Huster +
Funke GmbH
Coesfeld
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
80.487,50 |
77.714,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2.475,00 |
0,00 |
| II.
Sachanlagen |
77.862,50 |
77.564,50 |
| III.
Finanzanlagen |
150,00 |
150,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
166.197,49 |
160.909,48 |
| I.
Vorräte |
99.553,70 |
72.876,96 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
63.522,66 |
84.676,24 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
53.738,23 |
50.947,20 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
3.121,13 |
3.356,28 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.800,54 |
2.246,83 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
250.485,53 |
240.870,81 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
36.806,46 |
53.239,54 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
10.806,46 |
27.239,54 |
| B.
Rückstellungen |
6.962,00 |
7.011,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
206.717,07 |
180.620,27 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
250.485,53 |
240.870,81 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das
Geschäftsjahr 2010 wurde auf der Grundlage der
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechtes des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB
aufgestellt.
Soweit Wahlrechte für Angaben und
Erläuterungen in der Bilanz oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der
Bilanz gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen erfüllt die Gesellschaft die
Voraussetzungen für eine kleine Kapitalgesellschaft.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Anlagevermögen
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und -soweit abnutzbar- um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände vorgenommen.
Erworbene geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Nettoanschaffungskosten von 150,00 Euro bis 410,00 Euro
wurden gem. § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG in voller Höhe
abgeschrieben. In der Zeit vom 01.01.2008 bis zum
31.12.2009 erworbene geringwertige Wirtschaftsgüter,
deren Anschaffungskosten zwischen 150,00 Euro und 1.000,00
Euro lagen, wurden in Anwendung des § 6 Abs. 2a EStG
in einen Sammelposten eingestellt, der über einen
Zeitraum von 5 Jahren aufzulösen ist.
Die Finanzanlagen sind mit den Anschaffungskosten
aktiviert und, soweit eine dauernde Wertminderung vorliegt,
mit dem niedrigeren Kurswert bewertet.
Das Wertaufholungsgebot gem. § 280 HGB wurde
beachtet.
Umlaufvermögen
Die Bewertung der Vorräte erfolgte ebenfalls zu
den Anschaffungskosten. Sofern der beizulegende Wert
geringer ist, erfolgt eine entsprechende Abwertung.
Die Bewertung der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen erfolgte grundsätzlich
in Höhe des Nennwertes. Drohende Ausfälle wurden
durch ausreichende Einzelwertberichtigungen
berücksichtigt.
Die Bewertung der flüssigen Mittel erfolgt zum
Nennwert.
Rechnungsabgrenzungsposten
Die Rechnungsabgrenzungsposten betreffen die
periodengerechte Abgrenzung von anteiligen Aufwendungen,
die auf den Zeitraum nach dem 31. Dezember 2010 entfallen.
Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren dem Grunde und der Höhe nach
ungewissen Verbindlichkeiten sowie für drohende
Verluste aus schwebenden Geschäften gebildet. Dabei
sind alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Bei der
Bemessung der Rückstellungen werden alle eventuell
anfallenden Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten in
Höhe des erwarteten Aufwands berücksichtigt.
Preissteigerungen und Zinseffekte werden dahingehend
berücksichtigt, als das die Bewertung mittel- und
langfristiger unverzinslicher Rückstellungen zum
Barwert der erwarteten Verpflichtungen erfolgt.
Maßgebend waren die von der Bundesbank vorgegebenen
Zinssätze.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden zum
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Die bisher angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden sind im vorliegenden Jahresabschluss
beibehalten worden, sofern keine Änderungen aufgrund
der Umstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
nach den Regelungen des BilMoG erforderlich waren. Dieses
betrifft im Wesentlichen die Abzinsung der
Rückstellung für Aufbewahrung der
Geschäftsunterlagen sowie die Verrechnung von
abgetretenen Forderungen mit den entsprechenden
Verpflichtungen.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
Bruttoanlagenspiegel
Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagenwerte
ist dem Anlagenspiegel zu entnehmen.
Abschreibungen des Geschäftsjahres
Die Abschreibungen des Geschäftsjahres je Posten
der Bilanz sind ebenfalls dem Anlagenspiegel zu entnehmen.
Außerplanmäßige Abschreibungen sind
nicht in Ansatz gebracht worden.
Forderungen
Forderungen gegenüber Gesellschaftern haben am
31. Dezember 2010 in Höhe von 53.738,23 Euro
bestanden.
Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen betreffen
ausschließlich ungewisse Verbindlichkeiten.
Verbindlichkeiten
Gegenüber Gesellschaftern bestanden am
Bilanzstichtag keine Verbindlichkeiten.
Eventualverbindlichkeiten
Es bestehen folgende Eventualverbindlichkeiten aus
Vertragserfüllungs- bzw.
Gewährleistungsbürgschaften:
VR-Bank Westmünsterland
eG
1.924,05 Euro
Bayerischer Versicherungsverband
12.900,60 Euro
insgesamt
14.824,65 Euro
Finanzielle Verpflichtungen
Zum Bilanzstichtag haben finanzielle Verpflichtungen
bestanden aus Mietverträgen und aus
Leasingverträgen.
Angaben und Erläuterungen zur Gewinn- und
Verlustrechnung
Steuern vom Einkommen und Ertrag
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag haben das
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
mit -411,35 Euro belastet.
Ergänzende Angaben
Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang geben
entsprechend den gesetzlichen Vorschriften
grundsätzlich die wirtschaftliche Lage zutreffend
wieder.
Ergebnisverwendung
Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 16.433,08 Euro
wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Sonstige Pflichtangaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Herr Franz-Josef Funke
Die Gesellschaft verzichtet unter Berufung des §
286 Abs. 4 HGB auf die Angabe der Gesamtbezüge
der Geschäftsführung.
Coesfeld, 15.07.2011
Franz-Josef Funke
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.07.2011 festgestellt.
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