Sanacorp Pharmaholding Aktiengesellschaft

Semmelweisstraße 4, 82152 Planegg, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 111160
Vorher
Sanacorp Pharmahandel Aktiengesellschaft
Eingetragen
7.11.1995
Branche
Großhandel mit pharmazeutischen ErzeugnissenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von pharmazeutischen Erzeugnissen, medizinischen Artikeln, Krankenhaus-, Dental- und AltenpflegebedarfGroßhandel mit medizinischen und orthopädischen Artikeln, Dental- und Laborbedarf
Gegenstand
Großhandel sowie die Vermittlung und Herstellung aller für den Apothekenbetrieb erforderlichen Waren und Gegenstände und das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen, die die vorstehend genannten Geschäfte unmittelbar oder mittelbar betreiben.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Julian Dehmel
seit 24.7.2025
Prokura
Patrick Neuss
seit 5.7.2024
Vorstandsmitglied
Julia Kühn
seit 21.3.2022
Prokura
Antje Saalfeld
seit 3.2.2022
Vorstandsmitglied
Frank Sczesny
seit 17.12.2015
Vorstandsmitglied
Frank Hennings
seit 18.12.2013
Vorstandsmitglied
Oliver Ammedick
seit 22.3.2006
Prokura

Beteiligungen

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Sanacorp Pharmaholding Aktiengesellschaft

Planegg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

BILANZ

AKTIVA

31.12.2022
T€

31.12.2021
T€

Anlagevermögen

Finanzanlagen

Beteiligungen

207.000

255.000

Anlagevermögen insgesamt

207.000

255.000

Umlaufvermögen

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Forderungen gegen Unternehmen,
mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

693

689

Sonstige Vermögensgegenstände

6.129

4.590

Umlaufvermögen insgesamt

6.822

5.279

Summe Aktivseite

213.822

260.279



PASSIVA

31.12.2022
T€

31.12.2021
T€

Eigenkapital

Gezeichnetes Kapital

Stammaktien

18.000

18.000

Vorzugsaktien

6.638

6.638

Kapitalrücklage

98.934

98.934

Andere Gewinnrücklagen

80.000

79.000

Bilanzgewinn

9.938

57.396

Eigenkapital insgesamt

213.510

259.968

Rückstellungen

Sonstige Rückstellungen

206

213

Rückstellunge n insgesamt

206

213

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen

106

27

Sonstige Verbindlichkeiten

-

71

Verbindlichkeiten insgesamt

106

98

Summe Passivseite

213.822

260.279

Anhang

A. Allgemeine Angaben
Die Sanacorp Pharmaholding AG mit Sitz in Planegg ist beim Amtsgericht München im Handelsregister unter der Nummer 111160 eingetragen.

Der Jahresabschluss der Sanacorp Pharmaholding Aktiengesellschaft auf den 31. Dezember 2022 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches sowie des Aktiengesetzes in der jeweils zum Zeitpunkt der Aufstellung aktuell gültigen Fassung erstellt.

Die Gesellschaft ist als Kleinstkapitalgesellschaft eingestuft und nimmt deswegen größenabhängige Erleichterungen des Handelsgesetzbuches in Anspruch.

Das Berichtsjahr umfasste den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022. Die Vorjahresangaben bezogen sich auf das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021.

Die Gewinn- und Verlustrechnung der Gesellschaft wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Zur Klarheit der Darstellung wurden alle nach den gesetzlichen Vorschriften zur Bilanz sowie zur Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke, die wahlweise auch in den Anhang aufgenommen werden können, in diesem aufgeführt.

Der Jahresabschluss ist in Euro (€) aufgestellt. Aus Gründen der Übersichtlichkeit und Klarheit wurden die Werte in Tausend Euro (T€) angegeben, soweit nichts anderes vermerkt ist.

B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Anlagevermögen
Finanzanlagen wurden zum niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Umlaufvermögen
Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt worden.

Rückstellungen
Rückstellungen wurden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag bilanziert.

Die sonstigen Rückstellungen entsprachen den zu erwartenden Ausgaben und decken alle erkennbaren Risiken angemessen ab.

Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit den Erfüllungsbeträgen passiviert.

C. Erläuterungen zur Bilanz
Anlagevermögen
Die Sanacorp Pharmaholding AG hielt zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2022 50 % an dem Gemeinschaftsunternehmen Sanastera S.p.A., Bologna, Italien. Das Eigenkapital dieser Gesellschaft betrug zum 31.12.2021 T€ 648.604. Im Geschäftsjahr 2021 erwirtschaftete die Sanastera S.p.A. einen Jahresüberschuss in Höhe von T€ 57.699. Im Geschäftsjahr wurden Abschreibungen in Höhe von T€ 53.000 gebucht. Im Vorjahr erfolgte eine Zuschreibung in Höhe von T€ 45.000.

Umlaufvermögen
Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, wurden ausschließlich unter dem jeweiligen Bilanzposten ausgewiesen. Weitere Forderungen gegen diese Unternehmen bestanden nicht.

Im Rahmen der Konzernfinanzierung bestanden im Berichtsjahr Forderungen gegenüber der Sanacorp Pharmahandel GmbH in Höhe von T€ 6.129 (Vorjahr: T€ 4.590), welche unter der Bilanzposition sonstige Vermögensgegenstände ausgewiesen wurden.

Die Forderungen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Eigenkapital
Im Berichtszeitraum blieb das gezeichnete Kapital konstant. Das gezeichnete Kapital betrug T€ 24.638. Es ist in 6.000.000 stimmberechtigte, auf den Namen lautende nennbetragslose Stammaktien sowie 2.212.675 auf den Namen lautende nennbetragslose Vorzugsaktien ohne Stimmrecht eingeteilt.

Die Gesellschaft verfügte zum Bilanzstichtag weder über ein genehmigtes noch über ein bedingtes Kapital.

Als Kapitalrücklage wurden gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB das Agio aus der Ausgabe von Aktien im Rahmen der Sachgründung sowie der Börseneinführung der Vorzugsaktien bilanziert. Darüber hinaus wurde das Agio aus der Kapitalerhöhung durch das ausgelaufene Wandelschuldverschreibungsprogramm und durch ausgelaufene Aktienoptionsprogramme in dieser Bilanzposition ausgewiesen.

Rückstellungen
Im Geschäftsjahr 2022 wurden Rückstellungen für Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss und der Aufsichtsratsvergütungen gebildet.

Verbindlichkeiten
Von den Verbindlichkeiten hatten zum Bilanzstichtag eine Restlaufzeit:

Werte in T€

bis zu 1 Jahr

31.12.2022

31.12.2021

Verbindlichkeiten

gegenüber verbundenen
Unternehmen

106

27

davon gegenüber
Gesellschafter

(106)

(27)

Sonstige Verbindlichkeiten

-

71

Alle Verbindlichkeiten haben nur eine Laufzeit bis zu einem Jahr. Im Berichts- und Vorjahr bestanden keine Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von einem bis zu fünf Jahren und keine über fünf Jahre.

Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen wurden grundsätzlich unter der jeweiligen Bilanzposition ausgewiesen.

Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen
Es bestanden keine nicht in der Bilanz ausgewiesene oder vermerkte finanzielle Verpflichtungen.

D. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Umsatzerlöse
Die Sanacorp Pharmaholding AG erzielte im Berichtsjahr aufgrund der Holdingtätigkeit keine Umsatzerlöse.

Sonstige betriebliche Erträge
In den sonstigen betrieblichen Erträgen waren im Vorjahr Zuschreibungen auf die Beteiligung in Höhe von T€ 45.000 enthalten.

Sonstige betriebliche Aufwendungen
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen des Berichtsjahres waren vor allem die Aufsichtsratsvergütungen, Verwaltungsaufwendungen sowie Prüfungskosten enthalten.

Abschreibungen
Durch die Abwertung der Beteiligung an der Sanastera S.p.A. auf den beizulegenden Wert entstand eine außerplanmäßige Abschreibung in Höhe von T€ 53.000.

Finanzergebnis
Im aktuellen Berichtsjahr wurde wie im Vorjahr die Dividende der Sanastera S.p.A. vereinnahmt.

