Stadtwerke Zwiesel
ZwieselStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Tobias Probst seit 9.12.2024 | Vorstandsmitglied |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
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Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Stadtwerke ZwieselZwieselJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31.12.2023Aktivseite
Passivseite
Gewinn- und Verlustrechnung 2023
Anhang 2023Angaben und Begründungen zur Form und Darstellung der Bilanz sowie der Gewinn- und VerlustrechnungA.) ALLGEMEINE ANGABEN Die Stadtwerke Zwiesel mit Sitz in 94227 Zwiesel (Anschrift Fürhaupten 9) sind ein Sondervermögen der Stadt Zwiesel ohne eigene Rechtspersönlichkeit gemäß Art. 88 Bayerische GO. Der Eigenbetrieb wurde im Handelsregister beim Amtsgericht Deggendorf unter der Nummer HRA 2499 eingetragen. Der Eigenbetrieb Stadtwerke Zwiesel unterliegt dem § 6b Abs. 3 EnWG. Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der Bayerischen Eigenbetriebsverordnung (EBV) und den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches (HGB) für große Kapitalgesellschaften in der Fassung des Bilanzrichtlinien- Umsetzungsgesetzes (BilRUG) aufgestellt. Der Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie dem Anlagennachweis lagen die Formblätter der Verwaltungsvorschriften zur Eigenbetriebsverordnung (VwvEBV) zugrunde. Die Stadtwerke bestehen aus den Teilbereichen Stromnetze, Stromhandel mit Stromerzeugung, Messstellenbetrieb, Wasserversorgung, Fernwärmeversorgung, Freizeitbad, Sauna, Skilift und seit 2022 dem neuen Bereich Reisemobilparkplätze. B.) BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der allgemeinen Bewertungsvorschriften gemäß den §§ 252 bis 256 HGB erstellt. Die Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsmethoden werden stetig angewandt. In Anlage 1 wird die Überführung des Anlagevermögens von 2022 zu 2023 dargestellt. Aufgrund von Umbuchungen zwischen den einzelnen Anlageklassen des Sachanlagevermögens hat sich eine Diskrepanz zwischen den Endbeständen 2022 zu den Anfangsbeständen 2023 innerhalb der Gruppen ergeben. Die Summe des (Sach-)Anlagevermögens ist unverändert. Das auf die Wärmeversorgung entfallende Anlagevermögen wurde bis zum Geschäftsjahr 2018 handelsrechtlich außerplanmäßigen Abschreibungen gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB unterworfen, so dass das in Vorjahren (bis 2018) zugegangene abnutzbare Vermögen der Fernwärmeversorgung vollständig im Wert berichtigt ist. Die im Verhältnis hierzu unwesentlichen Zugänge der Geschäftsjahre 2019 bis 2023 wurden abweichend hiervon erstmals wieder planmäßig abgeschrieben. Die Wertansätze der Bilanz zum 31.12.2022 wurden zum 01.01.2023 unverändert übernommen. Die immateriellen Vermögensgegenstände und die Sachanlagen werden höchstens zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Das Anlagevermögen wird überwiegend nach der linearen Methode abgeschrieben. Für Verteilungsanlagen der Strom- und Wasserversorgung mit den Zugangsjahren 1995 bis 2000 kommt auch die degressive Abschreibungsmethode zur Anwendung. Die lineare Abschreibungsmethode kommt bei den gemeinsamen Anlagen und den Freizeitanlagen (Bäder und Skilift) zur Anwendung. Außerdem werden die Wirtschaftsgüter linear abgeschrieben, von denen in der Vergangenheit Sonderabschreibungen nach dem Zonenrandförderungsgesetz geltend gemacht wurden. Die steuerliche Abschreibungsmethode gemäß § 6 Abs. 2a EStG (Sammelposten geringwertiger Wirtschaftsgüter) wird auch in den handelsrechtlichen Jahresabschluss übernommen. Die Stundensätze für aktivierte Eigenleistungen werden mit einem einheitlichen Stundensatz je Geschäftsbereich Strom bzw. Wasser bewertet. Hinzu kommt ein Gemeinkostenzuschlag in Höhe von 16,0 %. Das Umlaufvermögen wird höchstens mit den Anschaffungskosten und gegebenenfalls mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Die empfangenen Ertragszuschüsse wurden seit dem 01.01.2003 nicht mehr passiviert, sondern direkt von den Anschaffungs- und Herstellungskosten des damit finanzierten Anlagevermögens abgesetzt. Ab dem 01.01.2021 vermindern die Baukostenzuschüsse die Anschaffungs- und Herstellungskosten und werden sofort in Abzug gebracht. Die Bewertungsstetigkeit wird somit eingehalten. Der Ausweis der Ertragszuschüsse im zusammengefassten Anlagennachweis wird ab dem Geschäftsjahr 2023 nicht mehr als Wertminderung entsprechend den Abschreibungen dargestellt, sondern als Absetzung unter den Anschaffungs- und Herstellkosten. Die Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen wurden unter Anwendung versicherungsmathematischer Grundsätze errechnet. Als Rechnungszinssatz wurden 1,03 % (im Vorjahr 0,51 %) angesetzt, jährliche Einkommenssteigerungen wurden mit 3,00 % (im Vorjahr 3,00 %) berücksichtigt. Zu passivierende Verpflichtungen für Pensionsanwartschaften oder ähnliche Verpflichtungen bestehen nicht. Die sonstigen Rückstellungen sind mit den nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbeträgen angesetzt. Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt. Für die Abzinsung der Rückstellungen wurde grundsätzlich das Barwertverfahren herangezogen. Bei einer Laufzeit von über einem Jahr wird grundsätzlich der von der Bundesbank für den jeweiligen Abschlussstichtag ermittelte und der jeweiligen Restlaufzeit entsprechende durchschnittliche Marktzinssatz als Abzinsungssatz zugrunde gelegt. Unverzinsliche Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr werden nicht abgezinst. Die sonstigen Rückstellungen decken alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen in angemessener Höhe ab. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag zum Bilanzstichtag bewertet. Fremdwährungsforderungen bzw. -verbindlichkeiten, die umzurechnen waren, sind in Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nicht enthalten. In der Gewinn- und Verlustrechnung wird die Stromsteuer offen von den Umsatzerlösen abgesetzt; die an das Hauptzollamt abzuführende Stromsteuer erscheint deshalb nicht - abgesehen von der Stromsteuer auf die Verbräuche des Eigenbetriebs - innerhalb der Aufwendungen. C.) ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ Aktivseite Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Gruppen des Anlagevermögens nach Anschaffungs- und Herstellungskosten mit den dazugehörigen Abschreibungen geht aus nachfolgendem Anlagennachweis hervor; der Anlagennachweis ist Bestandteil dieses Anhanges. Investitionen in das immaterielle Vermögen entfallen hauptsächlich auf Anwendersoftware des Vertriebs (4 T€). Die Zugänge der Grundstücke und der grundstücksgleichen Rechte mit Betriebsbauten setzen sich überwiegend aus den Nacharbeiten für den Reisemobilstellplatz (3 T€) zusammen. Die Zugänge bei den fertigen Sachanlagen betreffen die Verteilungsanlagen der Versorgungsbetriebe Strom 799 T€ (im Vorjahr 649 T€), Wasser 192 T€ (im Vorjahr 523 T€) und Wärme 11 T€ (im Vorjahr 8 T€). Darin enthalten sind Umbuchungen von den Anlagen im Bau auf die fertigen Sachanlagen. Diese entfallen im Wesentlichen auf Verteilungsanlagen der Stromversorgung (208 T€) sowie der Wasserversorgung (133 T€). Die Zugänge der Betriebs- und Geschäftsausstattung und der maschinellen Anlagen entfallen hauptsächlich auf drei Fahrzeuge (75 T€). Bei den Anlagen im Bau und Anzahlungen verzeichnet die Stromversorgung Zugänge für Kabelverlegungsarbeiten (17 T€) und für den Neubau eines E-Werkes am Stadtpark (23 T€). Bei der Wasserversorgung kamen 47 T€ für den Ausbau des Leitungsnetzes und bei der Wärmeversorgung 22 T€ für den Ausbau des Fernwärmenetzes hinzu. Im Bereich des Bades wurden 3 T€ für den Neubau des BHKW geleistet. Die in den Vorräten erfassten Bau- und Installationsstoffe werden grundsätzlich zu fortgeschriebenen durchschnittlichen Einstandspreisen und ggf. mit dem zum Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beinhalten überwiegend mit 1.231 T€ (im Vorjahr 1.295 T€) die zum Jahresende noch offenen Erlöse aus Strom- und Wasserlieferungen (inklusive Abwassergebühreneinhebung für die Stadt) sowie das Netznutzungsentgelt des Strom-Netzbereichs mit diversen Umlagen und Konzessionsabgabe. Langfristig gestundete Herstellungsbeiträge der Wasserversorgung wurden unverändert in 2023 innerhalb der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen um den Zinsanteil für 40 Jahre wertberichtigt. Innerhalb der sonstigen Vermögensgegenstände werden als wesentliche Posten ein Erstattungsanspruch des Stromvertriebs (51 T€), noch nicht abzugsfähige Vorsteuer (64 T€) sowie zum Stichtag noch nicht gutgeschriebene Einnahmen des Bades (28 T€) ausgewiesen. Passivseite Das Stammkapital blieb mit 1.023 T€ unverändert. Es entspricht dem in § 1 Abs. 3 der Betriebssatzung festgelegten Wert. Der zweckgebundenen Rücklage wurden Einlagen der Stadt von 730 T€ (im Vorjahr 822 T€) für Defizite der Freizeitanlagen zugeführt. Deshalb nahm der Posten auf 12.700 T€ (im Vorjahr 11.970 T€) zu. Innerhalb der sonstigen Rückstellungen werden für die Altersteilzeit 156 T€ (im Vorjahr 68 T€), für die Urlaubs- und Überstunden 134 T€ (im Vorjahr 133 T€), für die Beratung bzw. Prüfung der Jahresabschlüsse 52 T€ (im Vorjahr 76 T€), für den energiewirtschaftlichen Bereich 19 T€ (im Vorjahr 193 T€), für die Erstellung des Jahresabschlusses 36 T€ (im Vorjahr 32 T€) und für die Aufbewahrung der Geschäftsunterlagen 10 T€ (im Vorjahr 10 T€) eingestellt. Übersicht zur Fristigkeit der Verbindlichkeiten zum 31.12.2022 bzw. 31.12.2023:
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten werden mit dem Rückzahlungsbetrag passiviert. Im Geschäftsjahr war eine Darlehensaufnahme von 1.253 T€ (im Vorjahr 1.314 T€) zu verzeichnen. Die Tilgungen betrugen 452 T€ (im Vorjahr 189 T€). Die Zinsabgrenzung ist mit 7 T€ (im Vorjahr 8 T€) enthalten. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen enthalten im Wesentlichen die Netznutzung des vorgelagerten Netzes, den Strombezug für den Vertrieb, EEG-Abrechnungssalden gegenüber dem Übertragungsnetzbetreiber sowie Bau- und Unterhaltsleistungen für die Verteilungsanlagen. Besondere Sicherheiten wurden für die bilanzierten Verbindlichkeiten nicht gewährt. Mitzugehörigkeiten Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthalten auch der Höhe nach untergeordnete Forderungen aus Strom- und Wasserabrechnung von Verbrauchstellen der Stadt, die dem Bilanzposten B.II.2. zuzurechnen sind. Die Verbindlichkeit aus Umsatzsteuer von 161 T€ (im Vorjahr 141 T€) - Passivposten D.IV. - ist wegen der gemeinsamen Veranlagung auch den Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt - Passivposten D.III. - zuzurechnen. D.) ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG Umsatzerlöse Den Erlösen aus Stromlieferungen (inkl. Innenlieferungen, aber ohne Stromsteuer und EEG- bzw. KWKG-Verrechnung an Vorlieferanten) von 6.392 T€ (im Vorjahr 4.861 T€) steht eine verrechnete Mengenabgabe von 32.486 MWh (im Vorjahr 31.681 MWh) gegenüber. Die Abgabemengen nahmen damit um 805 MWh (2,54 %) zu, die entsprechenden Umsatzerlöse stiegen um 1.531 T€ (im Vorjahr 321 T€) bzw. 31,5 % (im Vorjahr 7,07 %) an. Weitere Umsatzerlöse der Stromversorgung betreffen mit 1.376 T€ (im Vorjahr 1.454 T€) EEG-Verrechnungen und mit 7 T€ (im Vorjahr 7 T€) KWK-Verrechnungen an vorgelagerte Netzbetreiber und 100 T€ (im Vorjahr 80 T€) Installationsleistungen. Den Erlösen aus Wasserlieferungen (inkl. Innenlieferungen) von 1.199 T€ (im Vorjahr 1.220 T€) steht somit bei fast gleichbleibender Wasserabgabe von rd. 468 Tm3 (im Vorjahr 484 Tm3 ) Mindererlöse von ca. 21 T€ gegenüber. Darüber hinaus sind bei der Wasserversorgung Umsatzerlöse aus Nebengeschäften in Höhe von 76 T€ (im Vorjahr 106 T€) enthalten. Aus der Versorgung mit Fernwärme wurden Umsatzerlöse von 341 T€ (im Vorjahr 273 T€) erzielt. Die zugrundeliegende Mengenabgabe 2023 war 2.589 MWh (im Vorjahr 2.737 MWh). Aus 55.302 (im Vorjahr 43.841) Besuchern beim Hallenbad wurden 303 T€ (im Vorjahr 249 T€) Umsatzerlöse erzielt. Weitere Umsatzerlöse der Bäder betreffen das Solarium und den Verkauf von Zubehör. Auf die Sauna entfielen 2023 bei 22.791 (im Vorjahr 17.495) Eintritten Umsatzerlöse in Höhe von 310 T€ (im Vorjahr 248 T€). Diesem