BASF Logistics GmbH
Am Römig 8, 67227 Frankenthal (Pfalz), DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Stefan Vodrazka seit 10.4.2026 | Geschäftsführer |
Jürgen Mattler seit 20.8.2018 | Geschäftsführer |
Marko Speicher seit 4.7.2017 | Prokura |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
BASF Handels- und Exportgesellschaft mit beschränkter Haftung | 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
BASF Logistics GmbHFrankenthal/PfalzJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Feststellung des Jahresabschlusses vom 18.07.2024Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 der BASF Logistics GmbH wurde am 18. Juli 2024 festgestellt.
Ludwigshafen, den 18.07.2024 BASF Handels- und Exportgesellschaft mbH gez. Rödder gez. Rothweiler Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein, HRB 5331Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Passiva
Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein, HRB 5331 vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein, HRB 5331Anhang für das Geschäftsjahr 2023A. Allgemeine Angaben Der vorliegende Abschluss wurde gemäß den Vorschriften der §§ 242 ff. und 264 ff. des Handelsge- setzbuches (HGB) sowie nach den einschlägigen Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesell- schaft mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt. Die Gesellschaft ist im Sinne des § 267 Abs. 3 HGB eine große Kapitalgesellschaft. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die erforderlichen Vermerke zu einzelnen Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung sind in diesem Anhang enthalten. B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die folgenden Bilanzierungs- und Be- wertungsmethoden maßgebend: Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um plan- mäßige Abschreibungen über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer vermindert. Die betriebsge- wöhnliche Nutzungsdauer orientiert sich an den steuerlichen Abschreibungstabellen. Außerplanmä- ßige Abschreibungen werden bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Entfallen die Gründe für die Wertminderung in den Folgejahren, so erfolgt eine Zuschreibung bis maximal zur Höhe der fortgeführten Anschaffungskosten. Die angeschafften beweglichen Anlagegüter werden ebenso wie das unbewegliche Anlagevermögen linear abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter, deren Anschaffungskosten € 800,00 nicht übersteigen, werden sofort abgeschrieben. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert angesetzt. Ausfall- und Kreditrisiken werden durch Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert berücksich- tigt. Sonstige Rückstellungen werden für erkennbare Risiken, ungewisse Verbindlichkeiten und dro- hende Verluste in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungs- betrages angesetzt. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden in die Bewertung einbezogen. Rückstellungen mit einer Laufzeit kleiner einem Jahr werden nicht abgezinst. Rückstellungen mit ei- ner Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durch- schnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, veröffentlicht von der Deutschen Bundesbank, abgezinst. Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. C. Erläuterungen zur Bilanz 1. Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens ist dem Anlagespiegel (Anlage zum Anhang) zu entnehmen. 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben, wie im Vorjahr, eine Restlauf- zeit von bis zu einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen zum 31.12.2023 Forderungen aus Dienstleistungsverträgen (T€ 17.360, i. Vj. T€ 19.462) und Umsatzsteuerforderungen (T€ 257, i. Vj. T€ 342). Forderungen gegen den Gesellschafter aus dem Ergebnisabführungsvertrag bestehen im Geschäfts- jahr nicht (i. Vj. T€ 951). 3. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen betreffen Personalverpflichtungen (T€ 1.174, i. Vj. T€ 2.196) und aus- stehende Rechnungen (T€ 1.651, i. Vj. T€ 1.345). 