Mitarbeiter
Die Sanacorp Pharmaholding AG beschäftigte im Berichtsjahr keine eigenen Mitarbeiter.

Der Aufsichtsrat der Sanacorp Pharmaholding AG beschloss für das Überwachungsgremium eine Zielgröße des Frauenanteils von 25 % und für den Vorstand von 20 %. Beide Zielquoten wurden zum Ende des Geschäftsjahres in beiden Gremien eingehalten.

Da die Aktiengesellschaft über keine Arbeitnehmer verfügt, war eine entsprechende Festlegung durch den Vorstand für die ersten beiden Führungsebenen nicht erforderlich.

Erklärung gemäß § 312 Aktiengesetz
Gemäß § 312 AktG war für das Geschäftsjahr 2022 ein Abhängigkeitsbericht zu erstellen. Dieser ist durch den Abschlussprüfer der Gesellschaft geprüft und testiert worden. Der Vorstand hat dabei folgende Erklärung abgegeben:

"Die Sanacorp Pharmaholding AG hat bei den im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften im Geschäftsjahr 2022 nach den Umständen, die uns im Zeitpunkt, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bekannt waren, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten. Maßnahmen auf Veranlassung oder im Interesse von verbundenen Unternehmen wurden im Berichtsjahr nicht getroffen oder unterlassen."

Vorschlag für die Gewinnverwendung
Der Bilanzgewinn der Sanacorp Pharmaholding AG für das Geschäftsjahr 2022 setzt sich wie folgt zusammen:

Werte in €

Gewinnvortrag aus dem Vorjahr

3.565.343,68

Jahresfehlbetrag

- 38.626.793,97

Entnahme aus anderen Gewinnrücklagen

45.000.000,00

Bilanzgewinn

9.938.549,71

Der Vorstand schlägt der Hauptversammlung vor, den Bilanzgewinn wie folgt zu verteilen:

Werte in €

Bilanzgewinn

9.938.549,71

1. Verteilung an die Aktionäre

a) Ausschüttung einer Dividende in Höhe
von € 0,94 je Stammaktie ohne Nennbetrag
auf das dividendenberechtigte
Grundkapital von € 18.000.000,00

5.640.000,00

b) Auschüttung einer Dividende in Höhe
von € 0,99 je Vorzugsaktie ohne Nennbetrag
auf das dividendenberechtigte
Grundkapital von € 6.638.025,00

2.190.548,25

2. Gewinnvortrag auf neue Rechnung

2.108.001,46

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
an die Sanacorp Pharmaholding AG

Prüfungsurteil
Wir haben den Jahresabschluss der Sanacorp Pharmaholding AG - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1.1.2022 bis zum 31.12.2022 sowie dem Anhang einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
- entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.12.2022 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1.1.2022 bis zum 31.12.2022.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.

Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrates für den Jahresabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für alle Kaufleute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
- identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
- gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben.
- beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
- ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an
der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
- beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

München, den 24. März 2023
Genossenschafts-Treuhand Bayern GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Dr. Pletsch , Wirtschaftsprüfer
Glaser , Wirtschaftsprüfer

Bericht des Aufsichtsrates
der Sanacorp Pharmaholding AG

Sehr geehrte Hauptaktionärin,

als reine Holdinggesellschaft war das Geschäftsjahr der Sanacorp Pharmaholding AG auch im Jahr 2022 von der Entwicklung der Beteiligung an der Sanastera S.p.A. und deren operativ tätigen Pharmagroßhandelsgesellschaften in Deutschland, Frankreich und Belgien geprägt. Direkten Einfluss auf die operative Geschäftsentwicklung der Sanacorp Pharmaholding AG hatte dabei wiederum die Höhe der Ausschüttung von der Sanastera S.p.A. Die für das Geschäftsjahr 2021 vorgenommene Ausschüttung in Höhe von insgesamt T€ 29.400 führte bei der Sanacorp Pharmaholding AG zu Beteiligungserträgen in Höhe von T€ 14.700 im Berichtsjahr. Im Vorjahr hatte die Sanastera S.p.A. eine Dividende in Höhe von T€ 9.700 an die Sanacorp Pharmaholding AG ausgeschüttet.

