Lenoren Immobilien GmbH
Selbe AdresseKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Henning D. Thiele seit 17.2.2026 | Geschäftsführer |
Torsten Meinberg seit 17.8.2012 | Geschäftsführer |
Enrico Del Rosso seit 1.3.2012 | Prokura |
Wolf Gunnar Ewald seit 17.2.2012 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Freie und Hansestadt Hamburg | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
LOTTO Hamburg GmbHHamburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Inhaltsverzeichnis A LAGEBERICHT GRUNDLAGEN Geschäftsmodell Ziele und Strategien Unternehmenssteuerung WIRTSCHAFTSBERICHT Geschäftsverlauf Lage PROGNOSEBERICHT Erläuterung und Beurteilung der künftigen Entwicklung RISIKOBERICHT Risikomanagementsystem B JAHRESABSCHLUSS BILANZ GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG C ANHANG ANGABEN ZUR GESELLSCHAFT ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS WESENTLICHE BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ Aktiva Passiva ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG Umsatzerlöse Sonstige betriebliche Erträge Umsatzbezogene Aufwendungen aus dem Spielgeschäft Sonstige betriebliche Aufwendungen Abschlussprüferhonorare SONSTIGE ANGABEN Sonstige finanzielle Verpflichtungen Nachtragsbericht Arbeitnehmer Gesellschafter/ Konzernverhältnisse Mitglieder der Geschäftsführung Bezüge der Geschäftsführung Mitglieder des Aufsichtsrates Bezüge des Aufsichtsrates Bezüge früherer Mitglieder der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates Ergebnisverwendung A LageberichtGrundlagen Geschäftsmodell Organisatorische Struktur Mit Wirkung zum 01.01.2008 wurde die LOTTO Hamburg GmbH (nachstehend "LOTTO Hamburg" genannt) mit der NORDWEST LOTTO UND TOTO - Staatliche Lotterie der Freien und Hansestadt Hamburg (NLTH) zusammengeführt. Zum selben Zeitpunkt hat die Freie und Hansestadt Hamburg LOTTO Hamburg auf der Basis von § 1 des Hamburgischen Lotteriegesetzes die Konzession erteilt, alle bisher vom Rechtsvorgänger NLTH veranstalteten Lotterien und Wetten im bisherigen Umfang zu veranstalten. Sofern es die Freie und Hansestadt Hamburg zur Erfüllung ihrer Verpflichtung für geboten hält, zusätzliche oder andere Glücksspiele anzubieten, erstreckt sich die Konzession auch auf diese. Die Konzession läuft derzeit bis zum 31.12.2027. Neben der Konzession bedarf LOTTO Hamburg einer Erlaubnis der zuständigen Behörde zur Veranstaltung der Lotterien. Diese Veranstaltungserlaubnis läuft derzeit bis zum 31.12.2027 und damit analog zur Laufzeit der Konzession. Der Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV 2021) trat planmäßig zum 01.07.2021 in Kraft. Produkte LOTTO Hamburg bildet in Deutschland zusammen mit den Landeslotteriegesellschaften der 15 anderen Bundesländer den Deutschen Lotto- und Totoblock (DLTB). Zweck der Kooperation ist die Veranstaltung und Durchführung von Lotterien unter Beachtung der Lotteriehoheit der einzelnen Bundesländer nach einheitlichen Bedingungen. Weitere Vereinbarungen innerhalb einer Eurojackpot-Kooperation, einer BINGO !- Kooperation sowie im Rahmen der Kooperation "bundesweite Sofortlotterie" regeln ebenfalls dort notwendige Zusammenarbeiten. Zum Produktangebot der LOTTO Hamburg GmbH zählen LOTTO 6aus49, Eurojackpot, KENO, TOTO 6aus45 Auswahlwette und 13er Ergebniswette, Spiel77, SUPER6, plus5, GlücksSpirale, die SiegerChance, BINGO! - Die Umweltlotterie sowie die Sofortlotterien (Losbrieflotterien). Vertriebswege Mit der auf Nachhaltigkeit und Zukunftsfähigkeit basierenden Mehrkanalstrategie von LOTTO Hamburg soll sichergestellt werden, dass die Bevölkerung in Hamburg ein legales Angebot an Glücksspielen überall dort nutzen kann, wo ein Spielbedürfnis vorhanden ist, das es zu kanalisieren gilt. Diese Mehrkanalstrategie umfasst das Angebot der Produkte in terrestrischen Einzelstandorten sowie über feste und mobile Internetlösungen. Mit der Änderung des Glücksspielrechts ab 01.07.2012 wurde auch für gewerbliche Spielvermittler die Möglichkeit eröffnet, das staatliche Lotterieangebot im Internet zu vertreiben. Dabei sind die gewerblichen Spielvermittler zur Regionalisierung der Spielaufträge verpflichtet, d.h. von Hamburger Spielern durch Vermittlung gewerblicher Spielvermittler im Internet generierte Spielaufträge dürfen nur bei LOTTO Hamburg abgegeben werden. Die gewerblichen Spielvermittler benötigen für ihre Tätigkeit eine Erlaubnis, die bundesweit zentral von der Gemeinsamen Glücksspielaufsicht der Länder erteilt wird. Externe Einflüsse LOTTO Hamburg bewegt sich auf einem stark regulierten Markt, der auch von illegalen Anbietern in erheblichem Umfang bedient wird. So war festzustellen, dass das Angebot von Wetten über das Internet aus dem Ausland auf die deutschen legalen Lotterien, getarnt als Teilnahme in Deutschland, weiter vorhanden ist, obwohl die nationalen Gerichte permanent bestätigen, dass das Anbieten schwarzer Lotteriewetten und die Werbung dafür illegal sind. Das geltende Glücksspielrecht eröffnet zwar grundsätzlich durch erweiterte Werbemöglichkeiten den staatlichen Anbietern die Chance, den Kanalisierungserfolg zu verbessern und Spielwillige vom illegalen oder unkontrollierten Markt fernzuhalten. Diese Möglichkeiten sind allerdings durch die Rechtsprechung und Verwaltungspraxis weiterhin deutlich eingeschränkter als die beobachtete Werbepraxis der illegalen Anbieter. Veränderungen hinsichtlich der Werbemöglichkeiten erhöhen bzw. reduzieren den Kanalisierungserfolg. Hinzu kommt, dass die Zugangshürden für Kunden auch im