Stammdaten

Register
Amtsgericht Frankfurt/Oder HRB 16976
Eingetragen
11.7.2018
Branche
Herstellung von SolarwärmekollektorenHerstellung von PrüfmaschinenBauträger für Wohngebäude
Gegenstand
Die Entwicklung, der Vertrieb und die Montage von Geosolar- und Haustechnik.

Historie

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Management

NameRolle
Ulrich Bewer
seit 11.7.2018
Geschäftsführer
Volkmar Schwarz
seit 11.7.2018
Prokura

Konzern- und Jahresabschlüsse

HLS Montagen GmbH

Fredersdorf-Vogelsdorf (vormals: Zinnowitz)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017

Bilanz zum 31.12.2017

HLS Montagen GmbH (ehem. Geosolar Energietechnik), Fredersdorf-Vogelsdorf

Aktiva

31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
A. Anlagevermögen    
I. Immat. Vermögensgegenstände 822,00 1.119,00
II. Sachanlagen 560.419,00 350.832,00
  561.241,00 351.951,00
B. Umlaufvermögen    
I. Vorräte 130.878,22 193.912,22
II. Ford.u.sonst.Vermögensgegenst. 926.543,70 1.174.229,01
III. Kassenbestand, Bundesbankguth. 663.145,66 442.446,74
  1.720.567,58 1.810.587,97
C. Aktive RAP 61.891,55 50.395,06
Summe Aktiva 2.343.700,13 2.212.934,03

Passiva

   
  31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
A. Eigenkapital    
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzgewinn 249.825,02 202.856,88
Summe Eigenkapital 274.825,02 227.856,88
B. Rückstellungen 187.553,90 116.250,74
C. Verbindlichkeiten 1.881.321,21 1.868.826,41
Summe Passiva 2.343.700,13 2.212.934,03

Anhang zum 31. Dezember 2017

BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE

Die Gesellschaft HLS Montagen GmbH (ehem. Geosolar Energietechnik) mit Firmensitz in Fredersdorf-Vogelsdorf, (Handelsregister Frankfurt (Oder) HRB 16976 FF) ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Dritten Buches des HGB (§§ 238 ff) unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff HGB) in der Fassung des BilRUG sowie der Vorschriften des GmbHG aufgestellt worden.

Soweit im Berichtsjahr hinsichtlich der im Vorjahr von den Gliederungsvorschriften des HGB und des GmbHG abweichenden Positionen der Bilanz- und Gewinn- und Verlustrechnung Veränderungen vorgenommen wurden, wurde dem Prinzip der Darstellungsstetigkeit (§ 265 Abs. 1 HGB) durch Anpassung der Vorjahreszahlen entsprochen.

Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden erfolgte nach den Grundsatz der Unternehmensfortführung (Going-Concern-Prinzip §252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Die in der Bilanz ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet (§252 Abs. 1 Nr. 3 HGB).

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Verbindlichkeiten, die Rückstellungen sowie die Rechnungsabgrenzungsposten werden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Forderungen und Verbindlichkeiten, die nach §387 BGB aufgerechnet werden können, werden in saldierter Form ausgewiesen.

Für Zahlungen vor den Stichtag, die Aufwand/Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, werden aktive/passive Rechnungsabgrenzungsposten gebildet.

Aktiva

Die Aufgliederung und die Bewegungen des Anlagevermögens sind dem Anlagespiegel zu entnehmen.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauerhaft zu dienen.

Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bewertet und sind, da abnutzbar, um die planmäßige Abschreibung vermindert worden.

Das bewegliche Sachanlagevermögen wurde entsprechend des beiliegenden Anlagenspiegels unter Beachtung der steuerlichen Vorschriften des § 7 EStG fortentwickelt. Hierbei wurde die Abschreibungsmethode gem. § 7 Abs. 1 EStG unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Wirtschaftsgüter angewandt.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis zu 410,00 EUR wurden gem. §6 Abs.2 EStG bewertet.

Im Anlagevermögen befinden sich keine selbsterstellten Wirtschaftsgüter.

Die Warenbestände sind durch eine zeitnahe Inventur ermittelt worden.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Vermögensgegenstände werden gem. § 252 Abs.1 Nr.3 HGB einzeln bewertet und sind zum Nennwert vermindert um Wertberichtigungen und unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt.

Entsprechend den Vorschriften des §146 Abs.1 Satz 2 AO sind die Kasseneinnahmen und Kassenausgaben im Kassenbuch täglich festgehalten worden. Der so ermittelte Kassenbestand stimmt mit dem Bilanzansatz überein.

Die Bankbestände sind mit den dazugehörigen Kontoauszügen verglichen und somit mit dem Nennwert angesetzt worden. Der Bilanzansatz stimmt mit dem Rechnungsabschluss des betreffenden Institutes zum Bilanzstichtag überein.

Passiva

Das gezeichnete Kapital wird zum Nennbetrag angesetzt.

Bei der Bemessung der Rückstellungen wurden allen erkennbaren Risiken angemessen und ausreichend Rechnung getragen. Die sonstigen Rückstellungen betreffen die Kosten für die Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses sowie für die Erstellung der Steuererklärungen.

Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag bilanziert.

Eventualverbindlichkeiten im Sinne der § 251 und 268 Abs. 7 HGB bestehen nicht.

Der unter dem Posten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesene Betrag ist teilweise durch übliche Eigentumsvorbehalte von Lieferanten besichert.

Die Fristigkeiten der bestehenden Verbindlichkeiten sind dem folgenden Verbindlichkeitenspiegel zu entnehmen.

Angaben zu den Restlaufzeitvermerken:

Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr betragen

- gegenüber Kreditinstituten 199.419,13 EUR
- aus erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 2.336,13 EUR
- aus Lieferungen und Leistungen 987.907,06 EUR
- sonstige Verbindlichkeiten 188.642,06 EUR

Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit über einem Jahr betragen:

- gegenüber Kreditinstituten 503.016,83 EUR

- Davon die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit über fünf Jahre betragen 0,00 EUR

ANGABEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

SONSTIGE ANGABEN

Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 47 Arbeitnehmer beschäftigt.

Es bestehen keine Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs.3 GmbHG/§264c Abs.1 HGB).

Während des Zeitraumes vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017 wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Person geführt:

Geschäftsführer: Ulrich Bewer , im ausgeübten Beruf: Dipl. Ingenieur

Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

VORSCHLAG DER ERGEBNISVERWENDUNG

Die Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern vor, das Jahresergebnis auf neue Rechnung vorzutragen.

Der Jahresabschluss ist mit dem heutigen Tag durch die Gesellschafterversammlung gebilligt worden.

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 21.12.2018

 

Fredersdorf-Vogelsdorf, den 21.12.2018

HLS Montagen GmbH (ehem. Geosolar Energietechnik)

Ulrich Bewer

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