BETREM Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Frank Dr. Lelke seit 31.1.2025 | Geschäftsführer |
Dagmar Dörtelmann seit 14.10.2003 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Emschergenossenschaft, Körperschaft des öffentlichen Rechts | 94.79% |
TREM GmbH | 5.21% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 51.00% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
BETREM GmbHBottropJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers Feststellung des Jahresabschlusses 2023 und Ergebnisverwendung 2023 zum Zwecke der Offenlegung BilanzAKTIVA
PASSIVA
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang1. Allgemeine Erläuterungen zum Jahresabschluss Die Gesellschaft ist unter der Firma BETREM GmbH mit Sitz in Bottrop im Handelsregister beim Amtsgericht Gelsenkirchen unter der Nr. HRB 5175 eingetragen. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 ist nach den geltenden handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften (Handelsgesetzbuch, GmbH-Gesetz) aufgestellt. Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 2 HGB. Gemäß Gesellschaftsvertrag sind der Jahresabschluss und Lagebericht jedoch entsprechend den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Dritten Buchs des Handelsgesetzbuchs aufzustellen, festzustellen und zu prüfen. Die Offenlegung erfolgte unter der Inanspruchnahme der Erleichterungen nach § 327 i.V.m. den $$ 266 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 und 3, 276 Satz 1, 286 und 288 Abs. 2 HGB. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Mit Wirkung zum 1. Januar 2003 wurde die BETREM GmbH als übernehmender Rechtsträger mit der BETREM Emscherbrennstoffe GmbH & Co. KG (übertragender Rechtsträger) verschmolzen. Als Gegenleistung für die Übertragung des Vermögens der BETREM Emscherbrennstoffe GmbH & Co. KG erhielten die bisherigen Kommanditisten Emschergenossenschaft und TREM GmbH neue Geschäftsanteile an der BETREM GmbH. Das übertragene Vermögen der BETREM Emscherbrennstoffe GmbH & Co. KG wurde gemäß § 24 Umwandlungsgesetz, § 20 Umwandlungssteuergesetz zum 1. Januar 2003 mit seinem Buchwert angesetzt; entsprechendes gilt für die im Zuge der Verschmelzung ebenfalls eingebrachten Grundstücke und für die Beteiligung an der TREM GmbH. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens und die immateriellen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit den vorgenannten Buchwerten oder mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um Investitionszuschüsse, planmäßige sowie ggf. außerplanmäßigen Abschreibungen, angesetzt. Die abnutzbaren Anlagegüter werden grundsätzlich linear abgeschrieben. Die Abschreibungen sind so bemessen, dass die Anschaffungs- oder Herstellungskosten nach Ablauf der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des Anlagegutes voll abgesetzt sind. Ein Schrottwert wurde bei der Bemessung der Abschreibungen nicht berücksichtigt. Die Abschreibungsdauer für Sachanlagegüter liegt bei Bauten zwischen 8 und 50 Jahren, bei technischen Anlagen und Maschinen zwischen 8 und 20 Jahren sowie bei Betriebs- und Geschäftsausstattung zwischen 3 und 13 Jahren. Software und Softwarelizenzen werden über drei Jahre abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten über EUR 250,00 bis EUR 1.000,00 werden - § 6 Abs. 2a EStG entsprechend - mit 20 % p. a. abgeschrieben. Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten (inkl. Anschaffungsnebenkosten) aktiviert oder, bei Vorliegen von voraussichtlich dauernder Wertminderung, zu niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu ihren Anschaffungskosten aktiviert. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie die liquiden Mittel werden grundsätzlich zum Nennwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden erkennbare Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung der nicht einzelwertberichtigten Nettoforderungen Rechnung getragen. Forderungen gegen verbundene Unternehmen wurden mit aufrechenbaren Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen verrechnet. Die Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden abgezinst. Bei der Ermittlung der Rückstellung für Rückbauverpflichtungen wird von einer Kostensteigerung von 3 % p. a. ausgegangen. Die Verbindlichkeiten werden mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. Von dem Wahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB, aktive latente Steuern auszuweisen, wurde kein Gebrauch gemacht. 3. Erläuterungen zur Bilanz Ein Bruttoanlagenspiegel gemäß § 284 Abs. 3 HGB liegt dem Anhang als Anlage bei. Bei den Anteilen an verbundenen Unternehmen handelt es sich um eine Beteiligung von 100 % an der Innovatherm Gesellschaft zur innovativen Nutzung von Brennstoffen mbH, Lünen (Eigenkapital 2023 TEUR 39.929, Verlustübernahme 2023 TEUR 660), um die 100 %ige Beteiligung an der TREM GmbH, Essen (Eigenkapital 2023 TEUR 2.285, Jahresüberschuss 2023 TEUR 160) sowie um die 51 %ige Beteiligung an der ELWEA GmbH, Bottrop (Eigenkapital 2023 TEUR 2.617, Jahresüberschuss 2023 TEUR 357). Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen enthalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 136 (Vorjahr: TEUR 245), kreditorischen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 1.409 (Vorjahr: TEUR 504) sowie übrige Forderungen in Höhe von TEUR -1.172 (Vorjahr: TEUR 1.956). Die Forderungen gegen Gesellschafter beinhalten Forderungen aus dem Leistungsverkehr und Kapitalertragsteuer in Höhe von insgesamt TEUR 1.331 (Vorjahr: TEUR 4.928) sowie übrige Forderungen in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 11.250). Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Die in der Steuerbilanz anzusetzenden Rückstellungen für Verpflichtungen aus geleisteten Überstunden "Langzeitkonto" sind geringer als die entsprechenden Rückstellungen in der Handelsbilanz. Gleiches gilt für die Rückbauverpflichtungen im Zusammenhang mit der im Eigentum der Gesellschaft stehenden Windenergieanlage. Auf eine Aktivierung der daraus resultierenden aktiven latenten Steuern wird gemäß § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB verzichtet. Entsprechendes gilt für die aktiven latenten Steuern, die sich aus vorhandenen körperschaftsteuerlichen Verlustvorträgen ergeben. Auch hier unterblieb eine mögliche Aktivierung. Die Fristigkeiten der Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:
Von den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen EUR 2.096.459,68 (Vorjahr: EUR 11.250.000,00) sonstige Verbindlichkeiten. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern resultieren unverändert zum Vorjahr aus dem Leistungsverkehr. 4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren. Seit den Geschäftsjahr 2000 besteht ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag mit der Innovatherm GmbH. Es besteht eine umsatzsteuerliche Organschaft zwischen der BETREM GmbH (Organträger) und der Innovatherm GmbH. Die Verlustübernahme für die Innovatherm GmbH betrug im Geschäftsjahr 2023 TEUR 660. Im Vorjahr hat die Gewinnabführung der Innovatherm GmbH TEUR 2.515 betragen. In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge von EUR 17.415,31 (Vorjahr: EUR 26.700,60) aus der Auflösung von Rückstellungen enthalten. Aus der Abzinsung von Rückstellungen resultieren Zinserträge in Höhe von EUR 8.383,73 (Vorjahr: EUR 4.166,67). Die Steuern vom Einkommen und Ertrag betragen TEUR 426 und enthalten außergewöhnliche und periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 1.207 aus Steuererstattungen für die Jahre 2021 und 2022. 5. Sonstige Angaben a) Mitarbeiter
b) Geschäftsführerin der Gesellschaft war im Jahr 2023:
Die Vergütung für die Geschäftsführung setzt sich wie folgt zusammen:
Die finanziellen Verpflichtungen in Höhe von in Höhe von TEUR 649 resultieren aus Miet- und Leasingverträgen und verteilen sich wie folgt:
6. Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Abschlussstichtag haben sich nicht ereignet. 7. Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung beabsichtigt, der Gesellschafterversammlung vorzuschlagen, den Jahresüberschuss 2023 in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen.
Bottrop, den 12. Juni 2024 BETREM GmbH Dipl.-Ing. Dagmar Dörtelmann Entwicklung des Anlagevermögens
LageberichtI. GRUNDLAGEN DES UNTERNEHMENS 1. Geschäftsmodell 2. Forschung und Entwicklung II. WIRTSCHAFTSBERICHT 1. Gesamtwirtschaftliche, branchenbezogene Rahmenbedingungen 2. Geschäftsverlauf 3. Lage a) Ertragslage b) Finanzlage c) Vermögenslage 4. Finanzielle Leistungsindikatoren III. PROGNOSEBERICHT IV. CHANCEN- UND RISIKOBERICHT 1. Risikobericht 2. Chancenbericht 3. Gesamtaussage V. RISIKOBERICHT ÜBER DIE VERWENDUNG VON FINANZINSTRUMENTEN VI. BERICHT ÜBER ZWEIGNIEDERLASSUNGEN VII. Gesellschaftsrechtliche Veränderungen I. Grundlagen des Unternehmens 1. Geschäftsmodell BETREM ist als Tochterunternehmen der Emschergenossenschaft seit knapp 40 Jahren mit der Aufbereitung und Entsorgung von Verbandsklärschlämmen beauftragt. Entsprechend ihrer Qualitäten und Mengen lenken wir die Klärschlämme in geeignete Entsorgungswege. Den Hauptstrom führen wir über unsere Betriebsanlage in Bottrop, in der neben einer Aufbereitung auch eine Zwischenlagerung erfolgen kann. Durch gezielte Mischung stellen wir hier Brennstoffe auf der Basis von Klärschlämmen mit vorgegebenem Heizwert her. Als Mischungskomponente wird eine breite Palette geeigneter Abfallstoffe externer Kunden genutzt. Unsere Kunden sind die öffentliche Hand sowie gewerbliche und industrielle Unternehmen aus dem Inland und europäischem Ausland. Mit der Realisierung der INNOVATHERM GmbH als Tochtergesellschaft, die in Lünen die europaweit größte einlinige stationäre Wirbelschichtanlage für kommunale und industrielle Klärschlämme betreibt, hat BETREM frühzeitig in eigene Verbrennungskapazitäten investiert. Wind und andere regenerative Energiequellen sind ebenfalls Geschäftsfelder der BETREM. Vor diesem Hintergrund hat BETREM auch die ELWEA GmbH gemeinsam mit der STAWAG Energie GmbH gegründet und hält eine Beteiligung an der InnovationCity Management GmbH aus Bottrop. 