT-Sicherheit Die Gesellschaft ist Bedrohungen durch gezielte Angriffe auf IT-Systeme, Personen und Daten ausgesetzt. Die Gesellschaft begegnet Cyberrisiken mit einer Kombination aus technischen, organisatorischen und personellen Maßnahmen. Dazu gehören die Implementierung starker Sicherheitsprotokolle, regelmäßige Schulungen der Mitarbeiter, die kontinuierliche Aktualisierung von Software und Hardware sowie das Erstellen von Notfallplänen. (Geringes Risiko) Chancenbericht Eine wesentliche Chance besteht in der Nutzung von Synergieeffekten zwischen der Tadano Demag GmbH und der deutschen Schwestergesellschaft TADANO FAUN GmbH, um Herstellkosten zu senken und durch Prozessoptimierungen Effizienzen zu steigern. Von den Restrukturierungsmaßnahmen, die im Rahmen des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung (sog. Schutzschirmverfahren) geplant wurden und teilweise schon in Umsetzung sind, wie z.B. die Harmonisierung der ERP-Systeme, die Modernisierung und die Optimierung des Produkt- und Serviceportfolios, erwarten wir positive Effekte für die kommenden Jahre. Die Zusammenführung beider R&D-Teams soll eine Erhöhung der Entwicklungsgeschwindigkeit bewirken, sodass Innovationen schneller in den Markt gebracht werden können. Aufgrund der Verstärkung der Neuentwicklungsaktivitäten neuen Produkten bestehen Chancen, den Marktanteil zu erhöhen. Durch den Ausbau des Qualitätsanspruchs an Zulieferteile werden Verbesserungen für den Produktionsprozess und die Produktionsqualität erwartet. Das Ziel weiterer Digitalisierung ist belegt durch zahlreiche Projekte zur Umsetzung weiterer IT-gestützter Prozesse und Netzwerke. Die TDG erwartet daraus mehr Transparenz und bessere Effektivität für die gesamten Unternehmensprozesse. Den Anforderungen des Gesetzgebers an emissionsärmere Maschinen wurde mit der Umstellung der Produkte auf die nächste Motorengeneration Rechnung getragen; der Anteil dieser neuen Produkte wird sich unserer Einschätzung nach bezogen auf unseren Umsatz erhöhen. Gesamtbild der Risikolage Die Ertragslage der Gesellschaft ist höchst unbefriedigend. Das hat insbesondere Auswirkungen auf die Finanzierungsrisiken. Hierzu hat die Gesellschafterin Tadano Ltd., Takamatsu, Japan, am 15. Mai 2023 eine bis zum 31. Dezember 2024 geltende („harte“) Patronatserklärung („Letter of Comfort“) zugunsten der Gesellschaft abgegeben, die am 21. Dezember 2023 neu gefasst und am 26. Juni 2025 aktualisiert wurde und nunmehr eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2026 hat. Darüber hinaus hat die Gesellschafterin 2021 an die TDG Darlehen in Höhe von Mio. € 95 ausgereicht, diese 2022 um Mio. € 102 und 2024 um Mio. € 70 auf insgesamt Mio. € 267 erhöht, wovon die TDG in 2025 Mio. € 50 zurückzahlen konnte, und darüber hinaus 2022 eine Kapitalerhöhung um Mio. € 12 durchgeführt. Maßnahmen zur Verbesserung des Produkt- und Serviceportfolios sowie allgemein der Qualität, der Verbesserung der Kostenstrukturen, z.B. durch Zusammenlegung einzelner Bereiche der TDG und der TFG, des Aufbaus zusätzlicher Lieferanten sowie gesellschaftsübergreifende Prozessanpassungen, wie die Aufteilung des Sales- und des After- Sales-Geschäfts zwischen der TDG und der TFG und die Vereinheitlichung des ERP-Systems zwischen diesen beiden Gesellschaften, wurden im Jahr 2020 angestoßen, in den Folgejahren umgesetzt und mildern den Rückgang der Ertragskraft ab. Für genauere Informationen verweisen wir auf unseren Prognosebericht. Insgesamt bestehen daher nach unserer Einschätzung bis mindestens Ende 2026 keine akut den Bestand der Gesellschaft gefährdenden Risiken. Allerdings wird die TDG so lange von der finanziellen Unterstützung insbesondere durch die Gesellschafterin abhängig bleiben, bis sie dazu in der Lage ist, nachhaltig positive Jahresergebnisse sowie hinreichend positive Cashflows aus der laufenden Geschäftstätigkeit zu erzielen und damit ihre Geschäftstätigkeit selbstständig zu finanzieren. Über den 31. Dezember 2026 hinaus besitzt die Gesellschaft diesbezüglich derzeit jedoch keinen gesicherten Rechtsanspruch. Demzufolge besteht das potenziell bestandsgefährdende Risiko, dass die TDG von Seiten der Tadano Ltd. nach dem Auslaufen der aktuellen Patronatserklärung am 31. Dezember 2026 nicht weiter mit ausreichend