4. Verbindlichkeiten Sämtliche Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten Verbindlichkeiten aus dem Cash-Poolvertrag gegenüber der BASF SE (T€ 2.920, i. Vj. T€ 5.449), Verbindlichkeiten aus Leistun- gen gegenüber anderen verbundenen Unternehmen (T€ 8.395, i. Vj. T€ 10.821), sowie Verbindlich- keiten gegenüber dem Gesellschafter aus dem Ergebnisabführungsvertrag (T€ 1.723, i. Vj. T€ 0). 5. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen betragen insgesamt T€ 5.588 (i. Vj. T€ 7.058) und beste- hen wie im Vorjahr vollständig gegenüber verbundenen Unternehmen. Sie betreffen Dauerschuldver- hältnisse aus der Anmietung von Räumen und Fahrzeugen. Die zugrundeliegenden Verträge sind jeweils auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. D. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 1. Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse entfallen gesamtheitlich auf die Region Deutschland sowie auf das Geschäftsfeld Dienstleistung im Bereich Produktionslogistik, Lagerung und Versandbereitstellung. E. Sonstige Angaben 1. Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag Mit der BASF Handels- und Exportgesellschaft mbH, Ludwigshafen am Rhein, als herrschendem Un- ternehmen besteht seit dem 21. August 2015 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. 2. Honorar des Abschlussprüfers Das von dem Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Honorar beläuft sich auf TEUR 19 und betrifft ausschließlich Abschlussprüfungsleistungen. 3. Mitarbeiter Durchschnittlich waren im Jahr 2023 827 (i. Vj. 774) Mitarbeiter beschäftigt. Davon waren 814 (i. Vj. 763) tarifliche und 13 (i. Vj. 11) außertarifliche Mitarbeiter. 4. Mitglieder des Geschäftsführungsorgans und des Aufsichtsrats Geschäftsführung
Auf die Angabe der Bezüge der Geschäftsführung wird unter der Anwendung von § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Aufsichtsrat
Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2023 von der Gesellschaft keine Vergütung erhalten. 5. Konzernzugehörigkeit Die BASF Logistics GmbH ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der BASF Handels- und Exportge- sellschaft mbH. Diese wiederum ist ein 100%iges Tochterunternehmen der BASF SE, Ludwigshafen am Rhein. Die BASF SE stellt für den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen einen Konzern- abschluss auf, der im Unternehmensregister offengelegt wird. Die Gesellschaft wird nicht in den Kon- zernabschluss der BASF SE einbezogen.
11. Juni 2024 Die Geschäftsführung Dr. Andrea Eisenhardt Jürgen Mattler Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Lagebericht für das Geschäftsjahr 20231. Grundlagen des Unternehmens Die BASF Logistics GmbH ist eine Gruppengesellschaft der BASF SE, Ludwigshafen am Rhein, und erbringt Dienstleistungen im Bereich Produktionslogistik, Lagerung, Versandbereitstellung und technische Materialversorgung für die BASF-Gruppe in Deutschland. Mit ihren Dienstleistungen trägt sie wesentlich zur Wettbewerbsfähigkeit der Logistik an deutschen BASF-Standorten bei. Das Unternehmen wurde im Jahr 2015 aufgrund verschärften Wettbewerbs und Kostendrucks im Chemie-Logistik-Markt sowie zunehmender gesetzlicher Regulierungen bzgl. Fremdpersonaleinsatz gegründet. Mit der BASF Logistics GmbH soll Logistik-Know-how innerhalb der BASF-Gruppe zu marktfähigen Konditionen gesichert werden. Die BASF Logistics GmbH verleast eigenes Personal an die BASF SE und andere Gruppengesellschaften und übernimmt in diesem Zuge komplette Arbeitsgebiete von der BASF SE und anderen Gruppengesellschaften im Rahmen eines Dienstvertrages, um diese in eigener Verantwortung zu führen. Sämtliche Anteile der Gesellschaft werden von der BASF Handels- und Exportgesellschaft mbH, Ludwigshafen am Rhein, gehalten, mit der ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag besteht. Darüber hinaus bestehen mit der BASF SE steuerliche Organschaftsverträge sowie Serviceverträge mit beauftragenden Gruppengesellschaften. Die BASF Logistics GmbH ist wirtschaftlich, organisatorisch und finanziell in den Organkreis der BASF SE eingebunden. Als bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren gelten die Umsatzerlöse und das Ergebnis vor Ergebnisabführung. Weiterhin ist die Kennzahl der Vollzeitäquivalente (FTE) ein wichtiger nicht- finanzieller Leistungsindikator. 