Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
BT Projekt GmbHLiquidiert
44263 Dortmund, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Shemsi Hajzeraj seit 28.5.2021 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
BT Projekt GmbHIserlohnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 28.03.2017 bis zum 31.12.2017BilanzAktiva
Anhang für das Geschäftsjahr vom 28.03.2017 bis 31.12.20171. Anwendung des HGB: Der Jahresabschluss der BT Projekt GmbH, 58638 Iserlohn (Amtsgericht Iserlohn HRB 8799) für das Geschäftsjahr 2017 ist nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs § 242 ff. HGB i.d.F. des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Die Gesellschaft wurde am 28.03.2017 errichtet. Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die im Geschäftsjahr keinen Betrag ausweisen, werden gem. § 265 Abs. 8 HGB nicht ausgewiesen. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Auf die Erstellung eines Lageberichtes konnte gem. § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB verzichtet werden. Die größenabhängigen Erleichterungen gem. § 288 HGB werden in Anspruch genommen. 2. Formale Darstellung: Die Gliederung von der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Vorschriften der §§ 266 und 275 HGB. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren angewandt. Es ist der Struktur des Unternehmens angemessen. Der Stetigkeitsgrundsatz der §§ 252 Abs. 1 Nr. 6 bzw. 265 Abs. 1 HGB wurde beachtet. 3. Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung: Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schuldposten trägt allen erkennbaren Risiken nach den Grundsätzen vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung Rechnung. Die in Ausführung befindlichen Bauaufträge werden grundsätzlich mit den Anschaffungskosten bewertet. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalbetrag bzw. soweit erforderlich abzüglich ausreichender Einzelwertberichtigungen für zweifelhafte Forderungen ausgewiesen. Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag passiviert. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die durchschnittlichen Marktzinssätze verwendet, die von der Deutschen Bundesbank in der Rückstellungsabzinsungsverordnung bekannt gegeben werden. Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gem. § 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB, die Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben, liegen nicht vor. Von dem Wahlrecht zum Ansatz aktiver latenter Steuern aufgrund sich ergebender Steuerentlastungen nach § 274 Abs. 1 S. 2 HGB wurde kein Gebrauch gemacht. Der Ansatz von passiven latenten Steuern erfolgt aufgrund sich ergebender Steuerbelastungen nach § 274 Abs. 1 HGB. 4. Angaben zu den Verbindlichkeiten: Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag passiviert. Die Aufgliederung und die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten sind aus dem Verbindlichkeitenspiegel ersichtlich:
5. Eventualverbindlichkeiten: Am Bilanzstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB. 6. Geschäftsführer: Kaufmann Bahri Tahiri, 58638 Iserlohn 7. Forderungen gegen Gesellschafter und Geschäftsführer: In den Sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen gegen den Gesellschafter-Geschäftsführer, Herrn Bahri Tahiri in Höhe von € 12.500,00 enthalten. Die Forderung wurde nicht verzinst. 8. Sonstige Angaben: Es bestehen folgende, nach § 285 Nr. 3a HGB anzugebende, nicht in der Bilanz ausgewiesene oder vermerkte finanzielle Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind: Die Gesellschaft nutzt Räumlichkeiten, die im Eigentum der Ehefrau des Gesellschafter-Geschäftsführers stehen. Im Geschäftsjahr 2017 war ausschl. der Geschäftsführer für das Unternehmen tätig. sonstige Berichtsbestandteile
gez. Bahri Tahiri, Geschäftsführer Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 04.04.2019 festgestellt. |
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