Hanse Kontor GmbHLiquidiert

24937 Flensburg, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Flensburg HRB 6720 FL
Eingetragen
29.11.2007
Branche
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von KraftwagenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Kraftwagenteilen und -zubehörTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Krafträdern, Kraftradteilen und -zubehör
Gegenstand
Der Handel mit Kraftfahrzeugen und alle ähnlichen damit verbundenen Tätigkeiten. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art erwerben, vertreten oder sich an solchen Unternehmen beteiligen. Sie darf auch Zweigniederlassungen errichten.

Historie

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Management

NameRolle
Ingo Andresen
seit 19.2.2009
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Annegret Andresen
24.000 €
96.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Hanse Kontor GmbH

Flensburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007

Bilanz

Aktiva

31.12.2007
EUR
31.12.2006
EUR
A. Anlagevermögen 10.861,00 3.716,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2,00 2,00
II. Sachanlagen 9.434,00 2.289,00
III. Finanzanlagen 1.425,00 1.425,00
B. Umlaufvermögen 824.912,61 313.270,27
I. Vorräte 651.008,93 210.118,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 158.232,80 74.327,74
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 15.670,88 28.824,53
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.345,91 250,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 837.119,52 317.236,27

Passiva

31.12.2007
EUR
31.12.2006
EUR
A. Eigenkapital 72.293,00 37.852,20
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzgewinn 47.293,00 12.852,20
B. Sonderposten mit Rücklageanteil 0,00 2.800,00
C. Rückstellungen 29.636,38 6.597,20
D. Verbindlichkeiten 735.190,14 269.986,87
Bilanzsumme, Summe Passiva 837.119,52 317.236,27

Anhang



1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss


Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des GmbH-Gesetzes erstellt.


Die Rechnungslegung erfolgte nach Art und Umfang nach den für kleine Kapitalgesellschaften (§ 267 Absatz 1 HGB) maßgeblichen Vorschriften. Bei der Bewertung ist von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Absatz 1 Nr. 2 HGB) ausgegangen worden.

Aufgrund einer im März 2008 durchgeführten Prüfung der Finanzbehörden sind sowohl ein geänderter Umsatzsteuerbescheid für das Jahr 2006 mit einer ausgewiesenen Nachzahlung inkl. Zinsen in Höhe von insgesamt € 157.000,00 sowie ein geschätzter Umsatzsteuerbescheid für das Jahr 2007 in Höhe von € 993.000,00 mit Datum vom 28. November 2008 erlassen worden. Die Nachzahlungen resultieren aus der Annahme der Finanzverwaltung, dass einige Geschäfte des Unternehmens nicht umsatzsteuerfrei gem § 4 Nr. 1b i. V. m. § 6a UStG behandelt hätten werden dürfen. Dieser Auffassung ist nicht zu folgen und es bestehen somit begründete Zweifel an den Umsatzsteuerfestsetzungen, die im Rechtsbehelfsverfahren geklärt werden müssen. Aufgrund dieser Rechtsauffassung wurden die angeforderten Nachzahlungen nicht als Verbindlichkeiten ausgewiesen. Sollten die Bescheide zu Recht ergangen sein, sind möglicherweise insolvenzrechtlichte Konsequenzen zu ziehen.


1.1 Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden


Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet:


1. Die Immateriellen Vermögensgegenstände sowie das Sachanlagevermögen wurden zu Anschaffungs-  bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskostenminderungen angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert.


Die Vermögensgegenstände des abnutzbaren Anlagevermögens wurden unter  Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen  Nutzungsdauer linear und degressiv abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Netto-Einzelanschaffungswert von bis zu € 410,00 wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.


2. Die Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten bewertet.


       Für außerplanmäßige Abschreibungen bzw. Zuschreibungen bestand keine Veranlassung.

       Die nach steuerlichen Vorschriften (§ 7g Abs. 1 EStG) vorgenommenen Abschreibungen des Anlagevermögens betragen im Berichtsjahr € 1.534,00.
3. Das Vorratsvermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten nach dem Grundsatz der Einzelbewertung bewertet.

      Abschreibungen auf einen niedrigeren Wert, der sich aus dem Marktpreis am Abschlussstichtag ergibt, wurden entsprechend berücksichtigt. Hierbei wurde das Alter der Bestände, Gängigkeit und Verwertbarkeit bei der Bewertung zu Grunde gelegt. Alle erkennbaren Risiken aus einer verminderten Verwertbarkeit des Vorratsvermögens wurden berücksichtigt.
 


4. Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:

Sachverhalte Betrag in €
Ausleihung 0,00
Forderungen  44.787,65
Verbindlichkeiten 0,00


5. Der Kassenbestand ist zum Nennwert angesetzt.


6. Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.

7.    Die Bilanz ist unter Berücksichtigung der teilweisen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt worden (§ 268 Absatz 1 HGB). In dem Posten "Bilanzgewinn" in Höhe von € 47.293,00 ist ein Gewinnvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von € 12.852,20 enthalten.

8. Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist und entsprechen den zu erwartenden Ausgaben und erkennbaren Risiken.


9. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag passiviert. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit größer 5 Jahre sind in Höhe von € 0,00 enthalten. Verbinlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr sind in Höhe von € 735.190,14 enthalten.
Die Umrechnung von Geschäftsvorfällen in fremder Währung erfolgte bei den Verbindlichkeiten mit dem Geldkurs am Entstehungstag bzw. dem höheren Kurs am Abschlussstichtag.
2. Sonstige Pflichtangaben gemäß § 285 HGB


Zum Bilanzstichtag bestehen keine wesentlichen sonstigen finanziellen Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3 HGB).

Geschäftsführer war im abgelaufenen Geschäftsjahr Herr Ingo Andresen (§ 285 Nr. 10 HGB).


 
 

Flensburg, den 10. Dezember 2008
(gez.Ingo Andresen)


  

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