Neben den Beteiligungserträgen ist für die Finanz-, Ertrags- und Vermögenslage der Holdinggesellschaft aber auch die Bewertung der Beteiligung an der Sanastera S.p.A. von entscheidender Bedeutung. Diese wird jährlich überprüft. Die im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2022 vorgenommene Bewertung kam zu dem Ergebnis, dass eine Neubewertung der Beteiligung an der Sanastera S.p.A. vorzunehmen ist. Der im Rahmen dieser Neubewertung ermittelte Abschreibungsbedarf beläuft sich auf T€ 53.000. Da dieser nicht vollständig von den Beteiligungserträgen kompensiert werden kann, ergibt sich für das Geschäftsjahr 2022 ein Jahresfehlbetrag in Höhe von T€ 38.627. Im Jahr zuvor wurde ein Jahresüberschuss in Höhe von T€ 54.260 erzielt. Zu beachten ist, dass der Jahresüberschuss des Vorjahres von einer Zuschreibung in Folge der jährlichen Beteiligungsbewertung in Höhe von T€ 46.000 geprägt war.

Im Geschäftsjahr 2022 hat der Aufsichtsrat der Sanacorp Pharmaholding AG alle ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben sorgfältig und gewissenhaft wahrgenommen. Der Aufsichtsrat hat die Arbeit des Vorstandes intensiv begleitet und ihn bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten. Ferner hat der Aufsichtsrat den Vorstand sorgfältig und kontinuierlich überwacht. Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung durch den Vorstand waren auch im Geschäftsjahr 2022 nicht zu beanstanden.

Auch mit der operativen und strategischen Entwicklung der Sanacorp Pharmaholding AG und deren Beteiligung an der Sanastera S.p.A. hat sich der Aufsichtsrat im Berichtsjahr intensiv auseinandergesetzt. Im Zuge der strategischen Beratungen hat sich der Aufsichtsrat auch mit einem möglichem Ausstieg aus dem Gemeinschaftsunternehmen beschäftigt. Darüber hinaus hat sich der Aufsichtsrat im Jahr 2022 mit den wirtschaftlichen Folgen aus dem Krieg in der Ukraine, dem Anstieg der Inflation, den Lieferengpässen bei Arzneimitteln und den steigenden Energiepreisen auf die Geschäftsentwicklung der operativen Pharmagroßhandelsunternehmen der Sanastera S.p.A. befasst.

Für die Erfüllung der vom Aufsichtsrat verantworteten Aufgaben ist die stetige und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat essenziell. Auch im Geschäftsjahr 2022 wurde der Aufsichtsrat vom Vorstand - sowohl innerhalb als auch außerhalb der Aufsichtsratssitzungen - regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen relevanten Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance ausführlich unterrichtet. Neben der Information über die Lage der Sanacorp Pharmaholding AG umfasste dies insbesondere auch die Entwicklung der Sanastera S.p.A. und der operativ tätigen Gesellschaften. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von der Planung hat der Vorstand dem Aufsichtsrat im Einzelnen erläutert und mit ihm erörtert. Der Aufsichtsrat war in sämtliche Entscheidungen, die für das Unternehmen von grundlegender Bedeutung waren, frühzeitig und unmittelbar eingebunden.

Sofern nach dem Gesetz, der Satzung oder den bestehenden Geschäftsordnungen für Aufsichtsrat und Vorstand für einzelne Maßnahmen die Zustimmung des Aufsichtsrates erforderlich war, hat der Aufsichtsrat hierüber beraten und einen entsprechenden Beschluss gefasst. Über alle zustimmungspflichtigen Angelegenheiten wurde der Aufsichtsrat stets vorab umfassend informiert. Die entsprechenden Beschlussvorlagen des Vorstandes lagen rechtzeitig zur Prüfung vor. Das Gremium wurde dabei im Einzelnen durch die jeweils zuständigen Ausschüsse unterstützt und diskutierte die zur Entscheidung anstehenden Vorhaben intensiv mit dem Vorstand. Im Geschäftsjahr 2022 hat der Aufsichtsrat allen vorgelegten Geschäften und Maßnahmen zugestimmt.

