SOL-VE GmbH
Selbe AdresseErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Sigrid Gaide | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Gaide Speditionsgesellschaft mbHBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007BilanzAKTIVA
PASSIVA
AnhangA. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss 1. Der Jahresabschluss 2007 der Gaide Speditionsgesellschaft mbH wurde nach den Vorschriften des § 264 Abs. 2 HGB aufgestellt. Er vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. 2. Die Form der Darstellung und die Gliederung des Jahresabschlusses entspricht den Bestimmungen des § 266 HGB. Die Gliede rung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach dem Gesamtkosten verfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB. 3. Die Angaben der Vorjahreswerte in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung entsprechen in ihrer Zusammensetzung und Ermittlung denen zum 31. Dezember 2006. Insofern sind die Beträge vergleichbar (§ 265 (2) HGB). 4. Grundsatz und Methoden der Gliederung und Bewertung sind gegenüber dem Vorjahr unverändert. B. Erläuterungen zur Bilanz 1. Das Anlagevermögen wurde zu historischen Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, ausgewiesen. Die Abschreibungen erfolgen linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer. Für begünstigte Investitionen im Bereich des Anlagevermögens wurden Sonderabschreibungen nach § 7 g EStG in Anspruch genommen. Gemäß § 273 HGB wurden diese in einen Sonderposten mit Rücklageanteil eingestellt. Die Entwicklung des Anlagevermögens ist dem Bruttoanlagespiegel zu entnehmen. 2. Vorräte an Waren, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen waren am Bilanzstichtag nicht vorhanden. 3. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit ihren Nennwerten bewertet. Zweifelhafte Forderungen wurden gesondert ausgewiesen und einzelwertberichtigt. Für das Ausfallrisiko, Skontoinanspruchnahme und den innerbetrieblichen Zinsverlust wurde eine Pauschalwertberichtigung gebildet. 4. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses waren keine Anhaltspunkte für das Bestehen von sonstigen Vermögensgegenständen ersichtlich, die erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstehen (§ 268 Abs. 4 HGB). 5. Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten u.a. Umsatzsteuerforderungen und haben eine Laufzeit von bis zu einem Jahr. 6. Für künftig geplante Investitionen im Bereich des Anlagevermögens wurde in den Vorjahren eine Ansparabschreibung nach § 7 g (3) EStG a.F. gebildet. Diese wurde in 2007 vollständig aufgelöst. Für die in Folgejahren geplanten Investitionen wurde ein Investitionsabzugsbetrag nach § 7 g EStG n.F. gebildet. Der Ansatz des Investitionsabzugsbetrages erfolgt im Rahmen der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens außerhalb des Jahresabschlusses. Da die geplanten Investitionen im Januar 2008 vollständig realisiert wurden, entfällt eine Rückstellung für latente Steuern. 7. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bestanden am Bilanzstichtag nicht. 8. Verbindlichkeiten, deren genaue Höhe zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung noch nicht bekannt waren, wurden durch Rückstellungsbildung in ausreichendem Maße berücksichtigt. 9. Die in der Bilanz ausgewiesenen sonstigen Verbindlichkeiten haben mit einem Betrag von € 70.603,63 eine Laufzeit von bis zu einem Jahr, mit einem Betrag von € 117.000,00 eine Laufzeit von 1-5 Jahren. 10. Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz erscheinen, sowie Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht (§ 285 Nr. 3 HGB). C. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 1. Es bestehen keine Erträge und Aufwendungen von nicht unerheblicher Bedeutung, die einem anderen Geschäftsjahr zuzurechnen sind (§ 227 Abs. 4 Satz 3 HGB). 2. Gem. § 278 HGB wurden die Steuern vom Einkommen und Ertrag auf der Grundlage des Vorschlages über die Verwendung des Ergebnisses berechnet. Die Steuern vom Einkommen und Ertrag belasten das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit der Gesellschaft nicht. D. Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss in Höhe von € 62.843,95 auf Folgejahre vorzutragen. E. Sonstige Angaben Angaben nach § 285 Nr. 10 HGB: -Alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer war vom 01.01.-31.12.2007 Herr Wilfried Gaide Brutto-Anlagenspiegel zum 31.12.2007
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