CAS Concept
Automaten Systeme GmbH i. L.
Spenge
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| B.
Anlagevermögen |
0,00 |
105,00 |
| I.
Sachanlagen |
0,00 |
105,00 |
| 1.
technische Anlagen und Maschinen |
0,00 |
105,00 |
| C.
Umlaufvermögen |
8.769,07 |
12.513,64 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
6.305,48 |
6.764,18 |
| 1.
sonstige Vermögensgegenstände |
6.305,48 |
6.764,18 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.463,59 |
5.749,46 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
21.269,07 |
25.118,64 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
20.269,07 |
20.932,78 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
4.067,22 |
2.151,18 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
663,71 |
1.916,04 |
| B.
Rückstellungen |
1.000,00 |
3.355,00 |
| 1.
Steuerrückstellungen |
0,00 |
2.555,00 |
| 2.
sonstige Rückstellungen |
1.000,00 |
800,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
0,00 |
830,86 |
| 1.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
0,00 |
830,86 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
0,00 |
830,86 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
21.269,07 |
25.118,64 |
Anhang
Allgemeine Abschlusserläuterungen
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kaptialgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 276 II HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für
mittelgroße Kaptialgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handeslgesetzbuches aufgestellt
(§§ 265 I 2, 266 ff. HGB).
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung
und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden
insoweit angepasst. Eine Durchbrechnung der Stetigkeit
liegt insoweit nicht vor (Art. 67 VIII 1 EGHGB). Die
Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB
nicht angepasst.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgt zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung nutzungsbedingter
planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der
planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Die
beweglichen Anlagegüter werden linear und degressiv
abgeschrieben.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 I HGB).
Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 I 2 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB).
III. Angaben zur Bilanz
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im
Anlagespiegel dargestellt. Hieraus ergeben sich auch die
Abschreibungen des Geschäftsjahres (§ 268 II
HGB).
Die Forderungen gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 III GmbHG) betragen 6.250,- € (Vorjahr 6
T€).
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 III GmbHG) bestehen nicht.
Zum Abschlussstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB
(§ 268 VII HGB).
IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt.
V. Sonstige Pflichtangaben
Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 0
(Vorjahr: 0) Arbeitnehmer beschäftigt. (§ 285 Nr.
7 HGB).
Während des laufenden Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens -
unverändert - geführt durch
Manfred
Heuer, Spenge
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Die Schutzklausel gem. § 286 IV HGB wurde in
Anspruch genommen.
Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288
HGB wurde Gebrauch gemacht.
Datum der Feststellung: 07.07.2011
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