Internet zum legalen Markt deutlich höher sind als zum illegalen Markt und demzufolge der Kanalisierungseffekt entsprechend eingeschränkt möglich ist. Außerdem bestehen für die meisten staatlichen Lotteriegesellschaften - darunter LOTTO Hamburg - Wettbewerbsnachteile gegenüber den mit einer Erlaubnis ausgestatteten gewerblichen Spielvermittlern im Internet, da deren Werbeaktivitäten über das für LOTTO Hamburg Mögliche hinausgehen. Einen wesentlichen Einfluss auf die Entwicklung des Spieleinsatzes hat die Höhe und Häufigkeit von Jackpots. Hier wirken sich vor allem die Jackpots bei den Zahlenlotterien LOTTO 6aus49 und Eurojackpot aus. Ziele und Strategien Aufgabe Die Aufgabe von LOTTO Hamburg besteht in der Sicherstellung eines ausreichenden Glücksspielangebots in der Freien und Hansestadt Hamburg und in der Erbringung von Dienstleistungen gegenüber staatlichen oder staatlich konzessionierten Glücksspielanbietern anderer Länder und der Vornahme aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. Dabei ist sich das Unternehmen seiner besonderen gesellschaftspolitischen Verantwortung für die Ordnung und Lenkung des Glücksspielmarktes bewusst. Ziele
Strategien Für die Unternehmensstrategie ergeben sich aus den Vorgaben der Gesellschafterin, der Unternehmensstruktur und -kultur sowie der Analyse des Glücksspielmarktes für die kommenden Jahre die folgenden strategischen Handlungsfelder und -bedarfe:
Unternehmenssteuerung Kennzahlen LOTTO Hamburg steuert und orientiert sein Handeln an einem festgelegten Kennzahlensystem. Zu diesen Kennzahlen zählen
Darüber hinaus steuert LOTTO Hamburg individuelle Maßnahmen nach vorher definierten Kennzahlen. Wirtschaftsbericht Geschäftsverlauf Rahmenbedingungen 2023 wurden entsprechend der DIN-Regelung Kalenderwochen 52 Kalender-/ Veranstaltungswochen dem Geschäftsjahr zugeordnet; 2022 waren dies ebenfalls 52 Wochen. Bei den besonders umsatzstarken Lotterien LOTTO 6aus49 und Eurojackpot ergaben sich 2023 gegenüber 2022 in Summe sinkende Basisumsätze bei insgesamt steigenden Spieleinnahmen aufgrund der Einführung einer 2ten-Ziehung beim Eurojackpot sowie erhöhter Jackpotaufkommen. Beim LOTTO 6aus49 waren 0,8 % unter Vorjahr liegende Spieleinsätze zu verzeichnen, während sie beim Eurojackpot rd. 15 % über Vorjahr ausfielen. Insgesamt lagen die LOTTO 6aus49- und Eurojackpot-Spieleinsätze in Summe aber über PLAN. Die Zahl der geöffneten Annahmestellen ist zum 31.12.2023 im Vergleich zu 2022 um 3 Standorte gesunken. Abgleich ggü. Prognosen
Lage Erträge: Die Spieleinsätze beliefen sich 2023 auf 172,1 Mio€ und nahmen damit gegenüber dem Vorjahr um 7,3 Mio€ bzw. 4,4 % zu. Die Einnahmen aus Bearbeitungsgebühren der einzelnen Lotterien steigerten sich um 0,4 Mio€ auf 7,0 Mio€ bzw. um +6,6 %.
Aus Sicht der Vertriebswege stellt es sich so dar, dass sich die Annahmestellen ca. um +3 %, der eigene Internetvertrieb um rd. +5 % und der Vertrieb über die gewerblichen Spielvermittler ca. +19 % gegenüber 2022 erhöhen. Das terrestrische Abonnement verliert rd. -6 %. Die Bearbeitungsgebühren folgen grundsätzlich dem Spielaufkommen. Von Dienstleistern in 2023 durchgeführte Glücksspielstudien erhöhen die sonstigen Umsätze. Die sonstigen betrieblichen Erträge resultieren im Wesentlichen aus nicht abgeholten Gewinnen, welche mit Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfrist als Erträge verbucht werden. Aufwendungen: Den aufgeführten Spielerträgen stehen entsprechende umsatzabhängige Aufwendungen für Gewinnausschüttung, Konzessionsabgabe, Lotteriesteuer, Zweckabgaben und Vertriebsvergütungen gegenüber. Finanzergebnis: Die Veränderungen im Finanzergebnis ergeben sich im Wesentlichen aus der Bewertung der Pensionsrückstellungen sowie durch wieder gewährte Zinsen auf unsere Geldanlagen. Neutrale Erträge: Die neutralen Erträge werden überwiegend durch die Auflösung von Rückstellungen wie auch durch periodenfremde Erträge und Aufwendungen beeinflusst. Jahresergebnis: Bedingt durch die Entwicklung der Lotterieeinnahmen erhöht sich bei Anpassung der Lotteriesteuer und der Konzessionsabgabe sowie unter Berücksichtigung der Aufwandsentwicklungen das Jahresergebnis gegenüber Vorjahr um +648 T€ auf 975 T€. Vermögenslage Die Bilanzsumme erhöhte sich zum 31.12.2023 um 1,2 Mio€ auf 64,1 Mio€. Das Anlagevermögen reduzierte sich aufgrund von Investitionen in Höhe von 0,3 Mio€ und gleichzeitiger Abschreibungen in Höhe von 1,6 Mio€ auf 8,4 Mio€. Das Umlaufvermögen ist um 2,6Mio€ auf 50,5 Mio€ gestiegen. Die Entwicklung des Umlaufvermögens ist im Wesentlichen durch die Liquidität beeinflusst. Finanzlage Die Entwicklung der Liquidität korrespondiert mit der Entwicklung der Forderungen gegenüber der FHH aus einer kurzfristigen Ausleihung sowie aus Rückforderungen von Steuervorauszahlungen. Das Eigenkapital stieg im Vergleich zum Vorjahr um 0,5 Mio€ auf 8,3 Mio€. Dieses begründet sich mit einem Anstieg der Gewinnrücklagen sowie einem gestiegenen Jahresüberschuss. Die Rückstellungen reduzierten sich um 0,2 Mio€ auf 25,5 Mio€. Maßgeblich sind hier reduzierte Rückstellungen für ausstehende Eingangsrechnungen. Die Verbindlichkeiten stiegen um 0,7 Mio€, was im Wesentlichen mit den zur 52. Kalenderwoche 2023 aufgelaufenen sehr hohen Jackpothöhen beim LOTTO 6aus49 sowie dem Eurojackpot und den damit zum Stichtag deutlich erhöhten Gewinn- und Jackpotverbindlichkeiten zu begründen ist. Zur Anlage vorübergehend nicht benötigter Liquidität, insbesondere aus den Pensionsrückstellungen, dienen Termin- und Festgelder, die aufgrund