Malerei- und Lackiergewerbe
Spindelfabrik Suessen GmbH
Donzdorfer Straße 6, 73079 Süßen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Achim Licht seit 7.12.2021 | Geschäftsführer |
Manfred Scheel seit 4.11.2021 | Prokura |
Sonja Häge seit 30.10.2020 | Prokura |
Ioannis Spiridopulos seit 23.6.2006 | Prokura |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
Rieter Holding AG | 98.04% |
Unikeller Sona AG | 1.96% |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Spindelfabrik Suessen GmbHSüßenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2023I. Allgemeine Angaben Die Spindelfabrik Suessen GmbH mit Sitz in 73079 Süßen, geführt beim Amtsgericht Ulm unter der HRB 540114, ist zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB. Der Jahresabschluss wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Berücksichtigung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt. Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung anzubringen sind, im Anhang aufgeführt. Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit Hinsichtlich der Ereignisse und Gegebenheiten, die zeigen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und ein bestandsgefährdendes Risiko darstellt, verweisen wir auf die Ausführungen im Lagebericht/Risikobericht. II. Angaben zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden 1. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss wurde unter Annahme der Unternehmensfortführung (Going-Concern) erstellt. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach den Vorschriften der §§ 266 und 275 HGB unter Anwendung des Gesamtkostenverfahrens. Zur Verbesserung des Einblicks in die Ertragslage wird ab dem Geschäftsjahr 2023 der Aufwand für Leiharbeit im gewerblichen Bereich 571 Tsd. EUR (Vorjahr: 736 Tsd. EUR) nicht mehr in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen, stattdessen im Materialaufwand. Der Vorjahresausweis wurde nicht angepasst. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der Bilanzposten Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten aktiviert und ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend linear, im Zugangsjahr zeitanteilig, abgeschrieben. Die den Abschreibungen zugrunde gelegten Nutzungsdauern bewegen sich zwischen 3 und 10 Jahren. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten enthalten neben Material- und Fertigungseinzelkosten angemessene Teile der Materialund Fertigungsgemeinkosten. Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, werden entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben. Die den Abschreibungen zugrunde gelegten Nutzungsdauern bewegen sich zwischen 3 und 50 Jahren. Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder mit dem niedrigeren am Bilanzstichtag beizulegenden Wert ausgewiesen. Bei Wegfall der Gründe für die Abschreibungen werden entsprechende Zuschreibungen vorgenommen. Die Vorräte werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder mit den niedrigeren beizulegenden Werten am Abschlussstichtag angesetzt. Die Herstellungskosten umfassen zusätzlich zu den Einzelkosten auch angemessene Teile der Fertigungs- und Materialgemeinkosten. Allgemeine Verwaltungskosten sowie Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs, für freiwillige soziale Leistungen und für betriebliche Altersversorgung werden nicht aktiviert. Auf die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie die fertigen Erzeugnisse wurden Reichweitenabwertungen gemäß folgender Staffelung vorgenommen:
Im Berichtsjahr wurden Reichweitenabwertungen in Höhe von insgesamt 5.796 Tsd. EUR (Vorjahr: 5.304 Tsd. EUR) vorgenommen. Des Weiteren wurden Niederstwertabwertungen in Höhe von 137 Tsd. EUR und zusätzliche individuelle Einzelwertberichtigungen in Höhe von 235 Tsd. EUR durchgeführt. Die unfertigen Erzeugnisse werden entsprechend ihrem Bearbeitungsfortschritt mit den Herstellungskosten angesetzt. Die Herstellungskosten enthalten die nach § 255 Abs. 2 HGB aktivierungspflichtigen Bestandteile. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum Nennwert bilanziert. Ausfallrisiken werden durch Einzel- und Pauschalabwertungen abgedeckt. Flüssige Mittel sind zu Nennwerten bilanziert. Die Umrechnung von Fremdwährungsbeständen erfolgt zum Stichtagskurs. Einnahmen bzw. Ausgaben, die Erträge bzw. Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen, sind im aktiven bzw. passiven Rechnungsabgrenzungsposten abgegrenzt. Eigenkapital wird zum Nennwert angesetzt. Rückstellungen für Pensionen werden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Gutachten ab dem 1.1.2010 nach dem versicherungsmathematischen Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode) unter Berücksichtigung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Heubeck bewertet. Den Berechnungen zum 31. Dezember 2023 wurde ein Rententrend von 2,20% p.a. (Vorjahr 2,20%) und eine Fluktuationsrate von 2,5% zugrunde gelegt. Die Pensionsrückstellungen wurden pauschal mit dem Zins zum 31.12.2023 auf Grundlage der von der Deutschen Bundesbank nach der Rückstellungsabzinsungsverordnung zum 31.12.2023 veröffentlichten Zinsinformation (§ 253 Abs. 2 HGB) ermittelt. Dieser Zinssatz beträgt bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren 1,83% (Vorjahr 1,78%) (10- Jahres-Durchschnitt). Der Rückstellungsbetrag unter Berücksichtigung des Zinssatzes mit einem 7-Jahres-Durchschnitt von 1,75% (Vorjahr 1,44%) (Art. 67 II EGHGB) würde sich um 52 Tsd. EUR erhöhen. Dieser Betrag unterliegt nach § 253 Abs. 6 HGB einer Ausschüttungssperre. Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem laufzeitadäquaten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, der von der Deutschen Bundesbank ermittelt und bekannt gegeben wird, abgezinst. Rückstellungen für Verpflichtungen aus Jubiläumsleistungen werden für Jubiläumszusagen für 25-jährige, 40-jährige und 50-jährige Betriebszugehörigkeit gebildet. Die Bewertung beruht auf der Grundlage eines versicherungsmathematischen Gutachtens ab dem 1.1.2010 nach dem versicherungsmathematischen Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode) unter Berücksichtigung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Heubeck. Den Berechnungen zum 31. Dezember 2023 wurde ein Rententrend von 2,20% p.a. (Vorjahr 2,20%) und unverändert zum Vorjahr eine Fluktuationsrate von 2,5% zugrunde gelegt. Der der Bewertung zugrunde liegende Rechnungszins wurde auftragsgemäß mit einem prognostizierten Zins zum 31.12.2023 auf Grundlage der von der Deutschen Bundesbank nach der Rückstellungsabzinsungsverordnung für November 2023 veröffentlichten Zinsinformation (§ 253 Abs. 2 HGB) und unter Annahme eines unveränderten Zinsniveaus vom 30.11.2023 bis 31.12.2023 ermittelt. Dabei wurde ein Rechnungszins von 1,75% p.a. (Vorjahr 1,44% p.a.). zugrunde gelegt. Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. Die Wertansätze der Haftungsverhältnisse entsprechen dem am Bilanzstichtag bestehenden Haftungsumfang. Währungsumrechnung: Forderungen und Verbindlichkeiten, sowie flüssige Mittel in fremder Währung werden mit dem Devisenmittelkurs am Tag des Geschäftsvorfalls erfasst. Langfristige Fremdwährungsforderungen werden zum Devisenbriefkurs bei Entstehung der Forderung oder zum niedrigeren beizulegenden Wert, unter Zugrundelegung des Devisenkassamittelkurses am Abschlussstichtag, angesetzt (Imparitätsprinzip). Kurzfristige Fremdwährungsforderungen (Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger) sowie liquide Mittel oder andere kurzfristige Vermögensgegenstände in Fremdwährungen werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Langfristige Fremdwährungsverbindlichkeiten werden zum Devisengeldkurs bei Entstehung der Verbindlichkeit oder zum höheren Stichtagskurswert, unter Zugrundelegung des Devisenkassamittelkurses am Abschlussstichtag, bewertet (Imparitätsprinzip). Kurzfristige Fremdwährungsverbindlichkeiten (Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger) werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Devisentermingeschäfte werden einzeln mit dem Terminkurs am Bilanzstichtag bewertet. Die Terminkurse richten sich nach den Kassakursen unter Berücksichtigung von Terminauf- und -abschlägen. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 lagen wie zum Vorjahres-Bilanzstichtag keine Devisentermingeschäfte vor. Latente Steuern Latente Steuern werden auf die Unterschiede in den Bilanzansätzen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz berechnet, sofern sich diese in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Darüber hinaus werden aktive latente Steuern auf die bestehenden körperschaft- und gewerbesteuerlichen Verlustvorträge sowie auf steuerliche Zinsvorträge im Sinne des § 4h EStG in Verbindung mit § 8a KStG berechnet, soweit innerhalb der nächsten fünf Jahre eine Verlustverrechnung zu erwarten ist. Aktive und passive latente Steuern werden saldiert. Im Falle eines Aktivüberhangs der latenten Steuern zum Bilanzstichtag wird von dem Aktivierungswahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB Gebrauch gemacht und der Aktivüberhang nicht angesetzt. III. Erläuterungen zur Bilanz Die Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023 ist aus dem Anlagenspiegel (Anlage) ersichtlich. Der Anteilsbesitz setzt sich wie folgt zusammen:
Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, betreffen wie im Vorjahr ausschließlich Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Zum Bilanzstichtag setzen sich die Forderungen gegen verbundene Unternehmen wie folgt zusammen:
Die Forderungen beziehen sich wie im Vorjahr ausschließlich auf Lieferungen und Leistungen sowie aus Cashpool (5,8 Mio. EUR). Latente Steuern Zum Bilanzstichtag ergibt sich nach Saldierung der aktiven und passiven latenten Steuern (Gesamtdifferenzenbetrachtung) ein Aktivüberhang der latenten Steuern von 107 Tsd. EUR. Die Gesellschaft macht von dem Aktivierungswahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB keinen Gebrauch, so dass sich insgesamt kein Ausweis latenter Steuern in der Bilanz ergibt. Die Bewertung der latenten Steuern erfolgt auf der Grundlage des geltenden Körperschaftsteuersatzes sowie entsprechend dem gewerbesteuerlichen Hebesatz der Stadt Süßen. Unter Berücksichtigung von Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag sowie Gewerbeertragsteuer ergab sich im aufgelaufenen Geschäftsjahr ein Steuersatz von 28,80%. Die ermittelten aktiven latenten Steuern resultieren in Höhe von 89 Tsd. EUR aus der unterschiedlichen Bewertung bzw. Ansatz der Pensions- und Jubiläumsrückstellung und 18 Tsd. EUR aus der unterschiedlichen Bewertung der Vorräte. Passive latente Steuern bestehen nicht. Somit ergibt sich ein Überhang aktiver latenter Steuern in Höhe von 107 Tsd. EUR, der nicht angesetzt wird. Die sonstigen Rückstellungen beinhalten als wesentliche Einzelposten Beträge für Garantieverpflichtungen (1.600 Tsd. EUR), sonstige Personalrückstellungen (788 Tsd. EUR), Jubiläumsverpflichtungen (300 Tsd. EUR), Gleitzeitguthaben (272 Tsd. EUR), ausstehende Rechnungen (240 Tsd. EUR), Rechts- und Beratungskosten (125 Tsd. EUR) sowie Provisionen (94 Tsd. EUR). Verbindlichkeiten Das seit 2022 bestehende Darlehen mit einer Laufzeit von drei Jahren wurde im Geschäftsjahr teilweise zurückgezahlt und beträgt zum Bilanzstichtag 6.000 Tsd. EUR. Vertragspartner des Cashpools und des Darlehens ist die Rieter Holding AG. Alle weiteren Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und sind nicht besichert. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen ausschließlich Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Passiver Rechnungsabgrenzungsposten Im passiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Umsatzabgrenzungen für noch nicht erbrachte Montageleistungen im Rahmen von Modernisierungsaufträgen erfasst. Zum Bilanzstichtag betragen diese 323 Tsd. EUR. Zur besseren Darstellung der Vermögenslage erfolgte im Geschäftsjahr eine Umgliederung aus den sonstigen Rückstellungen. Eine Korrektur der Vorjahreszahlen ist nicht erfolgt. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen betragen 1.071 Tsd. EUR, davon mit einer Laufzeit bis zu einem Jahr 941 Tsd. EUR, mit einer Laufzeit von einem bis fünf Jahren 130 Tsd. EUR und keine mit einer Laufzeit über fünf Jahren. Darin enthalten sind IT-Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen (764 Tsd. EUR), diese orientieren sich am Wert des Vorjahres. IV. Erläuterung zur Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse gliedern sich nach geographischen Märkten wie folgt:
Nach Tätigkeitsbereichen ergibt sich nachfolgende Gliederung der Umsatzerlöse:
Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten Erträge aus Währungsumrechnung in Höhe von 37 Tsd. EUR (Vorjahr: 69 Tsd. EUR). Ferner beinhalten sie die nachfolgend aufgeführten aperiodischen Erträge:
Die sozialen Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung enthalten Aufwendungen für die Altersversorgung in Höhe von 619 Tsd. EUR (Vorjahr: 218 Tsd. EUR). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten im Wesentlichen 3.693 Tsd. EUR für bezogene Dienstleistungen von verbundenen Unternehmen. Darüber hinaus beinhalten sie Aufwendungen aus Währungsumrechnung in Höhe von 48 Tsd. EUR (Vorjahr: 136 Tsd. EUR). Sie beinhalten aperiodische Aufwendungen in Höhe von 4 Tsd. EUR (Vorjahr: 7 Tsd. EUR). Leiharbeitskosten im gewerblichen Bereich 571 Tsd. EUR (Vorjahr: 736 Tsd. EUR) werden mit der Berichterstattung 2023 vom sonstigen betrieblichen Aufwand in den Materialaufwand umgegliedert. Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge enthalten Erträge aus verbundenen Unternehmen in Höhe von 79 Tsd. EUR (Vorjahr: 3 Tsd. EUR). Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen enthalten Aufwendungen für Zinsen aus Aufzinsung in Höhe von 100 Tsd. EUR (Vorjahr: 107 Tsd. EUR) sowie Aufwendungen an verbundene Unternehmen (Cashpool/Darlehen-Zinsen) in Höhe von 363 Tsd. EUR (Vorjahr: 176 Tsd. EUR).
V. Ergänzende Angaben Nachtragsbericht (§ 285 Nr. 33 HGB) Seit Januar 2024 wird in der Gesellschaft Kurzarbeit durchgeführt. Mit dem Gesellschafterbeschluss vom 12.06.2024 wurde entschieden, die Schwester-Gesellschaft Rieter Ingolstadt GmbH rückwirkend zum 01.01.2024 in die Spindelfabrik Suessen GmbH zu verschmelzen. Die Rieter Ingolstadt GmbH beendete den operativen Geschäftsbetrieb zum 31.12.2023. Die Verschmelzung wurde am 25.06.2024 im Handelsregister eingetragen. Durch die Verschmelzung gingen unter anderem Risiken aus Umweltverpflichtungen auf die Gesellschaft über. Die Rieter Holding AG hat sich in diesem Zusammenhang am 04.07.2024 in Form einer Patronatserklärung verpflichtet, die Gesellschaft mit Liquidität auszustatten, so dass diese jederzeit in der Lage ist, ihren Verpflichtungen nachzukommen. Die Patronatserklärung hat eine Laufzeit von 18 Monaten. Angaben zu Mitarbeitenden Der durchschnittliche Personalbestand betrug:
Zusätzlich beschäftige die Gesellschaft im Jahresdurchschnitt 11 Leiharbeitskräfte (Vorjahr: 17). Gesamthonorar des Abschlussprüfers Das Gesamthonorar des Abschlussprüfers für Abschlussprüfungsleistungen beträgt 70 Tsd. EUR. Gewinnverwendungsvorschlag Die Geschäftsführung schlägt vor den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen. Angaben zu den Gesellschaftsorganen Geschäftsführer Serge Entleitner, Managing Director, Koblach/Österreich Achim Licht, Managing Director, Süßen Peter Stahlecker, Managing Director, Eislingen (bis 31.07.2023) Organbezüge Hinsichtlich der Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführung wird die Befreiung nach § 286 Abs. 4 HGB in Anspruch genommen. Die Gesamtbezüge von früheren Geschäftsführern und deren Hinterbliebenen belaufen sich auf 224 Tsd. EUR. Die für diese Personengruppe gebildeten Pensionsrückstellungen betragen 2.391 Tsd. EUR. Mutterunternehmen und verbundene Unternehmen, Konzernabschluss Der Kreis der verbundenen Unternehmen der Spindelfabrik Suessen GmbH umfasst das oberste Mutterunternehmen, die Rieter Holding AG, Winterthur, Schweiz, und sämtliche Tochterunternehmen dieses Mutterunternehmens. Dies ist gleichzeitig das Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt. Der Konzernabschluss der Rieter Holding AG ist in Winterthur erhältlich.