Umsatz stehen Materialaufwendungen aus Umsatzbeteiligung von 185 T€ (im Vorjahr 149 T€) gegenüber. Weiterhin wurden aus Kostenverrechnungen für die Sauna 3 T€ (im Vorjahr 6 T€) erzielt. Durch die Normalisierung nach den Jahren der Corona-Beschränkungen konnten im gesamten Freizeitbereich gesteigerte Besucherzahlen und in der Folge erkennbar höhere Umsätze erzielt werden. Weitere Umsatzerlöse betreffen Mieten und Pachten von 10 T€ (Vorjahr 7 T€) und die anteilige Verrechnung der Zählerkosten an die Stadt von 53 T€ (Vorjahr 60 T€). Wesentliche Posten des Materialaufwands sind der Strombezug für den Vertrieb mit 2.185 T€ (im Vorjahr 1.199 T€), der Strombezug aus der Einspeisung im Netzgebiet von 1.289 T€ (im Vorjahr 1.367 T€), die Netznutzung von 982 T€ (im Vorjahr 802 T€) sowie der Wärmebezug von 269 T€ (im Vorjahr 263 T€). Der Wegfall der EEG- und Abschaltbare Lasten-Umlage führt zu einer Verminderung der diversen Umlagen für Stromnetz- und -vertriebsmengen auf 399 T€ (im Vorjahr 643 T€). Die planmäßigen Abschreibungen betrugen 922 T€ (im Vorjahr 879 T€). Im Bereich der Fernwärme waren nach außerplanmäßigen Abschreibungen in Vorjahren nunmehr wieder planmäßige Abschreibungen auf Anlagen von 5 T€ (im Vorjahr 4 T€) enthalten. Seit 2003 werden die empfangenen Ertragszuschüsse nicht mehr passiviert, sondern aktivisch und direkt von den Anschaffungs- und Herstellungskosten abgesetzt. Die Summe der empfangenen Ertragszuschüsse, die für 2023 bei den Verteilungsanlagen gekürzt wurden, beträgt 82 T€ (im Vorjahr 127 T€). Wesentlicher Posten der sonstigen betrieblichen Aufwendungen ist die Konzessionsabgabe der Stromverteilung von 198 T€ (Vorjahr 207 T€) und der Wasserversorgung von 109 T€ (Vorjahr 112 T€). Darüber hinaus sind noch EDV-Kosten von 201 T€ (im Vorjahr 192 T€) sowie Beratungs- und Gutachterhonorare von 75 T€ (im Vorjahr 171 T€) von Bedeutung. E.) SONSTIGE ANGABEN 1. Allgemeines Wesentliche sonstige finanzielle Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind und nicht in der Bilanz erscheinen oder nach § 251 HGB anzugeben sind, bestehen nicht. Die Stadtwerke sind vertraglich langfristig verpflichtet, zwei Drittel der aus dem Saunabetrieb erzielten Umsatzerlöse an einen Investor abzuführen. Für das Geschäftsjahr 2023 waren dies 185 T€ (im Vorjahr 149 T€). Der Eigenbetrieb ist Mitglied der Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden (ZVK). Versichert sind bei dieser Kasse alle Beschäftigten, die unter den Geltungsbereich des TVöD fallen, da dieser den Beschäftigten einen Anspruch auf Verschaffung einer Zusatzversorgung einräumt. Bei der ZVK der bayerischen Gemeinden werden sowohl Umlagen als auch Beiträge erhoben. Die Erhebung von Umlagen ist erforderlich, um die Anwartschaften und laufenden Rentenverpflichtungen aus der Zeit vor der Umstellung zu finanzieren. Der Umlagesatz betrug im Jahr 2023 3,75 % der Bemessungsgrundlage. Der Zusatzbeitrag (4 % der Bemessungsgrundlage) dient dem Aufbau einer Kapitaldeckung für Anwartschaften, die seit der Umstellung entstehen. Für die bei der Zusatzversorgungskasse angemeldeten Beschäftigten sind 2023 Aufwendungen von 124 T€ (im Vorjahr 123 T€) im GuV-Posten 5b enthalten. 2. Mitarbeiter Die Anzahl der durchschnittlichen monatlichen Mitarbeiter stellt sich folgendermaßen dar:
3. Angaben zu wesentlichen Ereignissen nach dem Bilanzstichtag Im Strombereich ist im ersten Halbjahr 2024 deutlich weniger Umsatz im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen, da ein Großkunde aus dem Vertragsverhältnis ausgeschieden ist. Die Situation der steigenden Einkaufspreise im Energiesektor Gas, Wärme und Strom entspannte sich in 2024. Jedoch stiegen die Netzentgelte im Stromsektor überproportional an, was die Entlastung der Materialaufwendungen relativierte. Um eine kosteneffizientere Wärmeversorgung für das ZEB zu gewährleisten, wurde strategisch von der Eigenproduktion des BHKW über Gas abgesehen und auf den günstigeren Fernwärmebezug umgestiegen. Diese Maßnahme führte zu einer Verringerung des Gasbezugs. 4. Entflechtung gemäß § 6b Abs. 3 EnWG Für die Entflechtung gem. § 6b Abs. 3 EnWG haben wir Aktiva, Passiva, Aufwendungen und Erträge grundsätzlich direkt auf die Betriebszweige zugeordnet. Für nicht direkt zuordenbare Größen kam ein fixer Verteilungsschlüssel (48 % Stromversorgung, 24 % Wasserversorgung, 25 % Erholungsbad und 3 % Fernwärme) zur Anwendung. Des Weiteren haben wir im Bereich der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten nach den Restbuchwerten bzw. Anschaffungswerten des Anlagevermögens der Betriebszweige zugeordnet. Als weitere Bezugsgrößen kamen beim gemeinsamen Anlagevermögen sowie einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung die Umsatzerlöse (vorrangig) sowie ausnahmsweise der Personalaufwand der Betriebszweige oder die negativen Betriebsergebnisse zur Anwendung. Der Aufteilungsschlüssel innerhalb der Aktivitäten der Stromversorgung wurde 2023 entsprechend der Entwicklung der Umsatzerlöse festgesetzt. Der Multiplikator der Stromverteilung beträgt 51,88 % (im Vorjahr 61,21 %). Für die übrigen Aktivitäten beträgt dieser 47,78 % (im Vorjahr 38,51%) und für den Messstellenbetrieb von 0,34 % (im Vorjahr 0,28 %). 5. Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen (§ 285 Nr. 21 HGB) Wesentliche nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommene Geschäfte mit nahe stehenden Unternehmen und Personen lagen nicht vor (§ 285 Nr. 21 HGB). 6. Angabe des Abschlussprüferhonorars (§ 285 Nr. 17 HGB) Das Abschlussprüferhonorar geben wir gemäß § 285 Nr. 17 HGB wie folgt an:
Angegeben sind die Aufwendungen bzw. die Zuführungen zu den Rückstellungen für die Geschäftsjahre 2021 (Erhöhung), 2022 und 2023. 7. Werkleitung und Werkausschuss Die Werkleitung oblag Herrn Andreas Schuster. Von der Ausnahmevorschrift des § 286 Abs. 4 HGB wird bezüglich der Werkleitung Gebrauch gemacht. Der Werkausschuss setzte sich 2023 aus den folgenden Personen zusammen:
Für Sitzungsgelder wurden 1.330,00 € (im Vorjahr 1.255,00 €) aufgewendet; es wurden keine weiteren Entschädigungen oder Entgelte aufgewendet.
