LichtAtelier
GmbH
Laufenburg
Baden (vormals: Bad Säckingen)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.04.2022 bis zum 31.03.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.3.2023
EUR |
31.3.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.729,50 |
27.231,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
12.007,68 |
8.486,87 |
| C.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
181.861,57 |
298.986,93 |
| Aktiva |
196.598,75 |
334.704,80 |
Passiva
|
|
31.3.2023
EUR |
31.3.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
4.000,00 |
4.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
192.598,75 |
330.704,80 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
187.293,06 |
241.945,54 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
5.305,69 |
88.759,26 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
8.213,65 |
4.461,60 |
| Passiva |
196.598,75 |
334.704,80 |
Anhang
I.
Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die Fa. LichtAtelier GmbH hat ihren Sitz in Laufenburg.
Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Freiburg unter
HRA 708217 eingetragen.
II.
Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der
§§ 242 HGB unter Beachtung der ergänzenden
Bestimmungen für kleine Kapitalgesellschaften
(§§ 264 ff. HGB) aufgestellt. Er besteht aus
Bilanz, GuV und Anhang. Es wurden die Gliederungsschemata
nach § 266 HGB und § 275 HGB gewählt.
Größenabhängige Erleichterungen bei der
Erstellung (§§ 266 I, 276, 288 HGB) des
Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.
Der Jahresabschluss ist grundsätzlich unter
Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten
Gliederungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266
ff. HGB).
Soweit ein Wahlrecht hinsichtlich einer Angabe in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung einerseits
oder dem Anhang andererseits besteht, wurde dieses Wahlrecht
aus Gründen der Übersichtlichkeit zu Gunsten der
Angabe im Anhang ausgeübt.
III.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses sind die
nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgebend.
Die Bewertung entspricht den gesetzlichen Vorschriften
und den Grundsätzen ordnungs-mäßiger
Buchführung (insbesondere Realisationsprinzip,
Imparitätsprinzip und allgemeines Vorsichtsprinzip,
Prinzip der Einzelbewertung, Grundsatz der
Periodenabgrenzung, Wertaufhellungsprinzip und
going-concern-Prinzip).
Anlagevermögen
Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bewertet. Abschreibungen erfolgten
entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.
Bewegliche Anlagegüter wurden im Rahmen der steuerlich
zulässigen Sätze überwiegend linear
abgeschrieben. Soweit Anlagegüter degressive
abgeschrieben wurden, wird auf die lineare Methode
übergegangen, sobald sie zu höheren
Abschreibungsbeträgen im Geschäftsjahr führt.
Auf Zugänge bei beweglichen
Vermögensgegenständen des Anlagevermögens wird
die Jahresabschreibung für jeden vollen Monat, der dem
Monat der Anschaffung oder Herstellung vorausgeht, um ein
Zwölftel gekürzt.
Von dem Bewertungswahlrecht nach § 6 Abs. 2 EStG
(volle Absetzung der geringwertigen Wirtschaftsgüter im
Jahr der Anschaffung) wurde in vollem Umfange Gebrauch
gemacht. Die Anschaffungswerte werden im Anlagenspiegel
fortgeführt.
Umlaufvermögen
Für die Bewegungen auf den einzelnen Bankkonten
der Sparkasse Hochrhein liegen von der Bank keine
ordnungsmäßigen Kontoauszüge vor, sondern
jeweils nur eine jahresübergreifende
"Forderungsberechnung", auf denen gesondert hingewiesen
wurde, daß "Irrtum vorbehalten" werde. Die
"Forderungsberechnungen" sind nicht unterzeichnet; es fehlen
sowohl Ort und Datum der Ausfertigung, wie auch Stempel und
Unterschrift. Die Salden der Bankkonten (Kontokorrentkonto
und Darlehenskonto) wurden aus diesen Forderungsberechnungen
übernommen. Die Richtigkeit der Kontenbewegungen und
Salden kann nicht ge- bzw. überprüft werden. Zum
Bilanzstichtag liegen keine Saldenbestätigungen für
die Konten vor.
Die Bewertung erfolgte nach den sich handelsrechtlich
bestimmenden und gültigen Regeln. Das
Niederstwertprinzip wurde beachtet.
Fertige und unfertige Leistungen wurden mit den
Herstellungskosten angesetzt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken
angesetzt. Neben Einzelwertberichtigungen zu Forderungen
wurde dem allgemeinen Kreditrisiko durch eine
Pauschalwertberichtigung zu Forderungen ausreichend Rechnung
getragen.
