BrancheNach dem Destatis-WZ-Standard klassifiziert, basierend auf Handelsregister- und Webdaten von Fusionbase AI.
Organisationen der Bildung, Wissenschaft und ForschungOrganisationen der Bildung, Wissenschaft und ForschungWZ 94.99.1PrimaryBeteiligungsgesellschaftenBeteiligungsgesellschaftenWZ 64.21.0Kreditinstitute des SparkassensektorsKreditinstitute des SparkassensektorsWZ 64.19.2
Gegenstand
Zweck der Gesellschaft ist a) die Förderung "glokaler" (globaler und lokaler) sinnstiftender Projekte sowie wissenschaftlicher Forschung mit Fokus auf Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung im Austausch mit unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen und b) die Förderung von Wissenschaft und Forschung und c) die Förderung von Kunst und Kultur und d) die Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege und e) die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes und f) die Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten; Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs und Katastrophenopfer und g) die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens und h) die Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und i) die Förderung des Sports und j) die Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde und k) die Förderung der Pflanzenzucht, der Kleingärtnerei und des traditionellen Brauchtums und l) die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke. Die Gesellschaft erfüllt ihren Zweck insbesondere durch folgende Maßnahmen, die als Zweckbetrieb im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft sind: Beschaffung von Geld- und Sachmitteln für andere, ebenfalls steuerbegünstigte Körperschaften oder für Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke im Sinne von Ziffer 1. Empfänger von Mitteln, die keine juristischen Personen des öffentlichen Rechts sind, müssen vom Finanzamt als gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken dienend gemäß § 5 Abs. 1 Ziffer 9 Körperschaftssteuergesetz von der Körperschaftssteuer freigestellt sein. Die Empfänger erfüllen mit der zweckbestimmten Verwendung dieser Mittel Aufgaben der Gesellschaft. Die Gesellschaft arbeitet bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit freien, öffentlich-rechtlichen und privaten Trägern zusammen. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte und Handlungen vornehmen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie darf hierzu im Rahmen des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung weitere Zweckbetriebe und wirtschaftliche Geschäftsbetriebe betreiben. Die Gesellschaft darf - im Rahmen des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung - ihre Geschäfte im Inund Ausland betreiben, insbesondere Zweigniederlassungen errichten und gleichartige oder ähnliche Unternehmen gründen, erwerben oder sich an ihnen beteiligen.
Historie
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