2. Forschung und Entwicklung Ziel der Entwicklung in unseren Geschäftsfeldern ist die Optimierung der Umweltverträglichkeit und der Wirtschaftlichkeit sowie die Anpassung unserer Anlagen an die sich ändernden Erfordernisse des Marktes. Dazu gehört in unserem Kerngeschäftsfeld "Klärschlammaufbereitung und -entsorgung" insbesondere die ab 2029 gemäß novellierter Abfallklärschlammverordnung (KVO) durchzuführende Rückgewinnung von Phosphor aus Wirbelschichtaschen. Um diese Anforderung sicher erreichen zu können, wurde die INNOVATHERM-Anlage um eine Trocknungsanlage erweitert, die ab Herbst 2023 mit einer 1. Ausbaustufe (120.000 t/a Wasserverdampfungsleistung) in Probebetrieb genommen wurde. Zur Absicherung der Investition und Auslastung der freien Kapazitäten der erweiterten Anlage akquiriert BETREM die erforderlichen Klärschlammmengen gemäß dem neuen Brennstoffmenü. Zur Erhöhung der Entsorgungssicherheit wurden in Bottrop zudem die Zwischenlagerkapazitäten erweitert. Die Festlegung auf ein Phosphor-Rückgewinnungsverfahren ist weiterhin noch nicht erfolgt. Zur Bearbeitung dieser Themenstellung beteiligt sich BETREM - ebenso wie INNOVATHERM - an mehreren Gemeinschafts-Forschungsprojekten mit dem Ziel, den optimalen Weg zur Phosphor-Rückgewinnung zu finden. Im Geschäftsfeld regenerativer Energiequellen verfolgen wir das Ziel, im Einzugsgebiet von EG und LV nach Jahren erschwerter Bedingungen (politische Restriktionen und Akzeptanzprobleme in der Bevölkerung) die sich durch den Ukraine-Krieg ändernden Rahmenbedingungen für die zügigere Realisierung weiterer Windenergieprojekte zu nutzen und den Einsatz anderer regenerativer Energiequellen zu etablieren. II. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche, branchenbezogene Rahmenbedingungen Auch im Jahr 2023 waren die Folgen des inzwischen 2-jährigen Ukraine-Krieges weiter zu spüren: von allgemeinen Auswirkungen wie teilweise noch gestörten Lieferketten, Inflation mit daraus resultierenden Material- und Personalkostensteigerungen bis hin zu geschäftsfeldspezifischen Auswirkungen wie die Verknappung von Klärschlämmen und anderen, insbesondere heizwertreichen Abfällen für die thermische Entsorgung mit entsprechenden Preisrückgängen bei vorübergehend gestiegenen Energiekosten und -erlösen. Das Kerngeschäft der Klärschlammaufbereitung und -entsorgung war darüber hinaus von neuen bzw. geänderten gesetzlichen Regelungen, insbesondere dem Strompreisbremsegesetz (StromBPG) und dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) betroffen. In Deutschland fallen jährlich rund 1,7 Mio. t Klärschlammtrockensubstanz an. In den vergangenen 2 Jahrzehnten ist der Anteil der thermischen Entsorgung an der Gesamtentsorgung von unter 20 % auf 80 % (2022) angestiegen. Dabei betrug die Menge der in 2022 in Monoverbrennungsanlagen thermisch entsorgten Klärschlämme 583.780 t und die Menge der in Mitverbrennungsanlagen eingesetzten Mengen 725.634 t; bei 27.207 t war die Art des thermischen Verfahrens unbekannt. (Quelle: Homepage DESTATIS Statistisches Bundesamt). Aufgrund der Anforderungen der KVO wird im Bereich der Mitverbrennung in Kraftwerken und Zementwerken - nach einer vorübergehenden Erhöhung der Kapazitäten im Zeitraum bis 2029 - langfristig ein deutlicher Rückgang erwartet, so dass in Deutschland derzeit zahlreiche Neubau- und Erweiterungsprojekte für Monoverbrennung von einer Vielzahl an Akteuren verfolgt werden. Diese Projekte setzen den Markt für die Klärschlammentsorgung, in dem die Preise in 2022 bereits deutlich eingebrochen waren, unter enormen Druck. Nach Einschätzung des Bremer Marktforschungsunternehmens Wasteresearch wird es bereits kurz-bis mittelfristig zu Überkapazitäten kommen, wenn alle geplanten Projekte umgesetzt werden. Neue Monoverbrennungsanlagen werden inzwischen häufig unabhängig vom Marktgeschehen von kommunalen Investoren geplant, um ihrer Entsorgungspflicht und zukünftig auch der Phosphorrückgewinnungspflicht eigenständig und verantwortlich nachzukommen, und die Projekte realisieren, auch wenn dies zu regionalen Überkapazitäten führt. (Quelle: EUWID Recycling und Entsorgung49.2023 - "Wasteresearch: Neubauprojekte setzen Markt für Klärschlammverwertung unter Druck"). Zudem wird die Klärschlammentsorgung aktuell vorwiegend nicht langfristig und inklusive einer technischen P-Rückgewinnung ausgeschrieben, sondern nur für einen kurzen Zeitraum, um die Entsorgungskosten gering zu halten. Da es Technologieanbietern durch fehlende