Liquidität versorgt wird. In diesem Fall würde die TDG ihren Geschäftsbetrieb aller Voraussicht nach nicht aus eigener Kraft fortführen können. Wir gehen jedoch davon aus, dass wir von Seiten der Tadano Ltd. auch über den 31. Dezember 2026 hinaus unverändert alle notwendige Unterstützung zur Sicherstellung der Unternehmensfortführung erhalten werden. Als Ergebnis der Auswertung der internen Risikobetrachtungen sind neben dem bereits dargestellten potenziell bestandsgefährdenden Liquiditätsrisiko keine konkreten Risiken erkennbar, die über das latent vorhandene unternehmerische Risiko und das branchenübliche Risiko in der Maschinenbauindustrie hinausgehen. Prognosebericht Das Jahr 2022 war bestimmt durch weiterhin bestehende Einschränkungen durch die Auswirkungen der Coronakrise und des russischen Überfalls auf die Ukraine im Februar 2022. Die Pandemie hatte noch immer Einfluss auf die Lieferfähigkeit von Lieferanten, die in Europa immer wieder mit Personalmangel zu kämpfen hatten. Auch die Materialversorgung aus China war durch den Infektionsverlauf entscheidend beeinträchtigt. Insbesondere durch den Ukrainekrieg ergaben sich Auswirkungen auf die globale und die nationale Realwirtschaft. Vor allem der Anstieg der Energie- und Rohstoffpreise sowie Lieferengpässe bei Rohstoffen haben das operative Ergebnis belastet. Sowohl die COVID-19-Maßnahmen als auch der Ukrainekrieg führten dazu, dass Lieferanten die vereinbarten Liefertermine nicht einhalten konnten. Dies zog nach sich, dass einige Krane aufgrund einzelner fehlender Komponenten nicht gemäß Zeitplan der TDG fertig gestellt werden konnten. EU-Sanktionen gegen Russland hatten zusätzlich den Effekt, dass Material mit Herkunft aus Russland nicht mehr für die Produktion verwendet werden durfte und Lieferketten gegebenenfalls entsprechend angepasst werden mussten. Dies führte wiederum zu Verzögerungen im Produktionsablauf der TDG; auch Gas- und Öllieferungen waren hiervon betroffen. In der Folge stiegen die Beschaffungskosten von Material und Energie massiv im Laufe des Jahres. Infolgedessen erhöhte sich auch das allgemeine Preisniveau in Europa. Darüber hinaus wurde im Juli 2022 das Geschäftsmodell geändert. Bis zum 30. Juni 2022 haben die TDG und ihre Schwestergesellschaft in Deutschland, die TADANO FAUN GmbH, die von ihnen produzierten Krane sowie die dazugehörigen Ersatzteile jeweils selbst an ihre Kunden verkauft und den After-Sales-Service für diese Krane übernommen. Das Ersatzteil- und Servicegeschäft wurde zum 1. Juli 2022 an die Schwestergesellschaft TADANO FAUN GmbH mit Sitz in Lauf an der Pegnitz verkauft. Die Tadano Demag GmbH vertreibt sowohl weiterhin weltweit Teleskop- und Gittermastkrane, die in Zweibrücken produziert werden, als auch zusätzlich die Teleskopkrane, welche am Sitz der TFG in Lauf a.d. Pegnitz produziert werden. Zudem wurde das Gebrauchtkrangeschäft zentral durch TDG übernommen. Der Umsatz konnte aufgrund der Umstellung des Geschäftsmodells im Bereich der Teleskopkrane deutlich gesteigert werden, da mit der Einführung eines neuen Großkrans ein Segment besetzt wurde, in dem die Gesellschaft bisher nicht vertreten war. Im Jahr 2022 erzielte die Tadano Demag GmbH nach vorläufigen, ungeprüften Zahlen Umsatzerlöse in Höhe von Mio. € 415 und einen Jahresfehlbetrag in Höhe von Mio. € 35. Das Jahr 2023 war geprägt von Auswirkungen der verspäteten Lieferfähigkeit einzelner Lieferanten und Anlaufschwierigkeiten des neuen standortübergreifenden One-Production- Produktionskonzepts, bei dem Unterwagen für die entsprechenden Modelle bei der Schwestergesellschaft TFG mit dem bei der TDG gefertigten Oberwagen komplettiert werden. Trotz eingeleiteter Gegenmaßnahmen zur Stabilisierung der Lieferketten konnten viele Krane nicht fertiggestellt und an Kunden ausgeliefert werden. Dies zeigte sich in deutlich hinter Plan liegenden Umsätzen, Margenverlusten und Unterauslastung in der Produktion, wodurch das geplante Jahresergebnis deutlich verfehlt wurde. Im Jahr 2023 erzielte die TDG nach vorläufigen, ungeprüften Zahlen Umsatzerlöse in Höhe von Mio. € 511 und einen Jahresfehlbetrag in Höhe von Mio. € 60. Das Jahr 2024 wurde stark durch die im Februar 2024 angekündigte Restrukturierung und die damit verbundene Neuausrichtung der Produktion