der kurzfristigen Anlagedauer im Umlaufvermögen ausgewiesen werden. Die Liquidität war durch den permanenten Überhang aus eingenommenen Spieleinsätzen und offenen Gewinnauszahlungen jederzeit in hinreichendem Maße gesichert. Gesamtaussage der Geschäftsführung Erfreulich haben sich die Spieleinnahmen beim Eurojackpot und bei den Rubbellosen entwickelt. Beim Eurojackpot ist weiter festzustellen, dass die in die zusätzliche Dienstagsziehung bei gleichzeitiger Anpassung der Spielformel gesetzten Erwartungen über alle Vertriebswege gesehen auch für 2023 eintrafen. Ferner stiegen die über die Internetvertriebskanäle eingenommenen Spieleinsätze. Die Jackpotverläufe in 2023 waren stärker ausgeprägt als im Vorjahr. Alle Investitionen konnte LOTTO Hamburg aus Eigenmitteln bestreiten. LOTTO Hamburg hat im gesamten Zeitraum alle Zahlungsverpflichtungen termingerecht erfüllt. Prognosebericht Erläuterung und Beurteilung der künftigen Entwicklung Prognose/ Annahmen Der aktuelle Plan für 2024 sieht Erträge in Höhe von 146,0 Mio€ vor. Insgesamt stehen den Erträgen geplante Aufwendungen von 145,1 Mio€ gegenüber. Unter Berücksichtigung eines positiven Finanzergebnisses in Höhe von 0,3 Mio€ und eines neutralen Ergebnisses von 0,3 Mio€ ergibt sich ein Überschuss vor Ertragsteuern in Höhe von 1,6 Mio€. Inklusive Lotteriesteuer, Zweckabgabe und Konzessionsabgabe beläuft sich die geplante Abführung auf 52,8 Mio€. LOTTO Hamburg erwartet für 2024 aufgrund der vorhandenen Rahmenbedingungen einen grundsätzlich rückläufigen Kanalisierungserfolg im Bereich des terrestrischen Vertriebes. Hinzu kommt, dass in Folge des Ukrainekrieges und der hierdurch gestiegenen Energiepreise Preissteigerungen bei Produkten des täglichen Bedarfes zu spüren sind, wodurch bei den Lotterieprodukten eine Kaufzurückhaltung zu erkennen war und diese auch in etwas reduzierter Form für 2024 erwartet wird. Insgesamt wird über alle Lotterien und Vertriebswege von einem geringeren Kanalisierungserfolg ausgegangen. Es wird mit einem deutlich positiven Ergebnis für 2024 gerechnet. Künftige Chancen Mit dem Go-live der Ende 2021 eingeführten Lotteriesoftware besteht die Möglichkeit, weitere Produktformate wie Anteilsscheine auf LOTTO 6aus49-System oder ein GlücksSpirale-Jahreslos sowie den Vertrieb von TOTO und von Rubbellosen im Internet anzubieten. Diese Formate sollen 2024 projektiert und sukzessive eingeführt werden. Außerdem wird am Spielerlebnis für die mobilen Kunden im Internet durch die Einführung einer App gearbeitet. Darüber hinaus beobachten LOTTO Hamburg, ob die mit dem Glücksspielstaatsvertrag legalisierten Online-Automaten- oder Online-Casino-Spiele Ansatzpunkte für Synergien für das Lotterieangebot bieten. Der Kanalisierungsauftrag der Landeslotteriegesellschaften, die Vorgaben aus dem Glücksspielrecht und die Erkenntnisse des Responsible Gaming bilden dabei den begrenzenden Rahmen für die Nutzung der aufgeführten Chancen. Für die nächsten Jahre wurde der Kommunikationsansatz der eingesetzten Werbestrategie angepasst, um das Ziel der langfristigen Sicherung des Kanalisierungserfolgs - insbesondere bei den Hauptprodukten - zu ermöglichen. LOTTO Hamburg setzt zusätzlich weiter auf Incentivierungsmaßnahmen, wie diese bei legalen gewerblichen Spielvermittlern sowie bei illegalen Anbietern von Wetten auf Lotterien des DLTB bereits üblich sind und darüber hinaus noch auf Maßnahmen, um werberelevante Jackpots bei den Spielgeneigten zu platzieren. Künftige Risiken LOTTO Hamburg erläutert seine Risiken ausführlich im Risikobericht. Einschätzung/ Gesamtaussage der Geschäftsführung Tendenziell ist die regelmäßige Teilnahme an den traditionellen Zahlenlotterien rückläufig. Diesem Trend wirken die Wochen mit relevantem Jackpotvorkommen sowie die Produktanpassungen bei LOTTO 6aus49 (2020) und Eurojackpot (2022) ebenso entgegen, wie die angestrebte Digitalisierung des gesamten Produktportfolios. Die eigenen Reaktionsmöglichkeiten im Bereich Vertrieb und Marketing werden somit bestmöglich genutzt, sind aber gesetzlich begrenzt. Das Potenzial für Produktinnovationen und damit der von LOTTO Hamburg zu erzielende Kanalisierungserfolg ist durch den rechtlichen Rahmen eingeschränkt. Produktinnovationen sind außerdem i.d.R. nicht durch LOTTO Hamburg eigenständig umzusetzen, sondern bedürfen einer Abstimmung im DLTB bzw. innerhalb der anderen Kooperationen. Risikobericht Risikomanagementsystem Was sind Risiken? Das Risikomanagement ist eine zentrale Unternehmensaufgabe und ein wesentlicher Teil des internen Kontrollsystems (IKS), um gesetzlichen Aufgaben (Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG)) zu entsprechen. Es ist damit eine Kernkomponente der Compliance Struktur von LOTTO Hamburg. Im Rahmen der Zertifizierung nach ISO 27001 und den WLA-Standards (World Lottery Association) ist ein integriertes Risikomanagement- System zur Prävention bzw. zur Steuerung potentieller Risiken (Information Security Management System) nach ISO 27001 eingerichtet. Grundlage für das Risikomanagement ist eine regelmäßige strukturierte Analyse aller Geschäftsprozesse sowie die systematische Ermittlung eines unternehmensweiten Asset-Registers, welches alle notwendigen und kritischen Einrichtungen, Daten, Dokumente und sonstigen materiellen und immateriellen Werte und Ressourcen umfasst. Risiken mit potenziell erheblicher Schadenshöhe Vertriebsrisiken: In der demografischen Entwicklung der Kundenstruktur besteht weiter ein grundsätzliches Risiko. Die Kundenstruktur des derzeitigen Angebots