Die Erörterungen zwischen Vorstand und Aufsichtsrat waren stets vertrauensvoll und konstruktiv. Anhaltspunkte für Interessenkonflikte von Mitgliedern des Vorstandes oder des Aufsichtsrates haben sich im Berichtsjahr nicht ergeben.

Das Risikomanagementsystem und die Risikoinventur wurden nach der Prüfung durch den Prüfungsausschuss dem Gesamtaufsichtsrat dargestellt und erläutert. Alle aus Sicht des Vorstandes und des Aufsichtsrates erkennbaren Risikofelder wurden diskutiert.

Zusätzlich zur Unterrichtung in den Aufsichtsratssitzungen hat der Vorstand den Aufsichtsrat anhand schriftlicher Berichte, wie beispielsweise des Halbjahresberichtes, informiert. Über besondere Vorgänge wurde der Aufsichtsrat auch außerhalb der Sitzungen und der Regelberichterstattung unverzüglich informiert. Als Aufsichtsratsvorsitzender stand ich darüber hinaus in engem persönlichen Dialog mit dem Vorstandsvorsitzenden der Gesellschaft.

Im Geschäftsjahr 2022 kam der Aufsichtsrat zu vier ordentlichen Sitzungen, zwei im ersten und zwei im zweiten Halbjahr, zusammen.

Die Sitzungen des Gremiums wurden von den Vertretern der Anteilseigner und der Mitarbeiter jeweils in getrennten Sitzungen vorbereitet.

Die eingehenden Fragen der Mitglieder des Aufsichtsrates, die sich zu den erstatteten schriftlichen Berichten und den mündlichen Ausführungen im Rahmen der Sitzungen ergaben, wurden durch den Vorstand umfassend beantwortet. Von den Vorsitzenden der Aufsichtsratsausschüsse wurde regelmäßig an das Aufsichtsratsgremium berichtet.

Schwerpunkte der Beratungen des Aufsichtrates im Berichtsjahr
Die Beratungen des Aufsichtsrates bezogen sich in den einzelnen Aufsichtsratssitzungen auf folgende Themenschwerpunkte:

Ordentliche Aufsichtsratssitzung vom 9. März 2022
Neben den üblichen Tagesordnungspunkten hat sich der Aufsichtsrat in dieser Sitzung mit der Höhe der Ausschüttung seitens der Sanastera S.p.A an die Sanacorp Pharmaholding AG für das Geschäftsjahr 2021 beschäftigt.

Ordentliche Aufsichtsratssitzung vom 17. Mai 2022
Im Rahmen dieser Aufsichtsratssitzung wurde der Bericht des Abschlussprüfers über die Prüfung der Rechnungslegung der Gesellschaft und des Abhängigkeitsberichtes jeweils für das Geschäftsjahr 2021 behandelt. Darüber hinaus billigte der Aufsichtsrat den Jahresabschluss der Sanacorp Pharmaholding AG. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt worden. Zudem wurde die Tagesordnung für die Hauptversammlung der Sanacorp Pharmaholding AG für das Geschäftsjahr 2021 beschlossen.

Fener beschäftigte sich der Aufsichtsrat in dieser Sitzung intensiv mit dem möglichen Ausstieg der Sanacorp Pharmaholding AG aus dem Gemeinschaftsunternehmen Sanastera S.p.A.

Ordentliche Aufsichtsratssitzung vom 28. September 2022
Im Rahmen dieser Aufsichtsratssitzung wurde neben der Abhandlung der regelmäßig wiederkehrenden Tagesordnungspunkte beschlossen, die Genossenschafts-Treuhand Bayern GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022 zu bestellen und den Prüfungsauftrag zu erteilen.

Ordentliche Aufsichtsratssitzungvom 7. Dezember 2022
Neben der Abhandlung der regelmäßig wiederkehrenden Tagesordnungspunkte befasste sich der Aufsichtsrat auch in dieser Sitzung mit dem möglichen Ausstieg der Sanacorp Pharmaholding AG aus dem Gemeinschaftsunternehmen Sanastera S.p.A.