Zwiesel, den 17.10.2024 Probst, Werkleiter Zusammengefasster Anlagennachweis 2022
Zusammengefasster Anlagennachweis 2023
Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2023I. Grundlagen des Unternehmens Gegenstand des Unternehmens ist die Versorgung bzw. die Belieferung mit Strom, Wasser und Fernwärme. Die Stadtwerke Zwiesel sind ein Eigenbetrieb nach Art. 88 GO. Rechtsgrundlage ist das Eigenbetriebsrecht und die Betriebssatzung vom 09.03.2007. Das Tätigkeitsfeld der Stadtwerke umfasst folgende Sparten:
II. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Gesamtwirtschaftliche Entwicklung Die gesamtwirtschaftliche Lage in Deutschland war im Jahr 2023 noch immer von den Folgen geopolitischer Spannungen, schwächelnder Konjunktur und den enormen Energiepreiserhöhungen geprägt. Das preis- und kalenderbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) war im 4. Quartal 2023 um 0,2 % geringer als im 4. Quartal 2022. In der deutschen Wirtschaft gingen die preisbereinigten Investitionen um 1,1 % zurück. Die Bauinvestitionen sanken sogar um 2,2 %, vor allem aufgrund der schlechten Witterung in den letzten beiden Monaten. In der Baubranche nahm der Preisdruck jedoch weiter ab. Die Investitionen in Ausrüstungen sanken um 0,4 %.1 Die hohe Inflationsrate, die um 5,9 % gegenüber 2022 anstieg, hatte negativen Einfluss auf die Entwicklung der Konjunktur. Auch der private Konsum leidet weiterhin unter hohen Teuerungsraten. Insbesondere sind die Preise für Nahrungsmittel und Dienstleistungen, besonders im Bereich Gaststätte und Beherbergung, immer noch auf einem sehr hohen Niveau.2 Auch die staatlichen Konsumausgaben sanken im Vergleich zum Vorjahr teilweise deutlich.3
1
Vgl. Pressemitteilung Nr. 066 vom 23. Februar 2024, https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/02/PD24
066_811.html, Statistisches Bundesamt (Destatis), 2024. Branchensituation In der Energiebranche stieg die Inflation im Dezember 2023 im Vergleich zum Vorjahr um 3,7 % an. Auch die Teuerungsrate erhöhte sich in demselben Zeitraum um 4,1 %. Im Jahresvergleich lag die Fernwärme in 2023 um 58,4 % höher.4 Dies spiegelt sich auch im Wärmepreisindex wider, der 2023 nach der Erhöhung um 30,7 % in 2022 erneut um 31,7 % anstieg.5 In Deutschland wurden im April 2023 die letzten drei Atomkraftwerke abgeschaltet. Dies führte dazu, dass die Stromeinspeisung nicht mehr überwiegend durch konventionelle, sondern durch erneuerbare Energien erfolgte. Ebenso nahm die importierte Strommenge 2023 in Höhe von 69,3 Mrd. kWh um 40,6 % im Vergleich zum Vorjahr zu. Die exportierte Menge nahm hingegen um 21,5 % auf 60,1 Mrd. kWh ab.6 Trotz der Entlastungsmaßnahmen der Bundesregierung sind die Belastungen der Haushalte im Strombereich in 2023 erneut stark gestiegen. Im Vergleich zur zweiten Jahreshälfte 2022 stieg der Strompreis im ersten Halbjahr 2023 um 21 % an. Erst im zweiten Halbjahr 2023 konnte ein minimaler Rückgang in Höhe von 1,3 % verzeichnet werden. Bei den Nicht-Haushaltskunden sind die Strompreise hingegen kontinuierlich gesunken. Ein Rückgang von 0,1 % konnte in der ersten Jahreshälfte 2023 im Vergleich zum zweiten Halbjahr 2022 verzeichnet werden, ab Juli 2023 konnte man eine weitere Preissenkung von 1,7 % feststellen.7 Die Industrie produzierte aufgrund der schwächelnden Konjunktur weniger als im Vorjahr, was zu einem geringeren Energieverbrauch um 7,8 % führte. In der besonders energieintensiven Branche sank die Produktion um 11,2 %. Die chemische Industrie ist hierbei mit 26,5 % des Gesamtenergieverbrauchs der größte Energieabnehmer, dahinter reiht sich die Metallerzeugung und -bearbeitung mit 23,9 % ein.8 2. Geschäftsverlauf Die mengenmäßige Entwicklung der Versorgungsleistung der Stadtwerke Zwiesel wird zusammenfassend für alle Geschäftsbereiche in der folgenden Tabelle dargestellt:
4
Vgl. Pressemitteilung Nr. 020 vom 16. Januar 2024, https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/01/PD24_020_611.html#
:~: text=WIESBADEN%20%E2%80%93%20Die%20Verbraucherpreise%20in%20Deutschland%20haben%20sich,im%20Jahr%202022%20noch%20bei%20%2B6%2C9%20%25%20gelegen,
Statistisches Bundesamt (Destatis), 2024. Die Stromliefermenge stieg im Netzgebiet um ca. 1 % auf 32.029 MWh an. Die Zahl der im Stadtgebiet mit Strom durch die Stadtwerke versorgten Kunden sank um 0,15 % auf 7.735. Die Zahl der in Zwiesel versorgten Kunden durch Fremdlieferanten erhöhte sich um 1,8 % auf 1.561. Der Marktanteil der Stadtwerke beträgt bei Stromhaushaltskunden etwa 88 % im Netzgebiet. Die Versorgungsleistung im Bereich Wasser ist gegenüber dem Vorjahr leicht gesunken. Die Wasserabgabemenge ging um 2,83 % auf 473.374 m3 zurück. Die Wärmeliefermenge 2023 im Fernwärmenetz betrug 2.586 MWh. Im Verhältnis zum Vorjahr sank die Wärmeliefermenge somit um 5,52 %, obwohl ein neuer Fernwärmekunde hinzukam. Die reduzierte Versorgungsleistung liegt an der Fertigstellung einer Baustelle im Stadtgebiet Zwiesel. Der Umbau führte im Vorjahr zu einem erheblichen Anstieg der Fernwärmemenge. Die Besucherzahlen im Bad erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr 2022 um ca. 26 % auf 55.302 Gäste. Im Vergleich zum letzten Vor-Corona-Jahr 2019 (54.853 Gäste) sind die Besucherzahlen um ca. 500 Gäste gestiegen. In der Sauna stiegen die Besucherzahlen gegenüber dem Vorjahr um etwa 30 % auf 22.791 Gäste an. Das Niveau vom letzten Vor-Corona-Jahr 2019 (26.158 Gäste) konnte jedoch noch nicht wieder erreicht werden. Die Entwicklung der einzelnen Geschäftsbereiche der Stadtwerke Zwiesel hinsichtlich der Umsatzerlöse wird in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:
2.1. Stromversorgung Die Stadtwerke Zwiesel sind Netzbetreiber und Grundversorger in der Gemarkung Zwiesel mit Ausnahme des Betriebsgeländes der Zwiesel Kristallglas AG und der Glashütte Theresienthal. Die übrigen Teile der Gemarkungen Bärnzell, Klautzenbach und Rabenstein befinden sich im Versorgungsgebiet der Bayernwerk AG. Der Strombedarf wird überwiegend durch Zukauf von der Kooperationsgesellschaft Ostbayerischer Versorgungsunternehmen mbH (KOV) gedeckt, der Restbedarf durch Eigenerzeugung im Wasserkraftwerk im Zwieseler Stadtgebiet sowie durch Einspeisung von drei externen Wasserkraftwerken. Weitere Einspeiser sind das Blockheizkraftwerk (BHKW) im Zwieseler Erholungsbad sowie diverse eigene und fremde Photovoltaikanlagen.
2.2. Wasserversorgung Das Versorgungsgebiet der Stadtwerke Zwiesel entspricht dem Gemeindegebiet. In Außenbereichen werden zudem Privatbrunnen unterhalten. Es gibt die drei Quellgebiete Rabenstein, Falkenstein und Rotau. Daraus werden die beiden Verteilnetzanlagen aus Zwiesel (Quellgebiet Falkenstein und Rotau) und Rabenstein (Quellgebiet Rabenstein) unterhalten. Daraus ergibt sich die nachfolgende Wasserförderung aus Eigenerzeugung in Höhe von insgesamt 540.971 m3 im Jahr 2023:
Der Eigenverbrauch für Aufbereitung und Speicherung liegt bei ca. 16.000 m3. Die verbleibende Wasseranlieferung liegt somit bei etwa 524.971 m3 , es erfolgt kein Fremdbezug.
Weitere Daten zur Wasserversorgung werden in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:
Das Rohrnetz misst insgesamt ca. 198,8 km bei einem Durchschnittsalter von etwa 20,6 Jahren.
2.3 Fernwärme Die Wärmeerzeugung erfolgt im Zwieseler Erholungsbad (ZEB) durch das Blockheizkraftwerk (BHKW) und den Gaskessel. Die Badeanlagen inkl. Sauna werden durch die dort erzeugte Fernwärme beheizt. Des Weiteren werden dadurch Anwesen in der näheren Umgebung des Zwieseler Erholungsbades versorgt. Diese Belieferung an Wärmekunden begann im April 2012. Über einen Contracting-Vertrag mit einem externen Lieferanten wird zusätzlich benötigte Wärme bezogen, sollte das Wärmeerzeugungskontingent des BHKWs nicht ausreichen.