Rechnungsabgrenzungsposten
Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zeitanteilig zum
Bilanzstichtag abgegrenzt.
Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen wurden so bemessen,
daß sie nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung allen erkennbaren Risiken und ungewissen
Verpflichtungen Rechnung tragen.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Rückzahlungsbetrag passiviert.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
sind durch Abtretungen, Sicherungsübereignung und
Bürgschaften der Gesellschafter abgesichert bzw.
verbürgt.
IV.
Erläuterungen zur Bilanz
1. Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens zeigt der
Anlagespiegel:
Anschaffungs-,
Herstellungs-
|
Zugänge
|
Umbuchungen
|
kumulierte
|
Abschreibungen
Zuschreibungen- |
Buchwert
|
|
kosten
|
Abgänge-
|
|
Abschreibungen |
vom 01.04.2022
|
|
|
01.04.2022
|
|
|
31.03.2023
|
bis 31.03.2023
|
31.03.2023
|
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
A.
|
Anlagevermögen
|
|
|
|
|
|
|
I.
|
Immaterielle
Vermögensgegenstände
|
|
|
|
|
|
|
1.
|
entgeltlich erworbene
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und
ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an
solchen Rechten und Werten
|
27.225,00
|
|
|
24.502,50
|
24.502,50
|
2.722,50
|
|
Summe Immaterielle
Vermögensgegenstände
|
27.225,00
|
|
|
24.502,50
|
24.502,50
|
2.722,50
|
II.
|
Sachanlagen
|
|
|
|
|
|
|
1.
|
andere Anlagen, Betriebs-
und Geschäftsausstattung
|
22.663,89
|
3.245,71
|
|
25.902,60
|
3.244,71
|
7,00
|
|
Summe Sachanlagen
|
22.663,89
|
3.245,71
|
|
25.902,60
|
3.244,71
|
7,00
|
|
Summe Anlagevermögen
|
49.888,89
|
3.245,71
|
|
50.405,10
|
27.747,21
|
2.729,50
|
2. Vorräte
Die Vorräte gliedern sich wie folgt auf:
|
|
Geschäftsjahr |
Vorjahr |
| 1. Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe |
|
757,70 € |
757,70 € |
| 2. unfertige
Erzeugnisse |
|
9.074,58 € |
6.618,84 € |
| 3. fertige
Erzeugnisse |
|
0,00 € |
0,00 € |
3. Rechnungsabgrenzungsposten
4. Rückstellungen
Die Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:
|
Steuerrückstellungen |
0,00 € |
| Sonstige
Rückstellungen |
|
|
· Abraum- / Abfallbeseitigung |
500,00 € |
|
· Jahresabschluss |
3.000,00 € |
|
· Aufbewahrungsverpflichtung |
500,00
€ 4000,00 € |
5. Verbindlichkeiten
| Art der Verbindlichkeit
zum 31.03.2023 |
Gesamtbetrag |
davon
mit einer Restlaufzeit |
|
|
< 1 J. |
> 5 Jahr |
|
T€ |
T€ |
T€ |
| gegenüber
Kreditinstituten |
0,0 |
0,0 |
0,0 |
| gegenüber Dritte |
65,1 |
0,0 |
65,1 |
| gegenüber
Gesellschafter |
8,2 |
8,2 |
0,0 |
| erhaltene Anzahlungen |
4,5 |
4,5 |
0,0 |
| aus Lieferungen und
Leistungen |
47,7 |
47,7 |
0,0 |
| gegenüber beteiligten
Unternehmen |
0,0 |
0,0 |
0,0 |
| sonstige
Verbindlichkeiten |
8,0 |
8,0 |
0,0 |
| Summe |
133,5 |
68,4 |
65,1 |
Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen von Roh-,
Hilfs- und Betriebsstoffen, Halbfabrikaten und Waren bestehen
die üblichen Eigentumsvorbehalte.
6. Haftungsverhältnisse
Haftungen, die nicht aus der Bilanz ersichtlich sind,
ist die Gesellschaft nicht eingegangen.
V.
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
VI.
Sonstige Angaben
1. Angaben zu den Organen der Gesellschaft
Alleiniger Geschäftsführer während des
gesamten Geschäftsjahres war Frau Andrea Paul-Faber.
Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB
befreit. Gemäß § 286 Abs. 4 HGB unterbleibt
die Angabe der Gesamtbezüge der
Geschäftsführer.
Laufenburg, den 08.11.2023
Fa.
LichtAtelier GmbH
-
Geschäftsführung -
Andrea Paul-Faber
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 08.11.2023
festgestellt. |