des DLTB ist durch Käuferschichten >40 Jahre gekennzeichnet, jüngere Käuferschichten werden seit mehreren Jahren nur unzureichend gewonnen bzw. weichen auf illegale Angebote aus. Gerade deshalb wurde und wird, wie unter Chancen beschrieben, der Vertriebsweg Internet ausgebaut und der Kommunikationsansatz der eingesetzten Werbestrategie neu positioniert. Auch sind Produkt-, Marketing- oder Technikinnovationen vor allem im Zusammenwirken mit den Gesellschaften des DLTB bzw. der anderen Poolungskooperationen sinnvoll, wie z.B. bei den Rubbellosen in den letzten Jahren. Marktgröße, Zielsetzung und Genehmigungssituation der einzelnen Kooperationen sind allerdings deutlich unterschiedlich. Veränderungen sind deshalb zeitintensiv und daher eher langfristig umsetzbar. Ziel muss es allerdings bleiben, die notwendige Innovationsgeschwindigkeit zu erreichen, um die Marktposition und damit die Kanalisierungswirkung gegenüber anderen - auch illegalen - Anbietern zu stärken. Zugleich engt der Rechtsrahmen die Möglichkeiten ein. Hinzu kommt, dass die für einen dauerhaften Kanalisierungserfolg insgesamt erforderlichen Anpassungsmaßnahmen die wirtschaftlichen Möglichkeiten kleiner Gesellschaften - zu denen LOTTO Hamburg gehört - erheblich belasten können. Hier soll mit dem neuen Zentralsystem eine Reduzierung der Anpassungskosten erreicht werden. Ggf. kann es auch sinnvoll sein, die individuelle Wertschöpfungstiefe über Kooperationen zu verringern oder das Angebot von Produkten mit geringem Deckungsbeitrag einzustellen. Trotz des steigenden Online-Anteils werden noch immer ca. 68 % der Spielaufträge in Annahmestellen abgegeben. Bisher befindet sich die überwiegende Zahl der Annahmestellen von LOTTO Hamburg an Einzelstandorten des Tabakwaren- und Pressehandels. Dieses traditionelle Vertriebsformat sieht sich weiter veränderndem Kauf- und Konsumverhalten und der damit einhergehenden Umorientierung der Bevölkerung hin zu anderen Vertriebsformaten gegenüber. Zum anderen schrumpfen die Umsätze im genannten Vertriebsformat durch immer stärkeren Wettbewerb bzgl. der betreffenden Handelswaren durch neue oder verändert auftretende Marktteilnehmer. Hinzu kommt die rückläufige Nachfrage nach Tabakwaren und Zeitschriften, die die Ertragskraft des Vertriebsformats beeinträchtigt. Hierdurch ergibt sich in Einzellagen, aber auch bei kleineren und mittleren Filialbetrieben, eine oft grenzwertige Ertragslage. LOTTO Hamburg bemüht sich, auf den beschriebenen Strukturwandel des Marktes und die sich ändernden Konsumbedürfnisse der heutigen und zukünftigen Zielgruppen zu reagieren. Daher baut LOTTO Hamburg sein Internetangebot weiter aus. Trotz des steigenden Internetanteils bleiben die Annahmestellen aber von zentraler Bedeutung, da nur hier das von einer Vielzahl von Kunden nachgefragte anonyme Spiel möglich ist. LOTTO Hamburg bemüht sich daher, sein Annahmestellennetz zu stabilisieren und berücksichtigt bei der Standortwahl zukünftiger Annahmestellen die o.a. Rahmenbedingungen. Allerdings bestehen bei der Entwicklung neuer Standorte und Vertriebsmodelle häufig genehmigungsrechtliche Hindernisse. Produktrisiken: In der Vergangenheit wirkten sich LOTTO 6aus49-Jackpots bereits ab einer Höhe >10 Mio€ positiv auf den Umsatz aus. In den letzten Jahren hat sich dieser Schwellenwert auf fast 15 Mio€ erhöht und erhöht sich nach aktueller Einschätzung weiter, so dass Jackpoteinflüsse gemessen an der jeweiligen Jackpothöhe weiter rückläufig sind. Daher besteht das Risiko, dass vor allem Gelegenheitsspieler immer seltener einen Zugang zu einem Hauptprodukt von LOTTO Hamburg finden. LOTTO Hamburg beobachtet genau und wägt ab, ob und ab wann Jackpotwerbung bei welcher Lotterie oder Sportlotterie geschaltet wird, um den erlebten "Jackpotverbrauch" nicht zusätzlich zu "befeuern". Auf der anderen Seite haben sich die Produktmodifikationen beim LOTTO 6aus49 und beim Eurojackpot als erfolgreich und damit als der erwartete strategische Schlüssel erwiesen, um auf die beschriebene Jackpotentwicklung zu reagieren. Als weiteres Produktrisiko besteht bei Endziffernlotterien mit festen Quoten (Spiel77, SUPER6, GlücksSpirale oder SiegerChance) - wenn auch mit geringer Wahrscheinlichkeit - die Möglichkeit extremer Überplanspiele, wenn ein Spielteilnehmer eine Losnummer in der gleichen Veranstaltung mehrmals spielt und hierauf einen Gewinn in der jeweils höchsten Gewinnklasse erzielt. Um dieses Risiko zu reduzieren, wurde beim Spiel77, bei der SUPER6, der GlücksSpirale und der SiegerChance jeweils die Gewinnausschüttung je Ziehung für die höchste Gewinnklasse auf eine maximale Summe reduziert. Das höchste Einzelrisiko besteht hier bei der GlücksSpirale, bei der der Gesamtgewinn auf die höchste Gewinnklasse auf 21 Mio€ begrenzt ist. Der hamburgische Anteil von ca. 2,3 % an diesem möglichen Überplanspiel beträgt demnach knapp 0,5 Mio€ - wenn auch mit geringer Wahrscheinlichkeit. Dieses mögliche Überplanspiel in einer Veranstaltung ist nicht mit Hilfe eines Risikofonds oder einer ähnlichen Risikovorsorge abgedeckt, sondern belastet ggf. die Konzessions- bzw. Zweckabgabe. Wettbewerbsrisiken: In den letzten Jahren ist es gelungen, durch rechtliche Schritte der Landeslotteriegesellschaften die werblichen Aktivitäten der illegalen Anbieter von Wetten auf Lotterien zurückzudrängen. Einer der größten illegalen Wettbewerber hat außerdem sein illegales Geschäftsmodell eingestellt und ist seit Oktober 2019 als legaler gewerblicher Spielvermittler tätig. Der neue Glücksspielstaatsvertrag