geprägt. Die Restrukturierung beinhaltet eine Reduzierung der Produktionskapazitäten und die einhergehende Schließung des Produktionsstandortes Wallerscheid sowie die Verlagerung der Produktion an den Standort Dinglerstrasse sowie andere Produktionsstandorte innerhalb des Tadano-Konzerns. Die angekündigte Restrukturierung hat zu Anpassungen der Produktionsabläufe und Streiks geführt und sich somit negativ auf die Verkaufszahlen ausgewirkt. Diese Effekte sowie die notwendige Restrukturierungsrückstellung haben dazu geführt, dass das geplante Jahresergebnis deutlich verfehlt wurde. Im Jahr 2024 erzielte die Tadano Demag GmbH nach vorläufigen, ungeprüften Zahlen Umsatzerlöse in Höhe von Mio. € 400 und einen Jahresfehlbetrag in Höhe von Mio. € 68. Der Liquiditätsbedarf der Jahre 2021 bis 2024 wurde in erster Linie über kurzfristige Darlehen der Gesellschafterin gedeckt. Unabhängig von den dargestellten Entwicklungen sehen wir mittel- und langfristig einen stabilen Bedarf an Kranen aufgrund der Erneuerungen von Infrastrukturen in Europa. Zum 1. Juli 2025 wurde das Produktionswerk in der Europaallee, Zweibrücken (Wallerscheid), an die Kubota Baumaschinen GmbH, Zweibrücken, verkauft. Für das Jahr 2025 planen wir Umsatzerlöse in Höhe von Mio. € 422 sowie einen Jahresüberschuss in Höhe von Mio. € 3. Zu Ereignissen nach dem Bilanzstichtag verweisen wir auf den Nachtragsbericht im Anhang. 5. Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten Risiken in Bezug auf die Verwendungen von Finanzinstrumenten können bei uns im Bereich der Finanzanlagen, Forderungen, Verbindlichkeiten und Rückstellungen sowie bei abgeschlossenen Derivaten entstehen. Es besteht grundsätzlich ein Risikopotenzial hinsichtlich Werthaltigkeitsrisiken, Ausfallrisiken, Liquiditätsrisiken, Fremdwährungsrisiken und hinsichtlich Risiken von Zahlungsstromschwankungen. Wir haben das Ziel, diese Risiken möglichst gering zu halten. Die Gesellschaft finanziert sich im Wesentlichen über zinsfreie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie zinstragende kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und Pensionsrückstellungen. Die zinstragenden Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen weisen fixe Zinssätze auf. Ein Anstieg des Zinssatzes würde die Ertragslage der Gesellschaft in einem überschaubaren Maß belasten. Diesem Risiko begegnet die Gesellschaft durch eine genaue Beobachtung der Marktzinssätze. Zurzeit setzt die TDG keine Finanzinstrumente zur Absicherung von Zinsrisiken ein. Die Zahlungsfähigkeit sichert die Gesellschaft durch eine umfassende Planung und Kontrolle der Liquidität ab. Diese Planungen werden auf kurz-, mittel- und langfristiger Basis erstellt. Die Patronatserklärung wirkt in diesem Zusammenhang unterstützend, da diese dazu führt, dass im Falle von Liquiditätsengpässen die nötige Liquidität durch die Gesellschafterin zur Verfügung gestellt wird. Darüber hinaus verfügt die TDG über ein konsequentes Debitorenmanagement, um einen zeitnahen Mittelzufluss sicherzustellen. Ein wesentlicher Teil der Forderungen ist zusätzlich über eine Warenkreditversicherung abgesichert. Die Gesellschaft hat seit 2019 eine Kreditausfallversicherung im Wesentlichen für unsere Händler im Ausland abgeschlossen. Instrumente wie Vorauskasse oder die Absicherung von Kundenforderungen über Akkreditive werden eingesetzt, um ein Ausfallrisiko so gering wie möglich zu gestalten. Fallweise greifen wir auf die Unterstützung von Inkassoagenturen zurück. Die Einführung und Überwachung von Kreditlimits runden das Risikomanagement diesbezüglich ab. Die Gesellschaft überwacht mögliche Währungsrisiken auf der Beschaffungs- und Absatzseite anhand fortlaufend überprüfter Devisenkurserwartungen. Fremdwährungsrisiken bestehen bei uns nur in unbedeutendem Umfang, da wir einerseits nur in Ausnahmefällen in Fremdwährung fakturieren und darüber hinaus mit Lieferanten aus dem Nicht-Euro-Raum weitestgehend eine Fakturierung in Euro vereinbaren. Finanzinstrumente zur Absicherung von Fremdwährungsrisiken werden durch die TDG aktuell nicht eingesetzt. Unter Berücksichtigung der von uns ergriffenen Maßnahmen und der o.g. Patronatserklärung unserer Gesellschafterin schätzen wir die in diesem Abschnitt dargestellten Risiken als gering ein.