Klärschlammentsorgungsverträge an Investitionssicherheit fehlt, wird bislang kaum in Rückgewinnungstechniken investiert. Daher hat das UBA ein Gutachten zum gebührenrechtlichen Umgang mit der Phosphorrückgewinnung auch vor der o.g KVO-Frist ausgeschrieben. (Quelle: EUWID Recycling und Entsorgung 8.2024 - "P-Rückgewinnung: UBA schreibt Gutachten zum gebührenrechtlichen Umgang erneut aus.") Der Entwicklung der thermischen Klärschlammentsorgung mit P-Rückgewinnung als wesentliche Zukunftsperspektive entspricht BETREM durch den Ausbau ihrer Kernkompetenz der gezielten Akquisition von Schlämmen, deren Aufbereitung und Herstellung von Brennstoffen für thermische Anlagenkapazitäten. Neben der eigenen Verbrennungskapazität INNOVATHERM verfügt BETREM derzeit noch über mehrere kurz- bis mittelfristige Verträge mit anderen thermischen Entsorgungsanlagen. Mit dem Bau der Trocknungsanlage bei INNOVATHERM, durch die die dortige Annahmekapazität erheblich gesteigert wird, haben BETREM und INNOVATHERM frühzeitig notwendige Voraussetzungen für die Umsetzung der Anforderungen aus der geltenden Abfallklärschlammverordnung geschaffen. BETREM ist für die Mengenauslastung der INNOVATHERM- Kapazitäten zuständig und ergänzt die Anlage mit ihren Zwischenlagerkapazitäten in Bottrop. Durch stetige Erweiterung der BETREM-Betriebsgenehmigung in Bezug auf die Input-Materialien und die Output-Wege gelingt es, die Voraussetzungen für eine flexible und wirtschaftliche Brennstoffzusammenstellung und sichere Entsorgung der hergestellten Gemische auch bei Marktvolatilitäten zu erhalten. Mit dem zielgerichteten Einsatz der eigenen Siebanlage zur Aufbereitung von Altklärschlämmen verfügt BETREM über eine zusätzliche Steuerungsgröße für die Brennstoffherstellung und zum Ausgleich von unterjährigen Mengenschwankungen und Qualitätsabweichungen. Sollte sich mit der Ausführungsverordnung zur AbfKlärV bestätigen, dass ab 2029 eine Mischung und gemeinsame Verbrennung von kommunalen und industriellen Klärschlammen nicht mehr möglich ist, werden wir uns rechtzeitig darauf einstellen und sowohl die Aufbereitung am Betriebsstandort Bottrop als auch die Verbrennungswege für kommunale Klärschlämme und industrielle Abfälle trennen. Die Rahmenbedingungen, für die von BETREM verfolgten Projekte zur Nutzung regenerativer Energien wurden mit der Änderung des Klimaschutzgesetzes in 2021 und durch ein vielfältiges Paket von Gesetzesmaßnahmen anlässlich des Stopps russischer Gasimporte in 2022, welches nicht nur auf Bundes- sondern auch auf Landesebene den Ausbau von regenerativen Energien erheblich intensivieren und beschleunigen soll, deutlich verbessert. Im Geschäftsjahr 2023 war im Bereich der Windenergie ein deutlicher Aufwärtstrend zu verzeichnen. In Deutschland wurden insgesamt 745 Windenergieanlagen (WEA) an Land mit 3.567 Megawatt (MW) installierter Leistung errichtet. Dies ist das Ergebnis der Auswertung der Deutschen WindGuard im Auftrag von BWE und VDMA Power Systems. Der Bruttozubau 2023 liegt damit 48,3 Prozent über dem Vorjahreszubau von 2.405 MW. Der Gesamtbestand erhöht sich auf 28.677 WEA mit einer kumulierten Leistung von rund 61.000 MW. Der Nutzung der Aquathermie kommt vor dem Hintergrund des Ende 2023 beschlossenen Wärmeplanungsgesetzes eine neue Bedeutung zu. Mit seiner hohen Bevölkerungsdichte und der daraus resultierenden Dichte des Kanalnetzes in Verbindung mit mehreren Großkläranlagen ist das Ruhrgebiet besonders dafür geeignet, mit Abwasserwärme zu heizen und zu kühlen. Mehrere Hundert Kilometer dieses dichten Kanalnetzes gehören EGLV. Wenn nur zehn Prozent der potenziellen Abwasserwärme genutzt würden, könnte das EGLV-Netz den Wärmebedarf einer mittelgroßen Stadt mit zirka 30.000 Einwohner*innen decken. 2. Geschäftsverlauf Das Geschäftsjahr 2023 war erfolgreich, das Ergebnis liegt aufgrund der beschriebenen externen Faktoren und trotz der Verzögerungen der INNOVATHERM-Trocknungsanlage bei starker Anlagenauslastung deutlich über dem Vorjahresergebnis. Wesentliche Gründe sind der gegenüber Plan geringere Selbstkostenpreis bei INNOVATHERM, ein unter wirtschaftlichen Aspekten optimierter Brennstoffeinsatz und ungeplante Zinserträge. Bei hoher Inanspruchnahme der BETREM-Anlagen durch EG- und LV-Schlämme mussten Drittmengen jedoch gegenüber dem Plan reduziert werden, da die im Bau befindliche thermische Trocknungsanlage der INNOVATHERM nicht planmäßig fertiggestellt war. Durch die zeitliche Verschiebung des Trocknerprojektes war der Bedarf an hochkalorischen Abfällen zur Brennstoffherstellung für die INNOVATHERM-Anlage größer; er konnte aber über bestehende Verträge und gezielte Akquisition gedeckt werden. Auf marktbedingte Qualitätsveränderungen im Industrieschlammbereich konnte BETREM aufgrund der ausgeprägten Qualitätsüberwachung durch Anpassung der Aufbereitung und Brennstoffherstellung jeweils angemessen