2.4 Zwieseler Erholungsbad Das Zwieseler Erholungsbad besitzt ein 25-m-Schwimmbecken, ein Warmbecken, ein Kinderbecken, eine Kräuterinhalation, ein Dampfbad, ein Kneiptretbecken und ein Außenbecken. Im Sommer werden im Außenbereich ein Gondelteich, ein Kinderbecken, ein Grillplatz und Beachvolleyball- bzw. Beachfußballfelder angeboten. Zusammen mit der DORENA Freizeitanlagen GmbH & Co. KG wird die Bayerwald-Sauna betrieben. 2.5 Skilift Glasberg Unterhalb des Weilers Glasberg unterhalten die Stadtwerke Zwiesel den Skilift Glasberg, einen ortsnahen Kinder- und Anfängerlift. Im Jahr 2023 war die Liftanlage 27 Tage in Betrieb, 7 Tage länger als in 2022. 3. Personalbereich Nachfolgend wird die Statistik über die zahlenmäßige Entwicklung der Belegschaft unter Angabe der Gesamtsummen der Löhne und Gehälter dargestellt.
Angegeben sind alle Stellen, inkl. aller Teilzeitbeschäftigten und geringfügig Beschäftigten zum Stichtag 31. Dezember. Die gesamten Personalkosten steigen im Jahr 2023 um 92 T€ von 1.947 T€ auf 2.039 T€ an. Hierbei ist auch die Inflationsausgleichsprämie berücksichtigt, die tariflich bedingt, in 2023 ausgezahlt wurde. III. Ertragslage Die nachstehenden Werte ergeben sich aus dem Erfolgsplan:
IV. Vermögens- und Finanzlage Die Bilanzsumme der Stadtwerke im Jahr 2023 beträgt 17.269 T€ und liegt um 2.066 T€ über der Bilanzsumme von 15.203 T€ im Jahr 2022. Das Eigenkapital beträgt zum Bilanzstichtag 31.12.2023 10.060 T€ (58,26 % der Bilanzsumme) gegenüber 9.461 T€ im Vorjahr.
Das Eigenkapital gemäß § 24 der Eigenbetriebsverordnung Bayern, hat sich im Wirtschaftsjahr 2023 wie folgt entwickelt:
Die Rückstellungen gemäß § 24 der Eigenbetriebsverordnung Bayern, haben sich im Wirtschaftsjahr 2023 wie folgt entwickelt:
V. Chancen- / Risikobericht Chancen Die Entwicklung von Produkten und Dienstleistungen wurde auch im Jahr 2023 in enger Zusammenarbeit mit anderen kommunalen Energieversorgern und über Dienstleister weiter vorangetrieben. Der Reisemobilstellplatz, die Elektromobilität mit Ladeinfrastruktur sowie die Hinzugewinnung neuer Kunden, vor allem in der Sparte Strom Handel, stellen weiterhin wichtige Themenfelder dar. Aufgrund der Energiewende wird die Sparte Fernwärme immer mehr an Bedeutung gewinnen. Die kontinuierliche Optimierung von Betriebsabläufen trägt zur Realisierung von Kostensenkungen bei. Marktrisiken Die Industrie- und Gewerbekunden der Stadtwerke Zwiesel sind von konjunkturellen Entwicklungen, Marktschwankungen, Kriseneinflüssen und Fachkräftemangel beeinflusst. Insbesondere dauert die Erholung von der Corona-Krise weiterhin an. Auch Privatkunden sind von den Schwierigkeiten betroffen, sodass bei vielen Abnehmern ein Insolvenzrisiko besteht. Mengenrisiken Die Energiebeschaffung von Strom auf Termin basiert auf dem prognostizierten physischen Bedarf. Dies kann zu Mengenrisiken führen, die am Spotmarkt durch unseren Dienstleister KOV (Kooperationsgesellschaft Ostbayerischer Versorgungsunternehmen mbH) ge- oder verkauft werden müssen. Preisrisiken Der kontinuierlich starke Preisanstieg an der Strombörse hat sich etwas abgemildert. Durch die außenpolitischen Spannungen, die Stilllegung der verbliebenden deutschen Atomkraftwerke sowie der moderate Umstieg auf regenerative Erzeugungsanlagen kommt es zu schwankenden Preisen am Spotmarktpreis. Zinsrisiken Zur Finanzierung der geplanten Anlageinvestitionen werden langfristige Bankdarlehen eingesetzt. Darlehen werden mit Festzinssätzen vereinbart und damit gegen das allgemeine Zinserhöhungsrisiko im Rahmen der langfristigen Zinsbindungsfristen abgesichert. Die Leitzinsen der Europäischen Zentralbank stiegen auch in 2023 an. Personalrisiken Die Stadtwerke Zwiesel sind im öffentlichen Dienst ein attraktiver Arbeitgeber. Dies zeigt die hohe Bewerberzahl bei Stellenausschreibungen. Aufgrund des breiten und komplexen Aufgabenbereiches steigen die Anforderungsprofile an die beschäftigten Mitarbeitenden stetig an. Höhere Personalentwicklungskosten fallen insbesondere im Bereich Strom an. Sonstige Risiken Nach wie vor wird das Jahresergebnis durch die defizitäre Situation in den Bereichen Bad, Sauna und Skilift beeinflusst. Diese kann nur durch den Verlustausgleich, gemäß dem Stadtratbeschluss vom 24.09.1998 der Stadt Zwiesel, entschärft werden. Sollte der Ausgleich der Fehlbeträge nicht gewährleistet sein, ist der Fortbestand der Unternehmenstätigkeit des Eigenbetriebs gefährdet. Prognose 2024 Unsere Prognose für das Geschäftsjahr 2023 ist wie geplant eingetreten. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von ca. 130 T€ ist geringer als im Jahr 2022 mit 250 T€ von uns prognostiziert wurde. Für das Jahr 2024 rechnen wir mit einer Fortsetzung der wirtschaftlichen Unsicherheiten und steigenden Kosten in verschiedenen Bereichen. Die spartenübergreifenden Herausforderungen, wie Materialkostensteigerungen, höhere Netzentgelte, zunehmende Tiefbaupreise und anhaltend hohe Dienstleistungskosten, prägen weiterhin das operative Geschäft. Insbesondere die Transformation des Energiesystems, steigende Anforderungen an IT-Systeme, eine zunehmende Bürokratie in der Regulierung der Netzentgelte und Mikromanagement in der Gesetzgebung belasten den Eigenbetrieb. Die Ertragslage wird im Jahr 2024 maßgeblich von steigenden Betriebskosten und höheren Investitionen geprägt sein. Aufgrund der Kostenentwicklung in den Bereichen Energie, Personal und Instandhaltung ist mit einer geringeren Marge in mehreren Geschäftsfeldern zu rechnen. Gleichzeitig bieten neue Geschäftsfelder wie der Reisemobilstellplatz Potenzial zur Stabilisierung der Einnahmen. Dennoch wird ein Jahresfehlbetrag von ca. 150 T€ erwartet. Die Finanzierung der geplanten Investitionen erfolgt teilweise durch Fremdmittel, was angesichts steigender Zinsen zu höheren Zinsaufwendungen führt. Die Eigenfinanzierungsquote bleibt stabil, jedoch wird die Liquiditätslage durch verstärkte Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen beansprucht. Die Stadtwerke setzen auf Fördermittel und Effizienzprogramme, um den Kapitalbedarf zu begrenzen. Die steigenden Zinsen auf Investitionsdarlehen und die hohen Baukosten führen zu einer weiteren Erhöhung des Kapitalbedarfs. Die Vermögenslage wird sich durch Investitionen in die Netzinfrastruktur (Strom, Wasser, Wärme) und Freizeitanlagen weiter stärken. Die Anlagenbuchwerte steigen, während sich die Abnutzung insbesondere in den Freizeitanlagen (Erholungsbad, Sauna) mittelfristig in höheren Instandhaltungsaufwendungen niederschlägt. Ein Werterhalt wird durch kontinuierliche Investitionen sichergestellt. Die