Hanse
Kontor GmbH
Flensburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2007
EUR |
31.12.2006
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
10.861,00 |
3.716,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
2,00 |
| II.
Sachanlagen |
9.434,00 |
2.289,00 |
| III.
Finanzanlagen |
1.425,00 |
1.425,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
824.912,61 |
313.270,27 |
| I.
Vorräte |
651.008,93 |
210.118,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
158.232,80 |
74.327,74 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
15.670,88 |
28.824,53 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.345,91 |
250,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
837.119,52 |
317.236,27 |
Passiva
|
|
31.12.2007
EUR |
31.12.2006
EUR |
| A.
Eigenkapital |
72.293,00 |
37.852,20 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
47.293,00 |
12.852,20 |
| B.
Sonderposten mit Rücklageanteil |
0,00 |
2.800,00 |
| C.
Rückstellungen |
29.636,38 |
6.597,20 |
| D.
Verbindlichkeiten |
735.190,14 |
269.986,87 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
837.119,52 |
317.236,27 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des
GmbH-Gesetzes erstellt.
Die Rechnungslegung erfolgte nach Art und Umfang nach
den für kleine Kapitalgesellschaften (§ 267
Absatz 1 HGB) maßgeblichen Vorschriften. Bei der
Bewertung ist von der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
(§ 252 Absatz 1 Nr. 2 HGB) ausgegangen worden.
Aufgrund einer im März 2008 durchgeführten
Prüfung der Finanzbehörden sind sowohl ein
geänderter Umsatzsteuerbescheid für das Jahr 2006
mit einer ausgewiesenen Nachzahlung inkl. Zinsen in
Höhe von insgesamt € 157.000,00 sowie ein
geschätzter Umsatzsteuerbescheid für das Jahr
2007 in Höhe von € 993.000,00 mit Datum vom 28.
November 2008 erlassen worden. Die Nachzahlungen
resultieren aus der Annahme der Finanzverwaltung, dass
einige Geschäfte des Unternehmens nicht
umsatzsteuerfrei gem § 4 Nr. 1b i. V. m. § 6a
UStG behandelt hätten werden dürfen. Dieser
Auffassung ist nicht zu folgen und es bestehen somit
begründete Zweifel an den Umsatzsteuerfestsetzungen,
die im Rechtsbehelfsverfahren geklärt werden
müssen. Aufgrund dieser Rechtsauffassung wurden die
angeforderten Nachzahlungen nicht als Verbindlichkeiten
ausgewiesen. Sollten die Bescheide zu Recht ergangen sein,
sind möglicherweise insolvenzrechtlichte Konsequenzen
zu ziehen.
1.1 Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewendet:
1. Die
Immateriellen Vermögensgegenstände sowie
das
Sachanlagevermögen wurden zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und
Anschaffungskostenminderungen angesetzt und um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die
Vermögensgegenstände des
abnutzbaren Anlagevermögens wurden unter
Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer linear und degressiv abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem
Netto-Einzelanschaffungswert von bis zu € 410,00
wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.
2. Die
Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten
bewertet.
Für
außerplanmäßige Abschreibungen bzw.
Zuschreibungen bestand keine Veranlassung.
Die nach
steuerlichen Vorschriften (§ 7g Abs. 1 EStG)
vorgenommenen Abschreibungen des Anlagevermögens
betragen im Berichtsjahr € 1.534,00.
3. Das
Vorratsvermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten nach dem Grundsatz der Einzelbewertung
bewertet.
Abschreibungen auf
einen niedrigeren Wert, der sich aus dem Marktpreis am
Abschlussstichtag ergibt, wurden entsprechend
berücksichtigt. Hierbei wurde das Alter der
Bestände, Gängigkeit und Verwertbarkeit bei der
Bewertung zu Grunde gelegt. Alle erkennbaren Risiken aus
einer verminderten Verwertbarkeit des Vorratsvermögens
wurden berücksichtigt.
4. Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
| Sachverhalte |
Betrag in € |
| Ausleihung |
0,00 |
| Forderungen |
44.787,65 |
| Verbindlichkeiten |
0,00 |
5. Der
Kassenbestand ist zum Nennwert angesetzt.
6.
Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert
angesetzt.
7. Die Bilanz ist unter
Berücksichtigung der teilweisen
Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt worden
(§ 268 Absatz 1 HGB). In dem Posten "Bilanzgewinn" in
Höhe von € 47.293,00 ist ein Gewinnvortrag aus
dem Vorjahr in Höhe von € 12.852,20 enthalten.
8. Die
Steuerrückstellungen und die
sonstigen
Rückstellungen sind in Höhe des Betrages
angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist und entsprechen den zu
erwartenden Ausgaben und erkennbaren Risiken.
9. Die
Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag passiviert. Verbindlichkeiten mit
einer Restlaufzeit größer 5 Jahre sind in
Höhe von € 0,00 enthalten. Verbinlichkeiten mit
einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr sind in Höhe von
€ 735.190,14 enthalten.
Die Umrechnung von
Geschäftsvorfällen in fremder Währung
erfolgte bei den Verbindlichkeiten mit dem Geldkurs am
Entstehungstag bzw. dem höheren Kurs am
Abschlussstichtag.
2. Sonstige Pflichtangaben gemäß § 285
HGB
Zum Bilanzstichtag bestehen keine wesentlichen
sonstigen finanziellen Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3
HGB).
Geschäftsführer war im abgelaufenen
Geschäftsjahr Herr Ingo Andresen (§ 285 Nr. 10
HGB).
Flensburg, den 10.
Dezember 2008
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(gez.Ingo Andresen)
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