2. Wirtschaftsbericht 2.1. Rahmenbedingungen und Geschäftsverlauf Die Umsatzerlöse im Bereich der Logistik wurden, wie im Vorjahr, durch Dienstleistungsverträge mit der BASF SE und der BASF Schwarzheide GmbH, erwirtschaftet. Im Geschäftsjahr 2023 wurde der Umfang der Dienstleistungsverträge mit diesen Gesellschaften erweitert. Hierbei handelte es sich im Wesentlichen um Erweiterungen im Bestandsgeschäft, nicht um neue Dienstverträge. Dies führte zu einem leichten Aufbau bei der Mitarbeiteranzahl. Gemäß der planmäßigen Unternehmensstrategie lag die Anzahl der eigenen Vollzeitäquivalente im Mittelwert 2023 bei 827 und hat sich damit im Vergleich zum Vorjahr (774) um rd. 6,8 % erhöht. Die Zahl der Mitarbeitenden der BASF SE, welche in den Betrieben der Gesellschaft eingesetzt waren und von der BASF SE an die BASF Logistics GmbH überlassen wurden (Jahresmittelwert 423, i. Vj. 470), ist im Berichtsjahr gesunken. Die Anzahl der bei BASF Logistics GmbH eingesetzten externen Leasingmitarbeitenden ist auf dem Niveau des Vorjahres geblieben (Jahresmittelwert 128, i. Vj. 127). Das Jahr 2023 war analog zum 2. Halbjahr 2022 stark geprägt durch schlechte Rahmenbedingungen für energieintensive Industrien in Europa, zu denen auch die Chemieindustrie zählt. Die Nachfrage blieb damit, auch in Verbindung mit der Inflationsentwicklung und dem Zinsniveau, weiter unter dem durchschnittlichen Jahresmittel. In den Chemie-Tarifverhandlungen 2022 hatten sich der Bundesarbeitgeberverband Chemie (BAVC) und die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE) im Oktober auf eine Einmalzahlung und eine Entgelterhöhung in zwei Stufen geeinigt. Die Tarif-Mitarbeitenden der BASF Logistics GmbH erhielten den ersten Teil der steuer- und beitragsfreien Einmalzahlung in Höhe von 1.500 Euro mit ihrem Gehalt Ende Dezember 2022. Der zweite Teil der steuer- und beitragsfreien Einmalzahlung wird mit dem Gehalt im Januar 2024 ausbezahlt werden. Die zweite Stufe der tariflichen Entgelterhöhung wird ebenfalls mit der Auszahlung der Gehälter im Januar 2024 umgesetzt. 2.2. Ertragslage Die Umsatzerlöse haben sich von T€ 134.569 im Vorjahr auf T€ 128.198 verringert. Die Reduktion erklärt sich durch eine geringere Bedarfsnachfrage durch BASF SE, die auf das herausfordernde wirtschaftliche Umfeld im Jahr 2023 zurückzuführen ist. Im Zuge dessen sind innerhalb des Materialaufwandes ebenfalls die Aufwendungen für bezogene Leistungen im Vergleich zum Vorjahr von T€ 26.410 auf T€ 21.921 gesunken. Diese Reduktion ist insbesondere auf den Rückgang der Kontraktorenkosten (T€ 9.138, i. Vj. T€ 12.087) und den Rück- gang des Leasingpersonals (T€ 7.059, i. Vj. T€ 8.176) zurückzuführen. Die bezogenen Fremdleistungen von der BASF SE, die im Zusammenhang mit der Übernahme der Tätigkeiten aus dem Betrieb Technische Materialversorgung erforderlich waren, blieben im Vergleich zum Vorjahr nahezu unverändert (T€ 5.476, i. Vj. T€ 5.872). Der Personalaufwand hat sich um T€ 3.097 auf T€ 42.661 erhöht (i. Vj. T€ 39.564). Die Erhöhung resultiert im Wesentlichen aus den gestiegenem Mitarbeiterzahlen zum Vorjahr. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich von T€ 69.602 auf T€ 62.038 vermindert. Ursächlich hierfür ist vor allem der Rückgang der Aufwendungen aus der Überlassung konzerninterner Arbeitnehmer (T€ 40.235 i. Vj. T€ 47.850). Ein weiterer Effekt, welcher zum Rückgang bei- getragen hat, sind die geringeren Energiekosten, welche sich im Jahr 2023 um T€ 1.400 verringert haben. Die erhöhten Energiepreise resultierten im Vorjahr aus den Gebäudemieten der BASF SE, die mit Ausbruch des Russland-Ukraine-Konflikts und den darauf gestiegenen Energiepreisen mit einem Nebenkostenzuschlag (Energiekosten) versehen wurden. Den Nebenkostenzuschlag gab es im Jahr 2023 nicht mehr. Das Ergebnis nach Steuern belief sich für das Berichtsjahr auf T€ 1.723 (i. Vj. Verlust in Höhe von T€ 951) und wird auf Basis des bestehenden Ergebnisabführungsvertrags an den Gesellschafter abgeführt. 2.3. Finanzlage 2.3.1. Kapitalstruktur Das Eigenkapital beträgt aufgrund des unverändert bestehenden Ergebnisabführungsvertrags am Abschlussstichtag T€ 29 (i. Vj. T€ 29). Die sonstigen Rückstellungen belaufen sich zum 31. Dezember 2023 auf T€ 2.825 (i. Vj. T€ 3.541). Sie bestehen aus ausstehenden Rechnungen (T€ 1.651, i. Vj. T€ 1.345) und aus Personalverpflichtungen (T€ 1.174, i. Vj. T€ 2.196). Der Rückgang der Personalverpflichtungen resultiert vor allem aus einer verminderten Bonusrückstellung (T€ 374, i. Vj. T€ 933) sowie einer geringeren Rückstellung für Resturlaub (T€ 483, i. Vj. T€ 729) aufgrund zentraler Vorgabe zur Urlaubsplanung im Kalenderjahr. Die Gesellschaft hat zum Bilanztag Verbindlichkeiten in Höhe von insgesamt T€ 15.663 (i. Vj. T€ 18.261), was einem Anteil am Gesamtkapital von 84,6 % (i. Vj. 83,7 %) entspricht. Sämtliche Verbindlichkeiten sind wie im Vorjahr kurzfristig. Sie bestehen im Wesentlichen aus Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von T€ 13.037 (i. Vj. T€ 16.270) und setzen sich v.a. aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von T€ 8.395 (i. Vj. T€ 10.821), Verbindlichkeiten aus dem Cashpooling (T€ 2.920, i. Vj. T€ 5.449) sowie Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin aus dem Ergebnisabführungsvertrag in Höhe von T€ 1.723 (i. Vj. T€ 0) zusammen. 2.3.2. Liquidität und sonstige finanzielle Verpflichtungen Die Gesellschaft nimmt am Cash-Pooling der BASF SE teil. Die Finanzierung der Geschäftsaktivitäten erfolgt über das Tagesgeldkonto bei der BASF SE. Hierdurch war die Liquidität der Gesellschaft im Geschäftsjahr gesichert und die Gesellschaft war somit jederzeit in der Lage, ihre Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. Der negative Cash-Pool-Bestand beträgt T€ 2.920 (i. Vj. T€ 5.449). Die Gesellschaft hat zum Bilanzstichtag sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von T€ 5.588 (i. Vj. T€ 7.058). 2.4. Vermögenslage Die Bilanzsumme beträgt zum 31. Dezember 2023 T€ 18.517. Das Vermögen der Gesellschaft hat sich damit im Vergleich zum Vorjahr um T€ 3.313 reduziert. Das Anlagevermögen macht 3,1 % (i. Vj. 3,1 %) der Bilanzsumme aus und hat sich hauptsächlich aufgrund von planmäßigen Abschreibungen auf T€ 580 zum 31. Dezember 2023 verringert. Das Umlaufvermögen beläuft sich zum Bilanzstichtag auf T€ 17.937 (i. Vj. T€ 21.144). Der Rückgang erklärt sich im Wesentlichen durch gesunkene Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen- über verbundenen Unternehmen (T€ 17.617, i. Vj. T€ 20.754) infolge der geringeren Bedarfsnachfrage. 3. Prognose-, Risiko- und Chancenbericht Die Anzahl der Vollzeitäquivalente 2024 wird leicht über der Anzahl von 2023 erwartet. Grund hierfür sind Anfragen von Geschäftseinheiten oder Standortserviceeinheiten an den Standorten Ludwigshafen und Schwarzheide, um Logistiktätigkeiten an BASF Logistics GmbH zu über- tragen. Auf Basis der aktuell vorliegenden Anfragen ist ein Wachstum um 100 FTE möglich. Aufgrund der Weiterberechnung der dadurch höheren Aufwendungen wird die Umsatzerwartung für 2024 leicht über dem Umsatz von 2023 liegen. Es wird davon ausgegangen, dass das Ergebnis vor Gewinnabführung aufgrund der angenommenen Umsatzsteigerung und leicht steigender Personalaufwendungen auf dem Niveau von 2023 sein wird. Bei der Geschäftsentwicklung 2024 erwarten die Auftraggeber der Gesellschaft keine schnelle Erholung des aktuell herausfordernden wirtschaftlichen