Sanddorn Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Selbe AdresseErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Julian Dehmel seit 24.7.2025 | Prokura |
Patrick Neuss seit 5.7.2024 | Vorstandsmitglied |
Julia Kühn seit 21.3.2022 | Prokura |
Antje Saalfeld seit 3.2.2022 | Vorstandsmitglied |
Frank Sczesny seit 17.12.2015 | Vorstandsmitglied |
Frank Hennings seit 18.12.2013 | Vorstandsmitglied |
Oliver Ammedick seit 22.3.2006 | Prokura |
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Sanacorp Pharmaholding AktiengesellschaftPlaneggJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022BILANZAKTIVA
Anhang
A. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Sanacorp Pharmaholding Aktiengesellschaft auf den 31. Dezember 2022 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches sowie des Aktiengesetzes in der jeweils zum Zeitpunkt der Aufstellung aktuell gültigen Fassung erstellt. Die Gesellschaft ist als Kleinstkapitalgesellschaft eingestuft und nimmt deswegen größenabhängige Erleichterungen des Handelsgesetzbuches in Anspruch. Das Berichtsjahr umfasste den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022. Die Vorjahresangaben bezogen sich auf das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021. Die Gewinn- und Verlustrechnung der Gesellschaft wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Zur Klarheit der Darstellung wurden alle nach den gesetzlichen Vorschriften zur Bilanz sowie zur Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke, die wahlweise auch in den Anhang aufgenommen werden können, in diesem aufgeführt. Der Jahresabschluss ist in Euro (€) aufgestellt. Aus Gründen der Übersichtlichkeit und Klarheit wurden die Werte in Tausend Euro (T€) angegeben, soweit nichts anderes vermerkt ist.
B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Umlaufvermögen
Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen entsprachen den zu erwartenden Ausgaben und decken alle erkennbaren Risiken angemessen ab.
Verbindlichkeiten
C. Erläuterungen zur Bilanz
Umlaufvermögen
Im Rahmen der Konzernfinanzierung bestanden im Berichtsjahr Forderungen gegenüber der Sanacorp Pharmahandel GmbH in Höhe von T€ 6.129 (Vorjahr: T€ 4.590), welche unter der Bilanzposition sonstige Vermögensgegenstände ausgewiesen wurden. Die Forderungen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Eigenkapital
Die Gesellschaft verfügte zum Bilanzstichtag weder über ein genehmigtes noch über ein bedingtes Kapital. Als Kapitalrücklage wurden gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB das Agio aus der Ausgabe von Aktien im Rahmen der Sachgründung sowie der Börseneinführung der Vorzugsaktien bilanziert. Darüber hinaus wurde das Agio aus der Kapitalerhöhung durch das ausgelaufene Wandelschuldverschreibungsprogramm und durch ausgelaufene Aktienoptionsprogramme in dieser Bilanzposition ausgewiesen.
Rückstellungen
Verbindlichkeiten
Alle Verbindlichkeiten haben nur eine Laufzeit bis zu einem Jahr. Im Berichts- und Vorjahr bestanden keine Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von einem bis zu fünf Jahren und keine über fünf Jahre. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen wurden grundsätzlich unter der jeweiligen Bilanzposition ausgewiesen.
Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle
Verpflichtungen
D. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Umsatzerlöse
Sonstige betriebliche Erträge
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Abschreibungen
Finanzergebnis
Mitarbeiter
Der Aufsichtsrat der Sanacorp Pharmaholding AG beschloss für das Überwachungsgremium eine Zielgröße des Frauenanteils von 25 % und für den Vorstand von 20 %. Beide Zielquoten wurden zum Ende des Geschäftsjahres in beiden Gremien eingehalten. Da die Aktiengesellschaft über keine Arbeitnehmer verfügt, war eine entsprechende Festlegung durch den Vorstand für die ersten beiden Führungsebenen nicht erforderlich.
Erklärung gemäß § 312
Aktiengesetz
"Die Sanacorp Pharmaholding AG hat bei den im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften im Geschäftsjahr 2022 nach den Umständen, die uns im Zeitpunkt, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bekannt waren, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten. Maßnahmen auf Veranlassung oder im Interesse von verbundenen Unternehmen wurden im Berichtsjahr nicht getroffen oder unterlassen."