reagieren. Mit der mehrstufigen Siebanlage wurden auch in 2023 Altklärschlämme aus von BETREM bewirtschafteten Schlammplätzen aufbereitet und einer geordneten Entsorgung zugeführt. Die von BETREM beauftragten externen Entsorgungsanlagen haben die vereinbarten Mengen planmäßig abgenommen. Zur langfristigen Auslastung der erweiterten INNOVATHERM-Anlage haben wir in 2023 unsere Vertriebsaktivitäten fortgeführt und auf die geänderten Rahmenbedingungen ausgerichtet. Die Konkurrenz um langfristige Lieferverträge hat sich weiter erkennbar verstärkt. Dennoch konnte ein wichtiger langfristiger Vertrag geschlossen werden, denn im April 2023 wurde der Zuschlag im Vergabeverfahren der KSV OWL an die MVA-Bielefeld- Herford mit BETREM als Kooperationspartnerin erteilt. Um die Chancen zur Berücksichtigung bei öffentlichen Ausschreibungen zu erhöhen, ist BETREM seit 2021 ergänzend zu der seit 2003 bestehenden Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb auch nach DIN EN: 9001 und DIN EN: 14.001 zertifiziert. Im Geschäftsfeld der erneuerbaren Energien wurde der Betrieb der Aquathermie-Anlage in Dortmund erfolgreich fortgeführt. Ebenso wurden weitere Ansätze und Projekte für Aquathermie-Anlagen und Freiflächen-PV-Anlagen verfolgt. Die bestehenden Windenergieanlagen in Bottrop und Marl haben in 2023 bei starkem Windaufkommen sehr gut performt. Die Windenergieanlage in Dorsten wurde in 2023 errichtet und am 31.01.2024 in Betrieb genommen. 3. Lage Die Lage des Unternehmens ist geprägt von unserem operativen Geschäft sowie der Entwicklung unserer Tochtergesellschaft INNOVATHERM. a) Ertragslage Die Umsatzerlöse setzen sich im Wesentlichen aus der Übernahme, Aufbereitung und Entsorgung von Verbandsklärschlämmen und Abfällen von Dritten zusammen. Im Geschäftsjahr 2023 sind die Umsatzerlöse um insgesamt TEUR 2.035 (7,6 %) auf TEUR 28.889 gestiegen. Sie liegen allerdings aufgrund der verspäteten Inbetriebnahme der neuen Trocknungsanlage der Innovatherm um TEUR 2.312 unter dem Plan. Die Materialaufwendungen haben sich aufgrund geringerer Schlammlieferungen an die Innovatherm und geringerer Entsorgungskosten bei externen Anlagen um TEUR 3.800 (18,8 %) reduziert. Das Betriebsergebnis stieg aufgrund der geringeren Materialaufwendungen bei leicht gestiegenen Personalaufwendungen und sonstigen betrieblichen Aufwendungen gegenüber 2023 um TEUR 5.144 auf nun TEUR 7.449. Das Finanzergebnis verminderte sich aufgrund der Aufwendungen aus Verlustübernahme und infolge des geänderten Selbstkostenpreises in 2022 um TEUR 2.943 auf TEUR -159. Aufgrund der genannten Effekte stieg der Jahresüberschuss um TEUR 2.859 auf TEUR 6.809 (TEUR 1.709 über Plan). b) Finanzlage Mit einem Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit von TEUR 8.162, einem Cashflow aus der Investitionstätigkeit von TEUR 3.029 sowie einem Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit von TEUR -4.747 haben sich die stichtagsbezogenen liquiden Mittel von TEUR 4.251 auf TEUR 10.695 erhöht. BETREM wird auch zukünftig immer in der Lage sein, seinen Zahlungsverpflichtungen fristgerecht nachzukommen. c) Vermögenslage Das Eigenkapital hat sich im Geschäftsjahr aufgrund des höheren Jahresergebnisses im Vergleich zur erfolgten Gewinnausschüttung von TEUR 74.575 auf TEUR 76.637 erhöht. Damit beträgt die Eigenkapitalquote 91,3 % (Vorjahr 79,2 %) bei einer Bilanzsumme von TEUR 83.906 (Vorjahr TEUR 94.178). 4. Finanzielle Leistungsindikatoren Wir ziehen für unsere Unternehmenssteuerung im Wesentlichen die Kennzahlen Umsatzerlöse und Jahresüberschuss heran. III. Prognosebericht Durch die Verträge mit der Emschergenossenschaft zur Lieferung und Aufbereitung von Klärschlämmen sowie abgeschlossene privatwirtschaftliche Verträge und Zuschlagserteilungen aus öffentlichen Ausschreibungen zur Klärschlammentsorgung ist die Grundauslastung der BETREM - Anlagen sichergestellt. Durch die Modernisierung der Wirbelschichtöfen der Emschergenossenschaft und die Realisierung der Solarthermischen Trocknung (STT) am Standort der Kläranlage Bottrop haben sich bereits seit über zwei Jahren die Mengen der Klärschlämme von Emschergenossenschaft und Lippeverband für BETREM deutlich reduziert und deren Qualitäten in Richtung niedrigerer Heizwerte verändert. Die von EG an BETREM gelieferten Mengen aus der laufenden Produktion lagen in 2023 aber erneut deutlich über Plan. Nach aktuellen Erkenntnissen wird sich diese Entwicklung auch in 2024 noch fortsetzen. Daneben werden in 2024 zudem weiterhin Altklärschlämme aus Schlammplätzen ehemaliger Kläranlagenstandorte aufgrund eines bundesverwaltungsgerichtlichen Urteils aus 2020 von BETREM übernommen, aufbereitet und entsorgt. Weitere Mengen zur Auslastung der INNOVATHERM-Anlage beschafft BETREM aus dem Markt. Durch den Bau der 1. Ausbaustufe eines thermischen Trockners bei INNOVATHERM hat sich die dortige Annahmekapazität