KS Eventproduktionen GmbH
Selbe AdresseMesse-, Kongress- und Business-Event-Veranstalter
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Siegfried Schuster seit 1.7.2014 | Geschäftsführer |
Judith Schädler seit 1.7.2014 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Braspack GmbHLadenburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020Bilanz
AnhangA. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Ansatz- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanz-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. I. Angaben zum Unternehmen Firma: Braspack GmbH Sitz: Ladenburg Registergericht: Mannheim HR-Nummer: HRB 719884 II. Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften der §§ 266 bzw. 275 HGB. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Anhangs (§ 288 HBG) wurden in Anspruch genommen. Außerdem wurde darauf verzichtet, den Jahresabschluss um einen Lagebericht zu ergänzen (§ 264 Abs. 1 HGB). Es ist beabsichtigt, die Erleichterungen für die Veröffentlichung, welche kleinen Kapitalgesellschaften eingeräumt werden, in Anspruch zu nehmen. Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres grundsätzlich vergleichbar. III. Bilanzierungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden, es sei denn, das Gesetz sieht eine Verrechnung vor (§ 246 Absatz 2 Satz 2 HGB). Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens, für die Beschaffung des Eigenkapitals und für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB bestanden nicht. IV. Bewertungsmethoden Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden grundsätzlich einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: 1. Immaterielle Vermögensgegenstände Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu den Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. 2. Sachanlagen Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen nur linear vorgenommen. Geringwertige Vermögensgegenstände (Anschaffungs- oder Herstellungskosten von bis zu EUR 800,00) wurden in Übereinstimmung mit den deutschen steuerlichen Vorschriften im Erwerbsjahr voll abgeschrieben. 3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Risiken wurden durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. 4. Rückstellungen Die Rückstellungen wurden nach § 253 Absatz 1 Satz 2 HGB mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Für die Ermittlung des Erfüllungsbetrags wurden zukünftige Kostensteigerungen berücksichtigt. 5. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. B. Erläuterungen zur Bilanz Bei der Ermittlung der Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen berücksichtigt. Umlaufvermögen. Die in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind bzw. waren am Bilanzstichtag jeweils innerhalb eines Jahres fällig. Verbindlichkeiten. Unter den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter in Höhe von EUR 333.789,96 (i. Vj.: EUR 270.547,40) enthalten, die sowohl den Liefer- und Leistungsverkehr als auch die Ergebnisabführung betreffen (Angabe gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG). Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Die Verbindlichkeiten sind - abgesehen von den üblichen Eigentumsvorbehalten - nicht besichert. Sonstige Angaben Sonstige finanzielle Verpflichtungen nach § 285 Nr. 3 bzw. 3a HGB Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB sind, aber Bedeutung für die Beurteilung der Lage des Unternehmens haben, liegen wie folgt vor: Aus Umlageverträgen mit dem Organträger betreffend Personal- und Logistikdienstleistungen in Höhe von TEUR 177 (Jahresbetrag), davon gegenüber verbundenen Unternehmen TEUR 177 (Jahresbetrag). Angaben zu den beschäftigten Arbeitnehmern nach § 285 Nr. 7 HGB Im Geschäftsjahr 2020 waren keine Arbeitnehmer beschäftigt. Angaben zum Abschreibungszeitraum des Geschäfts- oder Firmenwerts nach § 285 Nr. 13 HGB Ausgewiesen wird der von der H. Latein GmbH entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwert gemäß Kaufvertrag vom 17.07.2014. Der Geschäfts- oder Firmenwert wird bei der Braspack GmbH entsprechend den Feststellungen der steuerlichen Betriebsprüfung über einen Zeitraum von 15 Jahren abgeschrieben. Unterzeichnung des Jahresabschlusses durch die Geschäftsführung Ladenburg, 10. März 2021 gez. Judith Schädler und Siegfried Schuster Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 18.5.2021. |
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