Vorschlag für die Gewinnverwendung
Der Vorstand schlägt der Hauptversammlung vor, den Bilanzgewinn wie folgt zu verteilen:
Bestätigungsvermerk des unabhängigen
Abschlussprüfers
Prüfungsurteil
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des
Aufsichtsrates für den Jahresabschluss
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir
pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine
kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. München, den 24. März 2023
Dr. Pletsch , Wirtschaftsprüfer
Bericht des Aufsichtsrates
Sehr geehrte Hauptaktionärin, als reine Holdinggesellschaft war das Geschäftsjahr der Sanacorp Pharmaholding AG auch im Jahr 2022 von der Entwicklung der Beteiligung an der Sanastera S.p.A. und deren operativ tätigen Pharmagroßhandelsgesellschaften in Deutschland, Frankreich und Belgien geprägt. Direkten Einfluss auf die operative Geschäftsentwicklung der Sanacorp Pharmaholding AG hatte dabei wiederum die Höhe der Ausschüttung von der Sanastera S.p.A. Die für das Geschäftsjahr 2021 vorgenommene Ausschüttung in Höhe von insgesamt T€ 29.400 führte bei der Sanacorp Pharmaholding AG zu Beteiligungserträgen in Höhe von T€ 14.700 im Berichtsjahr. Im Vorjahr hatte die Sanastera S.p.A. eine Dividende in Höhe von T€ 9.700 an die Sanacorp Pharmaholding AG ausgeschüttet. Neben den Beteiligungserträgen ist für die Finanz-, Ertrags- und Vermögenslage der Holdinggesellschaft aber auch die Bewertung der Beteiligung an der Sanastera S.p.A. von entscheidender Bedeutung. Diese wird jährlich überprüft. Die im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2022 vorgenommene Bewertung kam zu dem Ergebnis, dass eine Neubewertung der Beteiligung an der Sanastera S.p.A. vorzunehmen ist. Der im Rahmen dieser Neubewertung ermittelte Abschreibungsbedarf beläuft sich auf T€ 53.000. Da dieser nicht vollständig von den Beteiligungserträgen kompensiert werden kann, ergibt sich für das Geschäftsjahr 2022 ein Jahresfehlbetrag in Höhe von T€ 38.627. Im Jahr zuvor wurde ein Jahresüberschuss in Höhe von T€ 54.260 erzielt. Zu beachten ist, dass der Jahresüberschuss des Vorjahres von einer Zuschreibung in Folge der jährlichen Beteiligungsbewertung in Höhe von T€ 46.000 geprägt war. Im Geschäftsjahr 2022 hat der Aufsichtsrat der Sanacorp Pharmaholding AG alle ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben sorgfältig und gewissenhaft wahrgenommen. Der Aufsichtsrat hat die Arbeit des Vorstandes intensiv begleitet und ihn bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten. Ferner hat der Aufsichtsrat den Vorstand sorgfältig und kontinuierlich überwacht. Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung durch den Vorstand waren auch im Geschäftsjahr 2022 nicht zu beanstanden. Auch mit der operativen und strategischen Entwicklung der Sanacorp Pharmaholding AG und deren Beteiligung an der Sanastera S.p.A. hat sich der Aufsichtsrat im Berichtsjahr intensiv auseinandergesetzt. Im Zuge der strategischen Beratungen hat sich der Aufsichtsrat auch mit einem möglichem Ausstieg aus dem Gemeinschaftsunternehmen beschäftigt. Darüber hinaus hat sich der Aufsichtsrat im Jahr 2022 mit den wirtschaftlichen Folgen aus dem Krieg in der Ukraine, dem Anstieg der Inflation, den Lieferengpässen bei Arzneimitteln und den steigenden Energiepreisen auf die Geschäftsentwicklung der operativen Pharmagroßhandelsunternehmen der Sanastera S.p.A. befasst. Für die Erfüllung der vom Aufsichtsrat verantworteten Aufgaben ist die stetige und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat essenziell. Auch im Geschäftsjahr 2022 wurde der Aufsichtsrat vom Vorstand - sowohl innerhalb als auch außerhalb der Aufsichtsratssitzungen - regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen relevanten Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance ausführlich unterrichtet. Neben der Information über die Lage der Sanacorp Pharmaholding AG umfasste dies insbesondere auch die Entwicklung der Sanastera S.p.A. und der operativ tätigen Gesellschaften. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von der Planung hat der Vorstand dem Aufsichtsrat im Einzelnen erläutert und mit ihm erörtert. Der Aufsichtsrat war in sämtliche Entscheidungen, die für das Unternehmen von grundlegender Bedeutung waren, frühzeitig und unmittelbar eingebunden. Sofern nach dem Gesetz, der Satzung oder den bestehenden Geschäftsordnungen für Aufsichtsrat und Vorstand für einzelne Maßnahmen die Zustimmung des Aufsichtsrates erforderlich war, hat der Aufsichtsrat hierüber beraten und einen entsprechenden Beschluss gefasst. Über alle zustimmungspflichtigen Angelegenheiten wurde der Aufsichtsrat stets vorab umfassend informiert. Die entsprechenden Beschlussvorlagen des Vorstandes lagen rechtzeitig zur Prüfung vor. Das Gremium wurde dabei im Einzelnen durch die jeweils zuständigen Ausschüsse unterstützt und diskutierte die zur Entscheidung anstehenden Vorhaben intensiv mit dem Vorstand. Im Geschäftsjahr 2022 hat der Aufsichtsrat allen vorgelegten Geschäften und Maßnahmen zugestimmt. Die Erörterungen zwischen Vorstand und Aufsichtsrat waren stets vertrauensvoll und konstruktiv. Anhaltspunkte für Interessenkonflikte von Mitgliedern des Vorstandes oder des Aufsichtsrates haben sich im Berichtsjahr nicht ergeben. Das Risikomanagementsystem und die Risikoinventur wurden nach der Prüfung durch den Prüfungsausschuss dem Gesamtaufsichtsrat dargestellt und erläutert. Alle aus Sicht des Vorstandes und des Aufsichtsrates erkennbaren Risikofelder wurden diskutiert. Zusätzlich zur Unterrichtung in den Aufsichtsratssitzungen hat der Vorstand den Aufsichtsrat anhand schriftlicher Berichte, wie beispielsweise des Halbjahresberichtes, informiert. Über besondere Vorgänge wurde der Aufsichtsrat auch außerhalb der Sitzungen und der Regelberichterstattung unverzüglich informiert. Als Aufsichtsratsvorsitzender stand ich darüber hinaus in engem persönlichen Dialog mit dem Vorstandsvorsitzenden der Gesellschaft. Im Geschäftsjahr 2022 kam der Aufsichtsrat zu vier ordentlichen Sitzungen, zwei im ersten und zwei im zweiten Halbjahr, zusammen. Die Sitzungen des Gremiums wurden von den Vertretern der Anteilseigner und der Mitarbeiter jeweils in getrennten Sitzungen vorbereitet. Die eingehenden Fragen der Mitglieder des Aufsichtsrates, die sich zu den erstatteten schriftlichen Berichten und den mündlichen Ausführungen im Rahmen der Sitzungen ergaben, wurden durch den Vorstand umfassend beantwortet. Von den Vorsitzenden der Aufsichtsratsausschüsse wurde regelmäßig an das Aufsichtsratsgremium berichtet.
Schwerpunkte der Beratungen des Aufsichtrates im
Berichtsjahr
Ordentliche Aufsichtsratssitzung vom 9. März 2022
Ordentliche Aufsichtsratssitzung vom 17. Mai 2022
Fener beschäftigte sich der Aufsichtsrat in dieser Sitzung intensiv mit dem möglichen Ausstieg der Sanacorp Pharmaholding AG aus dem Gemeinschaftsunternehmen Sanastera S.p.A. Ordentliche Aufsichtsratssitzung vom 28. September 2022
Ordentliche Aufsichtsratssitzungvom 7. Dezember 2022
Ausschüsse des Aufsichtsrates und ihre Arbeit im
Berichtsjahr
Präsidialausschuss
Prüfungsausschuss
Ein weiteres Thema, mit dem sich der Prüfungsausschuss im Berichtsjahr auseinandersetzte, waren die Neuerungen bei prüfungsrelevanten Themen. Auch außerhalb der Sitzungen hielt der Vorsitzende des Prüfungsausschusses während des Berichtsjahres zudem sowohl persönlichen als auch telefonischen Kontakt zum Verantwortlichen der Abschlussprüfung und hat damit die Prüfung fortwährend begleitet. Ausschuss für Compliance und Unternehmenskultur
Ausschuss nach § 27 Abs. 3 des
Mitbestimmungsgesetzes
Personalien des Aufsichtsrates Im Berichtsjahr haben sich auf Ebene des Aufsichtsrates keine personellen Veränderungen ergeben. Personalien des Vorstandes Bereits zum 31. Dezember 2021 ist Frau Karin Kaufmann auf eigenen Wunsch aus dem Vorstand der Sanacorp Pharmaholding AG ausgeschieden. Als Nachfolgerin hat der Aufsichtsrat der Gesellschaft Frau Apothekerin Antje Saalfeld zum 1. Januar 2022 in den Vorstand berufen. Im Berichtsjahr hat der Aufsichtsrat den mit dem Mitglied des Vorstandes, Herrn Frank Sczesny, bestehenden Vertrag verlängert.