Süßen, den 24. Juli 2024 Serge Entleitner, Geschäftsführer Achim Licht, Geschäftsführer Anlagenspiegel: Entwicklung des Anlagevermögens HGB
Lagebericht für das Geschäftsjahr 20231. Allgemeines Die Spindelfabrik Suessen GmbH mit Hauptsitz in Suessen (Deutschland) ist eine Tochtergesellschaft des Rieter-Konzerns. Suessen ist ein weltweit führender Hersteller von Spinnsystemen und Komponenten für Spinnmaschinen der Kurz- und Langstapelfaserverarbeitung. Zum Portfolio gehören Belastungsträger, Kompaktspinnsysteme und diverse Komponenten für Rotorspinnmaschinen. Der Schwerpunkt liegt auf universellen Anwendungsmöglichkeiten, verbesserter Garnqualität, erhöhter Lebensdauer, geringerem Energieverbrauch und Wartungsaufwand in bewährter hoher Zuverlässigkeit für industrielle Anwendungen. 2. Rahmenbedingungen/Spinnereien Interne Untersuchungen ergaben, dass sich die Markterholung der Vorjahre verlangsamte. Dies war hauptsächlich auf den fortwährenden Konflikt zwischen der Ukraine und Russland, das Erdbeben im Februar 2023 in der Türkei sowie die jüngsten Auseinandersetzungen im Nahen Osten zurückzuführen. Diese Ereignisse führten zu Unsicherheit und Zurückhaltung auf den internationalen Märkten. Als Folge der beginnenden konjunkturellen Abschwächung entspannten sich die Kostensteigerungen für Material und Transport, die in den Vorjahren verzeichnet wurden. 3. Ertragslage
4. Darstellung der Lage und Kennzahlen
5. Vermögens- und Kapitalstruktur Die Bilanzsumme erhöhte sich gegenüber 2022 auf 31.505 Tsd. EUR, wobei die Sachanlagen um 433 Tsd. EUR auf 6.662 Tsd. EUR sanken. Die Vorräte konnten um 3.079 Tsd. EUR auf 14.048 Tsd. EUR verringert werden. Dies ist auf den Abbau erhöhter Lagerbestände aus dem Vorjahr zurückzuführen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände erhöhten sich um 4.173 Tsd. EUR auf 10.661 Tsd. EUR. Darin floß die Erhöhung der Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen mit 3.886 Tsd. EUR ein. Die Forderung aus Cashpool betrug zum 31.12.2023 5.807 Tsd. EUR (Vorjahr 520 Tsd. EUR), was auch durch den Abbau des Lagerbestandes beeinflusst ist. Das Eigenkapital erhöhte sich um den Wert des im Berichtsjahr erwirtschafteten Jahresüberschuss. Die langfristigen Pensionsrückstellungen betrugen 5.875 Tsd. EUR (Vorjahr 5.613 Tsd. EUR). Die sonstigen Rückstellungen beliefen sich auf 4.128 Tsd. EUR (Vorjahr 3.922 Tsd. EUR). Dies beinhaltet eine Umgliederung der nicht realisierten Montageumsätze in Höhe von 323 Tsd. EUR in den passiven Rechnungsabgrenzungsposten. Auf die Anpassung der Vorjahreswerte wird verzichtet. In den Verbindlichkeiten verzeichnet die Gesellschaft einen Rückgang auf 11.102 Tsd. EUR (Vorjahr 13.735 Tsd. EUR). 6. Entwicklung Im Geschäftsjahr 2023 wurden 1.383 Tsd. EUR für Forschung und Entwicklung ausgegeben. Schwerpunkt der Entwicklung ist sowohl die Weiterentwicklung der bestehenden Produkte als auch die Entwicklung neuer Produkte. Es erfolgte keine Aktivierung von Forschungs- und Entwicklungskosten. 7. Finanzierung und Liquidität
