Verwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Rief Media Design GmbH
Dietrichsteinstraße 14, 81249 München, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Frank Rief seit 22.2.2011 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
Barbara Schulte-Rief | 50.23% |
| 49.77% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Rief Media Design GmbHMünchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011BilanzAktiva
AnhangAllgemeine Angaben Der Jahresabschluss der Rief Media Design GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Zugänge zum Anlagevermögen werden mit den Anschaffungskosten gemäß § 255 Abs. 1 HGB erfasst. Die abnutzbaren Gegenstände des Anlagevermögens werden planmäßig abgeschrieben. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden nach der linearen Methode, Sachanlagen nach der degressiven sowie nach der linearen Methode abgeschrieben. Alle bis zum 31. Dezember 2007 zugegangenen Vermögensgegenstände von geringem Wert (steuerlich: Geringwertige Wirtschaftsgüter) wurden gemäß den steuerlichen Vorschriften auch in der Handelsbilanz im Zugangsjahr voll abgeschrieben und im Anlagenspiegel als Abgang ausgewiesen. Seit dem 01. Januar 2008 wurden diese Vermögensgegenstände auf Grund des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 vom 25. Mai 2007 in der Handelsbilanz gemäß den geänderten steuerlichen Wertgrenzen im Zugangsjahr sofort abgeschrieben bzw. in jährlichen Sammelposten, die insgesamt von untergeordneter Bedeutung sind, aktiviert und über einen Zeitraum von fünf Jahren planmäßig abgeschrieben. Ab dem 01. Januar 2010 werden die bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 410,00 im Jahres des Zugangs wieder voll abgeschrieben. Mit dem Zeitpunkt der vollständigen Abschreibung werden diese Vermögensgegenstände im Anlagenspiegel als Abgang ausgewiesen. Fertige und unfertige Erzeugnisse sowie halbfertige Arbeiten werden zu Verkaufspreisen reduziert um einen kalkulatorischen Abschlag angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Rückstellungsbildung wurde gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Sonstige Pflichtangaben Namen der Geschäftsführer Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt: Herr Frank Rief Herr Christian Jegl Jeder der Geschäftsführer ist befugt, die Gesellschaft alleine zu vertreten. Nur der Geschäftsführer Frank Rief ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB) Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Dieser Betrag beinhaltet auch die Forderungen gegen Geschäftsführer in voller Höhe. Die Forderungen werden mit 2% über dem Basiszinssatz p.a. verzinst. Unterschrift der Geschäftsleitung
München, 23. November 2012 Frank Rief, Geschäftsführer Christian Jegl, Geschäftsführer sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 18.12.2012 festgestellt. |
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