Ausschüsse des Aufsichtsrates und ihre Arbeit im Berichtsjahr
Der Aufsichtsrat hat aus seiner Mitte im Berichtsjahr sowohl gesetzlich vorgegebene als auch weitere freiwillige Ausschüsse gebildet, nämlich einen Präsidialausschuss, einen Prüfungsausschuss, einen Ausschuss für Compliance und Unternehmenskultur sowie den Ausschuss nach § 27 Abs. 3 des Mitbestimmungsgesetzes.

Präsidialausschuss
Der Präsidialausschuss hielt im Geschäftsjahr sieben Sitzungen ab. Wesentlicher Beratungsgegenstand waren Personalangelegenheiten des Vorstandes.

Prüfungsausschuss
Der Prüfungsausschuss tagte am 5. April, 13. September und am 15. November 2022. In seiner ersten Sitzung berichtete der Abschlussprüfer über die Prüfung der Rechnungslegung für das Geschäftsjahr 2021. Dieses Ergebnis wurde mit dem Prüfungsausschuss und dem Vorstand ausführlich erörtert. Weiter wurde der Jahresabschluss vom Prüfungsausschuss intensiv geprüft. In der Sitzung im September wurde der Abschluss zum Ende des ersten Halbjahres 2022 mit dem Vorstand besprochen. Im Rahmen der letzten Sitzung im November wurde die Dokumentation des Risikomanagementsystems eingehend geprüft und mit dem Abschlussprüfer die Schwerpunkte der Jahresabschlussprüfung 2022 festgelegt. Weitere Themen, mit denen sich der Prüfungsausschuss im Berichtsjahr regelmäßig beschäftigte, waren die Bewertung der Beteiligung der Gesellschaft an der Sanastera S.p.A. und die Durchführung eines möglichen Ausstiegs der Sanacorp Pharmaholding AG aus dem Gemeinschaftsunternehmen.

Ein weiteres Thema, mit dem sich der Prüfungsausschuss im Berichtsjahr auseinandersetzte, waren die Neuerungen bei prüfungsrelevanten Themen. Auch außerhalb der Sitzungen hielt der Vorsitzende des Prüfungsausschusses während des Berichtsjahres zudem sowohl persönlichen als auch telefonischen Kontakt zum Verantwortlichen der Abschlussprüfung und hat damit die Prüfung fortwährend begleitet.

Ausschuss für Compliance und Unternehmenskultur
Der Ausschuss für Compliance und Unternehmenskultur tagte im Berichtsjahr am 8. Februar und am 14. November 2022. Beide Sitzungen fanden virtuell statt. Themenschwerpunkte der Beratungen waren die Nachhaltigkeit im Unternehmen und der zukünftig zu erstellende Nachhaltigkeitsbericht sowie das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und der Stand bei der Errichtung eines Hinweisgebersystems.

Ausschuss nach § 27 Abs. 3 des Mitbestimmungsgesetzes
Eine Sitzung des Ausschusses nach § 27 Abs. 3 des Mitbestimmungsgesetzes war im Geschäftsjahr 2022 erneut nicht erforderlich.

Personalien des Aufsichtsrates

Im Berichtsjahr haben sich auf Ebene des Aufsichtsrates keine personellen Veränderungen ergeben.

Personalien des Vorstandes

Bereits zum 31. Dezember 2021 ist Frau Karin Kaufmann auf eigenen Wunsch aus dem Vorstand der Sanacorp Pharmaholding AG ausgeschieden. Als Nachfolgerin hat der Aufsichtsrat der Gesellschaft Frau Apothekerin Antje Saalfeld zum 1. Januar 2022 in den Vorstand berufen.

Im Berichtsjahr hat der Aufsichtsrat den mit dem Mitglied des Vorstandes, Herrn Frank Sczesny, bestehenden Vertrag verlängert.

Jahresabschlussprüfung und Feststellung des Jahresabschlusses 2022
Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 25. Juni 2022 wurde die Genossenschafts-Treuhand Bayern GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, auf Vorschlag des Aufsichtsrates zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022 gewählt. Nach einem entsprechenden Beschluss des Gesamtaufsichtsrates wurde die Genossenschafts-Treuhand Bayern GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, vom Aufsichtsratsvorsitzenden schriftlich mit der Jahresabschlussprüfung beauftragt.