signifikant, konkret um 120.000 t/a, ab Anfang 2024, erhöht. Die Akquisition zur langfristigen Absicherung der erforderlichen Zusatzmengen und -qualitäten wird auch in 2024 im Mittelpunkt der BETREM-Aktivitäten stehen, nachdem seit 2019 bereits mittel- bis langfristige Verträge mit neuen Kunden über signifikante Teilmengen an kommunalen Klärschlammen geschlossen wurden, die teilweise schon aktiv sind und vor der Inbetriebnahme des thermischen Trockners begonnen haben. Neben der Neukundengewinnung sollen bestehende und über Jahre gewachsene Lieferbeziehungen mit Industriekunden und Entsorgungsunternehmen möglichst langfristig fortgeführt werden. Für die Akquisition weiterer kommunaler Klärschlammmengen ist zu beachten, dass diese von Marktteilnehmern mit bestehenden und neu geplanten Verbrennungsanlagen so stark umworben werden, so dass das Preisniveau deutlich gesunken ist. Zunehmend kooperieren auch Wasserwirtschaftsverbände, Kommunen und andere öffentliche Auftraggeber mit dem Ziel der Realisierung eigener Monoverbrennungskapazitäten für ihre eigenen Klärschlammmengen. Insgesamt erwarten wir für das Jahr 2024 eine Umsatzsteigerung auf rd. TEUR 36.800. Als zusätzliche Kosten fallen in 2024 wie schon in den Vorjahren Akquisitionskosten für Windenergieprojekte an. Bei den Aquathermie- und den Freiflächenphotovoltaikprojekten werden ebenfalls zusätzliche Kosten durch die Vermarktung und durch Aufträge für Planung und Gutachten entstehen, die nur im Falle der jeweiligen Projektumsetzungen als Vorlaufkosten geltend gemacht werden können. Aufgrund der beschriebenen Zusammenhänge und Entwicklungen mit stark angespannter Preissituation am Klärschlamm- und Abfallmarkt, gestiegenen Personalkosten und weiterhin hohen Kosten für Betriebsmittel und externe Dienstleistungen bei inzwischen wieder gesunkenen Strompreisen erwarten wir für das Jahr 2024 einen Jahresüberschuss in Höhe von 4,6 Mio. €, der damit gegenüber 2023 deutlich geringer ausfällt. IV. Chancen- und Risikobericht 1. Risikobericht Branchenspezifische Risiken: Die Menge an kommunalen Klärschlämmen in Deutschland ist nahezu unabhängig von der Konjunktur. Gesetzliche Entwicklungen wie die KVO haben jedoch großen Einfluss auf die Branche. Abhängig von der Anzahl und Größe der zukünftig umgesetzten Projekte für Monoverbrennungsanlagen kann es bereits kurz-bis mittelfristig zu einem Überangebot an Verbrennungskapazität kommen. Der Anfall an industriellen Klärschlämmen und anderen Abfällen, die durch BETREM aufbereitet und entsorgt werden, hängt von der Industrieproduktion ab. Bei einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Gesamtsituation besteht hier also grundsätzlich ein Mengenrisiko. Der Anteil der notifizierten Abfälle aus dem europäischen Ausland betrug im Geschäftsjahr ca. 30,61 %. Import- und Exportrestriktionen könnten diese Menge gefährden. Aufgrund der Auswirkungen des Angriffskrieges auf die Ukraine und der ausgeweiteten Mitverbrennungskapazitäten haben sich die Rahmenbedingungen für die wirtschaftliche Auslastung unserer Anlagen im Mittelfristzeitraum deutlich verschlechtert. Für die langfristige Auslastung kommt es vor allem auf die Akquisitionsmöglichkeiten und -erfolge im Wettbewerb zu der Vielzahl derzeit verfolgter Neubau- und Erweiterungsprojekte an. Die durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine ausgelöste Energiekrise hat in der Erneuerbaren Energien-Branche ebenfalls Auswirkungen gezeigt. Insbesondere sind die Preise beim Kauf von Anlagen und die Kapitalkosten signifikant gestiegen, so dass die Wirtschaftlichkeit von Projekten auf diese Weise beeinträchtigt wird. Gegenüber dem Vorjahr haben sich die Energiemärkte inzwischen wieder beruhigt. Die Möglichkeit der Generierung von Zusatzerlösen ist dadurch gesunken. BETREM tritt als Gesellschafterin der ELWEA GmbH in Vorleistung für Akquisitions- und Projektkosten. Sollten die angearbeiteten Projekte z. B. aufgrund veränderter branchenspezifischer Rahmenbedingungen nicht realisiert werden, trägt BETREM im Verhältnis der Gesellschafteranteile die angefallenen Kosten. Auch bei den Aquathermieprojekten fallen im Rahmen von Machbarkeitsuntersuchungen Kosten für Gutachten, z. B. für die Prüfung der hydraulischen Auswirkungen des Einbaus von Wärmetauschern in Kanalsystemen an, die nur im Falle der Realisierung der Projekte weiterberechnet werden können. Ähnliches gilt auch für PV-Projekte. Produktionsbedingte Risiken: Die Entsorgung der von BETREM übernommenen und aufbereiteten Klärschlämme und Abfälle ist insbesondere durch die Verträge mit der eigenen Anlage INNOVATHERM langfristig und durch Verträge mit weiteren thermischen Entsorgungsanlagen kurz- bis mittelfristig gesichert. Gleichwohl bestehen (potenzielle) Risiken. Unsere Planung basiert auf der Annahme, dass die thermischen Entsorgungskapazitäten (INNOVATHERM, Kraftwerke, Zementwerke