Investitionskosten für den Ausbau und die Instandhaltung des Stromnetzes steigen aufgrund höherer Material- und Tiefbaukosten signifikant an. Zudem erfordert die Energiewende weitere Investitionen in intelligente Netze und Speicherkapazitäten. Im Stromvertrieb setzen wir weiterhin auf Preisstabilität und Kundenrückgewinnung. Die Einkaufspreise bleiben volatil, jedoch rechnen wir mit einer mäßigen Erholung im zweiten Halbjahr 2024. Durch die Mitgliedschaft in der KOV können die Unsicherheiten abgemildert werden. Ebenso ist die Marktstellung der Stadtwerke Zwiesel als Grundversorger zur Kundengewinnung von Vorteil. Die EU-Trinkwasserrichtlinie/Trinkwasserverordnung erfordert zusätzliche Investitionen in die Modernisierung der Infrastruktur und die Einführung neuer Technologien im Bereich des Wassernetzes. Die Beschaffungskosten für Betriebsmittel und Leitungen sind weiterhin hoch. Der Wasserpreis wurde 2023 neu kalkuliert. Dies führt dazu, dass der aktuelle Wasserpreis von 2,32 €/m3 in 2024 auf 2,98 €/m3 erhöht wird. Dennoch rechnen wir mit stabilen Absatzmengen und einer anhaltenden Sensibilisierung der Bevölkerung für die Trinkwasserqualität. Im Bereich der Fernwärme ist eine weitere Preisanpassung erforderlich, um die gestiegenen Energiebeschaffungskosten zu kompensieren. Für das erste Quartal 2024 ist eine Preiserhöhung geplant. Parallel dazu wird die Ausweitung des Wärmenetzes zur Dekarbonisierung weiter vorangetrieben. Durch die Erneuerung des Blockheizkraftwerkes ist eine Realisierung der gesetzlich vorgegebenen Direktvermarktung möglich. Dies eröffnet den Stadtwerken Zwiesel eine neue Einnahmequelle in diesem Bereich. Zudem wird ein KGW-Zuschlag für 30.000 Betriebsstunden beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt. Dies generiert bei einem positiven Bescheid zusätzliche Einnahmen. Die Besucherzahlen in den Freizeitanlagen zeigen weiterhin Erholungstendenzen, jedoch bleibt das Niveau unter dem Vorkrisenstand von 2019. Zusätzliche Marketingmaßnahmen und gezielte Veranstaltungen sollen zur Steigerung der Attraktivität beitragen. Dennoch ist mit einem anhaltend moderaten Besucheraufkommen zu rechnen. Der Abnutzungsgrad der Anlagen im Bad und in der Sauna erhöht sich und führt mittelfristig zu einem erhöhten Instandhaltungsaufwand. Der Geschäftsbereich Reisemobilstellplatz verzeichnet weiterhin eine erfreuliche Entwicklung im Hinblick auf die anhaltend hohe Nachfrage nach Reisemobilurlauben. Die zunehmende Beliebtheit dieser Urlaubsform spiegelt sich in einer stabilen Auslastung und positiven Resonanz der Nutzer wider. Trotz dieser positiven Tendenzen ist aus betriebswirtschaftlicher Sicht anzumerken, dass für einen nachhaltigen Betrieb innerhalb der Gesamtstruktur der Stadtwerke künftig Gemeinkostenumlagen berücksichtigt und verrechnet werden müssen. Dies betrifft insbesondere anteilige Verwaltungs-, Infrastruktur- und Betriebskosten, die dem Stellplatz sachgerecht zugeordnet werden sollten. Darüber hinaus ist steuerlich sicherzustellen, dass eine Gewinnerzielungsabsicht klar erkennbar und nachweisbar ist. Dies ist erforderlich, um die steuerliche Anerkennung des Betriebs als wirtschaftlich eigenständige Einheit zu gewährleisten und etwaige Risiken im Rahmen der steuerlichen Betriebsprüfung zu minimieren. Die Wintersaison beim Skiliftbetrieb bleibt stark von den Wetterbedingungen abhängig. Die künstliche Beschneiung soll die Attraktivität erhöhen, diese ist jedoch sehr kostenintensiv. Ein Pächterbetrieb ist mit Unsicherheiten verbunden, jedoch wären hierdurch moderate Umsatzsteigerungen möglich. Ein Betrieb in Eigenregie mit eigenem Personal und mit Unterstützung von Aushilfspersonal ist nur eingeschränkt möglich. Der Generationswechsel im Personalbereich stellt eine zentrale Herausforderung dar. Die Einarbeitung und Schulung neuer Mitarbeiter erfordert zusätzliche personelle und finanzielle Ressourcen. Doppelbesetzungen zur Wissensweitergabe sind notwendig und führen vorübergehend zu erhöhten Personalkosten. Gleichzeitig wird durch gezielte Schulungsmaßnahmen die langfristige Sicherstellung des Fachwissens gewährleistet. Die Stadtwerke Zwiesel setzen auf Effizienzsteigerung, Digitalisierung und die Nutzung von Fördermitteln, um die wirtschaftlichen Herausforderungen zu bewältigen und die nachhaltige Entwicklung der einzelnen Sparten sicherzustellen. Rechnungslegung gem. § 6b EnWGAktivseite
Passivseite
Stromverteilung Stadtwerke Zwiesel 2023
Rechnungslegung gem. § 6b EnWGAktivseite
Passivseite
Strom-Messstellenbetrieb Stadtwerke Zwiesel 2023
Erstellungsbericht zur Rechnungslegung gemäß § 6b EnWG für den Aktivitätenabschluss 2023Die Geschäftstätigkeit der Stadtwerke Zwiesel erstreckt sich auf die folgenden Tätigkeiten:
Direkt zuordenbare Salden und Geschäftsvorfälle wurden auch direkt den Tätigkeiten zugeordnet. Ansonsten kamen geeignete Schlüssel zur Anwendung. Der allgemeine Schlüssel wurde zuletzt 2021 angepasst und wurde seitdem konstant gehalten. Die Tätigkeiten beim Skilift und dem Reisemobilstellplatz (Aufnahme der Geschäftstätigkeit im vierten Quartal 2022) sind so untergeordnet, dass eine Gewichtung mit Null begründet ist. Der Umsatzschlüssel innerhalb der Stromversorgung veränderte sich in 2023 markant, und zwar mindernd bei der Stromverteilung zu einer stärkeren Gewichtung des Stromhandels. Die Gewichtung des Messstellenbetriebs nahm geringfügig zu. Ursache für diese Verschiebung war die Preisentwicklung, die bei den Vertriebspreisen eine Steigerung des Arbeitspreises von über 50 % aufwies, während der Arbeitspreis beim Netzentgelt um lediglich 11 % zunahm. 1. Bilanz Aktiva 1.1 Anlagevermögen Die Anlagenbuchhaltung wurde über die ERP Systemlandschaft geführt und die Enddaten wurden daraus entsprechend übernommen. Die direkt zuordenbaren Vermögensgegenstände wurden direkt auf die Aktivitäten zugeordnet. Dies war vor allem bei den Bezugs- und Verteilungsanlagen (Verteilnetz) und den Erzeugungsanlagen (Erzeugung = übrige Aktivitäten) möglich. Gemeinsame Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden mit dem allgemeinen Schlüssel von 48 % der Stromversorgung zugeordnet. Innerhalb der Stromversorgung erfolgte die Zuordnung nach dem angepassten Umsatzschlüssel - und zwar in Abweichung zum Vorjahr mit 51,88 % (im Vorjahr 61,20 %) auf die Stromverteilung, mit 0,34 % (im Vorjahr 0,28 %) auf den Messstellenbetrieb und mit 47,78 % (im Vorjahr 38,52 %) auf die übrigen Aktivitäten. Zur Wahrung der Bilanzkontinuität wurden in den Anlagennachweisen Spalten eingefügt, die die schlüsselbedingten Änderungen der historischen Anschaffungswerte und der bisherigen Abschreibungen gesondert ausweisen. Im zusammengefassten Anlagennachweis wurde der Ausweis der empfangenen Ertragszuschüsse des Netzbereichs (Baukostenzuschüsse der Anschlussnehmer) geändert. In den Vorjahren wurden die erhaltenen Baukostenzuschüsse als Wertminderung entsprechend den Abschreibungen gezeigt. Ab 2023 werden die erhaltenen Baukostenzuschüsse von 48 T€ als Minderung der Anschaffungs- und Herstellungskosten gezeigt. Eine Auswirkung auf die Bewertung ergab sich hierdurch nicht. 