8. Investitionen Im Geschäftsjahr 2023 wurden Investitionen in Höhe von 1.657 Tsd. EUR in Sachanlagen getätigt. Neben kleinen Investitionen in Büroeinrichtungen und Vorrichtungen, sowie der Neuanschaffung einen Bearbeitungszelle wurden in erster Linie Produktionswerkzeuge für neue Produkte und Maschinen beschafft. 9. Chancen und Risiken Die Gesellschaft ist in das Risikomanagement des Rieter-Konzerns eingebunden. Die verschiedenen Risiken werden entsprechend Eintrittswahrscheinlichkeit und möglichem Einfluss und hieraus sich ergebender Koeffizienten bewertet. Als hohes Risiko wird ein Risiko gesehen, bei dem drohende Mittelabflüsse über 25 Prozent des EBIT oder 10 Prozent des Eigenkapitals liegen.
Bestandsgefährdende Risiken Mit dem Gesellschafterbeschluss vom 12.06.2024 wurde entschieden, die Schwester- Gesellschaft Rieter Ingolstadt GmbH rückwirkend zum 01.01.2024 in die Spindelfabrik Suessen GmbH zu verschmelzen. Die Rieter Ingolstadt GmbH beendete den operativen Geschäftsbetrieb zum 31.12.2023. Die Verschmelzung wurde am 25.06.2024 im Handelsregister eingetragen. Durch die Verschmelzung gingen unter anderem Risiken aus Umweltverpflichtungen auf die Gesellschaft über. Diese Risiken können bei Eintreten bestandsgefährdend sein. Die Rieter Holding AG hat sich in diesem Zusammenhang am 04.07.2024 in Form einer Patronatserklärung verpflichtet, die Gesellschaft mit Liquidität auszustatten, so dass diese jederzeit in der Lage ist, ihren Verpflichtungen nachzukommen. Die Patronatserklärung hat eine Laufzeit von 18 Monaten. Diese Ereignisse und Gegebenheiten zeigen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und ein bestandsgefährdendes Risiko darstellt.
10. Personal
11. Beteiligungsgesellschaften
12. Ausblick
Süßen, den 24. Juli 2024 Serge Entleitner, Geschäftsführer Achim Licht, Geschäftsführer Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersPrüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Spindelfabrik Suessen GmbH, Süßen, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Spindelfabrik Suessen GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit Wir verweisen auf die Angabe 1 "Allgemeine Angaben" im Anhang sowie die Angaben in Abschnitt 9 "Chancen und Risiken" des Lageberichts. Dort beschreibt die Geschäftsführung, dass die Gesellschaft zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit im Fall des Eintritts von Risiken aus übernommenen Umweltverpflichtungen auf die finanzielle Unterstützung der Rieter Holding AG, Winterthur, Schweiz, angewiesen ist. In diesem Zusammenhang hat die Rieter Holding AG eine Patronatserklärung erteilt. Wie in Angabe 1 "Allgemeine Angaben" im Anhang sowie in den Angaben in Abschnitt 9 "Chancen und Risiken" im Lagebericht dargelegt, zeigen diese Ereignisse und Gegebenheiten, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert. Verantwortung der Geschäftsführung für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die Geschäftsführung ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist die Geschäftsführung verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist die Geschäftsführung dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist die Geschäftsführung verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist die Geschäftsführung verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Nürnberg, den 26. Juli 2024 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Petra Mayran, Wirtschaftsprüferin Lukas Fuchsberger, Wirtschaftsprüfer Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde am 21. August 2024 festgestellt |
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