IKL
Entwicklungsgesellschaft mbH
Maisach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
28.841,00 |
0,00 |
| I.
Sachanlagen |
28.841,00 |
|
| B.
Umlaufvermögen |
174.799,46 |
216.825,19 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
105.617,81 |
208.708,96 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
7.971,56 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
69.181,65 |
8.116,23 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.891,90 |
1.786,96 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
75.508,27 |
77.658,68 |
| Aktiva |
281.040,63 |
296.270,83 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
85.000,00 |
85.000,00 |
| III.
Verlustvortrag |
187.658,68 |
205.708,12 |
| IV.
Jahresüberschuss |
2.150,41 |
18.049,44 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
75.508,27 |
77.658,68 |
| B.
Rückstellungen |
25.306,05 |
28.645,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
255.734,58 |
267.625,83 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
26.419,57 |
67.625,83 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
229.315,01 |
200.000,00 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
200.054,04 |
205.723,31 |
| Passiva |
281.040,63 |
296.270,83 |
Anhang
Allgemeine Hinweise
Der vorliegende Jahresabschluss wurde
gemäß den §§ 242 ff. HGB und
§§ 264 ff. HGB sowie den einschlägigen
Vorschriften des GmbHG und der Satzung durch die
Geschäftsführer aufgestellt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Bei der Gesellschaft handelt es sich gem. § 267
Abs. 1 HGB um eine kleine Kapitalgesellschaft.
Auf die Erleichterung gem. § 264 Abs. 1, Satz 5
HGB wird verzichtet.
Angaben zum Unternehmen
IKL Entwicklungsgesellschaft mbH Sitz: Maisach
Amtsgericht München, HRB 259205
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren,
im Wesentlichen unverändert zum Vorjahr, die
nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
maßgebend.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und
Methoden:
AKTIVA
Anlagevermögen
Die Finanzanlagen sind mit den Anschaffungskosten
bewertet worden.
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Umlaufvermögen
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert
angesetzt. Allen risikobehafteten Posten wurden durch die
Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung
getragen.
Kassenbestände und Guthaben bei
Kreditinstituten wurden zum Nennwert bilanziert. Die
flüssigen Mittel sind ausschließlich in Euro im
Bestand.
PASSIVA
Rückstellungen
Die
Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden Steuern.
Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste
aus schwebenden Geschäften.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten sind zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt.
Fremdwährungsverbindlichkeiten bestanden zum
Bilanzstichtag nicht.
Erläuterungen zur Bilanz
Anlagevermögen
Von der Verpflichtung ein Anlagengitter aufzustellen
ist die Gesellschaft gem. § 274a HGB befreit.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen wurden durch Einzelwertberichtigungen
berücksichtigt.
Sämtliche Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände sind
innerhalb eines Jahres zur Zahlung fällig.
Latente SteuernSoweit der nach der Steuerbilanz sich
ergebende Steueraufwand dem Ergebnis der Handelsbilanz
entspricht bzw. das Handelsbilanzergebnis niedriger ist als
das Ergebnis der Steuerbilanz, wird gem. § 274 Abs. 1
Satz 2 HGB auf den gesonderten Ausweis verzichtet.
Rechnungsabgrenzungsposten
Für Ausgaben vor dem Abschlussstichtag soweit
sie Aufwand für eine Bestimmte Zeit nach diesem Tag
darstellen, wurde ein Rechnungsabgrenzungsposten gebildet.
Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital beträgt unverändert
zum Vorjahr 25.000 Euro. Es ist in vollem Umfang geleistet.
Rückstellungen
Die Rückstellungen wurden in Höhe des
Betrages gebildet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung der jeweilig erkennbaren
Risiken und möglichen Verbindlichkeiten erforderlich
sein wird. Die Rückstellungen umfassen die
wesentlichen Positionen. Weitere Rückstellungen waren
nicht zu bilden.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden zum
Rückzahlungsbetrag nach § 253 Abs. 1 HGB
passiviert.
Verbindlichkeiten, bei denen der Tageswert über
dem Rückzahlungsbetrag gelegen hat, waren am
Bilanzstichtag nicht vorhanden.
In Höhe von 200.000,00 Euro besteht eine
Rangrücktrittsvereinbarung mit dem Gläubiger.
Angaben zu Haftungsverhältnissen gemäß
§ 251 HGB i. V. § 268 Abs. 7 HGB
Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung
von Wechseln bestanden am Bilanzstichtag nicht.
Verbindlichkeiten aus Bürgschaften, Wechsel- und
Scheckbürgschaften bestanden am Bilanzstichtag
nicht.
Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von
Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten
bestanden am Abschlussstichtag nicht.
Angaben zu sonstigen finanziellen Verpflichtungen gem.
§ 285 Nr. 3a HGB
Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die für
die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung wären,
bestanden am Bilanzstichtag nicht.
Sonstige Angaben
Zahl der Arbeitnehmer § 285 Nr. 7 HGB
13 Arbeitnehmer
Gesamtbezüge der Geschäftsführer §
285 Nr. 9 a und b HGB
Angaben unterbleiben gem. § 288 Abs. 1 Nr. 1
HGB.
Angaben zum Anteilsbesitz § 285 Nr. 11 HGB
Angaben unterbleiben gem. § 286 Abs. 3 HGB
Zusammensetzung der Organe § 285 Nr. 11 HGB
Angaben unterbleiben gem. § 288 Abs. 1 Nr. 1
HGB
Angaben zu § 245
HGB
Gezeichnet,
Maisach, den 27.7.2023
Peter Bertram
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.07.2023
festgestellt.
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