Zweibrücken, den 19. Dezember 2025 Tadano Demag GmbH Die Geschäftsführung Noriaki Yashiro Hiroyuki Goda Dean Barley Stefan Matthaei Jürgen Oliver Lachmann Dr. Frank Schröder Thomas Urbanczyk Bilanz zum 31. Dezember 2021Aktiva scroll
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Gewinn- und Verlustrechnung für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. April bis 31. Dezember 2021scroll
Anhang für das Rumpfgeschäftsjahr 1. April bis 31. Dezember 2021der Tadano Demag GmbH, ZweibrückenI. Grundsätzliche Angaben Allgemeines Die Tadano Demag GmbH (TDG) ist eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 3 und 4 HGB und hat ihren Geschäftssitz in Zweibrücken. Die Gesellschaft ist im Handelsregister beim Amtsgericht Zweibrücken unter der Registernummer HRB 30291 eingetragen. Alleiniges Mutterunternehmen der Gesellschaft ist die Tadano Ltd. Ko-34 Shinden-cho, Takamatsu, Kagawa 761-0185, Japan. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 wurde - unter Beibehaltung der angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze - entsprechend den deutschen Vorschriften des Handelsgesetzbuches sowie den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Der Jahresabschluss wird vor Ergebnisverwendung aufgestellt. Das Geschäftsjahr stellt ein Rumpfgeschäftsjahr vom 1. April bis 31. Dezember 2021 dar und ist somit nur eingeschränkt mit dem Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. März 2021 vergleichbar. Das im Oktober 2020 beantragte Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung nach § 270b der Insolvenzordnung ist zum 1. Januar 2021 gerichtlich eröffnet worden. Das Verfahren konnte zum 31. März 2021 mit einer hohen Zustimmung der Gläubiger beendet werden. Das Rumpfgeschäftsjahr 1. April bis 31. Dezember 2021 ist das erste auf das beendete Insolvenzverfahren folgende Geschäftsjahr. Fortführung der Unternehmenstätigkeit Der Jahresabschluss wurde unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) aufgestellt. Hierzu hat die Gesellschafterin Tadano Ltd., Takamatsu, Japan, am 15. Mai 2023 eine bis zum 31. Dezember 2024 geltende („harte“) Patronatserklärung („Letter of Comfort“) zugunsten der Gesellschaft abgegeben, die am 21. Dezember 2023 neu gefasst und am 26. Juni 2025 aktualisiert wurde und nunmehr eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2026 hat. Darüber hinaus hat die Gesellschafterin 2021 an die TDG Darlehen in Höhe von Mio. € 95 ausgereicht, diese 2022 um Mio. € 102 und 2024 um Mio. € 70 auf insgesamt Mio. € 267 erhöht, wovon die TDG in 2025 Mio. € 50 zurückzahlen konnte, und zudem 2022 eine Einzahlung in die Kapitalrücklage von Mio. € 12 geleistet. Es besteht jedoch das potenziell bestandsgefährdende Risiko, dass die TDG von Seiten der Tadano Ltd. nach dem Auslaufen der aktuellen Patronatserklärung am 31. Dezember 2026 nicht weiter mit ausreichend Liquidität versorgt wird, weil dann kein gesicherter Rechtsanspruch darauf mehr besteht. In diesem Fall würde die TDG ihren Geschäftsbetrieb aller Voraussicht nach nicht aus eigener Kraft fortführen können. Wir gehen jedoch davon aus, dass wir von Seiten unserer Alleingesellschafterin und Muttergesellschaft Tadano Ltd. auch über dieses Datum hinaus unverändert alle notwendige Unterstützung zur Sicherstellung der Unternehmensfortführung erhalten werden. Wir verweisen hierzu im Weiteren auf unsere Ausführungen im „Prognose-, Chancen- und Risikobericht“ des Lageberichts, insbesondere in den Abschnitten „Liquiditätsrisiken“ und „Gesamtbild der Risikolage“. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Aufstellung des Abschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen bewertet. In die Herstellungskosten wurden neben Materialeinzelkosten, Fertigungseinzelkosten und Sondereinzelkosten der Fertigung auch angemessene Teile der Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie des Werteverzehrs des Anlagevermögens einbezogen. Zudem wurden bei der Berechnung der Herstellungskosten angemessene Teile der Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs, für freiwillige soziale Leistungen und für die betriebliche Altersversorgung einbezogen, soweit diese auf den Zeitraum der Herstellung entfallen. Fremdkapitalzinsen werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbst erstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens nach § 248 Abs. 2 Satz 1 HGB wird kein Gebrauch gemacht. Bei Gegenständen, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, werden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen erfolgen linear auf der Grundlage der voraussichtlichen bzw. betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern der Anlagegegenstände. Außerordentliche Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert werden bei einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung vorgenommen. Die Bandbreite der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände stellt sich wie folgt dar: scroll
