Fuchs
Elektronik GmbH
Ansbach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
43.091,00 |
148.308,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.642,00 |
8.608,00 |
| II.
Sachanlagen |
41.449,00 |
139.700,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.454.630,18 |
931.706,08 |
| I.
Vorräte |
4.289,63 |
31.174,02 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
138.778,07 |
351.412,61 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.311.562,48 |
549.119,45 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
11.357,00 |
8.143,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.509.078,18 |
1.088.157,08 |
Passiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Eigenkapital |
853.910,92 |
707.115,85 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
52.000,00 |
52.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
801.910,92 |
655.115,85 |
| B.
Rückstellungen |
130.561,00 |
250.811,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
44.606,26 |
130.230,23 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
480.000,00 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.509.078,18 |
1.088.157,08 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Firma Fuchs Elektronik GmbH
wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungs- vorschriften
des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrages
zu beachten.
Angaben, die Wahlweise in der Bilanz oder im Anhang
gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang
aufgeführt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut
Registergericht
Firmenname laut Registergericht: Fuchs Elektronik
GmbH
Firmensitz laut Registergericht: Ansbach
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Ansbach
Register-Nr.: 1161
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert. Sofern sich außerordentliche
Wertminderungen ergaben wurde der niedrigere beizulegende
Wert angesetzt.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Sofern
sich außerordentliche Wertminderungen ergaben wurde
der niedrigere beizulegende Wert angesetzt.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter werden aus
Gründen der Wirtschaftlichkeit und Wesentlichkeit
entsprechend den ertragsteuerlichen Regeln bewertet.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die sonstigen Vermögensgegenstände sind mit
den Anschaffungskosten bzw. Nennwerten unter
Berücksichtigung ggf. erforderlicher Abschreibungen
angesetzt.
Die Kassenbestände und Guthaben bei
Kreditinstituten sind mit den Nennwerten angesetzt.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben,
die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem
Abschlussstichtag sind. Sie sind zum Nennwert angesetzt.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Passive Rechnungsabgrenzungsposten betreffen
Einnahmen, die Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem
Abschlussstichtag sind. Sie sind zum Nennwert angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden übernommen
werden.
Ein Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.
Angaben zur Bilanz
Gewinn-/Verlustvortrag bei teilweiser
Ergebnisverwendung
Bei Aufstellung der Bilanz unter
Berücksichtigung der teilweisen Ergebnisverwendung
wurde im Bilanzgewinn ein Gewinnvortrag von EUR 655.115,85
einbezogen.
Angabe zu Restlaufzeitvermerken
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt EUR 1,00
(Vorjahr: EUR 6.396,00).
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt EUR 44.606,26
(Vorjahr: EUR 130.230,23).
Außerplanmäßige Abschreibungen auf das
Anlagevermögen
Auf Gegenstände des Anlagevermögens wurden
außerplanmäßige Abschreibungen in
Höhe von EUR 38.122,00 vorgenommen.
Sonstige Angaben
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer gem. § 267 Abs. 5 HGB betrug 39.
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Robert Dietrich und Detlef Fuchs
Die Geschäftsführer sind
einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Vorgänge von besonderer Bedeutung
Mit Gesellschafterbeschluss vom 18.11.2017 wurde die
Auflösung der Gesellschaft zum 31.12.2017 beschlossen.
Unterschrift der Geschäftsführung
Ansbach, den 26. Oktober 2018
Fuchs Elektronik GmbH
vertreten durch die Liquidatoren der GmbH
gez. Robert Dietrich
Detlef Fuchs
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.10.2018 festgestellt.
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