1.2 Umlaufvermögen Die Vorräte (Bau- und Installationsstoffe) wurden direkt auf die betreffenden Betriebszweige gebucht. Die direkt zuordenbaren Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und die Forderungen an die Gemeinde wurden den jeweiligen Betriebszweigen und des Weiteren den Aktivitäten der Stromversorgung grundsätzlich direkt zugeordnet. Dies war vor allem für Salden der Stromeinspeisung und Weiterverrechnung nach dem EEG im Netzgebiet und für Salden der Mehr- und Mindermengenabrechnung (Netz) möglich. Die Forderungen aus der Jahresverbrauchsabrechnung (Strom/Wasser/Abwasser/Wärme) wurden exakt nach den dort hinterlegten Geschäftsbereichskennungen auf die Betriebszweige Stromversorgung, Wasserversorgung (inklusive Abwassergebühren) und Wärmeversorgung sowie auf der zweiten Stufe auf die Stromverteilung, die Messstellen und die sonstigen Stromaktivitäten zugeordnet. Nicht zuordenbar war ein untergeordneter Betrag, den wir nach den Salden der Jahresverbrauchsabrechnung geschlüsselt haben. Für weitere Forderungen kommt grundsätzlich das Verhältnis der Umsätze der Betriebszweige und Tätigkeiten als Schlüsselgrundlage zur Anwendung. Salden aus der sogenannten Stromreisbremse wurden der Vertriebsaktivität der Stromversorgung (sonstige Aktivitäten) direkt zugeordnet. Innerhalb der Stromversorgung kam zur Zuordnung auf die Aktivitäten der Umsatzschlüssel zur Anwendung. Der Netzbetrieb weist innerhalb der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen einen unternehmensinternen Betrag von 1,387 Mio. € (im Vorjahr 1,113 Mio. €) gegenüber der Vertriebsaktivität aus. Die gegenüber der Stadt bestehenden Forderungen waren weitgehend auf die Betriebsbereiche direkt zuordenbar. Für untergeordnete Beträge wurde der Umsatzschlüssel herangezogen. Die gegenüber dem Finanzamt noch abzugsfähigen Vorsteuerbeträge wurden - soweit nicht direkt zuordenbar - zunächst nach dem Verhältnis der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen geschlüsselt. Innerhalb der Stromversorgung kam der Schlüssel nach Umsatzerlösen zur Anwendung. Ein Erstattungsanspruch aus Ertragsteuern wurde nach dem allgemeinen Umsatzschlüssel den Betriebszweigen und Tätigkeiten gutgeschrieben. Bankguthaben und Kassenbestand wurde im Verhältnis der Umsatzerlöse auf die Aktivitäten verteilt. 1.3 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Soweit nicht direkt zuordenbar kommt für allgemeine Posten auch hier der Umsatzschlüssel zur Anwendung. 2. Bilanz Passiva 2.1 Eigenkapital Das Stammkapital wurde nach den Anschaffungswerten des Anlagevermögens auf die Betriebszweige und Aktivitäten aufgeteilt. Damit entfielen auf die Stromversorgung 39,38 % (im Vorjahr 38,96 %), von denen wiederum 86,85 % (im Vorjahr 87,30 %) die Stromverteilung und 0,56 % (im Vorjahr 0,40 %) die Messstellen betreffen. Die allgemeine Rücklage und der Gewinnvortrag wurden - soweit (kumulierte) Vorjahresergebnisse der Betriebszweige und Aktivitäten nachgewiesen sind, direkt dorthin verteilt. Der darüber hinaus gehende Betrag der allgemeinen Rücklage wird als Resdiduum (zugeordnetes Eigenkapital) auf Betriebszweige und Aktivitäten zugerechnet. 2.2 Empfangene Ertragszuschüsse Die empfangenen Ertragszuschüsse - wie auch deren Auflösung innerhalb der Umsatzerlöse - wurden vollständig auf die Aktivitäten Stromverteilung und Wasserverteilung gebucht. 2.3 Rückstellungen Die Rückstellungen für Altersteilzeit wurden gemäß dem Personaleinsatz der Stromverteilung und der Wasserversorgung direkt zugeordnet. Weiterhin waren die Rückstellungen für Urlaubs- und Überstundenüberträge auf Grundlage der Einsatzanteile der Beschäftigten direkt den Betriebszweigen zuzuordnen. Auf der zweiten Stufe innerhalb der Stromversorgung kam die Schlüsselung nach dem Umsatzschlüssel zur Anwendung. Bei den sonstigen Rückstellungen wurden wesentliche Beträge direkt auf Betriebszweige und Aktivitäten zugeordnet. Dies gilt insbesondere für die gegenüber den vorgelagerten Netzbetreibern erwarteten Salden aus Umlagen im Netzgebiet und das Regulierungskonto der Netzentgelte, die der Stromverteilung direkt zuzurechnen sind. Die darüber hinaus gehenden Rückstellungen für Jahresabschluss und Verwaltung wurden nach dem konstanten allgemeinen Umlageschlüssel verteilt. Für diese kam auf der zweiten Stufe der Stromaktivitäten wiederum der Umsatzschlüssel zur Anwendung. 2.4 Verbindlichkeiten Der Altbestand der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sowie die kurzfristigen Bankverbindlichkeiten werden nach den Anschaffungswerten des Anlagevermögens zugeordnet. Das im Vorjahr zugegangene Darlehen (Restwert 1,117 Mio. €) und ein neu zugegangenes Darlehen (Restwert 1,190 Mio. €) haben wir zu zwei Drittel nach den Anlagenzugängen des Jahres und zu einem Drittel nach den historischen Anschaffungswerten des Anlagevermögens auf die Betriebszweige und Aktivitäten verteilt. Für die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt und die sonstigen Verbindlichkeiten gilt: Die Erfassung beim Betriebszweig bzw. der Aktivität erfolgte grundsätzlich direkt. Dies war vor allem für Salden der Stromeinspeisung im Grundversorgungsgebiet (Stromverteilung), der Stromhändler (Stromverteilung), der vorgelagerten Netznutzung (Stromverteilung), des Stromeinkaufs (Vertrieb), der Stromsteuer (Vertrieb) sowie der Bau- und Unterhaltsmaßnahmen (Stromverteilung) möglich. Auch die Überzahlungen der Kunden aus der Jahresverbrauchsabrechnung konnten fast vollständig direkt den Betriebszweigen und Aktivitäten zugeordnet werden. Nicht direkt zuordenbare Verbindlichkeiten wurden anhand des eingangs dargestellten allgemeinen Schlüssels auf die Betriebszweige und darüber hinaus innerhalb der Stromversorgung nach dem allgemeinen Umsatzschlüssel verteilt. Davon abweichend kam für Salden aus der Umsatzsteuer die Schlüsselung nach den Umsätzen der Betriebszweige und für einen geringen Betrag der Überzahlungen das Verhältnis der Salden aus der Jahresverbrauchsabrechnung zur Anwendung. Die Vertriebsaktivität weist innerhalb