Die Abschreibungen erfolgen pro rata temporis. Geringwertige Anlagegüter mit einem Wert von unter € 250 werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben und sofort als Abgang behandelt. Solche mit einem Wert zwischen € 250 und € 1.000 werden in einem Sammelposten aktiviert und in Gruppen über fünf Jahre linear abgeschrieben. Im Anlagengitter wird das Anlagengut bei Zugang im Sammelposten erfasst. Im Jahr der vollständigen Abschreibung des jeweiligen Sammelpostens wird der Abgang unterstellt. Die Anteile an verbundenen Unternehmen, Ausleihungen an verbundene Unternehmen und die Beteiligungen werden grundsätzlich mit den Anschaffungskosten angesetzt. Bei Finanzanlagen in fremder Währung wird dabei der historische Umrechnungskurs zum Zeitpunkt des Erwerbs der Anteile zugrunde gelegt. Außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert am Abschlussstichtag werden bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Zuschreibungen werden vorgenommen, soweit die Gründe für eine dauernde Wertminderung nicht mehr vorliegen. Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt zu Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips. Die Anschaffungskosten werden mit Hilfe zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren (gleitender Durchschnittspreis) ermittelt. Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten umfassen dabei die direkt zurechenbaren Materialeinzelkosten, die Fertigungskosten, die Sondereinzelkosten der Fertigung, angemessene Teile der Materialgemeinkosten, der Fertigungsgemeinkosten und des Werteverzehrs des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist. Bei der Berechnung der Herstellungskosten wurden angemessene Teile der Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs, für freiwillige soziale Leistungen und für die betriebliche Altersversorgung einbezogen soweit diese auf den Zeitraum der Herstellung entfallen. Aufwendungen der allgemeinen Verwaltung sowie Fremdkapitalzinsen wurden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Die Bewertung der Waren erfolgt zu Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit, niedrigeren Wiederbeschaffungskosten oder niedrigeren erwarteten Verkaufspreisen ergeben, sind durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Sofern Abschreibungen auf einen niedrigeren Börsen- oder Marktpreis bzw. beizulegenden Wert notwendig waren, wurden diese vorgenommen. Abgesehen von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten sind die Vorräte frei von Rechten Dritter. Von Kunden erhaltene Anzahlungen wurden offen von den Vorräten abgesetzt. Die Bewertung der erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen erfolgte zum Erfüllungsbetrag. Die Bewertung der geleisteten Anzahlungen erfolgt mit dem Nennbetrag. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert oder zu niedrigeren Stichtagswerten angesetzt. Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden für erkennbare Risiken Einzelwertberichtigungen gebildet. Unverzinsliche Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden abgezinst. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nominalwert angesetzt. Unter den Rechnungsabgrenzungsposten sind Zahlungen vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, die Ertrag bzw. Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. Das gezeichnete Kapital wird mit dem Nennbetrag angesetzt. Rückstellungen werden für ungewisse Verbindlichkeiten, für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet. Dabei werden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst. Dabei wird bei Altersversorgungsverpflichtungen und vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen von dem Wahlrecht nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB-Gebrauch gemacht, diese pauschal mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz abzuzinsen, der sich bei einer Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Die Abzinsung erfolgt mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre. Sonstige Rückstellungen mit einer Laufzeit von einem Jahr oder weniger werden nicht abgezinst. Pensionsrückstellungen Als Rechnungsgrundlagen dienen die Heubeck-Richttafeln 2018 G. Die Pensionsrückstellungen sind nach versicherungsmathematischen Grundsätzen mittels der "Projected Unit Credit- Method/Anwartschaftsbarwertverfahren“ bewertet, wonach der Rückstellungsbetrag den versicherungsmathematischen Barwert der Pensionsverpflichtungen darstellt. Die Rückstellungen werden nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank ermittelten durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten zehn Jahre ermittelt. Der Unterschiedsbetrag, der sich aus der Abzinsung mit einem Zinssatz der vergangenen zehn Jahre und demjenigen der vergangenen sieben Jahre ergibt, beträgt T€ 2.569 (Vorjahr: T€ 3.166) und ist ausschüttungsgesperrt gemäß § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB. Die Rückstellungsbeträge wurden unter Berücksichtigung der nachfolgenden Trendannahmen ermittelt: scroll
