MACH 1 Vermögensverwaltungs KG
Selbe AdresseWagniskapital-Beteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ralf Manfred Jakob Zilligen seit 24.2.2012 | Geschäftsführer |
Andreas Rappard seit 27.5.2011 | Prokura |
Beatrice Inge Tengelmann seit 18.12.2007 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
bplusd lifestyles GmbHKölnJahresabschluss zum 31. Dezember 2011Bilanz zum 31. Dezember 2011AKTIVSEITE
Anhang für das Geschäftsjahr 2011A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
C. Angaben zu Bilanzposten
D. Vorschlag zu Ergebnisverwendung E. Sonstige Angaben
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss1) Der Anhang bezieht sich auf das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2011 bis 31. Dezember 2011. 2) Der Jahresabschluss der bplusd lifestyles GmbH wurde auf Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. 3) Die Gliederung der Bilanz entspricht den Bestimmungen des § 266 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform aufgestellt. 4) In der Bilanz ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben. 5) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite verrechnet. 6) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. 7) Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind. 8) Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. 9) Angaben die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt. B. Angaben zu Bilanzierunos- und BewertungsmethodenI. Bilanzierungsmethoden 1) In der Bilanz sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. 2) Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 Satz 2 HGB wurden beachtet. 3) Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch. 4) Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet. II. Bewertungsmethoden 1) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. 2) Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen. 3) Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibung vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen. 4) Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 150,00 Euro wurden in analoger Anwendung des § 6 Abs. 2 EStG im Jahr der Anschaffung vollständig abgeschrieben. Selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen 150,00 Euro und 1.000,00 Euro wurden in analoger Anwendung des § 6 Abs. 2a EStG in einem Sammelposten erfasst und über fünf Jahre abgeschrieben. 5) Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. 6) Die Rückdeckungsversicherung wurde mit dem Aktivwert angesetzt. 7) Die unfertigen Leistungen werden zu Vollkosten angesetzt und beinhalten neben Einzel-auch Gemeinkosten. Etwaige Fremdkosten werden ebenfalls berücksichtigt. 8) Die Kassenbestände und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zu ihren Nominalbeträgen angesetzt. 9) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. 10) Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt und unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. 11) Im Rahmen der teilweisen Übertragung der Pensionsverpflichtung auf einen Pensionsfonds wurde im Geschäftsjahr 2009 eine Einmalzahlung geleistet, die in den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt wurden. Die Auflösung erfolgt gemäß § 4 e Abs. 3 EStG gleichmäßig über 10 Geschäftsjahre als Betriebsausgabe. 12) Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. 13) Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Berechnung wurde mit Hilfe der Richttafeln 2005 G von Dr. Klaus Heubeck und nach dem BiIMoG mit 5,14% zum 31. Dezember 2011 bzw. 5,15% zum 1. Januar 2011 durchgeführt. Unter Anwendung des Artikels 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB erfolgt eine ratierliche Zuführung des Unterschiedsbetrages in Höhe von insgesamt 5.378,00 EUR über 15 Jahre. Insofern ergibt sich zum 31. Dezember 2011 eine Pensionsrückstellung in Höhe von 28.911,00 EUR. 14) Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen wurden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlichen Erfüllungsbetrag angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst. 15) Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. 16) Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden. C. Angaben zu BilanzpostenForderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42 III GmbHG In der Position Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen die nachfolgenden Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter:
D. Vorschlag zur ErgebnisverwendungDie Angabe unterbleibt bei der Offenlegung gemäß § 325 Abs. 1 Satz 4 HGB. E. Sonstige AngabenGeschäftsführungsorgane Außer den Geschäftsführern waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von Frau Beatrice Tengelmann, Herrn Jörg Ribbeck und Herrn Gerd Corona geführt. Unterzeichnung gemäß § 245 HGB
Köln, den 29. Mai 2012 Beatrice Tengelmann, Geschäftsführerin Ralf Zilligen, Geschäftsführer Der Abschluss wurde am 30. November 2012 durche die Gesellschafterversammlung festgestellt. |
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