Stein Search & Selection GmbHLiquidiert

70597 Stuttgart, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 214242
Eingetragen
9.5.2000
Branche
UnternehmensberatungArchitekturbüros für HochbauBüros für Innenarchitektur
Gegenstand
die Unternehmensberatung.

Historie

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Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Joachim Stein
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Joachim Stein
Frankfurt
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Stein Search & Selection GmbH

Stuttgart

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

81.314,00

94.172,00

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

1,00

1,00

II. Sachanlagen

81.313,00

94.171,00

B. Umlaufvermögen

548.321,05

513.989,44

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

22.529,61

63.326,67

II. Wertpapiere

443.418,20

336.813,96

III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

82.373,24

113.848,81

Summe Aktiva

629.635,05

608.161,44



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

613.053,67

592.732,77

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

25.000,00

II. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

567.732,77

542.742,49

III. Jahresüberschuss

20.320,90

24.990,28

B. Rückstellungen

1.258,00

1.200,00

C. Verbindlichkeiten

15.323,38

14.228,67

Summe Passiva

629.635,05

608.161,44

ANHANG

Anwendung des Handelsgesetzbuches

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.

Die Gesellschaft zählt zu den kleinen Kapitalgesellschaften.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Der vorliegende Jahresabschluss ist unter Beibehaltung der auf den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Das Anlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die abnutzbaren Vermögensgegenstände werden entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Anwendung der steuerlich zulässigen Höchstsätze linear abgeschrieben.

Zugänge bis zu einem Wert von EUR 150,-- sind gemäß § 6 (2) EStG im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben worden. Zugänge im Wert größer € 150,-- bis zu € 1.000,-- wurden gemäß § 6 (2a) EStG in einem Sammelposten erfasst und auf 5 Jahre abgeschrieben. Auf Aktien im Umlaufvermögen wurden Teilwertabschreibungen im steuerlich zulässigen Rahmen im Gesamtwert von T€ 7 erfasst.

Die ausgewiesenen Forderungen, sonstigen Vermögensgegenstände und liquiden Mittel sind zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken.

Erläuterungen und ergänzende Angaben zu Bilanz und GuV

Aktivseite

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlagenentwicklung dargestellt, aus der sich auch die Abschreibungen des Geschäftsjahres ergeben.

Passivseite

Die sonstigen Rückstellungen betreffen die Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten.

Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten aus Steuern und der Berufsgenossenschaft.

Gewinn- und Verlustrechnung

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Verluste aus dem Verkauf von Anlagevermögen und Wertpapieren, Verwaltungsaufwendungen, Vertriebsaufwendungen und Betriebskosten enthalten.

Sonstige Angaben

Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich beschäftigt:

1 (Vorjahr 1) Vollzeitangestellter

2 (Vorjahr 2) Teilzeitangestellte

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres war als Geschäftsführer bestellt:

Herr Joachim Stein

Der Gewinnverwendungsvorschlag lautet wie folgt:

Gewinnvortrag: EUR 567.732,77

Jahresüberschuss: EUR 20.320,90

Gewinnvortrag auf neue Rechnung: EUR 588.053,67

Die Voraussetzungen des § 264 (2) Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Stuttgart, den 11. Oktober 2010

 

Joachim Stein

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