Rückstellungen für Altersteilzeit Die Rückstellungen für Altersteilzeit werden ebenfalls versicherungsmathematisch ermittelt. Der angewandte Zinssatz beträgt 0,30 % und die Gehaltsdynamik beläuft sich auf 2,00 %. Der Erfüllungsbetrag der Rückstellung beträgt T€ 1.632 (Vorjahr: T€ 651). Für die Altersteilzeitverpflichtungen existieren Rückdeckungsversicherungen. Diese ausschließlich der Erfüllung der Altersteilzeitverpflichtungen dienenden, dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogenen Vermögensgegenstände (Deckungsvermögen i.S.d. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB) wurden mit ihrem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Entsprechend werden die Verpflichtungen und der beizulegende Zeitwert der Rückdeckungsversicherungen nach § 246 Abs. 2 HGB saldiert ausgewiesen. Der beizulegende Zeitwert sowie die Anschaffungskosten der Rückdeckungsversicherungen entsprechen der Höhe nach dem von der Versicherung mitgeteilten Aktivwert. Zum Bilanzstichtag wird insofern der beizulegende Zeitwert in Höhe von T€ 347 mit dem Erfüllungsbetrag der Rückstellung in Höhe von T€ 1.632 verrechnet, wodurch ein saldierter Bilanzausweis von T€ 1.285 resultiert. In der Position Zinsen und ähnliche Aufwendungen wurden Erträge aus der Rückdeckung in Höhe von T€ 11 mit Zinsaufwendungen in Höhe von T€ 5 saldiert. Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Kurzfristige Fremdwährungsforderungen und Fremdwährungsverbindlichkeiten werden gemäß § 256a HGB mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Kursgesicherte Fremdwährungspositionen sind zum Sicherungskurs bewertet. Langfristige Fremdwährungsforderungen werden mit dem Devisenkassamittelkurs im Entstehungszeitpunkt oder mit dem jeweils niedrigeren Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Langfristige Fremdwährungsverbindlichkeiten werden mit dem Devisenkassamittelkurs im Entstehungszeitpunkt oder mit dem jeweils höheren Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Die Berechnung der latenten Steuern beruht auf den temporären Unterschieden zwischen den Bilanzposten aus handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Betrachtungsweise gemäß § 274 HGB. Aktive und passive latente Steuern werden dabei in der Bilanz saldiert ausgewiesen. Von dem Wahlrecht zum Ansatz des aktiven latenten Steuerüberhangs aufgrund sich ergebender Steuerentlastungen nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wird kein Gebrauch gemacht. Aufwendungen und Erträge werden in dem Geschäftsjahr erfasst, in dem sie wirtschaftlich angefallen sind. Staatliche Zuschüsse sowie Zahlungen der Bundesanstalt für Arbeit in Zusammenhang mit Kurzarbeit werden erfasst, sobald die Anspruchsvoraussetzungen für deren Gewährung erfüllt sind. Erstattungen von Sozialversicherungsbeiträgen werden dabei als Minderungen der Personalaufwendungen gebucht. III. Ergänzende Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist in dem als Anlage 1 beigefügten Anlagenspiegel dargestellt. Finanzanlagen Die Gesellschaft besitzt folgende Kapitalanteile: scroll
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Umrechnungskurs zum 31. Dezember 2021: 1 GBP = 1,1901 € Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und die sonstigen Vermögensgegenstände sind, wie im Vorjahr, ausschließlich kurzfristiger Natur. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind in Höhe von T€ 3.421 (Vorjahr: T€ 3.578) dem Posten sonstige Vermögensgegenstände und in Höhe von T€ 57.770 (Vorjahr: T€ 42.213) dem Posten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mitzugehörig. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen haben, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Die Forderungen gegen den Gesellschafter resultieren vollständig aus Lieferungs- und Leistungsbeziehungen und betragen T€ 81 (Vorjahr: T€ 343). Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten betragen T€ 47.217 (Vorjahr: T€ 30.747). Im Zusammenhang mit dem inzwischen abgeschlossenen Schutzschirmverfahren sind die den Insolvenzgläubigern zustehenden Gelder in Höhe von T€ 14.725 (Vorjahr: T€ 25.769) auf Treuhandkonten transferiert worden, welche unter den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesen werden. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital der Tadano Demag GmbH ist im Gesellschaftsvertrag sowie im Handelsregister mit T€ 20.000 ausgewiesen. Pensionsrückstellungen Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen belaufen sich auf T€ 19.382, davon für aktive und ehemalige Geschäftsführer T€ 0 (Vorjahr: T€ 0). Die Bewertung der Pensionsrückstellungen sowie die Höhe der Ausschüttungssperre gemäß § 253 Abs. 6 HGB ist bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden dargestellt. Wie im Vorjahr wurde das Ausweiswahlrecht dahingehend ausgeübt, dass die Aufwendungen aufgrund von Änderungen des Diskontierungszinssatzes in Höhe von T€ 1.366 im Finanzergebnis und nicht im operativen Ergebnis ausgewiesen werden. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für Gewährleistungskosten in Höhe von T€ 10.751 (Vorjahr: T€ 9.362), für ausstehende Rechnungen von T€ 6.585 (Vorjahr: T€ 7.172), für Urlaubsverpflichtungen von T€ 2.888 (Vorjahr: T€ 3.910), für Altersteilzeitverpflichtungen von T€ 1.285 (Vorjahr: T€ 1.090) sowie Restrukturierungskosten von T€ 417 (Vorjahr: T€ 13.927). Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind in Höhe von T€ 106.449 (Vorjahr: T€ 61.223) dem Posten sonstige Verbindlichkeiten und in Höhe von T€ 2.222 (Vorjahr: T€ 1.905) dem Posten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen mitzugehörig. Gegenüber dem Gesellschafter bestehen Verbindlichkeiten aus Lieferungs- und Leistungsbeziehungen in Höhe von insgesamt T€ 589 (Vorjahr: T€ 332). Für sämtliche Verbindlichkeiten bestehen - wie auch im Vorjahr - keine Sicherheiten. Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten sind in dem als Anlage 2 beigefügten Verbindlichkeitenspiegel dargestellt. IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Aufgliederung der Umsatzerlöse - nach Regionen scroll