beinhaltet eine zentrale Einrichtung der Länder, die u.a. illegales Spiel unterbinden soll. Insoweit besteht mittelfristig die Chance auf eine weitere Verbesserung der Wettbewerbssituation. Auf der anderen Seite kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass die durch den neuen Glücksspielstaatsvertrag 2021 erfolgte Legalisierung der Online-Automaten- und Online-Casino-Spiele Spielwillige dazu bewegt, einen Teil ihres bisher für Lotterien verausgabten Budgets für diese Angebote zu nutzen. Auf dem Gebiet der Soziallotterien traten in den letzten Jahren mit der Deutschen Sportlotterie, der Deutschen Postcode Lotterie, der Bildungslotterie freiheit+ oder auch mit der deutschen Traumhauslotterie bereits neue Wettbewerber auf den Markt. Weitere Markteintritte sind zu erwarten. Trotz des bisher begrenzten Erfolgs der neuen Soziallotterien besteht vor allem für das Produkt GlücksSpirale durch die deutliche Zunahme von Soziallotterien ein spezielles Wettbewerbsrisiko. Operative Risiken: Der hohe Grad der automatisierten Bearbeitung in Verbindung mit der großen Anzahl an Transaktionen und schnellster Verarbeitungsgeschwindigkeit (Echtzeit-Verarbeitung) birgt operative Risiken. In erster Linie handelt es sich hierbei um ereignisorientierte Risiken (Energieausfall, Feuer, Wasser, Hardwareschäden etc.) sowie datenorientierte Risiken (Integritäts-, Verfügbarkeits- und Vertraulichkeitsrisiken). Im Extremfall kann eine längere Störung der IT-Systeme zu einem Ausschluss der Gesellschaft aus der Poolung des DLTB bzw. der Eurojackpot-Kooperation führen, mit der möglichen aber wenig wahrscheinlichen Folge, dass Großgewinne in voller Höhe zulasten des Unternehmens bedient werden müssten. Bei Störungen besteht eine hohe Abhängigkeit von der Leistungsfähigkeit des Herstellers der hoch spezialisierten Lotteriesoftware. Die getroffenen umfassenden und regelmäßig evaluierten bzw. an neue Bedrohungsszenarien angepassten Vorkehrungen für Datensicherheit, Business Continuity, Desaster Recovery und Krisenmanagement reduzieren diese Risiken oder ermöglichen ihre Akzeptanz, wenn auch bei steigendem finanziellen und personellen Aufwand. Neben den rein technisch operativen Risiken, zeigt ein sich Anfang 2024 zuspitzender Konflikt um die Gestaltung eines neuen Tarifvertrages zwischen LOTTO Hamburg und der Gewerkschaft VERDI eine Beziehung von technischen und personellen Risiken. Vor dem Hintergrund dieses Tarifkonfliktes und damit verbundener vereinzelt möglicher Warnstreiks, deren Dauer nicht valide quantifizierbar ist, können im Streikfall kritische Geschäftsprozesse in der Durchführung gestört oder auch im Ganzen nicht durchgeführt werden. Rechtliche Risiken: Ein grundsätzliches Risiko für den Kanalisierungserfolg der von LOTTO Hamburg angebotenen Lotterien und Wetten besteht weiterhin in der potenziellen Instabilität des Rechtsrahmens. Zwar ist der Glücksspielstaatsvertrag 2021 am 1. Juli 2021 planmäßig in Kraft getreten und damit das staatliche Lotterieprivileg und das Verbot illegaler Lotteriewetten abgesichert und auch sind bereits viele Erlaubnisse zum Anbieten von virtuellen Automaten und Online-Poker sowie weitere Internet-Sportwetterlaubnisse erteilt worden. Allerdings gehen die privaten Erlaubnisinhaber rechtlich gegen nahezu alle Nebenbestimmungen vor. Auch das von der Gemeinsamen Glücksspielaufsicht der Länder (GGL) in 2022 begonnene und gegen illegale Glücksspielanbieter anzuwendende IP-Blocking wurde inzwischen von mehreren Gerichten als unzulässig verworfen wodurch die GGL eines wichtigen Werkzeugs zur Bekämpfung illegalen Glücksspiels beraubt ist. Es wurde bereits gefordert, den GlüStV 2021 zu diesem Thema kurzfristig nachzubessern, was das Risiko erhöht, dass die Lobby der privaten Glücksspielanbieter weitere Lockerungen des GlüStV 2021 vor dessen für Ende 2027 vorgesehener qualitativen Evaluation unterzubringen versucht. Umgekehrt bietet sich die Chance, bei der Auslegung aufgetauchte Fragen zu klären. Daher analysiert LOTTO Hamburg regelmäßig die möglichen Szenarien und entwickelt geschäftspolitische Ansätze, um negative Auswirkungen einer möglichen Rechtsänderung auf das Unternehmen zu reduzieren bzw. Chancen zu nutzen. Risikoüberwachung Entsprechend der Bedeutung des Bedrohungspotentials, möglicher Schwachstellen sowie installierter Schutzmaßnahmen für LOTTO Hamburg ermittelt sich je Asset/ Ressource ein Risikowert, dessen Überwachung und gegebenenfalls Reduzierung Aufgabe des jeweiligen Asset- Verantwortlichen ist. Die ständige Überwachung der Inhalte des Asset-Registers ermöglicht die umgehende Reaktionsbereitschaft des Managements auf kritische Veränderungen. Die Aufgabe der Risikoüberwachung wurde in die Stellenbeschreibungen der Führungskräfte übernommen - um ihr einen angemessenen Stellenwert zuzuweisen - und wird jährlich von einem externen Prüfer nach ISO 27001 zertifiziert. Für LOTTO Hamburg besteht ein fakultativer Aufsichtsrat, der im Rahmen seiner Beratungs- und Überwachungsfunktion regelmäßig über die Geschäftsentwicklung und alle wichtigen Geschäftsvorfälle unterrichtet wird. Hierzu zählen auch auftretende Risiken von besonderer Bedeutung, welche von den Mitarbeitern der LOTTO Hamburg GmbH nach einem festgelegten Verfahren verarbeitet werden. Dieses geschieht auf Basis periodischer sowie inventarisierter Risikoanalysen. Einschätzung/ Gesamtaussage der Geschäftsführung Aufbauend auf der Risikoidentifizierung und der Risikobewertung werden ggf. Steuerungsmaßnahmen definiert, die die Eintrittswahrscheinlichkeit und/oder Schadenshöhe zielgerichtet reduzieren. Die Risiken werden durch zugewiesene Risikoeigentümer laufend überwacht, Veränderungen analysiert und dokumentiert. Die Elemente des Risikomanagementsystems sind in einem Management-Handbuch beschrieben. Bezüglich eventueller Einnahmeausfälle durch Eintritt von Risiken ist zu berücksichtigen, dass über 80 % der Aufwendungen unmittelbar umsatzabhängig sind und damit ebenfalls entfallen würden. Auf Basis des beschriebenen Verfahrens ergeben sich für die Geschäftsführung der LOTTO Hamburg GmbH derzeit keine Anhaltspunkte dafür, dass Risiken einzeln oder aggregiert den Fortbestand der LOTTO Hamburg GmbH gefährden oder gefährden könnten.