Umfeldes. Es wird aber davon ausge- gangen, dass sich die Kundennachfrage der Auftraggeber auf dem Niveau von 2023 bewegen wird, was der Gesellschaft eine Planungssicherheit für 2024 gibt. Die Gesellschaft bleibt im engen Austausch mit ihren Auftraggebern an den Standorten Ludwigshafen und Schwarzheide, um den Personalstand und damit auch die Personalkosten an veränderten Bedarfen der Auftraggeber auszurichten, wenn die eingeschätzte Prognose nicht eintritt. Sollte es auf Seiten der Gesellschaft erforderlich werden, Maßnahmen zur Personalstandsteuerung zu ergreifen, kann die Gesellschaft bei sinkenden Bedarfen weiterhin die Fluktuation auf Seiten der Stammbelegschaft nutzen oder reduziert die Personalstärke durch die Abmeldung externer Leasingmitarbeiter. Im Falle von steigenden Bedarfen erhöht die Gesellschaft in ihren operativen Betrieben die Mitarbeitenden Anzahl der Stammbelegschaft oder externer Leiharbeitnehmer. Die Gesellschaft bewertet regelmäßig ihre Chancen und Risiken. Sie folgt dabei den Vorgaben, Prozessen und Methoden des BASF-Konzerns. In Form einer Risikomatrix sind Maßnahmen zur Maximierung der Chancen und Eindämmung der Risiken beschrieben und festgelegt. Die weiteren erforderlichen Management-Elemente, für eine interne Unternehmenssteuerung in den Bereichen Sicherheit, Gesundheit, Umwelt, Energie, Informations-/ Datenschutz und Compliance sind ebenfalls implementiert. Die wesentlichen Chancen und Risiken der Gesellschaft stehen in engem Zusammenhang mit den wirtschaftlichen und finanziellen Entscheidungen des BASF-Konzerns. Veränderungen in diesen Verhältnissen können eine erhebliche Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft haben. Gegenwärtig sind außer der Ausweitung von Standortlogistikaktivitäten durch die Gesellschaft keine essenziellen Veränderungen in den vertraglichen Beziehungen im Prognosezeitraum ersichtlich. Bei der Erbringung von Logistikdienstleistungen ist für eine qualitativ nachhaltige Leistungsausführung die Verfügbarkeit von ausreichend qualifiziertem Personal ein wesentliches Element bei der Bewertung von Chancen und Risiken. Verfügbarkeit und Qualität sichern das Bestandsgeschäft und erhöhen die Chancen für Zusatzgeschäft und weiteres Wachstum. Die Gesellschaft ermittelt zur Überwachung und Steuerung der Verfügbarkeit Kennzahlen und hat Schwellwerte definiert, um erforderliche Maßnahmen zu ergreifen. Aufgrund der schlechten wirtschaftlichen Prognose für die deutsche BASF-Gruppe im Jahr 2024 erwartet die Gesellschaft keine Engpässe bei der Beschaffung von Arbeitskräften. Der Arbeitsmarkt zeigt sich zum Zeitpunkt der Lageberichtserstellung, im Vergleich zu den Vorjahren, weiterhin eher entspannt. Die Personalbeschaffungs-, Rekrutierungs- und Onboarding- Prozesse der Gesellschaft werden unabhängig davon, d.h. weiterhin regelmäßig, auf Wirksamkeit überprüft und bei Bedarf angepasst, so dass die erforderliche Verfügbarkeit gewährleistet bleibt. Dies dient insbesondere dazu, bei einer schnellen Erholung der wirtschaftlichen Lage, d.h. steigendem Bedarf, handlungsfähig zu sein und zu bleiben. Sollte es nicht gelingen, Arbeitskräfte in ausreichender Anzahl und Qualifikation am Arbeitsmarkt zu rekrutieren, kann dies ggf. dazu führen, dass die Logistikdienstleistungen der Gesellschaft nicht in erforderlichem Maße erbracht werden können, was sich entsprechend negativ auf die Leistungsindikatoren der Gesellschaft auswirken würde. Das Ausmaß schätzen wir als Mittel, die Eintrittswahrscheinlichkeit dagegen als gering ein, wodurch wir insgesamt ein geringes Risiko sehen. Vor dem Hintergrund des Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrags mit der BASF Handels- und Exportgesellschaft mbH sowie der Einbindung in das Cash-Pooling der BASF SE sind finanzielle Risiken derzeit nicht erkennbar, die auf die künftige Geschäftsentwicklung wesentlich Einfluss nehmen könnten. 