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Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten periodenfremde Erträge in Höhe von T€ 3.183 (Vorjahr: T€ 134) aus der Auflösung von Rückstellungen. Erträge von außergewöhnlicher Bedeutung liegen im Geschäftsjahr nicht vor (Vorjahr: T€ 56.985). Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten im Wesentlichen konzerninterne Kostenweiterbelastungen, Vertriebsaufwendungen und Mietaufwendungen. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von T€ 0 (Vorjahr: T€ 284) enthalten. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betrugen im Rumpfgeschäftsjahr 1. April bis 31. Dezember 2021 T€ -90 (Vorjahr: T€ 1). Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Bilanzansätzen bestehen im Wesentlichen bei den Pensions- und Altersteilzeitrückstellungen (aktive Differenz), den Vorräten (aktive Differenz) und der Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften (aktive Differenz). In Summe besteht ein Überhang der aktiven latenten Steueransprüche gegenüber den passiven latenten Steuerschulden. Die Berichtsgesellschaft übt das gesetzliche Wahlrecht zur Aktivierung des Überhangs an aktiven latenten Steuern (§ 274 Abs. 1 Satz 2 HGB) indessen nicht aus. Der unternehmensindividuelle Steuersatz der Tadano Demag GmbH für die Berechnung der latenten Steuern beträgt 30,525 % (Vorjahr: 30,525 %). V. Sonstige Angaben Geschäftsführer der Gesellschaft Die Gesellschaft wird bzw. wurde durch ihre Geschäftsführer
vertreten. Beschäftigte Die Gesellschaft hat im abgelaufenen Rumpfgeschäftsjahr durchschnittlich 553 (Vorjahr: 655) Angestellte, 508 (Vorjahr: 726) gewerbliche Mitarbeiter und 78 (Vorjahr: 75) Auszubildende beschäftigt. Konzernzugehörigkeit Der Jahresabschluss der TDG wird in den Konzernabschluss der Tadano Ltd., Takamatsu, Japan, einbezogen, der auf der Internetseite der Konzernmutter http://www.tadano.com/ir/index.html) erhältlich ist. Die Tadano Ltd. stellt damit den Konzernabschluss für den kleinsten und größten Kreis von Unternehmen auf. Geschäftsführungsbezüge Auf die Angabe der Bezüge der Geschäftsführung (lediglich drei Mitglieder der Geschäftsführung (Jens Ennen, Dr. Jan Wieser und Ulrich Zschenderlein) erhalten Bezüge von der Gesellschaft) gemäß § 285 Nr. 9a HGB wurde unter Bezugnahme auf § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Abschlussprüferhonorar Das für das Rumpfgeschäftsjahr 1. April - 31. Dezember 2021 berechnete Abschlussprüferhonorar ergibt sich wie folgt: scroll
Geschäfte mit nahestehenden Personen Nicht zu marktüblichen Konditionen abgeschlossene Geschäfte mit nahestehenden Personen ergaben sich nicht. Haftungsverhältnisse Zum 31. Dezember 2021 bestanden Eventualverbindlichkeiten in Höhe von T€ 1.873 (Vorjahr: T€ 2.720) aus der Übernahme von Rückkaufgarantien, meistens gegenüber Leasinggesellschaften. Bei einer eventuellen Inanspruchnahme steht dem Rückkaufwert der jeweilige Marktwert des Kranes gegenüber. Das Risiko einer Inanspruchnahme oder Teilinanspruchnahme wird aufgrund der durch die Kunden erfahrungsgemäß regelmäßig geplanten weiteren Nutzung der Krane als gering eingestuft. Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte sowie sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Miet- und Operating-Leasingverträgen in Höhe von T€ 13.633 (Vorjahr: T€ 15.987). Die Beschaffung der Vermögensgegenstände im Miet- und Leasingmodell erfolgt aus betriebswirtschaftlichen und technischen Gründen. Bei den Miet- und Leasingverpflichtungen besteht das Risiko, dass sich der Zins bzw. Mietzins ändert und zu höheren zukünftigen Abflüssen von liquiden Mitteln führt. Dagegen stehen eine Verbesserung der aktiven Liquidität, der Eigenkapitalquote sowie Chancen aus der Nutzung der geleasten oder gemieteten Vermögensgegenstände, insbesondere im Hinblick auf den technischen Fortschritt. Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresfehlbetrag des Rumpfgeschäftsjahres 1. April bis 31. Dezember 2021 von T€ 33.049 zusammen mit dem Verlustvortrag von T€ -83.223 auf neue Rechnung vorzutragen. Nachtragsbericht Seit dem 24. Februar 2022 führt Russland Krieg gegen die Ukraine. Daraus ergeben sich Auswirkungen auf die globale und die nationale Realwirtschaft. Insbesondere sind der Anstieg der Energie- und Rohstoffpreise sowie Lieferengpässe bei Rohstoffen zu verzeichnen. Die Unterbrechung der Lieferketten führte zu Verzögerungen bei der Auslieferung von Neukranen. Die Kostensteigerungen konnten im Rahmen von Preiserhöhungen teilweise an die Kunden weitergegeben werden. Im Juli 2022 wurde das Geschäftsmodell geändert. Bis zum 30. Juni 2022 haben die TDG und ihre Schwestergesellschaft in Deutschland, die TADANO FAUN GmbH, die von ihnen produzierten Krane sowie die dazugehörigen Ersatzteile jeweils selbst an ihre Kunden verkauft und den After-Sales-Service für diese Krane durchgeführt. Das Ersatzteil- und Servicegeschäft wurde zum 1. Juli 2022 durch die Schwestergesellschaft TADANO FAUN GmbH mit Sitz in Lauf a.d. Pegnitz übernommen. Die Tadano Demag GmbH vertreibt sowohl weiterhin weltweit