der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen einen unternehmensinternen Betrag von 1.387 Mio. € (im Vorjahr 1.113 Mio. €) gegenüber der Aktivität Stromverteilung aus. 3. Gewinn- und Verlustrechnung 3.1 Umsatzerlöse, andere aktivierte Eigenleistungen, sonstige betriebliche Erträge Die direkt zuordenbaren Umsatzerlöse, aktivierten Eigenleistungen und sonstigen Erträge wurden direkt auf den betreffenden Betriebszweig und auf der zweiten Stufe auf die Aktivitäten der Stromversorgung zugerechnet. Die Umsatzerlöse der Stromversorgung wurden dabei exakt nach EDV-Auswertungen auf die Stromverteilung, den Messstellenbetrieb und den Vertrieb mit Sonstigem zugerechnet; Schlüsselungen waren insofern nicht erforderlich. Vollständig und direkt dem Netz zugeordnet wurden Umsatzerlöse aus dem Nebengeschäft für Installationsleistungen und aus der Auflösung der Ertragszuschüsse für Netzanlagen. Die anderen aktivierten Eigenleistungen waren direkt auf Betriebszweige und innerhalb der Betriebszweige auf den Netzbetrieb zuordenbar. Die sonstigen betrieblichen Erträge waren weit überwiegend direkt auf die Betriebszweige bezogen. Für geringe Beträge kam der allgemeine Verteilungsschlüssel zur Anwendung. Die Zuordnung auf die Aktivitäten der Stromversorgung erfolgte soweit erforderlich nach dem Umsatzschlüssel. 3.2 Materialaufwand Die direkt zuordenbaren Materialaufwendungen und Fremdleistungen wurden direkt auf die betreffenden Betriebszweige und Aktivitäten der Stromversorgung zugeordnet. Dies war vor allem für Aufwendungen für Strombezug von Erzeugern im Grundversorgungsgebiet (Stromverteilung), für Strombezug von Lieferanten (Vertrieb), für Netznutzungsentgelte vorgelagerter Netzbetreiber (Stromverteilung), für Netznutzung eigener Vertriebskunden (Vertrieb), für den Belastungsausgleich nach dem EEG (Vertrieb) und dem KWKG (Stromverteilung) sowie für Unterhaltsmaßnahmen der Verteilungsanlagen (Stromverteilung) möglich. Fremdleistungen für EDV Verwaltung durch die Stadt und Gutachtertätigkeit sowie geringe Materialkosten waren nach dem allgemeinen Verteilungsschlüssel auf Betriebszweige bzw. innerhalb der Stromversorgung gemäß dem Umsatzschlüssel auf die Aktivitäten zu verrechnen. Dies gilt auch für den internen Energie- und Wasserbezug der Stadtwerkeverwaltung. Innerhalb der Materialaufwendungen der Verteilung werden auch die Kosten des stadtwerkeinternen EEG-Bezugs (113 T€ bzw. 114 T€ im Vorjahr), des internen KWK-Strombezugs (103 T€ bzw. 180 T€ im Vorjahr) und die mit den bezugsseitig anfallenden Vertriebspreisen bewerteten Mengenverluste im Verteilnetz (172 T€ bzw. 64 T€ im Vorjahr) ausgewiesen. 3.3 Personalaufwendungen Die Personalaufwendungen wurden fast vollständig direkt auf die betreffenden Betriebszweige gebucht; dies gilt insbesondere für den Unterhalt der Verteilungsanlagen. Die übrigen Personalaufwendungen wurden nach den allgemeinen Schlüsselgrößen auf die Betriebszweige bzw. auf der zweiten Stufe nach dem Umsatzschlüssel auf die Aktivitäten zugerechnet. 3.4 Abschreibungen Die Abschreibungen waren auf Betriebszweige und Aktivitäten weitgehend direkt zuordenbar. Die Abschreibungen auf gemeinsame Vermögensgegenstände wurden mit dem allgemeinen Schlüssel von 48 % auf die Stromversorgung zugerechnet. Innerhalb der Stromversorgung erfolgte die Zuordnung der Abschreibungsbeträge auf die Aktivitäten gemäß dem genannten Umsatzschlüssel. Die Änderung der Gewichtung führte innerhalb des Anlagennachweises dazu, dass in Zusatzspalten die Änderung der historischen Anschaffungskosten und bisher vorgenommenen Abschreibungen für die Aktivitäten gesondert dargestellt wird. 3.5 Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen waren weitgehend direkt auf Betriebszweige und Aktivitäten zuordenbar. Dies gilt insbesondere für die Konzessionsabgabe (Stromverteilung) und Versicherungsbeiträge für Anlagen. Die übrigen Aufwandsposten des gemeinsamen Bereichs wurden mit den allgemeinen Schlüsselbeträgen auf die Betriebszweige und mit dem Umsatzschlüssel auf die nachgeordneten Aktivitäten zugerechnet. 3.6 Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Aufwendungen wurden entsprechend den ihnen zugrundeliegenden Darlehen direkt zugeordnet. Die Darlehenszinsen für gemeinsame Darlehen - hierunter fallen auch die Neuaufnahmen 2022 und 2023 - wurden gemäß den Investitionen des Vermögensplans und auf der zweiten Stufe innerhalb der Tätigkeiten der Stromversorgung gemäß dem Umsatzschlüssel aufgeteilt. 3.7 Sonstige Steuern Von den sonstigen Steuern waren die überwiegenden Teile der KFZ-Steuer und der Stromsteuer direkt auf die Betriebszweige zuordenbar; etwa 58 % (hauptsächlich die Grundsteuer) wurden gemäß dem allgemeinen Verteilungsschlüssel den Betriebszweigen und danach gemäß dem Umsatzschlüssel den Aktivitäten zugerechnet.
Zwiesel, den 13.11.2024 Werkleiter Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Stadtwerke Zwiesel, Zwiesel Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Stadtwerke Zwiesel, Zwiesel - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Stadtwerke Zwiesel, Zwiesel für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften/ Personenhandelsgesellschaften im Sinne des § 264a HGB geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DER EINHALTUNG DER RECHNUNGSLEGUNGSPFLICHTEN NACH § 6B ABS. 3 ENWG UND § 3 ABS. 4 SATZ 2 MSBG Prüfungsurteile Wir haben geprüft, ob der Eigenbetrieb seine Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten Elektrizitätsverteilung und Messstellenbetrieb nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG sowie § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie die als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft.
Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F.) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Betriebsausschusses für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt „Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Betriebsausschusses für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht. Der Betriebsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten des Eigenbetriebs nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sowie nach § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.
Viechtach, den 16.09.2025 BFMT Audit GmbH Dr. Martin Trost, Wirtschaftsprüfer Beschluss über die Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses 2023 am 11.12.2025 (Protokollauszug) Der Jahresabschluss 2023 wurde festgestellt. Der Jahresgewinn von -129.690,32 EUR ist auf neue Rechnung vorzutragen. |
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