Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 190679
Eingetragen
22.2.2011
Branche
Grafik- und KommunikationsdesignTätigkeiten von WerbeagenturenPublic-Relations-Beratung
Gegenstand
Marken- und Unternehmenskommunikation. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten sind nicht Gegenstand des Unternehmens.

Historie

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Management

NameRolle
Frank Rief
seit 22.2.2011
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
Barbara Schulte-Rief
50.23%
49.77%

Gesellschafter
Beta

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Barbara Schulte-Rief
München
13.060 €
50.23%
Frank Rief
München
12.940 €
49.77%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Rief Media Design GmbH

München

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

  31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 10.657,00 0,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 856,00 0,00
II. Sachanlagen 9.801,00 0,00
B. Umlaufvermögen 98.475,14 25.000,00
I. Vorräte 12.600,00 0,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 43.302,83 25.000,00
1. eingeforderte noch ausstehende Kapitaleinlagen 0,00 25.000,00
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 42.572,31 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 109.132,14 25.000,00

Passiva

   
  31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 28.525,15 24.849,00
I. gezeichnetes Kapital 26.000,00 25.000,00
II. Jahresüberschuss/-fehlbetrag 0,00 -151,00
III. Bilanzgewinn 2.525,15 0,00
B. Rückstellungen 26.529,25 151,00
C. Verbindlichkeiten 54.077,74 0,00
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 54.077,74 0,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 109.132,14 25.000,00

Anhang

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der Rief Media Design GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Angaben zur Bilanzierung und Bewertung

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Zugänge zum Anlagevermögen werden mit den Anschaffungskosten gemäß § 255 Abs. 1 HGB erfasst. Die abnutzbaren Gegenstände des Anlagevermögens werden planmäßig abgeschrieben. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden nach der linearen Methode, Sachanlagen nach der degressiven sowie nach der linearen Methode abgeschrieben. Alle bis zum 31. Dezember 2007 zugegangenen Vermögensgegenstände von geringem Wert (steuerlich: Geringwertige Wirtschaftsgüter) wurden gemäß den steuerlichen Vorschriften auch in der Handelsbilanz im Zugangsjahr voll abgeschrieben und im Anlagenspiegel als Abgang ausgewiesen. Seit dem 01. Januar 2008 wurden diese Vermögensgegenstände auf Grund des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 vom 25. Mai 2007 in der Handelsbilanz gemäß den geänderten steuerlichen Wertgrenzen im Zugangsjahr sofort abgeschrieben bzw. in jährlichen Sammelposten, die insgesamt von untergeordneter Bedeutung sind, aktiviert und über einen Zeitraum von fünf Jahren planmäßig abgeschrieben. Ab dem 01. Januar 2010 werden die bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 410,00 im Jahres des Zugangs wieder voll abgeschrieben. Mit dem Zeitpunkt der vollständigen Abschreibung werden diese Vermögensgegenstände im Anlagenspiegel als Abgang ausgewiesen.

Fertige und unfertige Erzeugnisse sowie halbfertige Arbeiten werden zu Verkaufspreisen reduziert um einen kalkulatorischen Abschlag angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Rückstellungsbildung wurde gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Sonstige Pflichtangaben

Namen der Geschäftsführer

Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:

Herr Frank Rief

Herr Christian Jegl

Jeder der Geschäftsführer ist befugt, die Gesellschaft alleine zu vertreten. Nur der Geschäftsführer Frank Rief ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

(§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB)

Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:

Sachverhalte Betrag
Euro
Ausleihungen 0,00
Forderungen 28.020,85
Verbindlichkeiten 0,00

Dieser Betrag beinhaltet auch die Forderungen gegen Geschäftsführer in voller Höhe. Die Forderungen werden mit 2% über dem Basiszinssatz p.a. verzinst.

Unterschrift der Geschäftsleitung

 

München, 23. November 2012

Frank Rief, Geschäftsführer

Christian Jegl, Geschäftsführer

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 18.12.2012 festgestellt.

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