BCG Bohnen Computer-Großhandels GmbHLiquidiert

42349 Wuppertal, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Wuppertal HRB 8480
Eingetragen
29.1.2003
Branche
Großhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und SoftwareGroßhandel mit Geräten der UnterhaltungselektronikGroßhandel mit Werkzeugmaschinen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Großhandel mit Informations- und Kommunikationstechnologie, Software und Zubehör. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen beteiligen, sie gründen oder erwerben.

Historie

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Management

NameRolle
Ulrich Bohnen
seit 3.4.2017
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

BCG Bohnen Computer-Großhandels GmbH

Wuppertal

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz zum 31. Dezember 2010

Aktivseite

31.12.2010
EUR
31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen 1,00 1,00
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 49.158,03 56.690,56
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 285,99 49.444,02 285,99
C. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 1.522,31 0,00
50.967,33 56.977,55

Passivseite

31.12.2010
EUR
31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
eingefordertes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnvortrag / Verlustvortrag - 18.056,79 - 20.545,58
III. Jahresfehlbetrag/-überschuss - 9.030,11 2.488,79
IV. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 1.522,31 0,00
B. Rückstellungen 512,00 603,00
C. Verbindlichkeiten 50.455,33 48.866,75
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr in EUR: 50.455,33 (48.866,75)
50.967,33 56.977,55

Anhang für das Geschäftsjahr 2010

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG), der Satzung aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich für die Gesellschaft Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben. Auf die Anpassung der Vorjahreszahlen wurde gem. Art. 67 Abs. 8 EGHGB verzichtet.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und daher in diesem Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt. Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro ratatemporis linear abgeschrieben.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 410,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt. / Sie werden im Anlagenspiegel des Folgejahres als Abgang dargestellt. / Nach der Abgangsfiktion wird ihr Abgang nach fünf Jahren unterstellt.

Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen / an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht / die sonstigen Ausleihungen sind zum Nennwert bewertet. Unverzinsliche Ausleihungen sind zum Barwert angesetzt.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Allen erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlich langer Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, wird bei der Bewertung Rechnung getragen. Wegen mangelnder Gängigkeit und minderer Beschaffenheit werden Bewertungsabschläge vorgenommen.

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB als Herstellungskosten wird kein Gebrauch gemacht.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.

Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden abgezinst.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahrs im Anlagenspiegel dargestellt

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr Restlaufzeit mehr als 1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgengenstände 49.158,03 30.141,64
Vorjahr
56.690,56 32.080,73

Eigenkapital

Das Stammkapital von € 25.564,59 ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Der aktivische Ausweis "Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" ist gleichzusetzen mit der bilanziellen Überschuldung, nicht jedoch mit der Überschuldung im Sinne des Insolvenzrechts. Zur Beseitigung der Überschuldung im Sinne des Insolvenzrechts sind folgende Maßnahmen vorgenommen worden:

Im folgenden Kalenderjahr wurden die Personalkosten umfassende gesenkt.

Des Weiteren konnten im Kalenderjahr 2011 weitere größere Aufträge angenommen werden, die noch bis in 2012 reichen. Der daraus kalkulierte Ertrag wird die bilanzielle Überschuldung voraussichtlich im Kalenderjahr 2012 bereits beseitigen.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für Aufbewahrungsaufwendungen sowie für den Jahresabschluss.

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

Bilanzjahr davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten 50.455,33 50.455,33 0
Vorjahr davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten 48.866,75 48.866,75 0

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Name, Vorname Tätigkeit/ausgeübter Beruf
Herr Dipl.Ing. Ulrich Bohnen Geschäftsführer

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

 

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