4. Angaben zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen Mit dem "Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im Öffentlichen Dienst" vom 24. April 2015 hat der Gesetzgeber große deutsche Unternehmen verpflichtet, erstmals Zielgrößen für den Frauenanteil in höheren Führungspositionen festzulegen. Für die Gesellschaft wurde dies wie folgt festgelegt: Für den Frauenanteil im Aufsichtsrat der BASF Logistics GmbH wurde eine Zielgröße von 33,3 % festgelegt. Dies entspricht einem Frauenanteil von einer Frau im dreiköpfigen Aufsichtsrat. Für den Frauenanteil in der zweiköpfigen Geschäftsführung der BASF Logistics GmbH wurde eine Zielgröße von 0 (0 %) festgelegt. Diese Entscheidung wird gemäß § 52 Abs. 2 S. 4 GmbHG wie folgt begründet: Da bei der Gesellschaft lediglich zwei Geschäftsführerpositionen bestehen und eine Vergrößerung der Geschäftsleitung aufgrund der Größe und Struktur der Gesellschaft sachlich nicht erforderlich ist, kann als Zielgröße von vornherein nur auf 0, 1 oder 2 bzw. 0 %, 50 % oder 100 % festgelegt werden. Die Festlegung auf 100 % ist nicht sinnvoll, da die Geschäftsleitung dann zwingend nur mit Frauen besetzt werden kann und der bisherige Geschäftsführer in der Folge vorzeitig abberufen werden müsste. Die Festschreibung einer Quote von 50 % bei Gesellschaften mit zwei Geschäftsführerpositionen, von denen aktuell eine mit einer Frau besetzt wird, ist ebenfalls nicht sachgerecht, weil bei einem eventuellen Wechsel der aktuellen Geschäftsführerin während der Zielerreichungsperiode, die in der BASF-Gruppe aufgrund der regelmäßigen Jobrotation von Führungskräften nicht ausgeschlossen werden kann, zwingend eine Frau als Nachfolgerin bestellt werden müsste. Bei entsprechenden Zielgrößen dürfte eine erfolgreiche Kandidatin massiven Spekulationen ausgesetzt sein, lediglich aufgrund der Zielsetzung ernannt worden zu sein. Um einer solchen Konstellation vorzubeugen, die für das Betriebsklima und die Akzeptanz der Geschäftsführung erhebliche negative Folgen hätte, wird eine Zielgröße von 0 (0 %) festgelegt. Ungeachtet dieser Zielgröße wird im Falle einer eventuellen Neubesetzung während der Zielerreichungsperiode eine Entscheidung nach umfassender Würdigung der Eignung aller Kandidatinnen und Kandidaten herbeigeführt. Für die erste und zweite Führungsebene unterhalb der Geschäftsführung der BASF Logistics GmbH wird eine Zielgröße für den Frauenanteil von 0 % festgelegt. Die Zielgröße wird wie folgt begründet: Die Gesellschaft gehört der Logistik-Branche an. Die meisten der Tätigkeiten finden im produktionsnahen, chemischen Umfeld statt. In dieser Branche bzw. in den entsprechenden Berufsfeldern ist der Anteil von Frauen deutlich geringer. Dies erschwert die Identifikation und Förderung weiblicher Führungskräfte. Die Erfahrungen seit Gründung der Gesellschaft 2015 bestätigen dies bisher. Der Frauenanteil an Bewerbungseingängen liegt unter 2 %. Der Anteil von Frauen in der Gesellschaft liegt zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bei 6 % und bei 0 % auf der ersten und zweiten Führungsebene. Die zuvor genannten Zielgrößen sollen jeweils bis zum 31.12.2026 erreicht werden.
Frankenthal (Pfalz), den 11. Juni 2024 BASF Logistics GmbH Dr. Andrea Eisenhardt Jürgen Mattler Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die BASF Logistics GmbH, Frankenthal/Pfalz Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der BASF Logistics GmbH, Frankenthal/Pfalz, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der BASF Logistics GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote), die in Abschnitt 4 des Lageberichts enthalten ist, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote), die in Abschnitt 4 des Lageberichts enthalten ist. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entschei- dungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Berlin, den 12. Juni 2024 KPMG
AG
Dr. Kronner, Wirtschaftsprüfer Klein, Wirtschaftsprüfer |
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