u. a.) planmäßig durchlaufen. Bei gleichzeitig unplanmäßigem Ausfall der INNOVATHERM - Anlage und/ oder Abnahmeproblemen der anderen Entsorgungsanlagen besteht für BETREM bei hohem Lagerbestand das Risiko, dass die vorhandenen Zwischenlagerkapazitäten nicht ausreichen und Teilmengen mit Mehrkosten in andere Entsorgungsanlagen umgelenkt werden müssen. Wenn der Lagerbestand umgekehrt auf einen Minimalwert sinkt, können die Entsorgungsanlagen ggf. nicht mehr ausreichend versorgt werden. In diesem Fall sind kurzfristig Fremdmengen zu Niedrigpreisen zu akquirieren oder die INNOVATHERM-Anlage in Teillast zu fahren. Aufgrund der LSP - Systematik bei INNOVATHERM besteht für BETREM das vollständige Kostenrisiko im Falle von Kostensteigerungen, Mindermengen und unplanmäßigen Stillständen der INNOVATHERM - Anlage. Um Störstoffeinträge durch BETREM - Material bei INNOVATHERM, die zu Schäden der Eintragssysteme und zu Beeinträchtigungen des fluidisierten Wirbelbettes führen können, auszuschließen, führt BETREM permanente Qualitätskontrollen durch. Der Bau und Betrieb einer thermischen Trocknungsanlage und die Realisierung einer Phosphorrückgewinnungsanlage zur Erfüllung der Anforderungen der KVO-Novelle werden aufgrund der LSP-Systematik die Materialkosten der BETREM erhöhen. Sollte sich mit der Ausführungsverordnung zur AbfKlärV bestätigen, dass ab 2029 eine Mischung und gemeinsame Verbrennung von kommunalen und industriellen Klärschlämmen nicht mehr möglich ist, muss BETREM die Aufbereitung und Verbrennung der beiden Stoffgruppen trennen. Ertragsorientierte Risiken: Die Verträge mit der Emschergenossenschaft und diversen externen Abfalllieferanten stellen die Grundauslastung der BETREM - Anlagen sicher. In 2024 bestehen weiterhin Durchsatzbeschränkungen bei der Solarthermischen Trocknungsanlage (STT) der Emschergenossenschaft, so dass unplanmäßige Mehrmengen durch BETREM übernommen werden müssen. Durch die erhöhte Inanspruchnahme der BETREM werden ggf. Drittmengen zurückgedrängt. Nach Behebung der technischen Probleme bei der STT verringert sich die Liefermenge der Emschergenossenschaft signifikant und damit auch der zugehörige Jahresumsatz. Insbesondere die für die Auslastung der INNOVATHERM-Anlage erforderlichen kommunalen Klärschlammmengen akquiriert BETREM seit Jahren bei anderen Klärschlammerzeugern oder sonstigen Marktteilnehmern. Durch Probleme oder Schäden beim Betrieb der neuen thermischen Trocknungsanlage der INNOVATHERM sowie der Bestandsanlage und dadurch entstehende Annahme- und/oder Durchsatzbeschränkungen müssen ggf. Mengen in andere Entsorgungsanlagen umgelenkt werden, wodurch entsprechende Ertragsausfälle und ggf. Mehrkosten drohen. Abhängig von der Dauer und Art der Probleme / Schäden ändern sich auch die Anforderungen an die von BETREM zu liefernden Brennstoffqualitäten, so dass die erforderlichen Komponenten ggf. kurzfristig zu reduzierten Preisen gebunden werden müssen. Finanzwirtschaftliche Risiken: Aufgrund der stabilen Liquiditäts- und Eigenkapitalsituation unseres Unternehmens sind Liquiditätsrisiken nicht erkennbar; Engpässe sind ebenfalls nicht zu erwarten. 2. Chancenbericht Durch die verbandsinterne Klärschlammumlenkung in Richtung der um eine Thermosolare Trocknungsanlage ergänzten Verbrennungsanlage Bottrop und durch Realisierung einer Trocknungsanlage bei INNOVATHERM mit der damit verbundenen Durchsatzsteigerung der Gesamtanlage ergeben sich Chancen für die Akquisition zusätzlicher Drittschlämme für BETREM. Bis 2029 müssen die erforderlichen Monoverbrennungskapazitäten geschaffen sein. Derzeit geht man in Fachkreisen zwar davon aus, dass es bereits kurz- bis mittelfristig zu Überkapazitäten kommen kann, wenn alle geplanten Projekte umgesetzt werden. Im Wettbewerb um langfristige Klärschlammmengen konnte und kann BETREM mit INNOVATHERM jedoch bereits frühzeitig die benötigten Kapazitäten anbieten und außerdem im Vergleich zu Neuprojekten günstigere Entsorgungskonditionen anbieten. Die neue Klärschlammverordnung stärkt die Bedeutung der Klärschlammverbrennung als Vorbehandlung zur Phosphorrückgewinnung aus Verbrennungsasche. Sollten in absehbarer Zeit wirtschaftliche Verfahren zur Phosphorrückgewinnung auch für geringe Phosphorgehalte entwickelt werden, stünde einer gemeinsamen Verbrennung von kommunalen und industriellen Klärschlämmen nach derzeitiger Einschätzung nur dann nichts entgegen, wenn die aktuell erstellte Vollzugshilfe zur Klärschlammverordnung dahingehend überarbeitet wird. Im Falle einer solchen Überarbeitung könnten die bereits getätigten Investitionen für den thermischen Trockner bei INNOVATHERM breiter abgesichert werden. Durch die ggf. ausstrahlende Wirkung des bundesverwaltungsgerichtlichen Urteils zur Altklärschlammentsorgung in Duisburg werden in naher Zukunft ggf. weitere Altklärschlammplätze geräumt und die entnommenen