Teleskop- und Gittermastkrane, die in Zweibrücken produziert werden, als auch zusätzlich die Teleskopkrane, welche am Sitz der TADANO FAUN GmbH in Lauf a.d. Pegnitz produziert werden. Zudem wurde das Gebrauchtkrangeschäft zentral durch die TDG übernommen. Darüber hinaus hat die Gesellschafterin im Juli 2022 T€ 11.654 in die Kapitalrücklage der Tadano Demag GmbH eingezahlt. Zum 31. August 2022 sind im Rahmen der Abwicklung der Tadano Real Estate GmbH & Co. KG, Düsseldorf, deren Aktiva und Passiva im Wege der Anwachsung auf die Tadano Demag GmbH übergegangen. Dabei wurden insbesondere die vorher lediglich gemieteten Grundstücke und Gebäude der Gesellschaft übernommen. Aus der Anwachsung ergab sich ein Anwachsungsverlust in Höhe von T€ 9.691. Die Tadano Real Estate Verwaltungs GmbH, Düsseldorf, ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24. März 2023 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag mit Wirkung zum 1. Januar 2023 auf die Tadano Demag GmbH verschmolzen worden (Verschmelzung durch Aufnahme). Aus der Verschmelzung ergab sich ein Verlust in Höhe von T€ 3. Die Gesellschafterin Tadano Ltd., Takamatsu, Japan, hat am 15. Mai 2023 eine bis zum 31. Dezember 2024 geltende („harte“) Patronatserklärung („Letter of Comfort“) zugunsten der Gesellschaft abgegeben, die am 21. Dezember 2023 neu gefasst und am 26. Juni 2025 aktualisiert wurde. Diese Patronatserklärung hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2026. Mitte 2024 bis Juni 2025 wurde eine Restrukturierung durchgeführt, bei der das Produktionswerk in der Europaallee Zweibrücken (Wallerscheid) an die Kubota Baumaschinen GmbH, Zweibrücken, mit Übergang Nutzen, Lasten und Gefahren zum 1. Juli 2025 verkauft wurde. Ein Teilgrundstück verbleibt im Besitz der TDG zu Abnahme- und Versuchszwecken sowie als Lagerfläche. Im Rahmen der Werksschließung und Restrukturierung wurde die Produktion diverser Kranmodelle ins Schwesterwerk TFG bzw. zu Tadano Ltd. verlagert. Im Zuge der Werksschließung Wallerscheid wurde vereinbart, dass ca. 250 Mitarbeiter sozialverträglich das Unternehmen verlassen. Gleichzeitig hat man damit begonnen, in das Werk Dinglerstraße zu investieren, z.B. mit der Erweiterung des Werksgeländes durch Zukauf von angrenzenden Grundstücken.
Zweibrücken, den 19. Dezember 2025 Tadano Demag GmbH Die Geschäftsführung Noriaki Yashiro Hiroyuki Goda Dean Barley Stefan Matthaei Jürgen Oliver Lachmann Dr. Frank Schröder Thomas Urbanczyk Entwicklung des Anlagevermögens für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. April bis zum 31. Dezember 2021scroll
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Verbindlichkeitenspiegel Tadano Demag GmbH per 31.12.2021scroll
Verbindlichkeitenspiegel Tadano Demag GmbH per 31.03.2021scroll
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Tadano Demag GmbH, Zweibrücken Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Tadano Demag GmbH, Zweibrücken, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. April bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Tadano Demag GmbH, Zweibrücken, für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. April bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. Die in Abschnitt 3. des Lageberichts enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Wesentliche Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit Wir verweisen auf den Abschnitt „Fortführung der Unternehmenstätigkeit“ im Anhang sowie auf die Unterabschnitte „Liquiditätsrisiken“ und „Gesamtbild der Risikolage“ im Abschnitt „Prognose-, Chancen- und Risikobericht“ des Lageberichts, in denen die gesetzlichen Vertreter beschreiben, dass die Gesellschaft aufgrund der unverändert sehr unbefriedigenden Ertragslage so lange von der Unterstützung insbesondere durch die Gesellschafterin Tadano Ltd., Takamatsu/Japan, abhängig bleiben wird, bis sie dazu in der Lage ist, nachhaltig positive Jahresergebnisse sowie hinreichend positive Cashflows aus der laufenden Geschäftstätigkeit zu erzielen und damit ihre Geschäftstätigkeit selbst zu finanzieren. Da die aktuell gültige Patronatserklärung der Tadano Ltd. am 31. Dezember 2026 ausläuft, besteht das potenziell bestandsgefährdende Risiko, dass die Gesellschaft von der Tadano Ltd. nach diesem Datum nicht weiter mit ausreichend Liquidität versorgt wird, weil kein gesicherter Rechtsanspruch mehr darauf besteht. In diesem Fall würde die Gesellschaft ihren Geschäftsbetrieb aller Voraussicht nach nicht aus eigener Kraft fortführen können. Die gesetzlichen Vertreter gehen jedoch davon aus, von der Tadano Ltd. auch über den 31. Dezember 2026 hinaus unverändert alle notwendige Unterstützung zur Sicherstellung der Unternehmensfortführung der Gesellschaft zu erhalten. Wie in den o.g. Abschnitten des Anhangs und des Lageberichts dargelegt, zeigen diese Ereignisse und Gegebenheiten, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und Lagebericht sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die in Abschnitt 3. des Lageberichts enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote). Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Nürnberg, den 19. Dezember 2025 Deloitte GmbH Andreas Kiefer, Wirtschaftsprüfer Andreas Deyhle, Wirtschaftsprüfer |
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