Der Jahresabschluss einschließlich der zugrundeliegenden Buchführung der Sanacorp Pharmaholding AG wurden durch die Genossenschafts-Treuhand Bayern GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, geprüft und wiederum mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Sanacorp-Unternehmensgruppe hat ein funktionierendes Risikomanagementsystem eingerichtet, damit Entwicklungen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden könnten, frühzeitig erkannt werden. In diesem Zusammenhang wurden vom Abschlussprüfer keine berichtspflichtigen Vorgänge festgestellt.

Über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfungen hat der Abschlussprüfer dem Prüfungsausschuss am 29. März 2023 und dem Aufsichtsrat am 16. Mai 2023 innerhalb der Sitzung des Gesamtaufsichtsrates berichtet. Hierbei lag dem Ausschuss beziehungsweise dem Plenum jeweils auch der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers zum Jahresabschluss sowie zum Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen mit ausreichendem zeitlichen Vorlauf vor. Sämtliche Fragen der Mitglieder des Aufsichtsrates sind dabei umfassend beantwortet worden.

Der Jahresabschluss der Sanacorp Pharmaholding AG für das Geschäftsjahr 2022 wurde vom Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates unter Berücksichtigung des Prüfungsberichts des Abschlussprüfers eingehend geprüft. Dies schloss den Ergebnisverwendungsvorschlag des Vorstandes mit ein. Dem Prüfungsausschuss lagen hierbei die Unterlagen so rechtzeitig vor, dass die eingehende Prüfung aller Dokumente möglich war. Der Prüfungsausschuss legte in seiner Sitzung am 29. März 2023 den Schwerpunkt seiner Prüfungstätigkeit auf die Beteiligungsbewertung der Sanastera S.p.A.

Nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung erhob der Gesamtaufsichtsrat keine Einwendungen gegen den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und schloss sich dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer an. Somit ist der Jahresabschluss der Sanacorp Pharmaholding Aktiengesellschaft gemäß § 172 AktG festgestellt. Darüber hinaus schloss sich der Aufsichtsrat dem vom Vorstand unterbreiteten Ergebnisverwendungsvorschlag des Bilanzgewinns an.

Die Genossenschafts-Treuhand Bayern GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, hat den Abhängigkeitsbericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen für das Geschäftsjahr 2022 geprüft und folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

"Nach unserer pflichtgemäßen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass

1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind,

2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war."

Der Abhängigkeitsbericht des Vorstandes und der Bericht des Abschlussprüfers hierüber wurden durch den Aufsichtsrat ebenfalls eingehend geprüft. Dem Ergebnis der Prüfung des Abhängigkeitsberichtes durch den Abschlussprüfer schließt sich der Aufsichtsrat an.

Nach dem abschließenden Ergebnis der Erörterungen und seiner eigenen Prüfung des Abhängigkeitsberichtes ist der Aufsichtsrat der Ansicht, dass die Feststellungen des Vorstandes zutreffend sind und daher keine Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstandes am Ende des Berichts zu erheben sind. Diese ist am Ende des Anhangs im Jahresabschluss abgedruckt.

Dank
Im Namen des gesamten Aufsichtsrates danke ich den Mitgliedern des Vorstandes sowie allen in der Sanacorp-Unternehmensgruppe beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihren persönlichen Einsatz und das fortwährende Engagement. Besonders gilt dies den Beschäftigten in den operativ tätigen Niederlassungen der Sanastera S.p.A. Sie tragen mit ihrem Einsatz tagtäglich dazu bei, die Arzneimittel- und Impfstoffversorgung der Bevölkerung in Deutschland, Frankreich und Belgien sicherzustellen.

Planegg, den 16. Mai 2023

Der Aufsichtsrat

Apotheker Dr. Matthias Schneider
Vorsitzender des Aufsichtsrates

 

Planegg, den 22. März 2023

gez. Dr. Herbert Lang, Fank Hennings,Antje Saalfeld, Frank Sczesny

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 17. Juni 2023

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