Altklärschlämme aufbereitet und thermisch entsorgt werden. Die Störstoffentfrachtung mit der eigenen Siebanlage stellt eine spezifische Kompetenz der BETREM dar. In Verbindung mit den erhöhten Annahmekapazitäten bei INNOVATHERM ergeben sich zusätzliche Umsatzchancen für BETREM. Die vertrieblichen Aktivitäten können in diesem Fall zunehmend weiter in diese Richtung ausgebaut werden. Das große Potenzial für Projekte zur Nutzung von erneuerbaren Energien wollen wir in 2024 weiter erschließen. Mit unterschiedlichen Partnern wurde eine breite Palette unterschiedlichster Projekte und Projektansätze entwickelt, die es zu verfolgen bzw. zu vertiefen gilt. 3. Gesamtaussage Die Gesellschaft befindet sich in einer gefestigten Situation. Nach einer durch die Folgen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine und durch starken Wettbewerb um die vorhandenen Klärschlammmengen geprägten Übergangphase und bei erfolgreichem Dauerbetrieb der thermischen Trocknungsanlage bei INNOVATHERM können auch zukünftig stabile Ergebnisse erreicht werden. Bei entsprechenden Rahmenbedingungen sollen die Projekte zur Nutzung regenerativer Energien in den nächsten Jahren zu einem wichtigen Standbein ausgebaut werden. V. Risikobericht über die Verwendung von Finanzinstrumenten Zu den im Unternehmen bestehenden Finanzinstrumenten zählen im Wesentlichen Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter sowie sonstige Verbindlichkeiten und Guthaben bei Kreditinstituten. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit einer Restlaufzeit > 5 Jahren sind nicht vorhanden. Die Gesellschaft verfügt über einen solventen Kundenstamm. Forderungsausfälle sind die Ausnahme. Zudem besteht eine langjährige Zusammenarbeit mit einem Großteil der Kunden. Die Gesellschaft betreibt ein effizientes Mahnwesen. Soweit bei finanziellen Vermögenswerten Ausfalls- und Bonitätsrisiken erkennbar sind, werden entsprechende Wertberichtigungen vorgenommen. Verbindlichkeiten werden grundsätzlich innerhalb der vereinbarten Zahlungsfristen gezahlt. Zur Absicherung gegen ein Liquiditätsrisiko und zur Aufrechterhaltung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit wird ein fortlaufender Liquiditätsplan erstellt, der permanent an aktuelle Änderungen angepasst wird und als Basis für die Geldmitteldisposition dient. VI. Bericht über Zweigniederlassungen Zweigniederlassungen werden von der Gesellschaft nicht unterhalten. VII. Gesellschaftsrechtliche Veränderungen Mit handelsrechtlichem Verschmelzungsstichtag zum 1. Januar 2025 (d. h. zum steuerlichen Übertragungsstichtag am 31. Dezember 2024) soll die BETREM GmbH im Rahmen einer Downstream Verschmelzung rückwirkend auf ihre 100% Tochtergesellschaft, die TREM GmbH, verschmolzen werden. Danach ist die Umfirmierung der TREM GmbH in "BETREM GmbH" und die Verlegung des Sitzes der Gesellschaft von Essen nach Bottrop geplant. Im Rahmen der Verschmelzung soll eine Kapitalerhöhung bei der TREM GmbH um EUR 925.400,00 auf EUR 980.400,00 vorgenommen werden. Die Verschmelzung soll steuerneutral nach §§ 11 - 13 und § 19 Umwandlungssteuergesetz zu Buchwerten durchgeführt werden. Mit der Verschmelzung der BETREM GmbH auf die TREM GmbH wird sich deren Geschäftstätigkeit und Geschäftsumfang signifikant erweitern und auch das Bilanzbild der TREM GmbH wird sich deutlich verändern. Anfang Juni 2024 war die für das operative Geschäft der BETREM GmbH wichtige Kernfrage, ob und wie zertifikatsfreie Zeiträume im Rahmen der Verschmelzung vermieden werden können, noch in Bearbeitung.
Bottrop, den 12. Juni 2024 BETREM GmbH Dipl.-Ing. Dagmar Dörtelmann BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSDer vorstehende, zur Offenlegung bestimmte und nach § 327 HGB verkürzte Jahresabschluss entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Zu dem vollständigen Jahresabschluss und Lagebericht haben wir den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt: An die BETREM GmbH, Bottrop PRÜFUNGSURTEILE Wir haben den Jahresabschluss der BETREM GmbH, Bottrop - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der BETREM GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILE Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER FÜR DEN JAHRESABSCHLUSS UND DEN LAGEBERICHT Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Dortmund, 21. Juni 2024 BDO
AG
gez. Königshoven, Wirtschaftsprüfer gez. Leuchter, Wirtschaftsprüfer Feststellung des Jahresabschlusses 2023 und Ergebnisverwendung 2023 Der Jahresabschluss per 31. Dezember 2023 ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 03. September 2024 festgestellt worden. Entsprechend dem Ergebnisverwendungsvorschlag der Geschäftsführung beschloss die Gesellschafterversammlung vom 03. September 2023 den Jahresüberschuss in voller Höhe von 6.809.172,42 € auf neue Rechnung vorzutragen. |
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