Hamburg, den 19.03.2024 LOTTO Hamburg GmbH, Hamburg Geschäftsführung Michael Heinrich Torsten Meinberg B Jahresabschluss Bilanz Zum 31.12.2023AKTIVA
PASSIVA
Gewinn- und Verlustrechnung Für die Zeit vom 01.01. - 31.12.2023:
C AnhangAngaben zur Gesellschaft Die LOTTO Hamburg GmbH hat ihren Sitz in Hamburg und ist im Handelsregister B des Amtsgerichts Hamburg unter der Nr. HRB 16709 eingetragen. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss der LOTTO Hamburg GmbH umfasst den Zeitraum vom 01.01. bis 31.12.2023 und wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) für große Kapitalgesellschaften erstellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung findet das Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB Anwendung. Wegen der Besonderheiten des Geschäftsbetriebes hat die Gesellschaft zur Verbesserung der Aussagefähigkeit des Jahresabschlusses in Anwendung des § 265 Abs. 6 HGB bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen die Bilanzposition Forderungen aus dem Spielgeschäft sowie bei den Verbindlichkeiten die Bilanzposition Verbindlichkeiten aus dem Spielgeschäft eingefügt. Des Weiteren wurde in Anwendung des § 265 Abs. 6 HGB in der Gewinn- und Verlustrechnung eine Zwischensumme Lotterie- und Wetteinnahmen in den Umsatzerlösen eingefügt, sowie die Position Materialaufwand in die Position Umsatzbezogene Aufwendungen aus dem Spielgeschäft umbenannt. Der Jahresabschluss wird vor Ergebnisverwendung aufgestellt. Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, angesetzt. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 800 € werden im Zugangsjahr sofort als sonstiger betrieblicher Aufwand erfasst. Wirtschaftsgüter mit einem Nettoanschaffungswert von über 800 € werden in das Anlagevermögen aufgenommen und über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Vorräte werden grundsätzlich zu Anschaffungskosten angesetzt. Soweit erforderlich, werden Abschreibungen im Rahmen des strengen Niederstwertprinzips vorgenommen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nennbetrag oder mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertberichtigungen vorgenommen, uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Der Ausweis des Kassenbestandes und der Guthaben bei Kreditinstituten erfolgt zu Nennwerten. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden zu Nominalwerten angesetzt. Sie werden in Höhe der vor dem Bilanzstichtag erfolgten Ausgaben ausgewiesen, soweit diese Aufwendungen die folgenden Geschäftsjahre betreffen. Aktive latente Steuern wurden gemäß § 274 Abs. 1 S. 2 HGB gebildet und in der Bilanz separat ausgewiesen. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen basieren auf versicherungsmathematischen Gutachten zum 31.12.2023. Zur Ermittlung der Rückstellungen wurde das Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Method) unter Berücksichtigung der Richttafeln nach Heubeck 2018 G angewendet. Zur Abzinsung wurde der durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre (1,83 % p.a. gem. § 253 Abs. 2 HGB) bei einer pauschalen Restlaufzeit von 15 Jahren, veröffentlicht durch die Deutsche Bundesbank, zugrunde gelegt. Es wurde eine Gehaltssteigerung von 2,0 % zugrunde gelegt. Weiterhin wurde das Alter zum Zeitpunkt der frühestmöglichen Inanspruchnahme der vorzeitigen Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung gemäß RV - Altersgrenzenanpassungsgesetz zugrunde gelegt. Der aufgrund der erstmaligen Anwendung des BilMoG entstandene Unterschiedsbetrag wird bis spätestens zum 31.12.2024 jährlich zu mindestens einem Fünfzehntel angesammelt. Zuführungen zu den Rückstellungen sind nach Art. 75 Abs. 5 EGHGB in der Gewinn- und Verlustrechnung unter dem Posten sonstige betriebliche Aufwendungen ausgewiesen. Die Rückstellungen für Ruhegelder erfolgen auf der Grundlage der in § 253 HGB enthaltenen Bestimmungen und werden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit- Method) unter Anwendung versicherungsmathematischer Grundsätze mit einem Zinsfuß von 1,75 % p.a. bewertet. Der maßgebliche Rechnungszins für die Bewertung der Rückstellungen für Ruhegelder ermittelt sich nach den Vorschriften der Rückstellungsabzinsungsverordnung aus einer Durchschnittsbildung der letzten 7 Jahre, bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren. Die Rückstellungen für Dienstjubiläen werden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Method) unter Anwendung versicherungsmathematischer Grundsätze mit einem Zinsfuß von 1,75 % p.a. bewertet. Es wurde eine Gehaltssteigerung von 2,5 % zugrunde gelegt. Der maßgebliche Rechnungszins für die Bewertung der Rückstellungen für Mitarbeiterjubiläen ermittelt sich nach den Vorschriften der Rückstellungsabzinsungsverordnung aus einer Durchschnittsbildung der letzten 7 Jahre, bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren. Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen werden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag. Erträge bzw. Aufwendungen aus der Abzinsung bzw. Aufzinsung von Rückstellungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung gesondert unter dem Posten "Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge" bzw. unter dem Posten "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" ausgewiesen. Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Passive Rechnungsabgrenzungsposten werden zu Nominalwerten angesetzt. Sie werden in Höhe der vor dem Bilanzstichtag vereinnahmten Spieleinsätze ausgewiesen, soweit diese Erträge nach dem Bilanzstichtag betreffen. Die LOTTO Hamburg GmbH ist im Allgemeinen nicht vorsteuerabzugsberechtigt. Die Umsatzsteuer ist i. d. R. Aufwand bzw. Bestandteil von aktivierungsfähigen Anschaffungskosten. Erläuterungen zur Bilanz Aktiva Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023 ist im Anlagespiegel dargestellt. Umlaufvermögen Die Forderungen mit 39.847 T€ und sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von 1.987 T€ haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Hinzu kommen sonstige Vermögensgegenständen von 15 T€ (VJ: 14 T€), die eine Restlaufzeit von über einem Jahr haben. Rechnungsabgrenzungsposten Unter dem aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden im Wesentlichen Vorauszahlungen für Werbemaßnahmen, Wartungspauschalen, Dienstleistungen sowie Versicherungsprämien ausgewiesen. Aktive latente Steuern Aktive latente Steuern wurden gemäß § 274 Abs. 1 HGB auf Unterschiedsbeträge aus der Bewertung von Bilanzposten nach Handelsrecht und Steuerrecht ermittelt. Zur Ermittlung der aktiven latenten Steuern wurden 15,0 % für Körperschaftsteuer, 5,5 % für Solidaritätszuschlag auf Körperschaftsteuer und 16,45 % für Gewerbesteuer (entspricht 32,275 %) berücksichtigt.
Passiva Eigenkapital Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 26.000,00 € und ist in voller Höhe eingezahlt. Der Jahresüberschuss 2022 von 327.239,33 € wurde zzgl. einer Entnahme in Höhe von 148.260,67 € aus den Gewinnrücklagen an die Gesellschafterin Freie und Hansestadt Hamburg ausgeschüttet (Summe: 475.500,00 €).
Nach § 268 Abs. 8 S. 2 HGB besteht zum Gläubigerschutz eine Ausschüttungs- und Abführungssperre in Höhe der bilanzierten aktiven latenten Steuern in Höhe von 4.387 T€ (VJ: 4.269 T€). Der Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 HGB zwischen dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt 345 T€ (VJ: 1.554 T€) und ist nicht ausschüttungsfähig. Rückstellungen Bei der Bewertung der Rückstellungen für Pensionen wird der Unterschiedsbetrag in Höhe von 5.828 T€ auf Grund der erstmaligen Anwendung des BilMoG zum 01.01.2010 in 15 gleichen Beträgen zu 389 T€ jährlich, erstmalig in 2010, bis zum 31.12.2024 angesammelt. Die Unterdeckung der Pensionsrückstellungen durch die Zuführung von lediglich 1/15 statt 1/1 beträgt 389 T€. Die Aufwendungen aus der Aufzinsung nach § 277 Abs. 5 HGB in Höhe von 436 T€ werden unter dem Posten "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" und der Aufstockungsbetrag von 389 T€ unter dem Posten "Sonstige betriebliche Aufwendungen" ausgewiesen. Der Effekt aus der Änderung des Diskontierungszinssatzes für Pensionsverpflichtungen (+171 T€) wird entsprechend dem Ausweiswahlrecht lt. Regelung des IDW RS HFA 30 im operativen Ergebnis ausgewiesen. Latente Steuern wurden entsprechend gebildet und sind im Absatz "Aktive latente Steuern" erläutert. Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen ausstehende Personalaufwendungen 382 T€, ausstehende Eingangsrechnungen 115 T€, Umlage Lotteriekooperationen 198 T€, Betriebs- und Energiekosten 123 T€ sowie Prozess-/ Rechtsberatung 207 T€. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten aus dem Spielgeschäft haben mit 10.757 T€ (VJ: 9.178 T€) eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr, mit 1.523 T€ eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr, davon 1.103 T€ von mehr als fünf Jahren. Die übrigen Verbindlichkeiten mit 7.302 T€ (VJ: 7.070 T€) haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber der Freien und Hansestadt Hamburg in Höhe von 7.892 T€ (VJ: 8.898 T€) resultieren aus noch abzuführender Konzessionsabgabe. In der Bilanz zum 31.12.2023 wurden die Verbindlichkeiten aus der Lotteriesteuer 2.772 T€ (VJ 2.860 T€) unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Rechnungsabgrenzungsposten Unter dem passiven Rechnungsabgrenzungsposten werden im Voraus empfangene Spieleinsätze und Bearbeitungsgebühren der Spielteilnehmer für die Ausspielung der Veranstaltungen ab der 1. Kalenderwoche 2024 ausgewiesen. Hierbei werden die Umsatzerlöse gemäß der Vereinbarung des Deutschen Lotto- und Totoblocks entsprechend der Norm DIN EN 28601 abgegrenzt. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse Die im Geschäftsjahr 2023 im Inland erzielten Umsatzerlöse gliedern sich wie folgt:
Ergänzend verweisen wir auf die Erläuterungen im Lagebericht. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten aperiodische Erträge in Höhe von 478 T€, insbesondere aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 452 T€. Umsatzbezogene Aufwendungen aus dem Spielgeschäft Unter dieser Position werden die Gewinnausschüttungen an die Spielteilnehmer, die Konzessionsabgabe an die Freie und Hansestadt Hamburg, die Vergütungen an die Vertriebspartner sowie die Zweckabgaben aus GlücksSpirale, SiegerChance und BINGO! - Die Umweltlotterie an die jeweiligen Destinatäre ausgewiesen. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten aperiodische Aufwendungen in Höhe von 68 T€. Abschlussprüferhonorare Für das Geschäftsjahr 2023 sind bzw. werden Abschlussprüfungsleistungen in Höhe von 35 T€ (VJ: 30 T€) angefallen bzw. erwartet. Sonstige Angaben Sonstige finanzielle Verpflichtungen Bei Betrachtung der Fälligkeiten 2023 - 2027 bestehen zum Bilanzstichtag sonstige finanzielle Verpflichtungen insbesondere aus Investitionen in Anlagevermögen sowie aus Miete, Leasing und Wartung in Höhe von rd. 6,0 Mio€. Zusätzlich besteht zur Pensionssicherung seit Mai 2003 ein Vertrag mit einer Unterstützungskasse für die Mitarbeiter der LOTTO Hamburg GmbH, die nach dem 31.12.2002 in die Dienste des Unternehmens eingetreten sind bzw. eintreten. Es wurden im Geschäftsjahr 89 T€ eingezahlt. Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind, haben sich nicht ereignet. Arbeitnehmer Die durchschnittliche Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer ohne Geschäftsführer betrug:
Die Anzahl der Versorgungsemfängerinnen und -empfänger betrug zum 31.12.2023 105. (VJ: 114) Gesellschafter/ Konzernverhältnisse Gesellschafterin der LOTTO Hamburg GmbH, Hamburg, ist mit 100 % der Geschäftsanteile die Freie und Hansestadt Hamburg. Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Freie und Hansestadt Hamburg einbezogen, welcher auf hamburg.de. veröffentlicht wird. Mitglieder der Geschäftsführung Herr Diplom-Kaufmann Michael Heinrich, Großhansdorf, und Herr Volljurist Torsten Meinberg, Hamburg, vertreten die Gesellschaft gemeinsam. Bezüge der Geschäftsführung Die Geschäftsführer wurden für ihre Leistung im Geschäftsjahr 2023 wie folgt vergütet:
Mitglieder des Aufsichtsrates Dr. Barbara Jacobs, Hamburg Amtsleiterin Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg - Vorsitzende - Georg Friedrich Jucknat, Hamburg Projektleiter BeMaZ Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg - stellvertretender Vorsitzender - Maren Ulrich, Hamburg Personalentwicklung - Leiterin Haspa Campus Hamburger Sparkasse Matthias Goecke Sachgebietsleiter Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg Frieder Zemke, Pinneberg - Mitglied bis 30.06.2023 Kfm. Angestellter Arbeitnehmervertreter Jürgen Gellfart, Hamburg - Mitglied ab 09.08.2023 Kfm. Angestellter Arbeitnehmervertreter Detlef Uhl, Hamburg Kfm. Angestellter Arbeitnehmervertreter Bezüge des Aufsichtsrates Die Sitzungsgelder des Aufsichtsrates betrugen für vier (VJ: vier) Sitzungen 1,1 T€ (VJ: 1,2 T€). Bezüge früherer Mitglieder der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates An frühere Mitglieder der Geschäftsführung und deren Hinterbliebene wurden Versorgungsbezüge in Höhe von 20 T€ (VJ: 24 T€) gezahlt, gleichzeitig wurden sie mit 157 T€ antlg. in den Pensionsrückstellungen (HGB) berücksichtigt. Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung der LOTTO Hamburg GmbH schlägt dem Aufsichtsrat vor, der Gesellschafterversammlung zu empfehlen, den Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2023 in Höhe von 974.653,50 € zu einem Anteil von 499.153,50 € in die Gewinnrücklagen einzustellen und in Höhe von 475.500,00 € an die Gesellschafterin auszuschütten.
Hamburg, den 19.03.2024 LOTTO Hamburg GmbH, Hamburg Geschäftsführung Michael Heinrich Torsten Meinberg C. WIEDERGABE DES BESTÄTIGUNGSVERMERKS Den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk haben wir wie folgt erteilt: "Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die LOTTO Hamburg GmbH, Hamburg Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der LOTTO Hamburg GmbH, Hamburg, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der LOTTO Hamburg GmbH, Hamburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wuppertal, 21. Mai 2024 RINKE
TREUHAND GmbH
gez. Clemens Dornseifer, Wirtschaftsprüfer gez. René Schut, Wirtschaftsprüfer" Bericht des Aufsichtsrates über seine Tätigkeit im Geschäftsjahr 2023Der Aufsichtsrat der LOTTO Hamburg GmbH hat die Geschäftsführung überwacht und sich in 2023 in vier regulären Sitzungen (21. März, 13. Juni, 5. September und 19. Dezember) über den Geschäftsgang und über alle wichtigen Geschäftsvorfälle informiert. In den vorgenannten Sitzungen wurden die nach der Satzung erforderlichen Beschlüsse gefasst. Der Aufsichtsrat befasste sich insbesondere mit den Themen
Der vorliegende Jahresabschluss mit Anhang und der Lagebericht sind unter Einbeziehung der Buchführung von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft RINKE TREUHAND GMBH geprüft worden. Beanstandungen haben sich nicht ergeben. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde erteilt. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns geprüft und von dem Bericht der Abschlussprüfer Kenntnis genommen. Der Aufsichtsrat dankt den Mitarbeitenden sowie der Geschäftsführung für das große Engagement und den im Jahr 2023 erzielten Erfolg. Feststellung des Jahresabschlusses/ Gewinnverwendung Auf der Gesellschafterversammlung vom 1. Juli 2024 wurden folgende Beschlüsse gefasst: "Der vom Aufsichtsrat gebilligte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wird festgestellt." "Der Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2023 in Höhe von 974.653,50 Euro wird in Höhe von 475.500 Euro innerhalb von vier Wochen an die Gesellschafterin ausgeschüttet. Ein Anteil in Höhe von 499.153,50 Euro wird in die Gewinnrücklagen eingestellt." |
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