Jahresabschlussprüfung und Feststellung des
Jahresabschlusses 2022
Der Jahresabschluss einschließlich der zugrundeliegenden Buchführung der Sanacorp Pharmaholding AG wurden durch die Genossenschafts-Treuhand Bayern GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, geprüft und wiederum mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Sanacorp-Unternehmensgruppe hat ein funktionierendes Risikomanagementsystem eingerichtet, damit Entwicklungen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden könnten, frühzeitig erkannt werden. In diesem Zusammenhang wurden vom Abschlussprüfer keine berichtspflichtigen Vorgänge festgestellt. Über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfungen hat der Abschlussprüfer dem Prüfungsausschuss am 29. März 2023 und dem Aufsichtsrat am 16. Mai 2023 innerhalb der Sitzung des Gesamtaufsichtsrates berichtet. Hierbei lag dem Ausschuss beziehungsweise dem Plenum jeweils auch der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers zum Jahresabschluss sowie zum Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen mit ausreichendem zeitlichen Vorlauf vor. Sämtliche Fragen der Mitglieder des Aufsichtsrates sind dabei umfassend beantwortet worden. Der Jahresabschluss der Sanacorp Pharmaholding AG für das Geschäftsjahr 2022 wurde vom Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates unter Berücksichtigung des Prüfungsberichts des Abschlussprüfers eingehend geprüft. Dies schloss den Ergebnisverwendungsvorschlag des Vorstandes mit ein. Dem Prüfungsausschuss lagen hierbei die Unterlagen so rechtzeitig vor, dass die eingehende Prüfung aller Dokumente möglich war. Der Prüfungsausschuss legte in seiner Sitzung am 29. März 2023 den Schwerpunkt seiner Prüfungstätigkeit auf die Beteiligungsbewertung der Sanastera S.p.A. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung erhob der Gesamtaufsichtsrat keine Einwendungen gegen den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und schloss sich dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer an. Somit ist der Jahresabschluss der Sanacorp Pharmaholding Aktiengesellschaft gemäß § 172 AktG festgestellt. Darüber hinaus schloss sich der Aufsichtsrat dem vom Vorstand unterbreiteten Ergebnisverwendungsvorschlag des Bilanzgewinns an. Die Genossenschafts-Treuhand Bayern GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, hat den Abhängigkeitsbericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen für das Geschäftsjahr 2022 geprüft und folgenden Bestätigungsvermerk erteilt: "Nach unserer pflichtgemäßen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass 1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind, 2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war." Der Abhängigkeitsbericht des Vorstandes und der Bericht des Abschlussprüfers hierüber wurden durch den Aufsichtsrat ebenfalls eingehend geprüft. Dem Ergebnis der Prüfung des Abhängigkeitsberichtes durch den Abschlussprüfer schließt sich der Aufsichtsrat an. Nach dem abschließenden Ergebnis der Erörterungen und seiner eigenen Prüfung des Abhängigkeitsberichtes ist der Aufsichtsrat der Ansicht, dass die Feststellungen des Vorstandes zutreffend sind und daher keine Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstandes am Ende des Berichts zu erheben sind. Diese ist am Ende des Anhangs im Jahresabschluss abgedruckt.
Dank
Planegg, den 16. Mai 2023 Der Aufsichtsrat Apotheker Dr. Matthias Schneider
Planegg, den 22. März 2023 gez. Dr. Herbert Lang, Fank Hennings,Antje Saalfeld, Frank Sczesny Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 17. Juni 2023 |
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